
(AGENPARL) – gio 12 gennaio 2023 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Ernennung von Gerichtsräten am Rechnungshof und Anträge der Mehrheit](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt672601)
Landtag – Stefano Natale und Maria Teresa Wiedenhofer zu Gerichtsräten am Rechnungshof ernannt. Beschlussanträge zu IRAP und Energiegemeinschaften. Gesetzentwurf zur Verlängerung der Abrechnungsfristen für Freiwilligenorganisationen genehmigt
Am Donnerstagnachmittag befasste sich der Landtag mit der Ernennung von zwei Gerichtsräten/innen am Rechnungshof der Kontrollsektion Bozen. Landesrat Massimo Bessone (Lega Salvini Alto Adige Südtirol) schlug für die erste Abstimmung Stefano Natale vor. Am Ende der geheimen Abstimmung gab Präsidentin Rita Mattei das Ergebnis bekannt: Stefano Natale hatte 16 Stimmen erhalten, Anna Rosa Defant 15, Franz Locher 1, 1 Stimmzettel war weiß geblieben. Für die zweite Abstimmung schlug Magdalena Amhof (SVP) Maria Teresa Wiedenhofer vor, die in geheimer Abstimmung 17 Stimmen erhielt. 16 Stimmen gingen an Martin Steinmann, 1 an Franz Locher.
Damit wurden Natale und Wiedenhofer zu Gerichtsräten am Rechnungshof der Kontrollsektion Bozen gewählt.
Der Landtag möge, heißt es im Antrag, die Landesregierung beauftragen, die Möglichkeiten einer Differenzierung des IRAP-Steuerhebels zu eruieren, mit dem Ziel, jene Betriebe, die wünschenswerte wirtschaftlich-gesellschaftliche Maßnahmen setzen und somit zu einer zukunftsträchtigen Entwicklung des Landes beitragen, zu unterstützen und zu fördern und dabei zu bewerten, inwieweit z.B. das Vorweisen von Nachhaltigkeitszertifizierungen, die mit Beschluss der Landesregierung definiert werden; das Vorweisen von Investitionen, die zu einer nachhaltigen Ausrichtung des Unternehmens beitragen, wobei diese mit Beschluss der Landesregierung definiert werden, vorbehaltlich der vorherigen Abklärung mittels Rechtsgutachten, dass eine aus diesem Grund gewährte Steuerreduzierung nicht als Beihilfe gewertet wird; das Vorweisen des Audits berufundfamilie; die Anwendung von territorialen Landeszusatzabkommen, die ein höheres Lohnniveau im Vergleich zu gesamtstaatlichen Kollektivverträgen garantieren sowie die Anzahl der Umwandlungen von zeitlich befristeten (prekären) Arbeitsverhältnissen in unbefristete Arbeitsverträge berücksichtigt werden können.“
Helmuth Renzler (SVP) betonte, er sei froh über diesen Beschlussantrag, weil man damit zum ersten Mal die Möglichkeit habe, klar zu definieren, was mit der IRAP-Steuer passiere und welche rechtlichen Möglichkeiten zur Reduzierung bestünden. Grundsätzlich sei er aber gegen jegliche Reduzierung, die zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend sei. Eine IRAP-Reduzierung dürfe nicht dazu dienen, die Gewinnmaximierung der Unternehmen zu fördern; sie müsse dazu dienen, Lohnelemente der Arbeitnehmer zu erhöhen. Man habe zurzeit einen massiven Anstieg von prekären Arbeitsverhältnissen; es müsse berücksichtigt werden, wenn Unternehmen die prekären in unbefristete Verträge umwandelten. Unbefristete Verträge gäben den Beschäftigten Sicherheit. Wichtig sei, dass das nur eine Überprüfung der Landesregierung bzw. deren Ämter sei, ob eine Reduzierung möglich sei oder nicht, dann müsse sich der Landtag bzw. die zuständigen Kommissionen damit beschäftigen. Er ersuchte die Landesregierung, seine Stellungnahme gebührend zu berücksichtigen.
Paul Köllensperger (Team K) meinte, auch er sei froh über diesen Antrag. Die Mehrheit hätte bereits beim Haushaltsgesetz die Möglichkeit gehabt, hier etwas zu machen; ein entsprechender Antrag von ihm sei abgelehnt worden. Ein richtiger Auftrag an die Landesregierung sehe anders aus, als der vorliegende Antrag – wenn auch dessen Stoßrichtung die richtige sei. Hätte er diesen Antrag eingebracht, würde er abgelehnt.
Gerhard Lanz (SVP) bemerkte, es sei mit dem Haushaltsgesetz sehr wohl etwas gemacht worden, wenn auch beschränkt auf ein Jahr. Derzeit habe man das Problem, dass eine Krise die nächste jage. Es sei wichtig, sich Maßstäbe zu geben, wie man darauf reagieren könne. Die im Antrag genannten Maßnahmen sollten beispielhaft sein. Man sei der Meinung, dass man in Richtung Prüfung gehen solle, damit im Herbst Lösungen vorlägen.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) merkte an, dass es auch um die Belastung der Betriebe gehe. Die Kosten für die Unternehmen seien sehr hoch; die Lohnnebenkosten fräßen so viel auf, dass netto vom Brutto nicht mehr viel übrigbleibe. Käme auf die Betriebe, die eh schon unter Bürokratie leiden, noch mehr Bürokratie zu, wenn sie die vorgeschlagene Steuererleichterung erhalten möchten? Es gebe im Ausland Beispiele dafür, dass Hilfen auch auf einfache Art möglich seien. Jeder versuche vorsichtig vorzugehen, nicht zu viele Mitarbeiter einzustellen, denn die Personalkosten seien das, was sehr viel Geld fresse. Doch unbefristete Arbeitsverträge seien essenziell, damit Menschen selbstständig leben könnten. Die Süd-Tiroler Freiheit würde den Beschlussantrag unterstützen.
Josef Unterholzner (Enzian) sagte, er sei sicher, dass die Abg. Tauber und Bacher den Antrag nicht geschrieben hätten. Er fragte die Einbringer, ob sie wüssten, wie viel Aufwand mit Zertifizierungen verbunden wären. Und sollten Saisonsbetriebe ihre Mitarbeiter unbefristet anstellen, um die Steuerreduzierungen zu erhalten? Das alles belaste Unternehmen mehr, als dass es Vorteile bringe. Doch effektive, wirksame Steuererleichterungen hätte man sollen in das Haushaltsgesetz packen, anstatt jetzt den Unternehmern neue Auflagen und Vorschriften zu machen. Das träfe das Ziel nicht.
Paula Bacher (SVP) stellte klar, dass sie den Antrag mitunterzeichnet habe, weil sie der Meinung sei, dass es sich dabei um einen Schritt in die richtige Richtung handle. Wenn man der Meinung sei, dass eh alles für die Katz sei, dann könne man es gleich lassen. Die Nachhaltigkeit passiere auch im Kopf; man müsse neue Modelle diskutieren und umsetzen. Die Vereinbarkeit Familie und Beruf sei wichtig. Die in Antrag vorgeschlagenen Maßnahmen kämen den Mitarbeitern zugute, die keine Spitzenverdiener seien; sie sei überzeugt davon, dass es nachhaltig sei, in diesem Bereich Möglichkeiten zu schaffen.
Brigitte Foppa (Grüne) erinnerte daran, dass die Grünen sich bereits im Zuge der Haushaltsdebatte für einen ähnlichen Vorschlag des Abg. Köllensperger ausgesprochen hätten. Sie frage sich nun, warum dieser Antrag die Zustimmung der Mehrheit habe, der des Abg. Köllensperger aber nicht.
LH Arno Kompatscher bemerkte, dass es sich bei diesem Antrag um etwas anderes handle.
Foppa verwies darauf, dass das von den Grünen gestern im Landtag vorgeschlagene Radlaudit mit der Begründung “zu viel Bürokratie” abgelehnt worden sei.
Mit dem Haushaltsgesetz sei der IRAP-Steuersatz um 0,6 Prozent reduziert worden, sagte Hanspeter Staffler (Grüne). Er fragte nach, ob sich dieser Vorschlag in der Differenzierung auf diese 0,6 Prozent beziehe oder ob es eine weitere Absenkung geben solle.
Es gehe um eine weitere Reduzierung, hieß es vonseiten der Mehrheit.
Lanz stellte klar, dass eine Zertifizierung nicht immer sinnvoll sei. In Südtirol gebe es viele Klein- und Kleinstbetriebe, für die Audits ein Aufwand seien. Der Vorschlag sei: Wenn höhere Löhne bezahlt würden, gebe es eine Reduzierung bei der IRAP. So solle der Antrag gelesen werden.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) sagte, er unterstütze den Antrag – so wie er es bereits beim Antrag des Abg. Köllensperger getan habe. Er kritisierte aber bestimmte Formulierungen, die man anderen Einbringern nicht durchgehen lassen würde.
Auch Ulli Mair (Freiheitliche) kritisierte schwammige Formulierungen, wie etwa “wünschenswerte wirtschaftlich-gesellschaftliche Maßnahmen”.
LH Arno Kompatscher erinnerte daran, dass man mit dem letzten Haushalt den IRAP-Satz für ein Jahr gesenkt habe. 2024, wenn wieder der Standardsatz gelte, würden dann die im Antrag geforderten Maßnahmen greifen. Zu den “wünschenswerten Maßnahmen” gehörten z.B. solche, die die Situation für die Mitarbeiter oder die Umwelt verbesserten. Zuvor müsse aber geprüft werden, ob die Agentur für Einnahmen diese Steuererleichterungen akzeptiere. Am Ende müssten die Maßnahmen per Gesetz festgelegt werden. Köllenspergers Antrag zum Haushalt hätte dazu geführt, dass ein Betrieb auch mit einem Paar Sicherheitsschuhen pro Kopf Millionen an Steuern einsparen könnte. Die Landesregierung möchte hingegen ein Modell erreichen, das zu wirklichen Gehaltsverbesserungen führe, und es sei nicht so einfach, Standardkriterien festzulegen. Das solle zusammen mit Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden erarbeitet werden.
Helmut Tauber (SVP) dankte seinen Fraktionskollegen für die Stellungnahmen und auch der Opposition für ihre Worte über die „Wischiwaschi-Formulierungen“. Man habe in den vergangenen Jahren lange darüber nachgedacht, wie man die Schwierigkeiten überwinden könne. Mit seinem Antrag wolle er die Landesregierung auffordern, Möglichkeiten einer Steuerreduzierung auszuloten, und dazu Schritte zu mehr Nachhaltigkeit setzen. Es sei ihm wichtig gewesen, den Antrag zeitnah einzubringen. Vielleicht könnten dadurch zusätzliche Impulse gesetzt werden. Man könne dann selbst bewerten, ob es Vorteile gebe oder ob alles wischiwaschi sei. Man versuche den Unternehmen und den Mitarbeitern Vorteile zu bieten und dazu etwas für die Nachhaltigkeit zu tun.
Der Antrag wurde mit 32 Ja und 1 Enthaltung angenommen.
Der Antrag [Nr. 642/22](http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/doc_dispatcher.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=669671&blank=Y) wurde mit 32 Ja angenommen; der Antrag [Nr. 640/22](http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/doc_dispatcher.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=669658&blank=Y)wurde mit 31 Ja angenommen.
[Landesgesetzentwurf Nr. 125/22](http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/doc_dispatcher.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=675775&blank=Y)Verlängerung der Abrechnungsfristen der Landesbeiträge 2019-2020 (vorgelegt von Landesrat Vettorato und dem Abg. Repetto): LR Giuliano Vettorato präsentierte den Gesetzentwurf kurz und erinnerte daran, dass dem Gesetzentwurf ein Antrag des Abg. Repetto zugrunde liege, der in der Aula nicht behandelt wurde. Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) ergänzte, es gehe bei dem Gesetzentwurf darum, dass einige Verbände wegen der Coronapandemie Schwierigkeiten gehabt hätten, Meldefristen einzuhalten. Diese Problematik solle damit gelöst werden. Repetto verwies zudem auf einen Antrag des Abg. Lanz.
In der Generaldebatte ergriff Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) als erster Abgeordneter das Wort. Es ginge im Gesetzentwurf zwar die Schwierigkeiten bei den Abrechnungsfristen für die Vereine und Verbände, die durch die Coronapandemie entstanden seien. Er aber wolle nun darauf hinweisen, dass die Vereine und Verbände auch Probleme mit den zahlreichen bürokratischen Auflagen hätten. Ohne Steuerberater sei man nicht mehr in der Lage, einen Verein zu führen. Vereine seien eine Bereicherung für das Kultur- und Sozialleben. Doch nun gebe es Vereine, die überlegten, ob sie ihre Tätigkeit weiterführen sollten. Es gebe zahlreiche Problematiken. Das sei ein Unding. Es müsse etwas getan werden, damit den Vereinen und Verbänden ein normales Wirtschaften möglich sei. Die Vereine und Verbände hätten nichts, mit dem sie verdienen oder Steuern hinterziehen könnten. Deshalb gebe es von seiner Seite Zustimmung zum Gesetzentwurf. Man solle sich Gedanken darüber machen, wie man den Vereinen und Verbänden in Südtirol das Leben leichter machen könne.
LH Arno Kompatscher antwortete dem Abg. Knoll, dass es durchaus der Fall sei, dass es Änderungen beim 3. Sektor bedürfe; man versuche, diesbezüglich bei der Regierung zu intervenieren. Auch in Südtirol gebe es Prozeduren, die vereinfacht werden könnten; zum Teil gelinge das auch. Er könne das meiste von dem, was der Abg. Knoll gesagt habe, unterschreiben. Doch es könne nicht pauschalisiert werden: Der Großteil der Vereine mache keine wirtschaftliche Tätigkeit, diese hätten eine ähnliche Situation wie vor vielen, vielen Jahren und müssten deshalb nicht in das Register des 3. Sektors eingetragen sein. Sehr, sehr viele Vereine könnten ihre Tätigkeit nach wie vor nach einem einfachen Muster abwickeln. Es stimme ansonsten, dass man immer danach streben müsse, dass die Ehrenamtlichen ihrer wichtige Tätigkeit für das Land nachgehen könnten.
Es folgte der Übergang zur Artikeldebatte.
Art. 1 befasst sich mit den Abrechnungsfristen der Beiträge, die für die in den Jahren 2019 und 2020 aufgrund des Landesgesetzes vom 17. Mai 2013, Nr. 8, in geltender Fassung, gewährten Beiträge bis zum 28. Februar 2023 verlängert werden sollen. Art. 1 wurde ohne Diskussion mit 32 Ja angenommen.
Art. 2 befasst sich mit den Finanzbestimmungen. Demnach bringt das gegenständliche Gesetz keine neuen oder Mehrausgaben zu Lasten des Haushaltsvoranschlags 2023-2025 mit sich. Art. 2 wurde ohne Diskussion mit 32 Ja angenommen.
Art. 3 befasst sich mit dem Inkrafttreten (am Tag nach der Kundmachung des Gesetzes im Amtsblatt der Region). Art. 3 wurde ohne Diskussion mit 33 Ja angenommen.
Knoll stellte bei seiner Stimmabgabeerklärung klar, dass es für Vereine nicht so einfach sei, sich auf dem Register des 3. Sektors auszutragen, wie der LH es angedeutet habe. Denn wenn man beispielsweise einen Gemeindesaal nutzen möchte, müsse man in das Register eingetragen sein.
Der [Landesgesetzentwurf Nr. 125/22](http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/doc_dispatcher.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=675775&blank=Y) wurde mit 32 Ja angenommen.
(Autor: tres)
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