
(AGENPARL) – BERLIN ven 14 aprile 2023 Der Bundestag befasst sich am Donnerstag, 20. April 2023, erstmals mit einem Antrag der CDU/CSU-Fraktion zur Einsetzung eines 2. Untersuchungsausschusses. Der noch nicht vorliegende Antrag soll nach gut 70-minütiger Debatte in den Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung überwiesen werden. Der bereits eingesetzt 1. Untersuchungsausschuss der 20. Wahlperiode befasst sich mit dem Engagement der Bundeswehr in Afghanistan. Nach Artikel 44 des Grundgesetzes kann und muss der Deutsche Bundestag auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder einen Untersuchungsausschuss einsetzen. Dieser prüft hauptsächlich mögliche Missstände in Regierung und Verwaltung und mögliches Fehlverhalten von Politikern. Untersuchungsausschüsse können Zeugen und Sachverständige vernehmen und sonstige Ermittlungen durch Gerichte und Verwaltungsbehörden vornehmen lassen. Das Ergebnis fasst der Untersuchungsausschuss in einem Bericht an das Plenum zusammen. (ste/14.04.2023)
Fonte/Source: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2023/kw16-de-ua-union-942862