(AGENPARL) - Roma, 5 Giugno 2024 - (AGENPARL) – mer 05 giugno 2024 **Südtiroler Landtag**
Hinweis an die Medien!
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Die Arbeiten im Plenum werden live auf www.landtag-bz.org und auf dem YouTube-Kanal des Landtags übertragen. Auf letzterem können Zuschauer während des Streams die Wiedergabe anhalten und zurückspulen, sodass Redebeiträge und Debatten bei Interesse nachgesehen werden können. Auf der Landtagswebsite ist unter https://www.landtag-bz.org/de/videos-der-landtagssitzungen in der Regel am Tag nach der Sitzung eine strukturierte Videoaufzeichnung abrufbar (geordnet nach behandelten Sachbereichen sowie Rednerinnen und Rednern).
Landtag
Plenarsitzung – Vergabekriterien für WOBI-Wohnungen, Eventstrategie
**Anträge von Süd-Tiroler Freiheit sowie Team K und Für Südtirol mit Widmann. Am morgigen Donnerstag findet ab 9.30 Uhr eine Anhörung der vom Landtag namhaft gemachten Mitglieder der Sechser-Kommission statt**
Aufgrund der Bestimmungen zur „Par Condicio” beschränkt sich die Berichterstattung in der Vorwahlzeit der Europawahlen auf die wesentlichen Inhalte und verzichtet auf Namen der Abgeordneten. Die Arbeiten im Plenum werden jedoch wie üblich mit Simultanübersetzung der Redebeiträge in Deutsch und Italienisch live auf und auf dem übertragen. Aktuelle Infos werden auch auf den Social Media des Landtages (, und ) geliefert.
1. Die Landesregierung wird aufgefordert, das WOBI-Wohnungen zukünftig nach dem Kriterium einer Proporzregelung zugewiesen werden. Der Proporz beinhaltet vier Gruppen: Die drei nach dem ethnischen Proporz definierten Sprachgruppen, somit Deutsche, Italiener, Ladiner, sowie als eigene Gruppe die Bürger mit Migrationshintergrund, die sich keiner dieser drei Sprachgruppen angehörig fühlen. Die Proporzregelung gilt auf Gemeindeebene. Zukünftig werden die WOBI-Wohnungen in den Gemeinden je nach Stärke der jeweiligen Gruppe zugewiesen.
2. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Vergabekriterien für WOBI-Wohnungen dahingehend abzuändern, dass bei noch nicht vollständiger Ausschöpfung des Kontingents innerhalb einer Gruppe, die auf der Rangliste innerhalb derselben Gruppe nächstgereihten Gesuchsteller zum Zug kommen. Zu diesem Zweck veröffentlicht das WOBI jährlich den Stand der belegten sowie freien Wohnungen, getrennt nach deren Belegung sowie Verfügbarkeit innerhalb der jeweiligen vier Gruppen.
3. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Vergabekriterien für WOBI-Wohnungen dahingehend abzuändern, dass für die Punktevergabe bezüglich der Ansässigkeitsdauer bei Ehepaaren der Mittelwert, der sich aus der Ansässigkeitsdauer beider Gesuchsteller ergibt, angerechnet wird.
4. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Vergabekriterien für WOBI-Wohnungen dahingehend abzuändern, dass für eine aktive Tätigkeit in einer ehrenamtlich tätigen Organisation ebenfalls Punkte vergeben werden. Die Gemeinde, in der der Gesuchsteller die Vereinstätigkeit ausübt, wird der Gemeinde, in der sich sein Arbeitsplatz befindet, gleichgestellt. Für den entsprechenden Nachweis der ehrenamtlichen Tätigkeit wird ein eigenes Formular zur Verfügung gestellt, dass vom Vorsitzenden der Organisation ausgefüllt und unterzeichnet wird.
5. Die Landesregierung wird aufgefordert, die Vergabekriterien für WOBI-Wohnungen dahingehend abzuändern, dass erwachsene Familienmitglieder mit Migrationshintergrund einen Nachweis über ihre Besitzverhältnisse in ihrem Herkunftsland sowie, falls zutreffend, in weiteren Ländern, in denen sie mindestens zehn Jahre gelebt haben, erbringen müssen. Eine diesbezügliche Selbsterklärung wird nicht mehr akzeptiert. Bei der Punktevergabe werden die Besitzverhältnisse von Gesuchstellern mit Migrationshintergrund gleich bewertet wie die Besitzverhältnisse von Gesuchstellern ohne Migrationshintergrund.
6. Die Landesregierung wird aufgefordert, landesweit jungen Menschen Starterwohnungen zur Verfügung zu stellen, in denen sie bis zum 35. Lebensjahr für die Dauer von fünf Jahren wohnen dürfen. Die Zuweisung erfolgt über die Proporzregelung.
Das Team K sagte u.a., man wolle die Einbringer bei Punkt 2 um eine bessere Erklärung bitten – man verstehe den Satz nicht. Sie sei, so die Abgeordnete, eine Verfechterin des Proporzes, vor allem bei der Vergabe von Arbeitsstellen, doch bei Sozialwohnungen sollte der Bedarf im Mittelpunkt stehen. Das Team K habe sich auch in der vergangenen Legislatur stark mit dem Thema Wohnen befasst, auch mit dem WOBI und habe dazu viele Daten gesammelt. Es sei ein vordringliches Problem, dass leerstehende WOBI-Wohnungen vergeben würden.
Die Grünen erklärten u.a., man habe, dass man in Südtirol eine angespannte Lage am Wohnungsmarkt – es sei dies das wohl größte soziale Problem. Es gebe in diesem Bereich viele Hürden und Herausforderungen, die angegangen werden müssten. Doch der Vorschlag der Süd-Tiroler Freiheit biete keine Lösungen, sondern spiele Menschen, die eh schon Schwierigkeiten hätten, mit ihrem Gehalt ans Monatsende zu kommen, gegeneinander aus. Der Bedarf müsse das wesentliche Kriterium bei der Vergabe von WOBI-Wohnungen sein. Punkt 6 könne man zustimmen, wenn der letzte Satz “Die Zuweisung erfolgt über die Proporzregelung” gestrichen werde.
PD – Demokratische Partei erinnerte u.a. daran, dass im Juli 2022 in den Zeitungen angekündigt worden sei, dass für die Zuweisung von WOBI-Wohnungen strengere Kriterien gelten werden. Nun habe er das Gefühl, in der Diskussion in diese Zeit zurückgeworfen worden zu sein. Beim Thema Wohnen stehe man vor einer ganzen Reihe von Herausforderungen, eines der Probleme sei, der Mangel an günstigem Wohnraum. Das ganze System sei sehr komplex, die Herausforderung könne nicht durch die Einführung einer Proporzregelung gelöst werden. Man werde gegen den Antrag stimmen, auch weil manches des Vorgeschlagenen an Rassismus grenze.
Die SVP wies u.a. auf einige Änderungen hin, die durch das Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau von 2022 eingeführt wurden. So seien Übergangswohnungen für verschiedenste Gruppen vorgesehen.
Die Süd-Tiroler Freiheit sagte u.a., dass in der Diskussion “Blödsinn” gesagt worden sei – es sei nicht redlich, wenn Behauptungen aufgestellt würden, die nicht wahr seien. Es stehe im Antrag nirgends, dass Leute auf die Straße gestellt werden sollten. Es gehe um Gerechtigkeit. In manchen Gemeinden würden keine WOBI-Wohnungen mehr gebaut, weil man wüsste, dass die “eigenen Leute” nicht einziehen dürften. Es sei ein großes Problem, wenn junge Einheimische nicht mehr zum Zug kämen – auch weil für diese andere Regelungen gelten als für andere Gruppen. Wenn man ins Ausland ginge, müsse man sich auch an die dortigen Regeln halten.
Die zuständige Landesrätin unterstrich u.a., es sei auch unredlich, wenn Anträge genutzt würden, Halbwahrheiten zu verbreiten und verwies auf Aussagen der Süd-Tiroler Freiheit im Rahmen einer Pressekonferenz. Es entspreche nicht den Tatsachen, dass 40 Prozent der WOBI-Wohnungen von Ausländern bewohnt seien. Wenn man den Proporz bei WOBI-Wohnungen strikt anwenden wolle, müsse das Autonomiestatut geändert werden. Fast 65 Prozent der WOBI-Wohnungen befänden sich in Städten, wo auch der Großteil der Italiener im Land lebe – deswegen würde der Proporz bei der Verteilung der WOBI-Wohnungen im ländlichen Raum nichts bringen. Derzeit seien zwei Kriterien für die Vergabe von WOBI-Wohnungen entscheidend: einerseits das Kontingent für Nicht-EU-Bürger, hier müsse man prüfen, ob es möglich sei, den Prozentsatz nach unten zu drücken, andererseits die Ansässigkeit. In einigen Landgemeinden sei es vorgekommen, dass WOBI-Wohnungen auch mit relativ niedriger Punktezahl vergeben wurden – der Bedarf bei der einheimischen Bevölkerung sei scheinbar nicht groß genug gewesen. Die Schaffung von Wohnraum für Einheimische, junge Leute und Familien sei auch der Landesregierung ein Anliegen. Das im Antrag Vorgeschlagene sei nicht der richtige Weg zur Schaffung von Wohnraum. Sie bitte um konstruktive Vorschläge.
Der Ersteinbringer des Antrages von der Süd-Tiroler Freiheit verwies u.a. auf einen Beschlussantrag zum selben Thema, den die Landesrätin als Abgeordnete einst eingebracht hatte – seien die Vorschläge darin konstruktiv? Man wolle mit dem im Antrag Vorgeschlagenen niemand auf die Straße setzen, die Regelungen sollten zukünftig gelten. Einheimische müssten beim Ansuchen die EEVE abgeben, von anderen werde das nicht gefordert. Man solle sich die Frage stellen, für wen die WOBI-Wohnungen gebaut werden.
Die Landesrätin erklärte u.a., sie fasse sich – wie vom Einbringer gefordert – an die eigene Nase fasse: Sie habe als Oppositionspolitikerin Sachen gefordert und verlangt, wo sie heute sehe, dass es nicht möglich sei, diese umzusetzen.
Der wurde getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt und mehrheitlich abgelehnt.
In der Diskussion ergriff zunächst die Süd-Tiroler Freiheit das Wort und erklärte u.a., dass es einen Unterschied zwischen Großevents und kleinen Veranstaltungen gebe. Großveranstaltungen hätten mitunter sehr negative Auswirkungen. Früher seien Dorffeste für viele Vereine eine Einnahmequelle gewesen, diese seien aber auch ausgeartet. Inzwischen gebe es kleinere Veranstaltungen, die in der Wertschöpfung nicht unbedingt schlechter seien. Es habe eine Veränderung stattgefunden, die nicht unbedingt von Nachteil sei. Was aber wichtig sei: den Vereinen, die Möglichkeit zu bieten, auch künftig Veranstaltungen durchzuführen.
Es sei wichtig, dass man über Event und Großveranstaltungen spreche, weil diese Auswirkungen auf die Umgebung hätten, wo diese stattfinden, so die Grünen u.a. Es sei wichtig, eine politische Strategie dazu zu haben. Die Ausrichtung solle dezidiert “nachhaltig” sein, die Abgeordnete bat den Erstunterzeichner, den beschließenden Teil des Antrages diesen dahingehend abzuändern.
Damit wurden die Arbeiten im Plenum für heute beendet, die Diskussion wird morgen fortgesetzt. Doch zunächst steht am morgigen Donnerstag, 6. Juni, ab 9.30 Uhr die Anhörung der vom Landtag namhaft gemachten Mitglieder der Sechser-Kommission, Meinhard Durnwalder und Carlo Vettori, auf dem Programm.
**tres**
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