(AGENPARL) – ven 14 aprile 2023 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Ja zum Gesetz zur Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Gemeinschaftsverpflegung – mit FOTOS und VIDEO](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt674886)
Landtag – Tagesordnungen, Artikeldebatte und Stimmabgabeerklärungen zum Landesgesetzentwurf Nr. 122/22, der mit 22 Ja, 3 Nein und 4 Enthaltungen angenommen wurde
Zum [Landesgesetzentwurf Nr. 122/22](https://r.news.siag.it/tr/cl/yKuEpLmHUn_1mwJh5Zhys2I6dKA_KXr9yvyWm4ZXipuWW7b8U0cCXc5qs00WiI4yO3o7aCeApiIZVqtfOSiCja9yIBC04wF7BX_yvi9O_T87D6cWXL8sLXCEUChfEDzsyTaZbzxnCOI9Yo9N4OfGsiE4MHrTe-U7sg1oIRkLJo0JsJr-B1AI9Qe5Ytx6no8xnGrqXKhW58Gpk8YkDo77iByvA6gygWnhV4YvFcMeGkVQLJGbtL5MGtKXQc8b5Ic3esqJH7bX-rEOxZ5gAdjUaGqNMFmCTZyy7wSTaxOr7SEk7E1WPfJvT8MUomgbaMoK-I9D-Ye8Y2G_b03GMYr2UpJP71Z8L06HHN2NYXerSUcXpovt7hq6TETi750v)Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung (vorgelegt von den Abg. Manfred Vallazza, Franz Locher, Josef Noggler und Brigitte Foppa) waren fünf Tagesordnungen eingebracht worden: Nr. 1 “Maßnahmen zur Unterstützung der Betriebe, die vorwiegend Produkte mit kurzen Lieferwegen bzw. in Italien hergestellte Produkte verwenden” (Fratelli d’Italia), Nr. 2 “Die eingehobenen Sanktionen gemäß Art. 6 in Maßnahmen zur Unterstützung der Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung investieren” (Fratelli d’Italia), Nr. 3 “Transparenz fängt bei Sprache an” (Freiheitliche), der sich mit verpackten Produkten befasst, bei denen die deutschen Etiketten häufig durch die italienischsprachigen verdeckt sind, Nr. 4 “Südtirols Produkte in Südtirols Regale bringen” (Freiheitliche), der den Verkauf lokaler Produkte in den Lebensmittelgeschäften fördern möchte, und Nr. 5 “Auf der Alm da gibt’s kein Schwein” (Freiheitliche), der sich mit der sommerlichen Schweinehaltung auf den Almen in Südtirol befasst.
Die Sitzung des Landtages wurde am heutigen Freitag nun mit der Bekanntgabe der von der Landesregierung angenommenen Tagesordnungen zum Gesetzentwurf eröffnet. Es sind dies, die Nr. 4 und die Nr. 1 beschränkt auf den ersten Absatz (Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, die Verwendung von Produkten mit kurzer Lieferkette in der lokalen Gastronomie und Hotellerie zu unterstützen und zu fördern, indem die bestehenden Synergien mit der Südtiroler Land-, Ernährungs- und Viehwirtschaft weiter ausgebaut werden.) Der Einbringer Marco Galateo(Fratelli d’Italia) nahm den Vorschlag an. Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) zog den Tagesordnungsantrag Nr. 3 zurück.
Es folgte die Diskussion zu den nicht angenommenen bzw. nicht zurückgezogenen Tagesordnungen. Marco Galateo(Fratelli d’Italia) führte zunächst seinen “Die eingehobenen Sanktionen gemäß Art. 6 in Maßnahmen zur Unterstützung der Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung investieren”, mit dem gefordert wird, dass der Landtag die Landesregierung verpflichten möge, die gegebenenfalls eingehobenen Beträge gemäß Artikel 6 des LGE 122/22 vordergründig für Maßnahmen einzusetzen, die der Förderung oder Unterstützung der Anbieter von Gemeinschaftsverpflegung dienen, welche die Adressaten dieses Gesetzes sind.
In der Replik der Landesregierung führte LH Arno Kompatscher aus, dass es nicht möglich sei, Strafen zweckzubestimmen für spezifische Ausgaben – das sei ein Grundsatz der öffentlichen Haushaltsführung. Was man tun könne, sei sich zu verpflichten, bestimmte Ausgaben zu tätigen, aber nicht mit diesem Geld. Es seien bereits Sensibilisierungskampagnen vorgesehen, in die voraussichtlich mehr Geld fließen werde als durch Strafen eingenommen werden wird.
Die Tagesordnung wurde mit 1 Ja, 20 Nein und 9 Enthaltungen abgelehnt.
In der Tagesordnung “Auf der Alm da gibt’s kein Schwein” fordert Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), dass der Landtag die Landesregierung beauftragen möge, die derzeit bestehenden behördlichen Schwierigkeiten bei der sommerlichen Schweinehaltung auf Südtirols Almen zu beheben und eine praktikable Lösung für Gemeinschaftsalmen und Pächtern von Almen im Zusammenhang mit der Registrierung der Tiere im Stall- bzw. Almkodex zu finden. In seinem Redebeitrag bezog sich der Abgeordnete aber zunächst auf die angenommene Tagesordnung “Südtirols Produkte in Südtirols Regale bringen” und bedankte sich für die Annahme, da er dies für einen wichtigen Schritt halte. Zur Tagesordnung zur Schweinehaltung auf den Almen bemerkte er, dass es auf vielen Almen Usus sei, auch ein paar Schweine zu halten. Einige Bauern hätten ihn darauf hingewiesen, dass für viele Almen ein bürokratisches Hindernis gebe: Es brauche einen Stallkodex, um Tiere zu halten; es gebe aber Gemeinschaftsalmen, wo der Pächter Schweine halten wolle, wenn dieser jedoch zu Hause keinen Betrieb habe, habe er keinen Stallkodex und könne deshalb auch keine Schweine halten. Es wäre fein, wenn hier eine pragmatische Lösung gefunden werden könne.
Josef Noggler (SVP) bemerkte, er gehe davon aus, dass sich der Kollege Leiter Reber im Thema nicht besonders auskenne. Nicht die Bauern hätten das Problem Kühe und Schweine auf die Alm zu bringen, sondern die Nicht-Bauern. Es gebe auf Gemeinschaftsalmen ein Weideregister, in dem alle Tiere eingetragen werden müssten; wenn sie dann wieder ins Tal gebracht würden, müssten sie wieder ins Stallregister eingetragen werden – es gehe um die Rückverfolgbarkeit, wenn ein Tier zum Metzger komme. Das Problem bestehe ausschließlich für Nicht-Bauern.
Kollege Noggler, so Landesrat Arnold Schuler in der Replik der Landesregierung, habe das Thema bereits sehr genau beschrieben.
Die Tagesordnung wurde mit 9 Ja, 16 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Es folgte die Artikeldebatte.
Zunächst wurde die Abänderung des Titels behandelt, der nun lauten soll: “Die Herkunftskennzeichnung von Lebensmitteln in Gemeinschaftsverpflegung”.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) bemerkte, wenn der Titel nun so abgeändert werde, dann sei nur noch von Lebensmitteln die Rede, dann wäre Gemüse auch gemeint, nicht nur tierische Lebensmittel. Jetzt sei es nicht mehr klar.
Einbringer Manfred Vallazza (SVP) erklärte, dass die allgemeinere Formulierung gewählt worden sei, weil es durch den neu formulierten Art. 3 eine Freiwilligkeit für alle Lebensmittel gebe, zugleich aber die Verpflichtung für Fleisch, Milch und Eier bleibe.
Miteinbringerin Brigitte Foppa (Grüne) ergänzte, sie hätte die Beibehaltung der Verpflichtung vorgezogen. Der Vorteil, der sich durch die jetzige Formulierung ergebe, sei, dass bereits alle Lebensmittel enthalten seien, wenn das Gesetz irgendwann abgeändert werden sollte.
Die Änderung des Titels wurde mit 21 Ja, 1 Nein und 8 Enthaltungen angenommen.
Art. 1befasst sich mit der Zielsetzung.
Mit einem Änderungsantrag wollte Manfred Vallazza (SVP) im Art. 1 den Verweis auf die EU-Strategie „Vom Hof auf den Tisch“ aufzunehmen, so dass zu einem späteren Zeitpunkt weitere Lebensmittel hinzugefügt werden können. Josef Unterholzner (Enzian) kündigte an, gegen jeden Artikel des Gesetzentwurfs zu stimmen, dieser bringe nur mehr Bürokratie. Akzeptabel sei nur der Art. 7 zu den Sensibilisierungsmaßnahmen. Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) äußerte Bedenken zur Bezugnahme auf die geplante Senkung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, das betreffe eine Reihe von komplexen Bestimmungen. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) fragte, was man verpflichtend angeben müsse, den Staat, die Region oder anderes. Es stehe im Gesetzentwurf, was man angeben sollte, und zwar den Ort der Herkunft, antwortete Manfred Vallazza. Möglich sei auch die Angabe “EU” oder “Nicht-EU”. Es sei aber davon auszugehen, dass der Betrieb lieber genauere Angaben machen werde. Es bleibe ein breites Spektrum von Möglichkeiten.
Vallazzas Änderungsantrag wurde angenommen.
Der Geltungsbereich wird in Art. 2definiert.Brigitte Foppa (Grüne) forderte eine Präzisierung zur Herkunftsangabe von Eiern, da sonst nur Flüssigeier betroffen seien. Der Antrag wurde angenommen, ebenso ein Ersetzungsantrag von Vallazza mit sprachlichen Korrekturen.
In Art. 3 „Herkunftskennzeichnung“ ist u.a. festgelegt, wie die Herkunft der in Artikel 2 genannten Zutaten zu kennzeichnen ist.
Manfred Vallazza legte einen Änderungsantrag vor, mit dem die Angabe “EU/Nicht-EU” eingeführt wird. Brigitte Foppa forderte die Streichung dieses Absatzes, diese Bestimmung habe keinen Sinn. Gerd Lanz (SVP) begrüßte es, dass mit dem Artikel auch die freiwillige Kennzeichnung weiterer Lebensmittel eingeführt werde. Josef Unterholzner (Enzian) erklärte, er glaube manchmal, seinen Augen nicht zu trauen: Man werde von den Menschen draußen bezahlt, aber wenn morgen jemand dieses Gesetz lese, dann sei ersichtlich, dass es 0,0 wert sei und die regionale Wirtschaft nicht fördere. Außer Bürokratie bringe es nichts. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) sagte, er verstehe nicht, warum man ein Gesetz verabschieden solle, das die Freiwilligkeit fördere. Dies sei dasselbe als würde man einen Straßenkodex fördern, wo die Menschen selbst entscheiden könnten, ob sie links oder rechts fahren möchten. Er halte es absolut für richtig, die Rückverfolgbarkeit von Fleisch vorzusehen – aber für einen regionalen Kreislauf müsste in einem Gesetz drinnen stehen, das Fleisch komme aus Südtirol oder dem Passeiertal. Auch die Unsicherheit für die Betriebe sei immens groß. Die vorgesehene Freiwilligkeit führe das Gesetz ad absurdum. Franz Ploner (Team K) verwies auf die in den EU-Normen enthaltenen Vorgaben zu Ursprungsort und -land; im österreichischen Gesetz werde eine sehr genaue Angabe der Herkunft verlangt. Die Angabe “EU” sei nicht EU-konform. Zusätzlich müsste man wahrscheinlich beim Ministerium, das die Hand darüber halte, anfragen, ob man als Ursprungsland “Südtirol” beim Ministerium registriert sei. Länder und Regionen müssten genormt sein. Sie habe diesen Streichungsantrag vorgelegt, so Brigitte Foppa (Grüne), um all jenen eine Möglichkeit zu bieten, die sagen “Ja, Herkunftsbezeichnung, aber ein bisschen strenger als vorgesehen”. Den sich widersprechenden Argumentationen des Kollegen Unterholzner könne sie nicht folgen. Manfred Vallazza (SVP) unterstrich er könne den Unmut bezüglich des Absatzes 4 verstehen, doch man müsse sich mit der EU und dem Ministerium abstimmen – dieser Absatz sei nur gemacht worden, damit einem das Gesetz “nicht um die Ohren fliege”. Der Kollege Ploner beziehe sich immer auf die EU-Norm zu den verpackten Lebensmitteln. Jeder könne seine Meinung haben, doch der Kollege Unterholzner habe offenbar das Konzept des Gesetzes nicht verstanden. Franz Ploner (SVP) erklärte, er habe das österreichische Bundesgesetz vorliegen, das sich mit der Herkunftskennzeichnung befasse:
LH Arno Kompatscher sagte, er fände es schade, wenn das Gesetz nun schlecht geredet werde, weil die Angabe EU bzw. Nicht-EU möglich sei. Die europäische Lebensmittelkennzeichnungsverordnung sei nicht mehr zeitgemäß. Dies sei auch der Grund, weshalb die EU den Staaten mitteile, sie sollten nicht die Notifizierung, sondern die Mitteilung machen. Auch der vorliegende LGE liege eigentlich über der Mitteilungspflicht. Mit diesem Gesetz habe man eine Gratwanderung, man gehe eh schon darüber hinaus, was die EU einem Staat erlaubt, doch man habe sich an anderen Gesetzen etwa in Frankreich und Österreich orientiert. Es habe eine Absprache mit Brüssel und Rom gegeben, wobei erst gesehen werden müsse, wie sich Rom dann tatsächlich verhalten werde. Doch jetzt habe man eine Regelung, die sage, wenn jemand falsche Angaben mache, gebe es Kontrollen und Sanktionen. Das sei zuvor nicht möglich gewesen.
Der Änderungsantrag der Abg. Foppa wurde mit 8 Ja, 18 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt. Der Änderungsantrag des Abg. Vallazza wurde mit 24 Ja, 1 Nein und 5 Enthaltungen angenommen – und damit auch der Art. 3.
Mit der Rückverfolgbarkeit befasst sich Art. 4 des Gesetzesvorschlages.
Der Artikel wurde mit einem Änderungsantrag des Abg. Vallazza mit 24 Ja, 1 Nein und 5 Enthaltungen angenommen.
In Art. 5 geht es um die Kontrollen bzw. die Überwachung der Anwendung dieses Gesetzes und die Verhängung der Verwaltungsstrafen.
Der Artikel wurde mit einem Änderungsantrag des Abg. Vallazza ebenso mit 24 Ja, 1 Nein und 5 Enthaltungen angenommen.
Art. 6 legt die Verwaltungsstrafen fest.Mit einem Änderungsantrag forderte Helmut Tauber (SVP) die Senkung der Verwaltungsstrafe auf 100 Euro.
Der Artikel wurde mit einem Änderungsantrag des Abg. Tauber sowie einem des Abg. Vallazza mit 16 Ja, 5 Nein und 6 Enthaltungen angenommen.
Um Sensibilisierungsmaßnahmen geht es in Art. 7. Der Artikel wurde mit einem Änderungsantrag des Abg. Vallazza mit 25 Ja und 5 Enthaltungen angenommen.
Art. 8 befasst sich mit den Finanzbestimmungen.Der Artikel wurde mit 24 Ja und 4 Enthaltungen angenommen.
Art. 9 regelt das Inkrafttreten:Mit einem Änderungsantrag des Abg. Vallazza sollen in diesem Artikel die Wörter “sechs Monate” durch “am neunzigsten Tag” ersetzt werden. Brigitte Foppa (Grüne) bemerkte, die Grünen würden diesen Änderungsantrag mittragen, weil man sich Gedanken darüber gemacht habe, wie lange ein Betrieb eventuell für eine Umstellung benötigen würde.
Die Änderungsanträge zum Artikel des Abg. Vallazza wurden angenommen; der Art. 9 wurde mit 23 Ja und 6 Enthaltungen angenommen.
Es folgten die Stimmabgabeerklärungen.
Josef Unterholzner (Enzian) unterstrich, dass dieser Gesetzentwurf von ihm keine Zustimmung erhalten werde. Der LH habe gesagt, er müsse nach Rom und Brüssel gehen, damit die Menschen im Land noch mehr sanktioniert werden. Das Gesetz bringe nur mehr Bürokratie. Es gebe bereits viele Betriebe, die Südtiroler Produkte anbieten. Er ärgere sich darüber, dass es ein weiteres Gesetz, weitere Auflagen, weitere Bürokratie gebe, anstatt man sich in diesem Haus Gedanken über etwas Vernünftiges machen würde, wo Südtirols Bürger einmal einen Vorteil hätten. Er habe längst schon verstanden, dass er hier nicht hereinpasse.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) führte aus, dass nach dieser Debatte zusammenfassend gesagt werden könne: Die Betriebe, die genaue Angaben machten, dann, wenn etwas nicht zusammenstimme, 100 Euro Strafe bezahlen müssten. Das Gesetz führe nicht dazu, dass mehr regionale Produkte oder weniger Fleisch aus dem Ausland verwendet werden. Die EU-Strategie “Vom Hof auf den Tisch” sein ein großer Unsinn – und dies in dieses Gesetz einzubauen, sei ein großer, großer Fehler. Er wolle noch einmal auf seinen Beschlussantrag verweisen, sich für die Annahme bedanken und daran appellieren, dass dieser auch umgesetzt werde.
Das selbsterklärte Ziel dieses Gesetzentwurfs sei die Förderung der lokalen Kreisläufe, doch dies werde nicht erreicht werden, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Zugleich würden im Sanitätsbetrieb Joghurts von außerhalb Südtirols ausgegeben, mit der Begründung, sie kämen ja eh aus Italien. Lebensmittel hätten keinen Wert mehr, sondern nur noch einen Preis. Die lokale Ernährung fange nicht im Gasthaus, sondern im Supermarkt an. Nun werde die Verantwortung dafür auf die Gastwirte abgewälzt. Und bei einer Strafe von 100 Euro werde man ausgelacht, dies decke nicht einmal den Verwaltungsaufwand. Die “schwarzen Schafe” würde diese Strafe auch nicht davon abhalten, falsche Angaben zu machen bzw. andere Produkte zu verwenden als angegeben. Er sei ein Verfechter von regionalen und kurzen Kreisläufen, diese seien auch ein Mehrwert für die Wirtschaft vor Ort – doch dieses Gesetz werde dieses Ziel nicht erreichen.
Franz Locher (SVP) ersuchte um Zustimmung zum Gesetz. Es habe sich – bereits ohne gesetzliche Grundlage – in den vergangenen Jahren sehr, sehr viel getan. Nun müsse man einen Schritt weitergehen, was man mit diesem Gesetz mache, darüber freue er sich. Es gelte, der Öffentlichkeit klarzumachen, woher diese Produkte kommen. Überall stehe “made in” oben, auf jedem Hemd, und bei den Lebensmitteln, bei dem, was wir zu uns nähmen, diskutiere man nun, ob es gemacht werden solle. Es gehe nicht nur um die Stärkung der lokalen Kreisläufe und der Wirtschaft, unterschätzt werden sollten ebenso wenig der Transport und der CO2-Ausstoß. Und es gehe nicht nur um den gastronomischen, sondern auch um den privaten Bereich, der ermutigt werden solle, lokale Lebensmittel zu verwenden. Es sei wichtig, dass man in diesem Bereich am Ball bleibe.
Marco Galateo(Fratelli d’Italia) erklärte, das Gesetz sei kohärent zu Forderungen des Ministers Lollobrigida was die Steigerung der Lebensmitteltransparenz und die Aufwertung der lokalen Kreisläufe angehe. Auch er habe zwei Punkte beitragen können: einmal betreffend der Sanktionen und dann durch seine Tagesordnung für weitere Synergien mit den Viehzüchtern.
Franz Ploner (Team K) sagte, man werde das Gesetz unterstützen – auch wenn sich der Titel geändert habe. Es sei möglich, dass die EU-Richtlinien und italienische Rahmengesetze nicht mehr zuließen. Aber er wisse, dass das Gesetz den Konsumenten mehr Transparenz bringen werde. Dies könne eine Bewusstseinsänderung bei der Bevölkerung, aber auch bei den Produzenten bewirken – auch wenn das Gesetz noch etwas “weich” sei. Vielleicht sei eine Verpflichtung dann möglich, sobald sich die Gesellschaft geändert habe.
Er werde für diesen Gesetzentwurf stimmen – wenn auch nicht mit allzu großer Überzeugung, sagte Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung). Das Gesetz habe nun eine etwas verwässerte Fassung, doch die Richtung stimme, die Transparenz und die Kultur der Lebensmittel würden dadurch gesteigert. Der Weg sei noch ein langer; der Weltmarkt für Lebensmittel werde von Großkonzernen kontrolliert. Er esse kein Hühnerfleisch mehr, seit er gesehen habe, wie die Tiere gehalten werden – von den Haltungsbedingungen sollten die Menschen erfahren.
Die Grünen würden dagegen überzeugt für das Gesetz stimmen, das sie mitunterzeichnet hätten, so Brigitte Foppa (Grüne). Man bewege sich auf Neuland, wo die Schritte vorsichtiger zu setzen seien. Sie könne die Vorwürfe von Scheinheiligkeit in der Diskussion um den Gesetzentwurf nicht nachvollziehen. An den Kollegen Knoll gerichtet, wolle sie sagen, dass nicht alle Problematiken im Zusammenhang mit der Lebensmittelproduktion durch das Gesetz gelöst werden könnten – doch es sei ein Prozess in Gang gesetzt worden. Man werde künftig erleben, dass man sich in jedem Gasthaus darüber Gedanken machen werde, woher die Lebensmittel kämen, und die Menschen würden beginnen, nachzufragen. Es werde ein Umdenken einsetzen.
Helmut Tauber (SVP) erinnerte daran, dass er dem Gesetz nicht zustimmen werde. Er wolle aber nochmals unterstreichen, dass es in Südtirol bereits eine gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Gastronomie gebe. Er hätte diesem Gesetz, das nicht der große Wurf sei, den Weg der Freiwilligkeit vorgezogen. Man werde sehen, wie sich das Gesetz auf Südtirol auswirken werde.
Der [Landesgesetzentwurf Nr. 122/22](https://r.news.siag.it/tr/cl/QeBeKpKF_qvKyeyrJ9gmw42LYHOgy3dJl-iogxZ5WpWJgqZmV9LojoU2ZNdGaMV3kQPm4WZ7aQ0_v_cBSiCPvSClEvSERLz7-uiNZGbkq8z2VUSlfhm0B8J0MXxTyuu1rrXByAtlnMZJHzR3wPOvTfvumjcIycFjrPWRMr6yZAKam3Q9XLnIVq2k6yStuwDq_A6xUShneJgfxFCZsGJ5vtlI_L8_MfKEx3LAlW7MW2GI-B61XSw7ydnbzqbxTOhKh_VsxGLaL6aSTjf2fcKDiIOMKRyYvCElyVyvpAViPAEB7IjFm0fwtnIydpAlRDISkYwfBGQZl5jtPoiItSaPDmCEup7vXD216fmONsLV_F9FlMbki-vMG8fxJZEY)Die Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wurde mit 22 Ja, 3 Nein und 4 Enthaltungen angenommen.
(Fortsetzung folgt)
(Autor: tres)
[zum Gesamtarchiv der Pressemitteilungen](https://r.news.siag.it/tr/cl/2BMppj_NX_hjO2f01GqEHGKtF_mT9K2xhinSXKAcEqqyFyqXS-L1PKl7TAjI_rpNUp-PFJ5SvpKwJJLae7CcQznqRka7J9waAfpww5275fStHJdvvsds19cJMossTlfaZwsCHk9KRoclTG7ApqeUUJJKU2xCvSbp0-ss5GrYfqEldFxz9OKIGEmlFqp2fMqCoY1i25cO3axKj0JM_f1QVUyMUMsFn-Qv8yJh-yEWNcbH0a3aGuV-859cBiYKItF96dJTqRVt-PQ)
Realisierung: [Südtiroler Informatik AG](https://r.news.siag.it/tr/cl/J4eWqEJkER0L764dsnbI8rjbSdHtSEh31W528xWppbNDFV3YsSec34yB65nxfuXVNjEtsqPLurdXdeQSmFHE5_RX19pNfV8w1BG5TRmWDLeduRHBCuTdHFDp3Sg-YWFLHm6zJEqSBnbL5Q2ETlHWAcMa4BvQtduBd1BXfiHdw6WCMKkCgF-6lur8eBj3-39IITRAH9QjEg)
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