
(AGENPARL) – BERLIN lun 20 marzo 2023

Mit der Frage, welche Kliniken künftig frühgeborene Säuglinge mit einem Geburtsgewicht von unter 1.250 Gramm aufnehmen dürfen, befasst sich der Petitionsausschuss am Montag, 27. März 2023, ab 12 Uhr in einer öffentlichen Sitzung im Saal 3.101 des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses.
Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und im Internet auf http://www.bundestag.de übertragen.
Laut einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) Ende 2020 verabschiedeten Regelung gilt, dass bei der Versorgung von Neugeborenen mit einem Geburtsgewicht unter 1.250 Gramm künftig 25 Kinder an einem Standort pro Jahr betreut werden müssen, damit die Krankenhäuser diese Leistungen erbringen dürfen. Bislang lag die Zahl bei 14 Kindern pro Jahr. Gegen die Hochsetzung der Fallzahlen wendet sich Renate Krajewski, Vorsitzende der Mitarbeitervertretung am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum (DBK) in Neubrandenburg (Mecklenburg-Vorpommern). Ihre öffentliche Petition konnte in der Mitzeichnungsfrist neben 56.682 Online-Unterstützungen auch noch 54.193 „analoge Unterschriften“ verbuchen.
Frühchen-Station am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum
Die Frühchen-Station am Dietrich-Bonhoeffer-Klinikum (DBK) in Neubrandenburg wäre nach aktuellem Stand von der Neuregelung und dem Verlust des Status Perinatalzentrum Level??1 betroffen. Klinik-Vertreterin Krajewski fordert daher in ihrer Petition, die vom G-BA beschlossene Mindestfallzahl für die Aufnahme und Abrechnung von Säuglingen unter 1.250 Gramm Aufnahmegewicht in Perinatalzentren von 25 Fällen pro Jahr zu streichen und durch „angemessenere Maßnahmen zur Qualitätssicherung“ zu ersetzen.
Die Erhaltung und der Ausbau flächendeckenderer Frühchen- und Geburtsstationen solle als Teilziel in das nationale Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ beziehungsweise in den entsprechenden Aktionsplan aufgenommen werden, verlangt die Petentin.
Flächendeckende Versorgung von Frühgeburten
Im Koalitionsvertrag hätten sich SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf einen Aktionsplan zur Umsetzung des nationalen Gesundheitsziel „Gesundheit rund um die Geburt“ geeinigt, heißt es in der Eingabe. Ein wichtiges Teilziel sei hier die Vorbeugung von Frühgeburten. „So richtig dieses Teilziel auch ist, muss ebenfalls eine gute und flächendeckende medizinische Versorgung im Falle von Frühgeburten sichergestellt sein“, schreibt die Petentin.
Die Hochsetzung der Fallzahlen des G-BA im Dezember 2020 hätte jedoch die weitere Schließung von Level 1-Perinatalzentren zur Folge. Dadurch würden „entgegen allen politischen Bekenntnissen“ flächendeckende Klinikinfrastruktur weiter abgebaut und die Wege für Betroffene in vielen Fällen unnötig und im schlimmsten Fall sogar lebensgefährlich verlängert.
Standorte mit geringeren Fallzahlen
Begründet worden sei die Hochsetzung der Fallzahl von 14 auf 25 mit Studien, die belegen sollen, dass frühgeborene Säuglinge in Kliniken mit höherer Fallzahl eine bessere Überlebenschance hätten als in Kliniken mit niedrigerer Fallzahl, da die Kolleginnen und Kollegen vor Ort besser auf solche Fälle vorbereitet seien und dadurch besser helfen könnten, heißt es in der Petition.
Die richtige Schlussfolgerung aus dieser Erkenntnis sollte aus Sicht Krajewskis jedoch sein, „die Standorte mit geringeren Fallzahlen qualitativ besser aufzustellen und somit sicherzustellen, dass auch diese Stationen besser vorbereitet sind und gute Behandlungsergebnisse erzielen, statt diese Standorte einfach gänzlich zu schließen“.
Abschließendes Votum in späterer Sitzung
Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhält die Petentin die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu dem Thema befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen. (hau/20.03.2023)
Fonte/Source: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw13-pa-petitionen-geburtshilfestation-938868