
(AGENPARL) – Mon 17 March 2025 Gefängnisse in der Welt: G. M. Meloni, mit dem Band Die Welt der Bestrafung wurde das Gefängnisproblem an italienische und ausländische Universitäten gebracht
Es ist ein Problem, das viele Nationen betrifft. Die Bildung eines internationalen Hochschulkonsortiums ist wünschenswert
Rom, 17. März. 2025 – „Mit dem Band „Il mondo della pena diario di un lungo viaggio alla ricerca di un equilibrio tra sicurezza e diritti dell’uomo“ („Die Welt der Bestrafung – Tagebuch einer langen Reise auf der Suche nach einem Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Menschenrechten“) wurde das Problem der Bestrafung direkt an italienische Universitäten und Universitäten in verschiedenen anderen Ländern gebracht. Ein wichtiger und undenkbarer Meilenstein wurde erreicht. Angesichts der Mauer der Gleichgültigkeit und des Misstrauens, die die Vollstreckung der strafe im Allgemeinen umgibt, war es schwer vorstellbar, dass dieser Text an vielen Universitäten und Forschungseinrichtungen eine so bedeutende Verbreitung erfahren würde. Auf dem Gebiet des Rechts gab es dann eine weitere Mauer, die immer den Aspekt der Vollstreckung betraf, nämlich die Mauer die Vollstreckung der strafe, verstanden als eine Frage rein juristischer Natur, die Mauer die Vollstreckung
der strafe, verstanden als eine Frage, die Gegenstand von Argumenten sein konnte, die eine Dignität wissenschaftlicher Natur hatten. Während im Zivilrecht die Vollstreckungsphase, oder besser gesagt die tatsächliche Umsetzung der in den Titeln und Urteilen enthaltenen Bestimmungen, schon immer als ebenso rechtlich bedeutsam angesehen wurde wie die der Vollstreckung vorangehenden Phasen, war im Strafrecht die Auffassung weit verbreitet, dass die Grenzen des Gesetzes im Allgemeinen mit dem Ende der Verfahrensphase zusammenfielen. Generell wurde die Vollstreckung der strafe immer als eine Phase außerhalb der recht betrachtet, als sei sie kein wirklicher Teil des Rechts, Es wurde immer vor allem als Sicherheitsproblem sowie als menschliches und soziales Problem betrachtet. Dass in diesen Mauern tiefe Risse entstanden sind, kann nur gut sein, um ein klares Verständnis und Bewusstsein für die ganze Schwere des Gefängnisproblems zu schaffen und so neue Energie und neue technische
und rechtliche Anstrengungen zur Verbesserung der Situation zu unternehmen. Darüber hinaus wird die Verbreitung des Bandes zur Bildung einer neuen Klasse von Juristen beitragen, die in der Lage sind, sowohl den Aspekt der Sicherheit als auch den Aspekt der Menschenrechte gleichzeitig und mit einer umfassenden Vision zu betrachten, ohne in Verlegenheit zu geraten und ohne dass ein Aspekt auch nur im Geringsten den Ausschluss des anderen bedeutet. Wird zur Bildung einer neuen Klasse von Juristen beitragen, die nicht nur auf die formalen Daten und auf das, was das Gesetz vorsieht, achten, sondern auch auf die Realität, auf den Aspekt der konkreten Umsetzung, und daher es wird zur Bildung einer neuen Klasse von Juristen beitragen, die die Realität stärker an die Gesetzgebung anpassen. Darüber hinaus wird die Präsenz des Bandes in zahlreichen ausländischen juristischen Bibliotheken dazu beitragen, den Vergleich zwischen unterschiedlichen Strafvollzugssystemen zu stärken, die
verschiedenen kritischen Probleme der Systeme und die unterschiedlichen bereits eingeführten oder noch einzuführenden Lösungen miteinander zu vergleichen und den Vergleich zwischen unterschiedlichen Umerziehungs- und Wiedereingliederungsmethoden anzuregen. Es ist daher darauf hinzuweisen, dass sich der betreffende Band derzeit in der Bibliothek des Verfassungsgerichts, der Bibliothek der Abgeordnetenkammer „Nilde Iotti“, der zentralen juristischen Bibliothek des Justizministeriums, der Magistratsbibliothek des Kassationsgerichts, der Bibliothek G. Tartaglione des Berufungsgerichts Neapel, der Bibliothek des Rechnungshofs, der Bibliothek des Staatsrats, der Bibliothek der Universität Luiss Guido Carli, der juristischen Bibliothek Antonio Cicu der Universität Bologna, der Bibliothek „G. Zanotto“ – Fakultät für Rechtswissenschaften der Universität Verona, der Bibliothek für den wirtschafts- und rechtswissenschaftlichen Bereich der Universität Foggia, der
Bibliothek für den juristischen Bereich der Universität Neapel „Federico II“, der juristischen Bibliothek – Abteilung Strafrecht der Universität Palermo und der Bibliothek des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Menschenrechte befindet. Das betreffende Buch ist auch in der Bibliothek des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der Bibliothek des Gerichtshofs der Europäischen Union, der Nationalen Zentralbibliothek von Rom und der Bibliothek der Schule für Sozialwissenschaften – Juristische Fakultät „P.E. Bensa“ der Universität Genua, die Einheitliche Rechtsbibliothek der Universität Perugia, die Zentrale Universitätsbibliothek „Card. Attilio Nicora“ der Lumsa-Universität Rom, die Interuniversitäre Bibliothek Cujas (Universität Paris 1 Panthéon-Sorbonne – Universität Paris 2 Panthéon-Assas) – Frankreich, die Bibliothek der juristischen Fakultät der Harvard University – USA, die Bibliothek der Rechtswissenschaften der
Universität Catania, die Interfakultätsbibliothek der Rechtswissenschaften – Zweigstelle Strafrecht der Universität Rom „La Sapienza“.Darüber hinaus ist der oben genannte Band in der Wirtschafts- und Rechtsbibliothek der Universität Brescia, der Rechtsbibliothek der Universität Pisa, der Rechtsbibliothek „Bodleian“ der Universität Oxford – Vereinigtes Königreich, der Rechts- und Rechtswissenschaftsbibliothek „Lillian Goldman“ der Yale University – USA, der Rechts- und Politikwissenschaftsbibliothek der Universität Urbino „Carlo Bo“, der Zentralbibliothek „G. Marconi“ des National Research Council, der Rechtsbibliothek „Squire“ der Universität Cambridge – Vereinigtes Königreich, der Bibliothek Europa – Rechtswissenschaften der Universität Triest, der Rechtsbibliothek der Universität Parma, der Öffentlichen Rechtsbibliothek – Abteilung Strafrecht der Universität Padua vorhanden. Darüber hinaus ist der oben genannte Band in der