(AGENPARL) - Roma, 4 Giugno 2024 - (AGENPARL) – mar 04 giugno 2024 **Südtiroler Landtag**
Landtag
Präsidium fällt Entscheidung bezüglich Wahlkampfkosten des Landeshauptmannes
**Verjährung der von der Finanzwache gegenüber dem amtierenden Landeshauptmann bezüglich Ausgaben im Wahlkampf 2018 vorgebrachten Vorhaltungen. Landtagspräsidium empfiehlt eine Präzisierung des Landeswahlgesetzes zum Passus, in dem es um jene Wahlkampfausgaben geht, die mehrere Kandidierende betreffen und deshalb keinem Kandidierenden explizit angerechnet werden – derzeit gibt es dazu lediglich eine quantitative, keine qualitative Aussage**
Aufgrund der Bestimmungen zur „Par Condicio” beschränkt sich die Berichterstattung in der Vorwahlzeit der Europawahlen auf die wesentlichen Inhalte und verzichtet auf Namen.
Bei seiner Sitzung am heutigen Dienstagvormittag (4. Juni) hat sich das u.a. mit der dem amtierenden Landeshauptmann vorgeworfenen Überschreitung der zulässigen Ausgaben im Landtagswahlkampf 2018 befasst: Die Finanzwache Bozen – Polizeieinheit für Wirtschaft und Finanzen hatte dem Landtag im Jänner 2024 nach entsprechenden Ermittlungen mitgeteilt, dass der Kandidat im Wahlkampf 2018 getätigte Ausgaben nicht erklärt sowie den zulässigen Höchstbetrag von 30.000 Euro ohne MwSt. (laut Landesgesetz Nr. 14/2017 „Bestimmungen über die Wahl des Landtages, des Landeshauptmanne und über die Zusammensetzung und Wahl der Landesregierung“) um 102.890,00 Euro überschritten habe. Dafür wäre laut Landesgesetz die Verhängung einer Verwaltungsstrafe in Höhe des zweifachen Betrages, der die Ausgabenhöchstgrenze überschreitet, vorgesehen.
Anschließend wurden sowohl die Mitteilung der Finanzwache als auch die Gegenäußerungen des Landeshauptmannes an die Prüfstelle weitergeleitet, diese ist für die Kontrolle der Korrektheit der eingereichten Abrechnungen der Ausgaben für Wahlwerbung zuständig. In ihrer Anfang Mai an den Landtagspräsidenten übermittelten Stellungnahme warf die Prüfstelle die Frage der Verjährung der Verwaltungsstrafe auf, die es zunächst zu klären gelte. Eine Überprüfung durch das Rechtsamt des Landtages ergab, dass die gesetzlich vorgeschriebene fünfjährige Verjährungsfrist im Jänner 2024 abgelaufen ist.
Aufgrund dessen hat das Landtagspräsidium heute beschlossen (vier Ja-Stimmen, eine Enthaltung), die Verjährung der von der Finanzwache vorgehaltenen Überschreitung der Ausgabenhöchstgrenze bzw. Nicht-Erklärung der entsprechenden Ausgaben im Rahmen des Landtagswahlkampfes 2018 und der etwaigen damit zusammenhängenden Verwaltungsstrafe zur Kenntnis zu nehmen.
Nun empfiehlt das Präsidium jedoch eine Präzisierung des LG Nr. 14/2017 bezüglich der Betroffenheit mehrerer Kandidaten, wenn es um die Zurechnung von Wahlkampfausgaben geht – es handelt sich dabei um einen Aspekt, auf den die Prüfstelle in ihrer Stellungnahme hingewiesen hat: Dem Landesgesetz zufolge, werden jene Kosten, welche von der Partei/Liste getragen werden und mehrere Kandidaten betreffen, keinem einzelnen Kandidaten zugerechnet. „Diese Regelung“, so heißt es in der Stellungnahme der Prüfstelle, „ist sehr generell gehalten und gibt keinerlei Hinweis darauf, welche Kriterien werbetechnisch erfüllt sein müssen, damit man von der ‚Betroffenheit‘ mehrerer Kandidaten sprechen kann. Müssen zum Beispiel alle Kandidaten in derselben Art vorkommen (Bild/Text), welche Größenverhältnisse der Abbildung der einzelnen Kandidaten (Bildgröße, Schriftgröße), Farbigkeit, Hintergründe … müssen eingehalten werden?“ Das LG enthalte also lediglich quantitativ Aussagen zur „Betroffenheit mehrerer Kandidaten“, jedoch keine qualitativen Angaben.
**tres**
[Zum Online-Artikel ›](https://www.landtag-bz.org/de/pressemitteilungen/prasidium-fallt-entscheidung-bezuglich-wahlkampfkosten-des-landeshauptmannes-240604)
Südtiroler Landtag
Silvius-Magnago-Platz 6, 39100 Bozen
Website: [www.landtag-bz.org](https://www.landtag-bz.org)
Sie haben diese E-Mail erhalten, weil Sie sich auf Südtiroler Landtag angemeldet haben.
[Im Browser öffnen](https://egjaabf.r.af.d.sendibt2.com/tr/mr/CWwpBD0V7y-AG9t2v4Jx7jazBmqpdlg8pwYinocqbU82njHD7C3EFm2sHgXe6zOS_owfPwCL7y9sQwb4rYhY6RpvWAgrAGMUC0BLyPRLS5hi73bC_dGaKenhXsW4fQNoDFGTIGmCcGQdvl0pMJ_0BZeQBbNKWKzAUgtBBVVHXN-anlguIBsqBqIDCFbaH0af5t0Y0AZeYoV_wRnNbM8wNk2UISAco2XDLdpwINJ0S9wvHjk) | [Abbestellen](https://egjaabf.r.af.d.sendibt2.com/tr/un/pe6xdh9RKiAxH95FcNphFHSeXLoWqQPO7BsnCbfQjIqVokPTB0tO4Z4nmokiOpE0qDaLtiFD7YnxfSaTSkHoTyUDVWMooQNcLaGFTV7hfCLtxtGmgnyoJIxMos0e1z_kKzx_fKenxDoBwcfh2XreE8ZnGjWAfLuHnlF6grsC7NXJWAO7AnhYl-cIWAaylbaPnVxglbltRPZ9_BlC0eKvd4LCRmiNJZ4DK-Sq5fLMQDVKVWf4fdaDhtB78BAvwUoj0swZDZHXSA)
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Nutzen Sie bitte nicht die Antwort- Funktion auf diese E-Mail, sondern das [Kontaktformular](https://www.landtag-bz.org/de/kontakte) um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.
Trending
- Aperta la prima finestra temporale di “FEMINAS. Cagliari contro la violenza” – Comunicato stampa
- Egitto-Israele, il Cairo difende la ferrovia nel Sinai: il progetto da 500 chilometri solleva interrogativi sulla sicurezza
- CAMERA DI COMMERCIO, l’I.T.E. “V. BACHELET” DI FERRARA TRA I VINCITORI DEL TOP OF THE PID
- Trump difende Hegseth dopo la sconfitta elettorale, ma cresce l’incertezza sul futuro del Pentagono
- Camera Dei Deputati: Iscritti in dichiarazione di voto sostegno economico costi carburanti
- Comunicato Stampa 1952/2026 Il benvenuto di Stefani a Rispoli, nuovo Procuratore della Repubblica a Verona
- INCHIESTA SISMA, CATALDI (M5S): CAMBIO DI PASSO PROMESSO DA MELONI SAREBBE L’ARRIVO DEI CLAN NEI CANTIERI?
- GIUSTIZIA, D’ORSO (M5S): SU PROFESSIONE FORENSE MAGGIORANZA COPIA MIA PROPOSTA, PER IL RESTO DECRETO LEGISLATIVO SENZA CORAGGIO
- Dl Carburanti, Ruffino (Az): “Serve programmazione seria, non una rincorsa ai rincari
- Nuovi allarmi bomba sui voli europei: Aer Lingus dirottato in Francia e Finnair scortato dai caccia italiani a Fiumicino