
(AGENPARL) – ven 09 giugno 2023 **Consiglio della Provincia autonoma di Bolzano**
Comunicato del 09/06/2023, ore 15:50
Consiglio
Plenarsitzung – Ja zum Landesgesetz für Maßnahmen gegen Wölfe
**Artikeldebatte und Stimmabgabeerklärungen; Gesetzentwurf mit 25 Ja, 4 Nein und 2 Enthaltungen genehmigt**
<p>Die Arbeiten im Plenum wurden am Nachmittag der <a href="https://www.landtag-bz.org/de/pressemitteilungen/plenarsitzung-landesgesetz-fur-massnahmen-gegen-wolfe-3-mit-fotos-und-video">Artikeldebatte</a> zum <a href="https://www.landtag-bz.org/de/politische-akte/686477">Landesgesetzentwurf Nr. 143/23</a> <em>Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen</em> (vorgelegt von den Abgeordneten J. Noggler, A. Schuler, F. Locher und M. Vallazza; ursprünglicher Titel: „Weideschutzgebiete und Maßnahmen zur Entnahme von Wölfen und Schutz der Art vor Hybridisierung“) fortgesetzt.</p>
<p><em>Art. 12</em> „Finanzbestimmungen“ <br>
Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) unterstrich, er wolle etwas klarstellen, über das der LH am Vormittag Auskunft gegeben habe. Es gehe um den grundlegenden Punkt, nämlich zur Antwort des Ispra. LH Kompatscher habe gesagt, dass Ispra niemals ein Gutachten zu einem Antrag aus der Provinz Bozen abgegeben habe. Das sei schwerwiegend, denn ein solches müsse geliefert werden, wenn es eine Anfrage gebe. Doch er habe im Jänner 2023 eine Anfrage zum Thema eingereicht, und in der Antwort habe es geheißen, dass in den vergangenen zehn Jahren zwei Gesuche zur Entnahme von Wölfen eingereicht worden seien und Ispra in beiden Fällen ein negatives Gutachten erteilt habe, da die Entnahme unzureichend begründet gewesen sei. Es stimme also nicht, das Ispra nicht geantwortet habe – Ispra habe seine Pflicht erfüllt. Er habe in der Pressekonferenz gehört, dass der LH gesagt habe, dass, auch wenn das Gutachten negativ sei, es obligatorisch, aber nicht bindend sei. Warum habe der LH dann keine Ermächtigung nach den negativen Ispra-Gutachten ausgestellt? Dies sei ein sehr wichtiger Punkt, der geklärt werden müsse.<br>
Er habe dieselben Schlussfolgerungen wie der Abg. Dello Sbarba gezogen, so Diego <strong>Nicolini</strong> (5 Sterne Bewegung). Das Ispra sei verpflichtet, Gutachten abzugeben; wenn es dies nicht tue, dann hätte eine parlamentarische Anfrage dazu eingereicht werden müssen. Dieses Gesetz beruhe auf dem Vorurteil, dass die Dinge in Italien nicht funktionieren. Das Gesetz sei nur eine Schwurbelei den Tierhaltern gegenüber. Die Menschen hätten andere Fähigkeiten als die Tiere, die Wölfe könnten nicht sagen: “Ich wars”.<br>
Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) betonte, dass es einer Antwort der Landesregierung bedürfe, bevor fortgefahren werden könne. Außerdem habe er zwei konkrete rechtliche Fragen: Wenn die Gutachten des Ispra nicht bindend seien, hätte der LH auch bei einem negativen Gutachten die Möglichkeit, eine Ermächtigung auszustellen? Dann frage er sich, warum man bisher nichts getan habe.<br>
Auch er wolle Klarheit über diese Punkte, so Paul <strong>Köllensperger</strong> (Team K). <br>
Er wolle versuchen, dies nun aufzuklären, antwortete LR Arnold <strong>Schuler</strong>: Er habe den LH wohl zu wenig aufgeklärt, denn die Gutachten seien an seine Ämter, nicht an den LH gegangen. Es stimme, dass es im Fall Villnöß ein Gutachten beim Ispra angefordert worden sei, weil hier zwei geschützte Tierarten involviert gewesen seien: das Villnößer Brillenschaf und der Wolf. Die Antwort des Ispra sei gewesen, dass es sich wegen fehlender Dokumentation nicht in der Lage sehe, ein Gutachten zu geben – intern sei man davon ausgegangen, dass dies nicht als negatives Gutachten gewertet werden könne. Das Gutachten sei sehr schwammig gewesen, man sei intern der Meinung gewesen, dass eine Ermächtigung des LH keine 24 Stunden gehalten hätte.<br>
Paul <strong>Köllensperger</strong> (Team K) erkundigte sich, wo denn nun der Unterschied zur bestehenden Regelung sei.<br>
LH Arno <strong>Kompatscher</strong> erklärte, das Gutachten des Ispra sei obligatorisch, aber nicht bindend. Der Unterschied sei, dass wenn nun kein Ispra-Gutachten da sei, man auf jenes der Wildbeobachtungsstelle zurückgreifen könne.<br>
<strong>Art. 12</strong> wurde mit 21 Ja, 1 Nein und 9 Enthaltungen (3 nicht teilgenommen) <strong>angenommen</strong>.</p>
<p><em><strong>Art. 13</strong></em><em> „</em>Inkrafttreten“ wurde ohne Diskussion mit 25 Ja, 1 Nein und 5 Enthaltungen (3 nicht teilgenommen) <strong>angenommen</strong>.</p>
<p>In seiner <strong>Stimmabgabeerklärung </strong>sagte Andreas <strong>Leiter Reber </strong>(Freiheitliche), die Freiheitlichen würden dem Gesetzentwurf zustimmen – wenn er auch Zweifel habe. Er sei nicht überzeugt davon, dass die Erhaltung des Wolfs in Italien gefährdet sei – im Gegenteil. Das Gesetz habe ein “Geschmäckle” vom Zeitpunkt her. Er sehe einen Vorteil, wenn der LH stramm die Abschüsse freigebe: den Effekt, dass die Wölfe die Scheu vor den Menschen wiedererlangten – denn derzeit hätten sie diese nicht, weil sie nicht bejagt würden. Die Präsenz der Wölfe sei in erster Linie für die Almwirtschaft und die Nutztiere eine Gefahr, beim Menschen könne diese Gefahr nicht ausgeschlossen werden – die Gefahr für den Menschen gehe aber insbesondere vom Bären aus. Unser dicht erschlossenes Gebiet eigne sich nicht für die Präsenz von Großraubtieren. Es sei eine verpasste Chance, dass man sich nicht das Ziel gesetzt habe, großraubtierfrei zu werden.<br>
Wenn man ehrlich sein wolle, dann diene dieses Gesetz nicht dazu, Wölfe einzufangen, sondern Wähler, betonte Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit). Professionelle Arbeit sehe anders aus als so, wie die Landesregierung in diesem Fall gearbeitet habe. Wenn er dann die Inhalte des Gesetzes nachlese, dann fehlten Definitionen, die Hybride seien vergessen worden. Das Gustostückerl sei die Vergrämung bzw. dass die Grundeigentümer diese vornehmen dürften, dies aber nachher melden müssten. Das gehe an der Realität der Bauern vorbei. Und wenn man höre, dass es diese Gutachten gebe, aber diese nicht bindend seien – dann frage er sich, was man bisher getan habe. Es brauche Landesregierungsmitglieder, die den Schneid hätten, sich auch einmal mit Rom anzulegen und zu sagen, dass man in Südtirol selbst über bestimmte Dinge bestimme. Wenn der LR sage, jeder könne Gesetzentwürfe einbringen – auch er, Knoll, dann wolle er darauf hinweisen, dass die SVP verhindern würde, dass Gesetzentwürfe der Opposition vorgezogen werden könnten. Die Süd-Tiroler Freiheit sei für die Entnahme von Problemtieren, aber man sei gegen Gesetze, mit denen die Menschen an der Nase herumgeführt würden. Man werde sich enthalten.<br>
Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) bemerkte, man habe respektvoll und seriös über dieses emotionale Thema diskutiert – dafür bedanke er sich. Die Grünen würden gegen den Gesetzentwurf stimmen, der ein Stückwerk sei, aus dem keine praktische Auswirkung hervorgehen werde. Denn wenn bisher mit Ispra-Gutachten keine Entnahmeermächtigungen ausgestellt wurden, dann werde das auch künftig nicht geschehen. Eine andere Möglichkeit, problematische Wölfe oder Bären zu entnehmen, sei, wenn das Tier eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit sei; doch bisher sei auch das in Südtirol nie geschehen. Er erinnerte diesbezüglich an die Erlegung des Bären KJ2 im Trentino.<br>
Man sollte es zu schätzen wissen und dankbar dafür sein, in so einem schönen Land zu leben, meinte Josef <strong>Unterholzner</strong> (Enzian). Es tue ihm leid, wenn man nahezu täglich Bilder der zerfetzten Tiere sehe – eigentlich hätte heute jemand ein solches in den Landtag bringen sollen. Er hoffe, dass mit dem Gesetz eine Änderung eintrete. Wenn der Landeshauptmann einen Notstand aufgrund Tierquälerei ausrufen würde, dann könnten die Entnahmen vielleicht eher gerechtfertigt werden als mit Ispra-Gutachten. Bär und Wolf hätten in Südtirol mit seiner Alm- und Berglandwirtschaft nicht Platz. <br>
Franz <strong>Locher </strong>(SVP), Miteinbringer des LGE, schickte voraus, dass es stets eine rege Diskussion gebe, wenn die Berglandwirtschaft im Landtag thematisiert werde. Er habe die Diskussion zum vorliegenden Gesetzentwurf gut gefunden. Er sei überzeugt davon, dass man im Rahmen der Autonomie in diesem Bereich etwas weiterbringen könne. Man müsse der Situation vor Ort – mit der Almwirtschaft, mit der dichten Besiedelung – gerecht werden. Die Punkte 5 und 6 seien wesentlich, diese würden es ermöglichen, dass man die Thematik hier regle und das Ispra-Gutachten übergehen könne. Man sei einen wesentlichen Schritt weitergekommen, man spreche nicht nur von Entnahmen, sondern auch von Abschüssen. Er ersuche den LR hinsichtlich der Durchführungsverordnung, dass diese in der Kommission baldmöglich vorliege und durchgesehen werden könne, damit man schnellstmöglich weiterkomme. Er hoffe, dass es bereits heuer zu Entnahmen kommen könne.<br>
Diego <strong>Nicolini</strong> (5 Sterne Bewegung) erklärte, er werde gegen das Gesetz stimmen, da das Gesetz den Menschen in den Mittelpunkt stelle – es gebe den Gewehren eine Stimme und sei ein Gesetz der Propaganda. Es werde auch zu einer Verschlechterung der Stimmung zwischen den Institutionen im Land und jenen des Staates führen. Aber es werde das Problem nicht lösen. <br>
Es gehe nicht darum, den Wolf zu fangen, sondern darum, Stimmen zu fangen – das habe man heute gemerkt, so Paul <strong>Köllensperger </strong>(Team K). So wie man gehört habe, sei es bereits jetzt möglich, Wölfe zu entnehmen. Das Gesetz werde fast sicher in Rom angefochten werden – und warum? Weil es nicht einmal ansatzweise einen Versuch des Herdenschutzes gebe. Herdenschutz sei zwar sehr schwierig, doch es gehe darum, es zumindest zu versuchen. Die Pilotprojekte des LR seien nicht durchgeführt worden. Das werfe das Ispra dem Land vor. Er werde an der Abstimmung nicht teilnehmen – er sei der Ansicht, dass es Lösungen brauche, aber dieses Gesetz biete solche nicht. <br>
Sandro <strong>Repetto</strong> (Demokratische Partei – Bürgerlisten) bemerkte, dass die Bürger wegen der Großraubtiere Angst hätten, in die Berge zu gehen – eine Angst, die die Medien noch schüren würden. Das Gesetz werde natürlich sehr nahe an den Wahlen verabschiedet und es habe Lücken; er gehe auch davon aus, dass es angefochten werden werde. Doch man versuche mit dem Gesetz ein Signal zu geben, Rom zu zeigen, dass es ein Problem gebe, das es gelte zu lösen. Er werde für das Gesetz stimmen – auch wenn er wisse, dass es das Land nirgendwo hinbringen werde. <br>
Marco <strong>Galateo </strong>(Fratelli d’Italia) sagte, er wisse nicht, ob das Gesetz ein Zauberstab sei, mit dem das Problem gelöst werden könne – aber es sei ein Schritt. Im Trentino würden viele Buchungen von Touristen gecancelt, weil diese Angst hätten. Wolle man dies auch in Südtirol? Wohl nicht. Und warum müsse man den Wolf schützen, aber nicht das Schaf? Es sei zudem wichtig, den Landwirten die Möglichkeit zu geben, ihre Tätigkeit weiter auszuüben. Das Problem müsse auch auf staatlicher und europäischer Ebene angegangen werden. Der Wolf sei in Europa weit verbreitet, doch die Situation in den verschiedenen Gebieten, in denen er verbreitet sei, sei sehr unterschiedlich.<br>
LH Arno <strong>Kompatscher</strong> schickte an den Abg. Dello Sbarba voraus, dass nicht Äpfel und Birnen vermischt werden – die Gesetzgebung zur öffentlichen Sicherheit greife, wenn Menschen angegriffen würden, hier gehe es um die Almwirtschaft. Es sei interessant, dass man zum einen sage, das Gesetz gehe über die Zuständigkeiten voraus und werde eh angefochten werden, zum anderen fordere man mehr Mut. Es sei ihm bisher nie unterbreitet worden, eine Abschussverordnung zu unterschreiben. Von Ispra sei in den beiden genannten Fällen kein Gutachten gekommen, es habe nur gesagt, es könne kein positives Gutachten ausstellen. Mit dem nun vorliegenden Gesetz könne man dieser Situation eines fehlenden Gutachtens begegnen. Mit diesem Gesetz könne man Rom auch ein Signal senden.<br>
Es täte weh, so Josef <strong>Noggler </strong>(SVP), wenn gesagt werde, es handle sich um ein Propagandagesetz, denn die Berglandwirtschaft leide. Mit dem Gesetz versuche man, dieses zu lösen – und mit nur dagegen sein, werde kein Problem gelöst. Alle Abgeordneten hätten in den vergangenen Jahren selbst Vorschläge zur Lösung – auch bessere – vorbringen können.</p>
<p>Der <a href="https://www.landtag-bz.org/de/politische-akte/686477">Landesgesetzentwurf Nr. 143/23</a> wurde in der Schlussabstimmung mit 25 Ja, 4 Nein und 2 Enthaltungen (3 nicht teilgenommen) genehmigt.</p>
**(tres)**
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