(AGENPARL) - Roma, 8 Giugno 2023 - (AGENPARL) – gio 08 giugno 2023 **Südtiroler Landtag**
Landtag
Plenarsitzung – Landesgesetz für Maßnahmen gegen Wölfe (2)
**Generaldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 143/23 “Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen”; Tagesordnung der Freiheitlichen**
<p>Ähnlich sehe auch er es, bemerkte Diego <strong>Nicolini</strong> (5 Sterne Bewegung) in seinem Beitrag zur Generaldebatte zum <a href="https://www.landtag-bz.org/de/politische-akte/686477">Landesgesetzentwurf Nr. 143/23</a> <em>Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen</em> (vorgelegt von den Abgeordneten J. Noggler, A. Schuler, F. Locher und M. Vallazza; ursprünglicher Titel: <a href="https://www.landtag-bz.org/de/politische-akte/686477?paroledatrovare=weideschutzgebiete&tipoatto=DDL&legislatura=XVI&action=search&page=1">„Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen und Schutz der Art vor Hybridisierung“</a>). Das demokratische System drifte ab, der Mensch glaube, die Natur zu beherrschen und sei sich nicht bewusst, dass er selbst ein Raubtier sei. Die anthropozentrische Sichtweise führe unweigerlich zu Zerstörung. Die Vorlage des Gesetzentwurfs sei nichts anderes als Propaganda und Ablenkung, denn die wirklichen Probleme seien andere: die Lage am Arbeitsmarkt, die Lebenshaltungskosten und die Inflation. Natürlich gebe es auch das Wolfsproblem – doch dieses solle ablenken von den wirklichen Problemen. Das Thema Wolf sei nicht wissenschaftlich, sondern auf eine emotionale Weise angegangen worden. Es gehe auch um semantische Differenzierungen, man spreche von Entnahmen, im Grunde aber gehe es um Töten und Abschießen; die Entnahme sei übrigens bereits erlaubt – mit Ispra-Gutachten. Es zeige sich die Intoleranz einer Partei der Tatsache gegenüber, dass es mehrere Ebenen der Demokratie gebe; das zeige sich auch in den Worten des Kollegen Locher, der von “typisch Italienisch” gesprochen habe. Die Umwelt sei glücklicherweise europäische Zuständigkeit. Laut einer Umfrage des Bauernbundes soll das größte Problem der Südtiroler der Wolf sein – das sei nicht glaubhaft. Man nehme die Bevölkerung mit diesem LGE, wenn er auch etwas Gutes an sich habe, auf den Arm, man hätte dasselbe sehr viel früher machen können. Als der damalige Minister Costa in Südtirol gewesen sei, sei ein Managementplan vorgeschlagen worden – die Reaktion der Landesregierung sei gewesen, dies auf die lange Bank zu schieben, man wollte diesen Vorschlag nicht umsetzen. Mit dem vorliegenden LGE wolle man weder die Herden noch die Almen schützen, sondern das klare Signal setzen, dass man anders sei und sich nicht an die gegebenen Regeln halten wolle. Doch mit diesem Gesetzentwurf werde dies nicht gelingen. Zudem fehlten die Kenntnisse über den Wolf, etwa müsste bedacht werden, dass dieser viele Kilometer täglich zurücklege, weshalb es undenkbar sei Schutzgebiete zu definieren. Der Gesetzentwurf sei voller negativer Elemente und zeichne ein Bild des Systems.<br>
Hanspeter <strong>Staffler</strong> (Grüne) erklärte, er sei überzeugt davon, dass der Gesetzentwurf nicht den gewünschten Effekt haben werde – und womöglich sogar den gegenteiligen. Man müsse sich fragen, weshalb sich die Wolfspopulation in Europa überhaupt ausgebreitet habe: Der Wolf habe einen hohen Schutzstatus, aber auch das Phänomen der Landflucht habe dazu beigetragen; in Südtirol gebe es zwar keine Landflucht, doch habe es in den vergangenen 100 Jahren eine positive Waldentwicklung gegeben. Dies habe zur Wolfsentwicklung im und um das Land herum beigetragen. Der Druck auf den Wald sei vor 150 Jahren im gesamten Alpenraum sehr groß gewesen. Viele Wildarten seien praktisch ausgestorben gewesen, weil nichts gejagt worden sei. Das habe sich durch die positive Waldentwicklung geändert. Nun seien auch die Beutetiere für den Wolf wieder da, der sich zum größten Teil von Wildtieren ernähre, doch mitunter auch von ungeschützten Weidetieren. Man habe rund um Südtirol herum Wölfe, in der Schweiz, im Trentino, im Belluno, und diese Wölfe würden auch immer wieder nach Südtirol kommen, weil sie von den Wildtieren im Land angezogen würden. Deshalb sei ein wolffreies Südtirol nicht möglich. Wenn eine gewisse Anzahl von Wölfen da sei, brauche es Wolfsmanagement – dafür seien auch die Grünen. Auch ein regulierender Eingriff in die Population sei wichtig, wenn diese zunehme, doch aufgrund der derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen sei dies nicht möglich. In der gesamten Problematik gehe es nun um eine Risikobetrachtung: das Gefahrenpotenzial, das vom Wolf ausgehe, das Schadenspotenzial seien die Herden. Wenn beide Potenziale aufeinandertreffen, müsse reagiert werden. Die Möglichkeiten seien mehrere: Den Wolf ein zweites Mal ausrotten, die Tiere nicht mehr auf die Almen bringen, damit gebe es keine Risikokonflikte. Die dritte Möglichkeit wäre es indes, beide Bereiche zu managen – also ein Wolfs- und ein Herdenmanagement aufzubauen, damit werde das Risiko immer kleiner. Es brauche demnach beide Managementpläne, die einen Risikoplan ergäben, mit dem die Schäden minimiert werden könnten. Der vorliegende LGE beziehe sich ausschließlich auf das Wolfsmanagement, der Herdenschutz werde als nicht zumutbar gesehen – dies sei er aber sehr wohl. <br>
Paul <strong>Köllensperger</strong> (Team K) erklärte, dass er inhaltlich kein großes Problem mit dem LGE habe – es brauche eine Lösung, die Landwirte müssten eine Möglichkeit haben, ihre Tiere zu schützen. Er sei der Meinung, dass der hohe Schutzstatus des Wolfes heute keine Berechtigung mehr habe. Was es aber nicht brauche sei: Gesetze, von denen alle – alle hier – wüssten, dass sie angefochten würden. Das bedeute “an der Nase herumführen” für Wahlkampfzwecke. In den fünf Jahren seit dem letzten erfolglosen Versuch sei nichts passiert, jetzt vor den nächsten Wahlen bekomme man es eilig. Projekte, die LR Schuler vorgesehen hatte, seien nicht umgesetzt worden, aber man habe nun ein Gesetz, von dem man wisse, dass es nicht halte – so ehrlich müsse man sein. Auch die Durchführungsverordnungen, die es für das Gesetz bräuchte, habe man nicht. Wenn er etwas Ähnliches machen würde, würde die Mehrheit sagen, er sei unseriös, unkompetent und populistisch. Die Art und Vorgehensweise, das “an der Nase herumführen” der Wähler – damit könne er sich nicht anfreunden.<br>
Sie stimme ihrem Vorredner zu, so Maria Elisabeth <strong>Rieder </strong>(Team K). Sie wolle hinzufügen, dass sie vielleicht aufgrund ihrer bäuerlichen Herkunft einen etwas anderen Zugang zum Thema habe wie andere Abgeordnete. Eine freie Almwirtschaft und Tierhaltung könne nur gelingen, wenn sich die Tiere frei bewegen könnten und die Tiere und Bauern Sicherheit hätten. Der Herdenschutz wäre möglich, sei aber schwierig. Es brauche einen Managementplan, ebenso Entnahmen, aber auch andere Möglichkeiten wie zum Beispiel Sterilisierungen. Sie bewerte den LGE inhaltlich.<br>
LR Arnold <strong>Schuler </strong>erklärte, es gebe kaum ein anderes Thema, das so viel Zeit und Energie in Anspruch genommen habe wie der Wolf. Die Erwartungshaltung sei gestiegen. Es sei der Landesregierung Untätigkeit vorgeworfen worden, doch man habe sehr wohl reagiert, bereits bevor es Wölfe im Land gegeben habe. Bereits im Frühjahr 2014 sei eine Studie vorgestellt worden, die sich mit den Möglichkeiten des Herdenschutzes auf Almen im Meraner Raum beschäftigt habe. Mit den ersten Rissen habe sich das Klima geändert. Es habe unzählige Treffen auf nationaler und internationaler Ebene gegeben, um Druck zu machen. Es werde immer wieder gefragt, warum keine grenzübergreifenden Lösungen gemacht würden; das sei aber nicht möglich. Zum genannten Beispiel Schweden wolle er sagen, dass es vonseiten des Europäischen Gerichtshofes schon zwei Mal Interventionen gegeben habe. In Südtirol habe man nicht nur den Europäischen Gerichtshof, sondern auch den Staat und das Verwaltungsgericht. Die Voraussetzung sei deshalb eine andere als in anderen Ländern. Die Stimmung – auch im Landtag – sei eine andere als noch vor einigen Jahren, ebenso in der Agrarkommission. Man habe in dieser vor einiger Zeit einen Wolfsmanagementplan vorgelegt, er habe damals als einziger dagegen gestimmt, weil die Entnahme nicht vorgesehen war. Inzwischen sei der Plan angepasst worden, doch er werde blockiert, weil die Entnahme drin sei. Das Landesgesetz von 2018 sei angefochten worden, doch man habe vor dem Verfassungsgericht recht bekommen – aber in der Umsetzung habe es gehapert. Man habe monatelang auf die Ispra-Gutachten gewartet. Mittlerweile habe sich das politische Klima geändert, die Anzahl der Risse habe zugenommen. Der staatliche Wolfsmanagementplan habe ein Pilotprojekt für die autonomen Provinzen vorgesehen, aber um eine neue Rechtsgrundlage zu schaffen müsse proaktiv gehandelt werden. Der vorliegende Gesetzentwurf habe gute Chancen zu halten; er sei gemeinsam mit Vertretern des Bauernbundes erarbeitet worden: Zusammen habe man nach Spielräumen gesucht. Es seien aber noch weitere Maßnahmen notwendig. Er sei jedoch überzeugt davon, dass mit dem vorliegenden Entwurf wichtige Schritte gemacht würden. Zu den fehlenden Durchführungsverordnungen wolle er sagen, dass die zur Verfügung stehende Zeit kurz gewesen sei und das Thema dazu ein besonderes. Doch es werde so sein, dass ein großer Teil dessen übernommen werde, was im Beschluss der Landesregierung bereits drinnen sei. Er werde sich bemühen, die Verordnungen bald vorzulegen.<br>
LR Waltraud <strong>Deeg</strong>, die von den Bänken der Abgeordneten sprach, sagte, wenn man mit Menschen unterwegs sei, die in den Wald gingen, dann spüre man, dass das Thema Sicherheit ein großes sei – dieses gelte es, sehr, sehr ernst zu nehmen. Denn mit dem Gefühl der fehlenden Sicherheit einher gingen mitunter Radikalisierungen oder Selbstschutz. Die Aufgabe des Gesetzgebers sei es, für Sicherheit zu sorgen und die Rahmenbedingungen dafür zu schaffen, dass Menschen leben, arbeiten und ihre Freizeit haben können. Es gelte Lösungen zu finden, nichts tun gehe nicht. Man müsse aufeinander zugehen und Lösungen finden. Sie hoffe, dass das Gesetz halte und dass auch auf EU-Ebene etwas getan werde. Dies sei notwendig, denn sonst verlören die Menschen das Vertrauen in Rechtsstaatlichkeit und demokratische Systeme.<br>
Leider, so Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche), habe LR Schuler nicht die Infos bringen können, die erforderlich seien, um über den LGE zu entscheiden. Er kenne den Beschluss der Landesregierung, aber dieser reiche nicht aus. Das grundsätzliche Ansinnen des Gesetzentwurfs gehe in Ordnung, doch er lasse ganz viele Fragen offen. Doch wie funktioniert es am Ende? Das wollten ganz viele Betroffene wissen. Man könne in der Aula nicht über Dinge abstimmen, über die man nicht Bescheid wisse; er habe bereits im Ausschuss unterstrichen, dass die Bestimmung der Begrifflichkeiten wesentlich sei. Es sei noch nicht so viele Jahre her, da sei Südtirol wolf- und bärenfrei gewesen sei. In Schweden gebe es sowohl die Schutzjagd, das was man jetzt in Südtirol machen möchte, als auch die reguläre Jagd; Schwedisch Lappland sei wolffrei, weil dort eine freie Weidehaltung der Rentiere betrieben werde. In Südtirol mache man dasselbe mit Wildschweinen; diese werden entnommen. Für ihn sei ein Wolf gleich viel oder gleich wenig Wert wie andere Tiere. Er fände es skurril, dass man über das wildschweinfreie Südtirol nicht spreche, aber beim Wolf nicht denselben Weg gehen wolle – wenn hier die Voraussetzungen auch andere wären. Mit diesem Gesetz sei nur eine Teillösung. Die Wölfe seien keine Vegetarier, deshalb seien sie für jede freie Weidetierhaltung ein Problem. Das Gesetz sei eine Teillösung und sei Wahlkampf, die Thematik hätte bereits vor Jahren angegangen werden müssen. Nun solle damit auch die Vergrämung ermöglicht werden, als er vor drei Jahren den Vorschlag gemacht habe, sei er noch abgelehnt worden. Die Leute, die Landwirte seien ermüdet, man tue diesen keinen Gefallen, weil das Gesetz unehrlich sei. Abschließen wolle er mit dem Hinweis darauf, dass es Wochen dauern werde, bis die Durchführungsverordnung geschrieben und in Kraft sei – die heurige Almsaison werde dann abgeschlossen sein, außer ein Wolf sei sehr schnell und reiße viele Tiere in einer kurzen Zeit. Südtirol sei nicht vergleichbar mit anderen Regionen, vor allem aufgrund der Dichte der Erschlossenheit und der freien Weidewirtschaft.<br>
LH Arno <strong>Kompatscher</strong>, der von den Bänken der Abgeordneten sprach, unterstrich, man wisse, dass man mit diesem Gesetz das Problem nicht aus der Welt schaffe, es sei aber ein kleiner, wenn auch wichtiger Schritt. Auch das mehrmals erwähnte Gesetz von 2018 habe gehalten. Mit dem vorliegenden LGE wolle man das Ispra-Gutachten nicht abschaffen, zu dem es auch ein Verfassungsgerichtsurteil gebe. Der Gesetzentwurf sei geschrieben mithilfe von Experten, die sich mit der staatlichen und europäischen Gesetzgebung gut auskennen – und ja, dies sei das Maximum, was möglich sei. Das Gesetz sei gut geschrieben und rechtlich gut argumentiert, wenn es sich auch auf die Entnahme des Problemtiers beschränke. Doch man müsse in aller Offenheit auch sagen, dass ohne Regulierung die Lösung des Problems nicht möglich sein werde. Es gebe eine Tagesordnung, die die Einführung wolffreier Zonen nach dem Vorbild Schweden fordere; dazu wolle er sagen, dass Schweden nicht mit wolffrei argumentiere, sondern in Schweden müssten Entnahmen den drei Regeln der Habitat-Richtlinie entsprechen. Es gebe auch in Finnland und Frankreich, wo es Managementpläne gebe, Regulierungen. Eine solche auch in Südtirol zu bekommen, sei ein Ziel, das man weiterverfolgen wolle. In der EU können Staaten Regulierungen vornehmen, aber EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen habe gemeint, es sei auch für Regionen möglich. Man hoffe, dass das Gesetz halten werde und arbeite parallel aber mit anderen Regionen intensiv zusammen, um die weiteren Ziele zu erreichen. Tatsache sei, dass die Menschen Angst hätten und verunsichert seien. Die Almwirtschaft sei in Südtirol wichtig – abseits wirtschaftlicher Argumente. Er hoffe auf eine breite Zustimmung, was auch ein klares Signal Richtung Rom wäre. Doch das Gesetz könne nicht der letzte Schritt sein – man müsse dann gemeinsam mit den anderen Regionen und auch auf EU-Ebene weitere Schritte setzen.<br>
Josef <strong>Noggler </strong>(SVP) sagte an den Abg. Nicolini gerichtet, dass das Gesetz nicht “pura propaganda” sei – oder seien alle Gesetze und Beschlussanträge bis zu den Landtagswahlen “pura propaganda”, oder nur dieses Gesetz? Der Abg. Dello Sbarba habe gesagt, er sei sehr besorgt – ebenso besorgt seien die Bauern, die ihre Tiere auf die Almen brächten. Und wenn der Abg. Nicolini sage, die Probleme im Land seien andere, dann frage er zurück, ob die Probleme der Bergbauern im Land nicht da seien? Der vorliegende LGE sei unabhängig von den Landtagswahlen eingebracht worden; er – Noggler – habe auch im Laufe der Jahre in diese Richtung gearbeitet und zahlreiche Anträge unterzeichnet und mitunterzeichnet, die diese und ähnliche Problematiken zum Thema gehabt hätten. Daran könne sich wohl auch der Kollege Knoll erinnern, an denen diesen Anträgen sei er – Knoll – nicht beteiligt gewesen sei. Und Noggler fragte den Abg. Faistnauer, der ihm Untätigkeit in den vergangenen Jahren vorgeworfen habe, warum er dann nicht selbst etwas getan habe? Alle Abgeordneten hätten können ein Gesetz zum Thema vorlegen. <br>
Damit wurde die Generaldebatte abgeschlossen.</p>
<p>Mit einer <strong>Tagesordnung (Nr. 1) </strong>forderte Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche) der Landtag möge sich für das Ziel aussprechen: – Südtirols Landesfläche zu einer wolfsfreien Zone nach schwedischem Vorbild machen zu wollen und beauftragt die Landesregierung sich auf staatlicher und europäischer Ebene aktiv für die Umsetzung dieses Anliegens einzusetzen; – und denselben politischen Weg auch bezüglich des europäischen Braunbären zu verfolgen.<br>
Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche) ergänzte, dass er es in seinem Beitrag zur Generaldebatte bereits anklingen lassen habe, dass man parallel zum Gesetz in Südtirol der Möglichkeit arbeiten solle, dass man es in Südtirol so machen kann, wie es in Schwedisch Lappland gemacht werde. Man wolle den Leuten nichts versprechen, aber die Möglichkeiten prüfen. Ein vernünftiger Zugang wäre, dass Tiere beispielsweise in bestimmten Gebieten, etwa Naturparks, geschützt seien, aber diese Außerhalb dieser Gebiete zu entnehmen. Die Leute hätten Angst, deshalb müsse man trennen und sehen, was der vernünftigste Weg sei – und das sei die Absicht der Tagesordnung. Und wenn der LH sage, Schweden definiere das Gebiet nicht als wolffrei, dann frage er sich, was der Unterschied sei zwischen einem wolffreien Gebiet und einem Gebiet, wo sämtliche Wölfe entnommen werden?</p>
<p><a href="https://www.landtag-bz.org/de/tagesordnung-landtag">Die Behandlung des LGE 143/23 wird morgen, Freitag, 9. Juni, um 10 Uhr fortgesetzt.</a> </p>
**(tres)**
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