(AGENPARL) - Roma, 9 Giugno 2023 - (AGENPARL) – ven 09 giugno 2023 **Südtiroler Landtag**
Landtag
Plenarsitzung – Landesgesetz für Maßnahmen gegen Wölfe (3) – mit FOTOS und VIDEO
**Tagesordnung der Freiheitlichen, die Artikeldebatte**
<em>Video (Quelle: Landtag/GNews): </em><a href="https://we.tl/t-tfR5c9bVel?utm_campaign=TRN_TDL_05&utm_source=sendgrid&utm_medium=email&trk=TRN_TDL_05"><em>https://we.tl/t-tfR5c9bVel</em></a></p>
<p>Zu Beginn der heutigen Sitzung beantragte Magdalena <strong>Amhof</strong> (SVP) für die SVP eine Vertagung der Behandlung des <a href="https://www.landtag-bz.org/de/politische-akte/686448">Landesgesetzentwurfs Nr. 141/23</a> <em>Koordinierte Führung auf Landesebene der Stätten und Elemente, die Gegenstand von UNESCO-Anerkennungen sind</em> (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalschutz Maria M. Hochgruber Kuenzer) und des <a href="https://www.landtag-bz.org/de/politische-akte/683336">Landesgesetzentwurfs Nr. 134/23</a> <em>Bestimmungen über den Abbau von mineralischen Rohstoffen</em> (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landesrates für deutsche Bildung und Kultur, Industrie, Handwerk, Handel und Dienstleistungen, Arbeit und Integration Philipp Achammer) – sofern die nächste Sitzungs-Session statt am 4. Juli bereits am 3. Juli begonnen wird. Dem Antrag wurde stattgegeben.</p>
<p>Sodann wurde die Behandlung des <a href="https://www.landtag-bz.org/de/politische-akte/686477">Landesgesetzentwurfs Nr. 143/23</a> <em>Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen</em> (vorgelegt von den Abgeordneten J. Noggler, A. Schuler, F. Locher und M. Vallazza; ursprünglicher Titel: „Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen und Schutz der Art vor Hybridisierung“) fortgesetzt.</p>
<p>Dazu hatte<a href="https://www.landtag-bz.org/de/pressemitteilungen/plenarsitzung-landesgesetz-fur-massnahmen-gegen-wolfe-2"> in der gestrigen Sitzung Andreas</a> <a href="https://www.landtag-bz.org/de/pressemitteilungen/plenarsitzung-landesgesetz-fur-massnahmen-gegen-wolfe-2"><strong>Leiter Reber</strong></a><strong> </strong><a href="https://www.landtag-bz.org/de/pressemitteilungen/plenarsitzung-landesgesetz-fur-massnahmen-gegen-wolfe-2">(Freiheitliche) eine Tagesordnung</a> vorgestellt, in der er fordert, der Landtag möge sich für das Ziel aussprechen: – Südtirols Landesfläche zu einer wolfsfreien Zone nach schwedischem Vorbild machen zu wollen und beauftragt die Landesregierung sich auf staatlicher und europäischer Ebene aktiv für die Umsetzung dieses Anliegens einzusetzen; – und denselben politischen Weg auch bezüglich des europäischen Braunbären zu verfolgen.<br>
Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) erklärte, die Grünen teilten das Ansinnen der Tagesordnung nicht, denn damit würde das Konzept des wolffreien Südtirols wieder eingeführt. In Schweden gebe es eine ganz andere Situation. <br>
Die <strong>Tagesordnung </strong>wurde mit 5 Ja und 28 Nein <strong>abgelehnt</strong>.</p>
<p>Es folgte die <strong>Artikeldebatte</strong>: </p>
<p><em>Art. 1</em> „Gegenstand und Zielsetzung“ <br>
Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) sagte, es interessiere ihn, nach welchen Kriterien die Weideschutzgebiete erstellt werden sollten und wie man es sich in der praktischen Handhabung vorstelle.<br>
Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche) ergänzte, seine Frage habe dieselbe Stoßrichtung – nachdem LR Schuler die Durchführungsbestimmungen nicht vorgelegt habe, müsse man nun bei jedem Artikel Begrifflichkeiten klären. Er ersuchte darum, dass die Landesregierung Wort halte und die entsprechenden Erklärungen liefern werde. Er erkundigte sich, ob alle Almen als Weideschutzgebiete eingestuft oder unterschieden werde zwischen solchen, wo Herdenschutz möglich sei und wo nicht. Und zählten auch die Heimweiden bei den Höfen dazu?<br>
LR Arnold <strong>Schuler </strong>antwortete, es sei nicht üblich, dass man die Durchführungsbestimmungen bereits habe, sobald man ein Gesetz verabschiede. Er habe aber Verständnis dafür, dass in diesem Fall danach gefragt werde. Doch wie schon gestern gesagt, wolle er sich bei den Durchführungsbestimmungen an den Beschluss der Landesregierung halten. Man könne nicht a priori sagen, dass alle Almen als Schutzgebiete eingestuft würden. Er habe auch einen Änderungsantrag zum Art. 2 eingebracht, in dem es heiße “legt der Direktor der Landesabteilung Forstwirtschaft auf der Grundlage der Kriterien gemäß Durchführungsverordnung nach Absatz 2 für jedes Weidegebiet, wie es aus der Almkartei hervorgeht, fest, ob es sich um ein Weideschutzgebiet handelt”. Man rede im Art. 2 von den Almgebieten, nicht von den Heimweiden.<br>
Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche) fragte nach, ob diese Einstufung auf dem Papier erfolgen oder ob die Leute des Landesamtes diese vor Ort vornehmen würden.<br>
Präsidentin Rita <strong>Mattei</strong> erinnerte daran, dass man nun den Art. 1 diskutiere – Fragen zu anderen Artikeln seien bei den jeweiligen Diskussionen zu den Artikeln zu stellen. Außerdem wies sie darauf hin, dass es einige sprachliche Anpassungen im Gesetzentwurf gegeben habe, die sie jeweils bei der Diskussion des entsprechenden Artikels ausführen werde.<br>
<strong>Art. 1</strong> wurde mit 24 Ja, 1 Nein und 9 Enthaltungen <strong>angenommen</strong>.</p>
<p><em>Art. 2</em> „Weideschutzgebiete“<br>
LR Arnold Schuler ging auf die vorherige Frage des Abg. Leiter Reber ein und antwortete, die Einstufung werde nicht innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Im Notfall könnte diese Einstufung auch ad hoc gemacht werden. Die Einstufung werde gleich beginnen, die Kriterien stünden fest. Mit seinem Änderungsantrag würden diesbezüglich Spezifizierungen vorgenommen. Der zweite Aspekt des Änderungsantrags betreffe das zuständige Organ, das der Direktor der Abteilung Forstwirtschaft sein solle.<br>
Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) erklärte, dass dieser Artikel und dieser Änderungsantrag es ermöglichten, dass Präventionsmaßnahmen in diesen Weideschutzgebieten nicht durchgeführt würden. Es sei absehbar, dass – wenn dieser Artikel angenommen werde – alle Almen Südtirols als Weideschutzgebiete eingestuft werden. Die Folge sei, dass Präventionsmaßnahmen nicht mehr notwendig seien – d.h. der Abschuss werde in diesen Gebieten das einzige Mittel sein. Das verstoße gegen die Habitat-Richtlinie der EU. Der Artikel nehme einen Beschluss der Landesregierung vom Mai auf, mit dem festgelegt wurde, dass die Kosten für Herdenschutzmaßnahmen zu 100 Prozent vom Land übernommen werden – zugleich sage der Artikel aus, dass Herdenschutz nicht möglich sei, keine Umzäunungen, kein Einsatz von Hunden. Er verstehe, dass man sich den Wahlen nähere, aber das mache keinen Sinn und dazu werde ein Teil der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie außer Kraft gesetzt. Diese Richtlinie sei nicht nur für Italien verbindlich, sondern auch für Südtirol. Der Gesetzentwurf könne nicht ernst genommen werden, wobei er den Wunsch und die Besorgnis der Landwirte verstehe, doch man müsse realistisch bleiben.<br>
Josef <strong>Unterholzner</strong> (Enzian) erklärte, man sei mit diesem Gesetz fünf Jahre zu spät dran – und die einzige Möglichkeit, gegen den Wolf anzukommen, sei das Gewehr. Dazu sei der Herdenschutzhund für den Menschen um ein Vielfaches gefährlicher als der Wolf, denn der Hund unterscheide nicht zwischen Mensch und Wolf – er sei darauf abgerichtet, die Herde zu schützen. Die einzige Lösung sei, die Almen wolf- und bärenfrei zu machen. <br>
Das Gesetz sei nur auf einem Bein unterwegs, bemerkte Hanspeter <strong>Staffler</strong> (Grüne), das habe er gestern bereits gesagt: Es fehle der Herdenschutz, den es unbedingt brauche. In dem entsprechenden Beschluss der Landesregierung heiße es, dass drei Punkte, die wichtig seien, um eine Herde zu schützen. Die angesetzten Kriterien gingen aber in die Richtung, zu sagen: Auf unseren Almen ist Herdenschutz technisch oder wirtschaftlich nicht zumutbar. Doch das stimme nicht – das habe er mit eigenen Augen gesehen. Es funktioniere auch mit Herdenschutzhunden, die lernen könnten, dass Menschen keine Feinde seien. Durch die Aushöhlung des Konzepts des Herdenschutzes beraube man sich der Möglichkeit, ein vernünftiges Risikomanagement zu betreiben. Gebe es den Herdenschutz im Gesetz, wären auch die Grünen dafür. Die Schweizer hätten sich im vergangenen Jahr um eine Reduzierung des Schutzstatus des Wolfes in der Berner Konvention bemüht, von 50 daran beteiligten Staaten hätten sie lediglich 6 unterstützt; in der EU wäre das Verhältnis es wohl ähnlich. Mit dem vorliegenden LGE werde zu einseitig agiert, das werde “uns auf den Kopf fallen”. Er appelliere daran, den Herdenschutz als eigenen Artikel einzubauen und dessen Möglichkeiten zu betonen.<br>
Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche) ergänzte, dass auch er der Ansicht sei, dass die Herdenschutzmaßnahmen ins Gesetz gehörten. Doch die Landesregierung ziehe es vor, dies – wie auch andere Bereiche – in Beschlüssen zu regeln. Herdenschutz funktioniere mit Herdenschutzhunden unter bestimmten Voraussetzungen in bestimmten Gebieten. In Südtirol aber sei das Konfliktpotenzial zu groß, deshalb funktioniere er hierzulande nicht. <br>
Hanspeter <strong>Staffler</strong> (Grüne) verwies darauf, dass er morgen auf eine Südtiroler Alm gehen werden, wo Herdenschutz sehr wohl funktioniere. Dass dieser funktioniere, sei “kein Spaziergang” und er sei auch nicht auf allen heimischen Almen möglich, aber der Beschluss sage, er sei nirgends möglich – und das stimme nicht. <br>
LR Arnold <strong>Schuler </strong>bemerkte zum mehrfach angesprochenen Beschluss der Landesregierung, dass sich dieser auf staatliche Regelungen beziehe. Mit dem LGE heble man auch die FFH-Richtlinie nicht aus. Dinge zu finanzieren, wo man von vorneherein wisse, dass es keinen Sinn mache, sei nicht zielgerichtet. Der große Mehrwert der Südtiroler Landwirtschaft, vor allem der Berglandwirtschaft, sei deren Kleinstrukturiertheit. Doch wegen dieser müsse man sich die Frage stellen, ob Herdenschutzmaßnahmen, die bestimmte Kosten hätten, sinnvoll seien.<br>
Der <strong>Änderungsantrag von LR Schuler zum Art. 2 </strong>wurde mit 27 Ja, 4 Nein und 2 Enthaltungen <strong>angenommen</strong>; <strong>Art. 2</strong> wurde mit 23 Ja, 4 Nein und 6 Enthaltungen <strong>angenommen</strong>.</p>
<p><em>Art. 3</em> „Ermächtigungen“<br>
Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche) erklärte, dass im Artikel einige Begrifflichkeiten enthalten seien, die es zu klären gelte, etwa das “Streifgebiet der Wölfe”, das wesentlich für die Entnahme sei. Gelte dies für ein Tier oder für alle? Und was seien “schwerwiegende Fälle”? Mehr als tot gehe nicht. <br>
Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte daran, dass er bereits gestern im Rahmen der Generaldebatte auf die Problematik des Streifgebiets hingewiesen habe. Werde dieses geografisch auf eine Talschaft eingegrenzt, oder werde ein Radius festgelegt? Er bat die Landesregierung um eine Antwort. Es werde zudem in dem Artikel gesagt, dass, wenn der Schaden keinem bestimmten Tier zugeordnet werden könne, so viele Wölfe entnommen werden könnten, wie Tiere gerissen wurden. Auch dazu bat er um Klärung. Dazu spreche man immer nun von der Art Canis lupus, doch was sei mit den Hybriden, die genauso reißen könnten? <br>
Diego <strong>Nicolini</strong> (5 Sterne Bewegung) erinnerte daran, dass der LH gestern auf die Medienkampagne der Dolomiten gegen den Wolf in den vergangenen Jahren verwiesen habe und auf fehlgeschlagene Versuche, Abschussermächtigungen auszustellen. Dazu erkundigte sich der Abgeordnete danach, wie oft bei Ispra ein Gutachten zur Entnahme gestellt worden sei – und wie oft ein solcher von Ispra abgelehnt worden sei. Denn Entnahmen seien nach einer bestimmten Prozedur bereits möglich. Er habe den Eindruck, den LH stehe “lauwarm” zum Gesetz. Dieses beinhalte einige Aspekte, die über die Zuständigkeiten des Landes hinausgehen würden und auch auf gesamtstaatlicher und europäischer Ebene Konfliktpotenzial hätten. Warum habe die Mehrheit auf diesen Ebenen nicht interveniert und hier einen seriösen Vorschlag vorgelegt? <br>
Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) verwies auf die Kriterien für den Abschuss. Der Absatz 4 sei absolut nicht vereinbar mit der FFH-Richtlinie, die besage, dass die Entnahme oder ein Abschuss eines Wolfs oder auch eines Bären möglich sei, wenn das Tier ein Verhalten aufgezeigt habe, nach dem ein Zusammenleben mit dem Menschen nicht vereinbar sei. Man schütze nicht das einzelne Exemplar, sondern die Art – doch die einzelnen, problematischen Exemplare müssen ausfindig gemacht werden. Der Absatz 4 aber ermögliche es, auf jeden beliebigen Wolf zu schießen. Und wer lege fest, welche Wölfe entnommen werden könnten? Absatz 4 sei nicht akzeptabel, deshalb beantrage er eine getrennte Abstimmung dieses Absatzes.<br>
Auch ihm sei gestern nicht entgangen, dass der LH gesagt habe, er habe seit 2018 mehrmals versucht, eine Abschussgenehmigung auszustellen, doch es sei wegen des fehlenden Ispra-Gutachtens nicht gelungen, so Paul <strong>Köllensperger</strong> (Team K). Er erkundigte sich, wie oft das vorgekommen sei.<br>
LH Arno <strong>Kompatscher</strong> unterstrich, dass sich das Gesetz in dem Rahmen bewege, der momentan möglich sei – die Entnahme des Schadenstiers. Doch das Ziel müsse eine Regulierung sein. Dafür brauche es entweder die römische Regierung, die so weit ginge, wie Frankreich oder Schweden, oder die EU, die das erlaube, was Finnland bereits erlaubt worden sei, nämlich eine Herabstufung des Schutzstatus des Wolfes. Man wolle erreichen, dass das auch für die Regionen ermöglicht werde. Art. 3 müsse in Kombination mit Art. 6 gelesen werden, der den Inhalt der Ermächtigungsmaßnahme festlege; die Festlegung werde nicht erfolgen “so viele Schafe, so viele Wölfe”, sondern es werde eine von Fachleuten gemachte Zuordnung geben. Die Regel sei die selektive Entnahme des Problemwolfs. Das LG von 2018 habe das Ispra-Gutachten bereits vorgesehen, auch der vorliegende LGE sehe dieses vor. Die Ispra habe aber in der Vergangenheit kein Gutachten gemacht, weder ein positives noch ein negatives. Man glaube, dass es hier eine Haltung bei Ispra gebe und sage nun, wenn man sich dem verweigere, dann müsse es im Falle von Dringlichkeit eine Möglichkeit geben. Drei Mal sei seit 2018 um ein Ispra-Gutachten angefragt worden, doch man habe – trotz Nachfragen und der Vorlage zusätzlicher Dokumentation – keines erhalten. <br>
Ersteinbringer Josef <strong>Noggler </strong>(SVP) bezog sich auf eine Aussage des Abg. Dello Sbarba, der gesagt hatte “mi viene da ridere”: Den Bergbauern im Land sei schon lange nicht mehr zum Lachen; und die Aussage des Abgeordneten zeige wie weit entfernt die Stadtbevölkerung von jener am Land sei. Das Streifgebiet unterscheide sich von Fall zu Fall. “Schwerwiegend” bedeute, dass die Tiere getötet werden, es sei nicht “schwerwiegend”, wenn es eine Sichtung eines Wolfes gebe oder wenn Tiere verletzt würden.<br>
Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) stellte klar, dass er den Abgeordneten Noggler nicht habe persönlich angreifen wollen, er habe eine Formulierung im Gesetz “belächelt”, nicht das Problem, um das es gehe.<br>
Seine Fragen seien nicht beantwortet worden, unterstrich Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche). Bei der Definition von “schwerwiegend” sei die Frage, ergänzte LH Arno <strong>Kompatscher</strong> dazu, wie sich der Wolf bewege. <br>
<strong>Art. 3</strong> wurde mit 22 Ja, 1 Nein und 11 Enthaltungen <strong>angenommen,</strong> <strong>Absatz 4</strong> des Artikels indes mit 22 Ja, 4 Nein und 5 Enthaltungen (3 nicht teilgenommen).</p>
<p><em>Art. 4</em> (im Ausschuss gestrichen)</p>
<p><em>Art. 5</em> „Fachliche Gutachten und Dringlichkeitsverfahren“<br>
Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) sagte, dies sei der letzte Artikel, den die Grünen für problematisch hielten, vor allem wegen des Dringlichkeitsverfahrens. Das Gutachten der Ispra werde auf dieselbe Ebene gelegt, wie das Gutachten der Wildbeobachtungsstelle – was vielleicht noch ginge. Doch das in Absatz 2 Festgelegte – dass der LH bei Dringlichkeit eine Ermächtigung ohne Ispra-Gutachten ausstellen könne – sei laut dem, was Spagnolli, Ex-Direktor des Amts für Jagd und Fischerei, und der Verfassungsrechtler Palermo gesagt hätten, nicht möglich. Auch er gehe davon aus, dass dieser Artikel verfassungswidrig sei. <br>
Präsidentin Rita <strong>Mattei</strong> verlas einige sprachliche Anpassungen. Daraufhin fragte Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) nach, ob tatsächlich die Dringlichkeit in der deutschen Version herausgestrichen werde – oder ob er das falsch verstanden habe? Es gehe doch um diese. Außerdem erkundigte er sich ein weiteres Mal, weshalb die Hybriden nicht im Gesetz behandelt würden. Diese seien in Europa nämlich auch geschützt.<br>
Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche) wies darauf hin, dass die bisher genommenen DNA-Proben im Land allesamt von reinrassigen Wölfen stammten – das sei eine Besonderheit, denn die Hybriden seien in Europa sehr weit verbreitet, in Südtirol aber offenbar nicht.<br>
LH Arno <strong>Kompatscher</strong> erklärte, dass das Problem des Landes tatsächlich der Wolf sei – das sei aus den Analysen hervorgegangen. Es müssten vor dem Ausstellen der Ermächtigung beide Gutachten angefragt werden, doch wenn eine Stelle keines abgebe, dann reiche ein Gutachten aus. Ispra habe bisher ihre Tätigkeit verweigert.<br>
Ersteinbringer Josef <strong>Noggler </strong>(SVP) sagte, man habe bisher keine Probleme mit Hybriden gehabt, sondern ausschließlich mit reinrassigen Tieren. Sollten künftig auch Hybriden auffallen, werde man handeln.<br>
<strong>Art. 5</strong> wurde getrennt nach Absätzen abgestimmt und mehrheitlich <strong>angenommen</strong>.</p>
<p><em>Art. 6</em> „Inhalt der Ermächtigungsmaßnahme“<br>
Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) verwies auf das Verfassungsgerichtsurteil von 2018, das die Zuständigkeit der Autonomen Provinz festgestellt hatte, dieses sei ein wichtiger Schritt nach vorne gewesen. Der LH habe das Urteil mehrfach zitiert, aber nicht hinzugefügt, dass das Gericht auch eine Mitkompetenz des Staates vorsehe und die Tatsache, dass das Gutachten von Ispra entscheidend sei. Er gehe davon aus, dass die Bestimmung über die Dringlichkeitsverfahren nicht halten werde, ohne die Gutachten der Ispra einzuholen. Ohne Gutachten von Ispra einen Abschuss zu genehmigen, sei heikel.<br>
<strong>Art. 6</strong> wurde mit 20 Ja, 1 Nein und 8 Enthaltungen (4 nicht teilgenommen) <strong>angenommen</strong>.</p>
<p><em>Art. 7</em> „Vergrämung“<br>
Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche) erklärte, dass dieser Artikel seines Erachtens gegen die Bestimmungen des Waffen- und des Jagdausübungsrechts verstoße. Er sei voll für Vergrämung, er habe auch einen entsprechenden Antrag im Landtag eingebracht, doch vergrämt werde in der Regel nicht von jedem mit Langwaffe.<br>
Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) stellte in den Raum, was wäre, wenn jemand dabei das Ziel verfehle und zufällig den Wolf treffe? Warnschüsse würden üblicherweise mit Gummigeschossen auf die Tiere abgegeben. Geräuschkulissen würden wohl nicht ausreichen, um Wölfe, die sich in der Nähe von Siedlungsgebieten aufhielten und einen bestimmten Lärmpegel gewohnt seien, zu vergrämen. Warum fehlten die Gummigeschosse?<br>
Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) sagte, die Grünen würden den Artikeln 7 bis 11 des LGE zustimmen. Die darin vorgesehenen Maßnahmen schienen positiv zu sein. <br>
Die Gummigeschosse seien nicht aufgenommen worden, weil Jäger nicht mit solchen auf die Jagd gingen, so Josef <strong>Noggler </strong>(SVP). Jäger wüssten, wie mit der Waffe umzugehen sei – sie könnten auch einen Warnschuss abgeben, falls erforderlich.<br>
<strong>Art. 7</strong> wurde mit 29 Ja und 3 Enthaltungen <strong>angenommen</strong>.</p>
<p><em>Art. 8</em> „Meldepflichten und Kontrolle“ <br>
Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) merkte an, dass die schriftliche und mündliche Meldung an der Realität vorbeigehe. Er frage sich, warum das so kompliziert gehandhabt werde.<br>
<strong>Art. 8</strong> wurde mit 31 Ja und 8 Enthaltungen <strong>angenommen</strong>.</p>
<p><em><strong>Art. 9</strong></em><em> </em>„Monitoring“ wurde ohne Diskussion mit 27 Ja und 5 Enthaltungen <strong>angenommen</strong>.</p>
<p><em><strong>Art. 10</strong></em> „Berichtspflicht gegenüber dem Staat“ wurde ohne Diskussion mit 29 Ja und 5 Enthaltungen <strong>angenommen</strong>.</p>
<p><em>Art. 11</em> „Managementplan” <br>
Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche) rief die Landesregierung dazu auf, alles daran zu setzen, dass die Wolfspopulation auf das ganze Gebiet und über Regionen- und Staatsgrenzen hinaus ge- und ermessen werde.<br>
Am 21. Juni habe er in Rom eine Konferenz der Regionen des italienischen Alpenbogens einberufen, antwortete LH Arno <strong>Kompatscher.</strong><br>
<strong>Art. 11 </strong>wurde mit 28 Ja und 3 Enthaltungen <strong>angenommen.</strong></p>
<p><a href="https://www.landtag-bz.org/de/tagesordnung-landtag">Die Arbeiten im Plenum werden am Nachmittag um 14.30 Uhr fortgesetzt.</a></p>
**(tres)**
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