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(AGENPARL) – mer 16 novembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 184/22 (französische Fassung)
zu dem heutigen Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-469/20 Niederlande / Kommission
Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem diese die Entschädigung für die Stilllegung von Kohlekraftwerken in den Niederlanden gebilligt hatte, für nichtig
Die Kommission durfte sich nicht zu der Vereinbarkeit einer nationalen Maßnahme mit dem Binnenmarkt äußern, ohne zuvor festzustellen, dass diese Maßnahme eine staatliche Beihilfe darstellt
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin