(AGENPARL) - Roma, 12 Maggio 2023 - (AGENPARL) – ven 12 maggio 2023 [Südtiroler Landtag]
Südtiroler Landtag
Landtag
Plenarsitzung – Änderungen am Landesgesetz “Raum und Landschaft” (3)
Generaldebatte zum LGE Nr. 135/23: Stellungnahmen von Lanz, Deeg, Tauber, Locher und Amhof; Replik von Landesrätin Hochgruber Kuenzer
In der [am Morgen begonnenen Generaldebatte](https://egjaabf.r.af.d.sendibt2.com/tr/cl/NZq3nvmS4qpk_3TZeQJVSIHzT6bi-27Cq7Dd0eVInv6r9cHsau3yyT6mNMhAEZ17CqQuocXCznBNFVjgsyEGHzy2CET0Mf-OOfBAw8Zg-b8RglVMLw6hZQAnY2_oSF5qvu3PxZVkrnZn5a9AP77xPccnQ13-NYixosOpm-bU6C5CdGumElMUVcLWiTkRwhByAwcKtDg856ctx1upSSiGUm026wrzTqcG-RY6c_gMcqW0Xk6IoWEpwCKhTlCM2ODNu9YMnVaXvhNCKRnIrpL6lAjUgEzdtTZ5leM4sBGoxbh4KRjy0Rl1v8OYbxckEvXbsxgGv3FFY-CI4UflAxDe5eJFfGq7jsWMPbcLvr0mX8qY9VyZO_eHDkcJ85n-MgYzEBA) zum [Landesgesetzentwurf Nr. 135/23](https://egjaabf.r.af.d.sendibt2.com/tr/cl/F8VR2McCopi_PEgZW2Fz6vuZ09DiRq5FQ784a9pgK3P7xULz8TER6IN8ZB0uNM0IVNUmA1skQGot6gp82yjUoPRTb7C-n8tu9MjkjrcYNAObovG1fxGM0qRNGvrxe7Bls-ForKNg8zBkrhzDfQFDJ0l3rmWDbnsa1Ver2ZIeBxtIYe5Wg-Dk6NtPT2pTKxciF0Jjoi7O5TZ9wp9Yvhe2ULA6NzK0V4FDmV0PK9eB7-3UFeRTMoVddvauWPDzsZl2ELZiMfd_XP3mTs7aWgN7sRim8iuhVS0XgRRKbfGrKyWrZNlH0JapSq0W6WUeXunpXB_rttp6cpNbOl3Sh2N5jnleClHF6er7hSbN0zGkRbHd0g)https://egjaabf.r.af.d.sendibt2.com/tr/cl/puWO0C2LZhZooZeKqqQ4PAy_4KY0EUB5X4Csz_boqp6zH9D-F0slV2V9cKWRTYT8_h6BOz2uh_CPPEt0FmbJAX38YshmpFGF3l6N_cdlteD5RgTEy_mXXzshfLJ-tTrC7Vj70OMXqTFMisHKTsz0IuW3bVQj8K1oWPUCUD67L9Lo1eX-Ezwj5Te3cyyI54INYFv88rJptzSVUq4KD55sMjdvShKUUnBpWb5OcFJBslBO69J10npwC5m_JMNo3TjQEFgqnHjhNOc7v-jkxA8v4avygyb5ynWffEReZSGet2bFT0NFEotm_QfNNDSQ91V015K94png83hCbGoWjipYjg9wEporIsz7IEw3bsFrtFRhoQÄnderungen des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“ (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag der Landesrätin für Raumordnung, Landschaftsschutz und Denkmalschutz Maria Magdalena Hochgruber Kuenzer) ergriff dann Gert Lanz (SVP) das Wort: Wie so oft, so Lanz, trage ein einzelnes Gesetz allein nicht zur Lösung aller Probleme bei, es könne aber sehr wohl einen Teil dazu beitragen. Er wolle auf die Entwicklung im Land eingehen, die sehr wohl positiv gewesen sei. Man müsse nun die Herausforderung angehen und festlegen, was für die Zukunft wichtig sei und wo man Schwerpunkte setzen wolle – er werde hier anstelle von Bodenverbrauch von Bodennutzung sprechen. Manche Entwicklungen erfolgten nun schneller als früher, aber die Kompetenz und das Wissen in den Gemeinden sei vorhanden. Für die einheimische Bevölkerung seien Perspektiven geschaffen worden. Man müsse nun zukunftsfähige Antworten geben und Lösungen anbieten. Dass man mit den vorhandenen Flächen verantwortungsvoll umgehen müsse, stehe außer Frage. Er gehe davon aus, dass die Kompetenz vor Ort in den Gemeinden vorhanden sei und dass die Entscheidung, dass man den Gemeinden die Kompetenz und die Verantwortung übertrage, richtig sei. Die Aufgabe des Landtags müsse es sein, die Voraussetzungen zu schaffen, damit die Gemeinden arbeiten können. Es sei wichtig zu betonen, dass man hier an einem Gesetz arbeite und auch in Zukunft arbeiten werde, das ständige Änderungen erfordere, auch weil sich die Rahmenbedingungen ständig änderten. Dies sei für ihn aber keine Schwäche. Er sehe die große Herausforderung, dass es irgendwo im Rahmen des Gemeindeentwicklungsprogramms die Notwendigkeiten auf Gemeindeebene einfließen müssten. Wenn man die Steuerschraube anwende, müssten alle gleich behandelt werden. Der Begriff der Spekulation treffe wohl in einigen Fällen zu, in anderen nicht, deshalb würde er eher von Entwicklungen sprechen. Wenn die Bodennutzung eingedämmt werden solle, dann führe dies unweigerlich dazu, dass bestehende Strukturen erweitert werden müssten – in die Höhe gebaut, verdichtet etc. Auch hier sehe er Problematiken. Man müsse nicht darüber diskutieren, dass mit Raum und Landschaft sorgsam umgegangen werden müsse, doch welche Möglichkeiten zugelassen werden sollten, darüber müsse gesprochen werden. Man müsse über die Komplexität der Materie im Rahmen eines technischen Gesetzes diskutieren, denn die Grundsätze gebe es bereits. Er verstehe nicht, warum dieses Gesetz gegen den Wohnbau arbeiten würde: Es gebe den konventionierten Wohnraum, der für die einheimische Bevölkerung reserviert und nutzbar sei – bereits dies sei ein massiver Eingriff ins Eigentum. Nun gelte es zu entscheiden, welcher Wohnraum der zukunftsfähigste sei: die Miete, das Eigentum, Mischformen oder andere Modelle. Als letzten Punkt wolle er sich zum Thema “wie sich bestimmte Interessensgruppen einbringen” äußern: Er persönlich sei immer froh, wenn Interessenvertreter ihre fundierten Meinungen und ihre Bedürfnisse einbrächten, dies sei eine Bereicherung.
Sie wolle zum Bereich Wohnen Stellung nehmen, weil dieser in ihre Zuständigkeit falle, so LR Waltraud Deeg. Wohnen sei teuer, die Preise stiegen, das stelle sie nicht in Abrede und das besorge alle. Es sei dies ein Trend in ganz Europa. Wenn man von Lösungen und Fehlern rede, dann müsse man auch schauen, was man machen könne und was nicht. Die Studienreise nach Wien habe gezeigt, dass ein starker öffentlicher Anteil am Wohnbau funktioniere. In Südtirol gebe es den geförderten und den konventionierten Wohnbau, und dieses Modell sei auszubauen. Die Gründe für die hohen Preise seien vielfältig, zuallererst die Möglichkeit, mit wenig Anstrengung viel zu verdienen. Das zeige sich auch an der Tätigkeit starker Investoren in ganz Europa. Eine gute Kombination zwischen privatem und öffentlichem Bauwesen sei wichtig, in Südtirol gelte die 40:60-Regel. Die Raumordnung sei sehr komplex, sie sei die Königsdisziplin. Wichtig seien klare Regeln und Rechtssicherheit, aber bei dieser Materie habe man es mit einer ständigen Weiterentwicklung zu tun. Beim Modell der Wohnung mit Preisbindung in Art. 39 könne sich jeder ausrechnen, wie viel die Wohnung kostet. Das sei natürlich ein starker Eingriff in den Verhandlungsspielraum, aber man müsse sich entscheiden. Das Modell sei kein Ersatz, sondern eine Ergänzung zum sozialen und geförderten Wohnbau. Die Strafen in diesem Bereich seien sehr hoch, sie habe Strafen von insgesamt 164.000 Euro ausgestellt. Das könne es nicht sein, die Regeln müssten klarer sein. Auch hier wolle man nachbessern.
Man sei nun vor den Landtagswahlen und alle müssten fest kritisieren, bemerkte Helmut Tauber (SVP). Man solle aber schauen, wo man heute in Südtirol stehe und was man im Land leiste. Es habe massive Verbesserungen gegeben. Die SVP sei im ganzen Land gut vernetzt und erfahre dadurch von den Problemen, die es gebe. Man versuche dann anhand dieser Informationen lösungsorientiert zu arbeiten und Verbesserungen zu ermöglichen. Der vorliegende Entwurf sei ein guter Kompromiss, an dem man mehr als ein Jahr lang gearbeitet habe. Es gebe im Land Zehntausend touristische Strukturen, die zum Teil auch baulich auffielen, weil sich viele weiterentwickeln würden. Ohne Tourismus gäbe es in vielen Orten, insbesondere in der Peripherie, keine Arbeitsstellen, dazu würden von den touristischen Unternehmen Steuern bezahlt. Bestimmte Infrastrukturen, wie etwas Bars in manchen Dörfern, würden nur dank des Tourismus überleben. Das alles habe einen Wert. Der Tourismus werde im Land gebraucht. Dass nun Maßnahmen geschaffen würden, damit sich die touristischen Strukturen weiterentwickeln dürften, sei konsequent.
Franz Locher (SVP) erinnerte daran, dass man in dieser Legislatur oft über die Raumordnung diskutiert habe. Für die Gemeinden sei das Arbeiten mit dem Gesetz schwierig. Die Verschiedenheiten in den Gemeinden gebe es, es gebe touristisch hoch entwickelte Gemeinden, aber auch solche, wo es noch einen Spielraum gebe. Südtirol sei im Laufe der Zeit ein begehrtes Land geworden. Mit den fehlenden Durchführungsbestimmungen habe die Rechtssicherheit bei der Umsetzung des Raumordnungsgesetzes in den Gemeinden gelitten. Es sei eine komplexe Geschichte, in der es nicht nur um das Wohnen gehe. Er wolle die Landesrätin ersuchen, dass, wenn das Gesetz heute beschlossen werde, die Gemeinden morgen die Rechtssicherheit erhielten. Er sei der Meinung, dass man beim Wohnen in Südtirol etwas machen müsse, das sei auch für die nächsten Generationen wichtig. Es gebe hohe Preissteigerungen, das sei ein Problem für die Bürger im Land, insbesondere die jungen. Bei der Reise nach Wien habe man zwar ein gutes Beispiel kennengelernt, aber auch erfahren, dass die Situation dort inhaltlich eine andere sei, weil es einen hohen Mietanteil von 70 Prozentgebe, wogegen in Südtirol das Eigentum weit verbreitet sei. Momentan habe man so eine Preissteigerung am Markt, dass man mit dem Ausweisen von Bauzonen nicht nachkomme. Es sei wichtig, dass der knappe Baugrund vor allem der einheimischen Bevölkerung vorbehalten sein sollte. Er sei der Meinung, dass man bei der Konventionierung der Wohnungen noch sehr viel weiter gehen müsse. Er sei auch nicht dafür, dass man die nachträgliche Legalisierung ermögliche – doch zumindest gebe es die Möglichkeit, in kleineren Bereichen anzusetzen, die früheren Varianten. Sperren seien immer schwierig. In vielen Gemeinden in Südtirol habe man weniger das Problem des Zuzugs als jenes der Abwanderung. Im Wesentlichen gehe es in der Raumordnung um die Abgrenzung zwischen geschlossenen Ortskern und dem Raum außerhalb der geschlossenen Ortschaften, das landwirtschaftliche Grün, die Straßen, die Seilbahnen und andere Strukturen. Es gehe in der Raumordnung nur um diese drei Punkte, die aber wesentlich seien und bei denen es Unterschiede gebe. Wichtig sei, dass das Gesetz für die Gemeinden anwendbar sei.
Sie wolle drei Punkte ansprechen, so Magdalena Amhof (SVP). Einmal würden im Gesetzentwurf technische Anpassungen vorgesehen, damit die Gemeinden gut arbeiten könnten, zum anderen gebe es politische Anpassungen. Dies etwa im Bereich des Wohnens. Es sei hier viel darüber diskutiert worden, warum Südtirol ein Hochpreisland beim Wohnen geworden sei – das sei auf die hohe Lebensqualität zurückzuführen. Man habe aber in der laufenden Legislatur im Bereich Wohnen viel getan, etwa mit dem Wohnbauförderungsgesetz, doch nun auch mit diesem Gesetz. Eine Variante, die sich viele junge Leute neben dem geförderten Wohnbau erwarteten, sei: Maßnahmen oder Möglichkeiten des leistbaren Wohnens – diese Möglichkeit soll mit dem Modell der Preisbindung erweitert werden. Der dritte Punkt sei die Planungshoheit, wie eine Gemeinde sich entwickle: Es sei der SVP wichtig, dass diese bei den Gemeinden liege. Was aber festgelegt werde, sei das unterirdische Volumen, hier gehe man von 500 auf 200 Prozent zurück. Zum Planungsmehrwert erinnerte die Abgeordnete daran, dass dieser bei der Gemeinde bleibe.
In ihrer Replik hob LR Maria Hochgruber Kuenzer hervor,dass es in der Raumordnung in unterschiedlichen Gemeinden unterschiedliche Bedürfnisse und Gegebenheiten gebe. Bei einer Sitzung des Beirats für Baukultur, der aus Fachleuten aus Italien und dem deutschen Sprachraum zusammengesetzt sei, habe sie jüngst – im Gegensatz zum Plenum des Landtags – ein gutes Zeugnis erhalten; sie sei vom Vertreter aus Graubünden eingeladen worden, um die Südtiroler Raumordnung dort vorzustellen, weil er das Modell als vorbildlich erachte. Die Raumordnung werde also in verschiedenen Regionen mit anderem Blick gesehen. Wichtig sei in diesem Bereich, sicherzustellen, dass die Bürger innerhalb klarer Regeln bauen könnten. Man sei in Südtirol an einem guten Punkt angelangt. Mehrere Abgeordnete hätten befürchtet, dass die Gemeinden den geplanten Weg verlassen würden, wenn es keine Frist mehr gebe: Doch die Gemeinden verstünden die Vorteile des Plans, damit sie dann einen Handlungsspielraum hätten. Sie sehe den Vorteil, dass eine Gemeinde mit der Urbanistik auf überschaubare Gefahrensituationen schnell reagieren könne. Man habe bereits heute die Möglichkeit, dass in den Gemeinden aus den 60 Prozent Konventionierung 100 Prozent gemacht werden könnten – dies werde nun im Gesetz erneut vorgesehen. Was die Wohnformen anbelange, wolle sie daran erinnern, dass in den vergangenen Legislaturen immer über die Wohnungen für den Mittelstand gesprochen worden sei – davon sei man nun abgegangen; man habe verstanden, dass es andere Maßnahmen brauche. Das Land Südtirol wolle bis 2040 den Bodenverbrauch auf null setzen – das müsse bei allen Maßnahmen bedacht werden. Es sei ihr bewusst, so die LRin an den Abg. Köllensperger gerichtet, dass der städtische Raum andere Bedürfnisse als der ländliche habe. An den Abg. Leiter Reber gerichtet sagte sie, dass bei steuerlichen Maßnahmen staatliche und europäische Normen beachtet werden müssten. Der Ausverkauf mache ihr Sorgen, das sei eine Herausforderung, der entgegengewirkt werden müsse. Was die Wintergärten anbelange, so zählten diese in Südtirol zur Kubatur und die Abstände müssten beachtet werden. Dass die Raumordnung grundlegend auch für andere Bereiche sei, berge Chance und Gefahr – und alle, die das Land vertreten, seien interessiert daran, dem Land Zukunftsperspektiven aufzuzeigen. Die Idee des Gesetzes wäre, dass zuerst gefragt werde, wo die Freiräume seien, wo die Menschen sich treffen könnten, und dann wo es noch Kubatur vertrage. Die Gemeindeentwicklungsprogramme seien ein Prozess. Man sei sehr positiv gestimmt, dass sich die Gemeinden aufmachen würden – trotz fehlender Frist. Südtirol habe zwar die Zuständigkeiten in der Urbanistik, doch im Baurecht müsse man sich an die staatlichen Bestimmungen halten, führte die LRin im Hinblick auf die Anmerkungen des Abg. Faistnauer zum SUAP-Portal aus. Sie sei sich der diesbezüglichen Herausforderungen bewusst. Alle wollten, dass es in der Raumordnung eine Ordnung gebe, doch andererseits wolle jeder, der im eigenen Umfeld einen Bau habe, Ausnahmen. Man dürfe den Pfad nicht verlassen: Wohnen im Siedlungsraum und freier Raum. 25 Gemeinden im Land müssten 100 Prozent konventioniert ausweisen, weil sie einen zu hohen Anteil an Zweitwohnungen hätten.
Die Arbeiten im Plenum wurden nach der Replik der Landesrätin um 12.45 Uhr auf Antrag der SVP für eine Besprechung der Fraktion zu den eingereichten Tagesordnungen unterbrochen. Die Sitzung des Landtages wird um 14.30 Uhr fortgesetzt.
(tres)
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