
(AGENPARL) – BERLIN mar 02 maggio 2023 Im Zusammenhang mit der Energieerzeugung stehen die beiden Petitionen, die der Petitionsausschuss am Montag, 8. Mai 2023, in seiner öffentlichen Sitzung berät. Ab 12 Uhr wird es im Anhörungssaal 3.101 des Elisabeth-Lüders-Hauses um die Forderung gehen, die geplanten LNG-Terminals vor der Küste Rügens nicht in das LNG-Beschleunigungsgesetz aufzunehmen. Im Anschluss wird ab 13.15 Uhr über Vereinfachungen für Balkonsolaranlagen diskutiert. Die Sitzung wird live im Parlamentsfernsehen und auf http://www.bundestag.de übertragen. Direkt vor der Küste Rügens, in direkter Nachbarschaft zum Biosphärenreservat Südost-Rügen, soll nach Plänen der Bundesregierung und einer Firma das größte Off-Shore LNG-Terminal Europas entstehen, heißt es in der Petition von Marvin Müller, die knapp 95.000 Unterstützerinnen und Unterstützer fand (ID 146339). Mit der Ausweitung des Geltungsbereiches, der Verlegung einer weiteren über 38 km langen Pipeline durch den Greifswalder Bodden sowie der Errichtung und dem Betrieb der beiden geplanten Off-Shore LNG-Terminals seien erhebliche Störungen und massive Eingriffe in eines der sensibelsten Öko- und Tourismussysteme Europas verbunden, schreibt Müller, der Landesvorsitzender der Jusos Mecklenburg-Vorpommern und Mitglied der Gemeindevertretung von Binz ist. Das Projekt werde eine dauerhafte Beschädigung des Ökosystems und der Lebensgrundlagen der Menschen auf Rügen zur Folge haben, warnt er. „Die Belastungen wären gewaltig und vordringlich gegen die Verpflichtungen von Umwelt- und Naturschutz gerichtet.“ „Beschleunigung der Energiewende gelingt nur mit den Menschen“ Zu rechnen sei mit massiven Lärmemissionen direkt vor dem Unesco Biosphärenreservat Südost-Rügen, mit erheblichen Störungen eines der wichtigsten Laichgründe des Ostseeherings verbunden mit der Gefahr des vollständigen Aussterbens des Ostseeherings sowie erheblichen Störungen im umgebenden Europäischen Vogelschutzgebiet. Dazu kämen technologisch bedingte Verschmutzungen der Küstengewässer durch das zur Reinigung der Aggregate verwendete Chlor sowie die Störung der Küstenfischerei. Die geplanten zusätzlichen LNG-Terminals dürften daher nicht in das LNG-Beschleunigungsgesetz aufgenommen werden, verlangt der Petent. „Die notwendige Beschleunigung der Energiewende in der Folge des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine wird nur mit den Menschen gelingen, nicht ohne und erst recht nicht gegen sie“, schreibt er in der Petition. Installation von Balkonsolaranlagen erleichtern Unter das Stichwort Energiewende passt auch die Petition von Andreas Schmitz (ID 146290), die mehr als 100.000-mal mitgezeichnet wurde. Er fordert Änderungen durch den Bundesgesetzgeber, „um die Installation von Balkonsolaranlagen für möglichst viele Personen zu erleichtern, ihnen die Möglichkeit zu geben, von der Energiewende zu profitieren, und sie von unnötiger Bürokratie zu entlasten“. Diese Forderungen basierten auf dem Positionspapier des Verbandes der Elektrotechnik (VDE) zu steckerfertigen Mini-Energie-Erzeugungsanlagen, heißt es in der Eingabe, in der auch Vereinfachungen für Wohnungseigentümer und Mieter verlangt werden. „Balkonkraftwerke sind eine einfache und risikolose Möglichkeit, um saubere und unabhängige Energieerzeugung zu fördern“, schreibt der Petent. Durch private Initiative getragen, könnten sie Millionen von Haushalten dazu bewegen, dezentrale Erzeugungsanlagen zu installieren und ihren Beitrag zur Energiewende zu leisten sowie gleichzeitig Geld zu sparen. Änderung von Gesetzen und Verordnungen gefordert Schmitz fordert die Änderung mehrerer Gesetze und Verordnungen. So solle beispielsweise die Nationale Verordnung zum Nachweis von elektrotechnischen Eigenschaften von Energieanlagen (NELEV) mit dem Ziel geändert werden, eine Ausnahmeregelung für Anlagen bis 0,8 kW Nettoleistung bezüglich der Pflicht zur Anmeldung beziehungsweise des Nachweises beim Netzbetreiber einzuführen. Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) muss aus Sicht des Petenten ebenfalls geändert werden, um die Nutzung von Photovoltaik zur Eigenversorgung in die „privilegierten Maßnahmen“ des Paragraf 20 Absatz 2 WEG aufzunehmen. Weitere Änderungen werden für die Marktstammdatenregisterverordnung, die Stromnetzzugangsverordnung, das Messstellenbetriebsgesetz und die Stromnetzentgeltverordnung verlangt. Abschließendes Votum in späterer Sitzung Im Verlauf der öffentlichen Sitzung erhalten die Petenten die Möglichkeit, ihr Anliegen nochmals kurz darzustellen, um dann konkrete Fragen der Ausschussmitglieder zu beantworten. An der Sitzung nehmen auch Mitglieder der Bundesregierung teil, die von den Abgeordneten zu dem Thema befragt werden können. Ein abschließendes Votum wird der Ausschuss in einer seiner späteren Sitzungen fällen. (hau/02.05.2023)
Fonte/Source: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw19-pa-petitionen-945942