(AGENPARL) – gio 01 dicembre 2022 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Strompreis, Gesetzentwurf zur Wohnbauförderung](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt671712)
Landtag – Antrag der SVP zur Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom angenommen. Vorstellung des SVP-Gesetzentwurfs zum Wohnbau. Minderheitenbericht von Brigitte Foppa.
Marco Galateo(Fratelli d’Italia) wies darauf hin, dass die Regierung 3,40 Mrd. Euro bereitgestellt habe, um die Betriebe gegen die steigenden Strompreise zu schützen, dazu kämen noch Beiträge für die Haushalte. Er verstehe auch nicht, warum Alperia nicht den Kunden auf dem freien Markt entgegenkommen könne. Man sollte sich eher an Europa wenden als nach Rom.
Paul Köllensperger (Team K) forderte, dass das Land seine Mehreinnahmen aus der Mehrwertsteuer auf den Strom direkt an die Bürger zurückgeben könnte. Da brauche man nicht auf Rom warten. Auch den Gratisstrom, der dem Land zustehe, könne es an die Bürger weiterreichen.
Gerhard Lanz (SVP) betonte, dass das Land nicht 90 Prozent der Mehrwertsteuer erhalte, das werde anders abgerechnet. Es sei durchaus gerechtfertigt, mit einem Begehrensantrag auf das Problem aufmerksam zu machen. Es gehe darum, die Familien zu entlasten und den Betrieben die Liquidität zu erhalten.
LH-Stv. Waltraud Deeg betonte, dass ein guter Teil des Strompreises aus Steuern bestehe. Eine steuerliche Entlastung sei daher gerechtfertigt. Eine Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes sei Angelegenheit des Staates, aber sie würde sich auch auf den Landeshaushalt auswirken.
LH Arno Kompatscher fand es richtig, dass man auch auf die Energieeinsparung achten müsse, aber in diesem Moment könne man nicht erwarten, dass die Betriebe kurzfristig umstellten. Hier gehe es um eine schnelle, unbürokratische Hilfe.
Helmut Tauber (SVP) hoffte, dass der europaweite Preisdeckel kommt, dieser würde vieles erleichtern. Er begrüße auch die jüngsten Maßnahmen der italienischen Regierung. In diesem Antrag gehe es um eine weitere, schnelle Hilfe. Klar sei auch, dass die Betriebe alles tun müssten, um Energie einzusparen.
Der Antrag wurde mit 24 Ja und 7 Enthaltungen angenommen.
[Landesgesetzentwurf Nr. 116/22:](http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/doc_dispatcher.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=661520&blank=Y) Änderungen des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“ (vorgelegt vom Abg. Renzler, LR Deeg und den Abg. Amhof und Bacher).
Helmuth Renzler (SVP) machte eine Anspielung auf den bewegten Werdegang dieses Gesetzentwurfs und ging dann auf den Hauptgrund ein: Leistbares Wohnen sei derzeit zentrales Thema in vielen Teilen der Welt. Die hohe Inflation sei ein Risiko für den Wohlstand, vor allem des Mittelstandes. Südtirol habe mit seinem sozialen und geförderten Wohnbau viel erreicht, mittlerweile wohnten 75 Prozent im Eigenheim. Renzler verwies auf das 12-Punkte-Programm zum Wohnbau, das neben gesetzgeberischen Maßnahmen auch solche zu Miet- und Grundstückspreisen enthalte. Es wäre nicht sinnvoll, das erfolgreiche Modell durch Experimente zu ersetzen, die nun vorgeschlagenen Änderungen würden aber zahlreiche Vorteile und Vereinfachungen für die Bürger und die Verwaltung bringen. Die Änderung oder Löschung der Sozialbindung werde vereinfacht, die Beiträge für Neubau und Wiedergewinnung würden erhöht, die dafür nötigen Punkte würden von 23 auf 20 reduziert. Verheiratete und nicht verheiratete Paare würden gleichgestellt. Erleichterungen werde es auch für Menschen mit Behinderungen geben. Für die Gemeinden werde ein Vorschuss vorgesehen, damit sie mit den Erschließungsarbeiten beginnen könnten. Um den Vermietern mehr Sicherheit zu bieten, werde ein Garantiefonds eingerichtet. Es würden auch innovative Wohnformen berücksichtigt, wie etwa das Co-Housing. Wohnen sei derzeit die soziale Frage schlechthin, daher müsse man nun entschlossen handeln.
Zum Gesetzentwurf hat Brigitte Foppa (Grüne) einen [Minderheitenbericht](about:blank) verlesen, in welchem sie darauf verweist, dass die Notwendigkeit einer Wohnbaureform in Südtirol bereits seit mindestens zehn Jahren bekannt sei. Grund dafür seien u.a. steigende Preise für Wohnungen und die Knappheit von Mietwohnungen, die dazu führten, dass es sich junge Menschen oft nicht leisten könnten, von zu Hause auszuziehen. Wohnen sei die soziale Frage schlechthin in Südtirol. Nun werde eine Wohnbaureform zwar kommen, doch die Reform sei ein Beispiel für nicht gelingende politische Prozesse und das Ergebnis mager. Ob die minimalen Auswirkungen der Reform positiv oder negativ sein würden, müsse sich erst zeigen.
Bereits die Herausnahme des sozialen Wohnbaus (des Wobi, das Wohnungen an Bedürftige vermietet) aus dem Wohnbaugesetz und die Bündelung dieser Materie in einem eigenen Landesgesetz, die 2022 erfolgte, seien pannenbehaftet gewesen. Doch auch der Weg zur nunmehrigen Wohnbaureform, die sich mit dem geförderten Wohnbau (die Bezuschussung von Privaten oder Genossenschaften, die Wohnungen bauen, kaufen oder sanieren) befasst, sei eine Stolperstrecke gewesen, das Finale des Gesetzgebungsprozesses ein blamables.
Der Landesgesetzentwurf 116/22 habe das Wichtigste versäumt, nämlich die überaus komplexe Materie zu ordnen, zu klären und zu reformieren – am gesteckten Ziel sei man in weitem Bogen vorbeigefahren. Der laut Foppa vielleicht bedeutsamste Teil der Wohnbaureform sei indes im vorgelegten Gesetzentwurf nicht vorgekommen, sondern aus der Debatte im Gesetzgebungsausschuss entstanden: die Senkung der Mindestpunkteanzahl zum Zugang zur Wohnbauförderung von derzeit 23 auf 20 Punkte, die auf einem Änderungsantrag der Freiheitlichen Fraktion fuße. Foppas Fazit: „Aus dem großen Dilemma des Wohnens in Südtirol (zusammenfassbar wie folgt: „Das Kaufen ist zu teuer, das Mieten unmöglich“) führt auch dieses Gesetz nicht heraus. Wenn heutzutage die (geförderte) Wohnung in einem Reihenhaus in einer mittleren Gemeinde 600.000 Euro kostet, dann ist ziemlich viel schiefgelaufen. Und daran wird sich nicht so schnell etwas ändern.“
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) dankte Foppa für ihren Bericht, der die Vorgänge im Gesetzgebungsausschuss öffentlich mache.
Anschließend wurde zur Generaldebatte übergegangen.
(Autor: AM)
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