(AGENPARL) – gio 09 marzo 2023 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Ja zu Änderungen zum Haushaltsvoranschlag, LGE zur Herkunftskennzeichnung vertagt](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt673987)
Landtag – Gesetzentwurf „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2023-2025 und andere Bestimmungen“ angenommen, Behandlung des LGE „Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung“ verschoben
[Landesgesetzentwurf Nr. 129/23](https://r.news.siag.it/tr/cl/jVnWiToxDUd7o5MsPeAtsFx-tBeCTTgnKttrV9BTx0k46mbAjcelaKhUH3bUaHWC-VkbOHVCY892nCniAu-bsgRrzDwqDM4zgSus2mQJJFqfjgReJhkdig11vW7gGB2D5IFoLhUGRqiMi_uQrWFjMyUXITNwnDqmsWBynawcaVbYrm53a0Q1ho5gBb1i9sVzY_S50QBIFH3wSpyZ-xX1inwARoAJyxZ4aO10ngSIXW5R7AeNp2vTU6Qk8T747Vqd3KKhlEcdrkLJ9YeqhzAXEG3Qyj4Xh1nI1v9vCbYQlV-NeHKq3vZHU8Q286f_Q3-6eufUFZhdaeU3fFGL5YM_yD-69IGJQonkOSJRLiVzy6ATbdL1) Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2023-2025 und andere Bestimmungen (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher).
LH Arno Kompatscher erklärte, es sei dies die erste Haushaltsänderung im laufenden Haushaltsjahr. Ursprünglich seien 45 Millionen zusätzliche Finanzmittel vorgesehen gewesen – es seien mittlerweile mehr geworden: alles in allem 136 Millionen Euro. Dies auch dadurch, dass eine Ermächtigung zur Aufnahme von Schulden vorgesehen sei, 114 Millionen für 2023, und je 100 Millionen für 2024 und 2025 – jeweils zu Beginn des Jahres. Diese Schulden würden – wie auch in den vergangenen Jahren – nicht aufgenommen werden, weil es kein Liquiditätsproblem gebe, es sei eine Buchhaltungsmethode. Dies, da der Verwaltungsüberschuss erst im Juni behandelt werde und de facto erst im September zur Verfügung sei. Man sei auch bereits in der Vergangenheit so vorgegangen, als man im Frühjahr Schulden aufgenommen hat, da der Überschuss im September zur Verfügung stand. Damit würden Investitionen vorgezogen, die ohnehin mit diesem Verwaltungsüberschuss finanziert werden sollten, die entsprechenden Verwaltungsverfahren könnten so früher eingeleitet werden. Der Verwaltungsüberschuss im Sommer reduziere sich dann um die 114 Millionen.
Bei der Einnahmenseite könnten 45 Millionen infolge der Genehmigung des staatlichen HH-Gesetzes eingeschrieben werden, weil die Steuereinnahmenschätzung sich erhöht habe; 22 Millionen könnten durch Umbuchungen von Personalkosten eingeschrieben werden, weil die Irap-Schätzungen zu hoch ausgefallen seien; mit den Operationen zur Autorisierung einer Schuldenaufnahme könnten laufende Investitionsausgaben gedeckt werden, die bisher mit laufenden Ausgaben gedeckt werden könnten. Zudem hätten 30 Millionen an außersteuerlichen Einnahmen eingeschrieben werden können, darunter 17 Millionen von Konzessionären anstelle bezogener Energie – dies zusätzlich zu den bereits im HH enthaltenen 30 Millionen. 13 Millionen kämen von verschiedenen kleineren außersteuerlichen Einnahmenposten. 9 Millionen seien Mittel von der EU, die für den NOI Techpark in Bruneck aufgewandt würden – die Maßnahme sei schon vorfinanziert worden, jetzt komme das Geld. Weitere 8 Millionen beträfe kleinere Finanzierungen.
Die 136 Millionen würden folgendermaßen verwendet: 20 Millionen für die Gemeinden, davon würden 17 Millionen nach dem allgemeinen Schlüssel der Gemeindenfinanzierung aufgeteilt, 3 Millionen für Gemeinden, die öffentliche Sportanlagen betreiben, deren Betrieb aufgrund der Preissteigerungen sehr kostenintensiv geworden sei; 60 Millionen gehe an die Abteilung Soziales; 5 Millionen kämen auf den Reservefonds, der derzeit mit 2 Millionen eher unterdotiert sei; 15 Millionen würden dem Bereich Gesundheitswesen zugeteilt, 11 Millionen für die Aufstockung des Dienstvertrages mit Sasa, 7 Millionen für die Aufstockung der Gehälter der Lehrer der Schulen staatlicher Art; 4,5 Millionen betreffen eine Investition: die Trassenverlegung der Landesstraße in Graun; 7,6 Millionen gingen an das Wirtschaftsressort für Ausfinanzierungen bereits bestehender Maßnahmen; 7 Millionen an die Kultur, 3 Millionen würden für Pendlerbeiträge eingeschrieben; 2,5 Millionen an den Fonds für uneinbringliche Forderungen. 745.000 Euro bezögen sich auf die GIS der Gemeinden; 905.000 auf das Kataster, eine Maßnahme, die ursprünglich von der Region gemacht worden sei, es laufe nun über die Länder, doch die Region erstatte die Gelder.
Zur Verwendung der 114 Millionen Schulden erklärte der LH, dass der größte Brocken – fast 32 Millionen Euro – die Deckung der Kostensteigerungen bei Bauarbeiten betreffe, die durch eine Gesetzesänderung ermöglicht worden sei. Das Land würde die Mehrkosten vorschießen, es handle sich um einen Durchlaufposten. Würde das Land nicht vorschießen, riskiere man Baustopps. 3 Millionen beträfen Konventionen mit Gemeinden zum Bau von Straßen und Gehsteigen, 8 Millionen Ausgaben im Bereich Tiefbau, 11 Millionen seien Beiträge für Gemeinden für die Errichtung von Altersheimen. Zu den genannten 17 + 3 Millionen an die Gemeinden wegen der Preissteigerungen kämen weitere 20 Millionen für Investitionsbeiträge hinzu. Mittel gebe es auch für den Tiefbau und die Mobilität, es gehe hier um Mehrkosten und Varianteprojekten, u.a. Gelder für die Umfahrung von Kastelbell, wo das Unternehmen, das den Zuschlag erhalten hatte, in Konkurs gegangen sei. Mittel seien auch für die Brücke Eschenlohe und die Nord-West-Umfahrung von Meran vorgesehen. Es würden zusammenfassend Investitionen im Ausmaß von 114 Millionen vorgezogen, die sonst ab Juni gemacht worden wären.
Die Artikel 1 bis 4 des LGE beträfen den Haushalt, Art 5 Änderungen im Bereich Wohnbauförderung, Art. 5-bis betreffe die Feuerwehr, zwei Absätze regelten den Brandschutzdienst am Flughafen – es sei ein Artikel für die Zukunft; in Art. 5-ter gebe es u.a. eine Klärung wann und in welchem Ausmaß der Bevölkerungsschutz Arbeiten in Eigenregie durchführen könne; die Bestimmung 5-quater gehe es darum, dass man weiterhin die Ausbildung der Sachwalter finanziell unterstützen dürfe; Art. 5-quinquies betreffe die Sonderbeauftragten und die Führungskräfte 2. Ebene sowie die Ergebniszulagen. Dann gehe es auch um die Möglichkeit, die Kosten für Preiserhöhungen für Bauaufträge, die vom Staat ausgeglichen würden, vorzuschießen, bis das Geld vom Staat zurückkomme.
Paul Köllensperger (Team K) erklärte, es ginge weniger um den Inhalt, zu dem wenig einzuwenden sei, sondern um die Methode. Der ursprüngliche Gesetzentwurf sei bereits im Gesetzgebungsausschuss umgeschrieben worden, und nun würden kurz vor der Debatte neue Artikel eingefügt und hundert Millionen verschoben. So werde der Landtag seiner Kontrollfunktion beraubt. Nicht an allem werde Rom schuld sein.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) kritisierte das ebenfalls. Wenn zwischen Ausschuss und Plenum nahezu alle Tabellen ausgetauscht würden, dann hätten die Abgeordneten keine Zeit, den Entwurf zu studieren. Bezüglich der unterbrochenen Arbeiten an der Vinschgauer Linie wies Leiter Reber darauf hin, dass es auch private Geschädigte gebe. Für Anrainer nördlich der Linie sei das Land zuständig, für jene südlich direkt die Firma.
Hanspeter Staffler (Grüne) stellte fest, dass sich die Mehreinnahmen in Grenzen hielten. Diese seien in den letzten Jahren höher ausgefallen. Er fragte, ob man darin einen neuen Trend erkennen könne. Er fragte, ob die Irap-Fehleinschätzung beim Personal auf einen Rückgang beim Personal zurückzuführen sei (auf die Irap-Senkung, erwiderte der Landeshauptmann, A.d.R.) Der größte Betrag sei für die Gemeinden, wohl, um die Unterdotierung auszugleichen. Bei den Bestimmungen zur Feuerwehr müsste man festhalten, dass der Betreiber die Kosten übernehmen müsse – das sei unklar formuliert. Mit der Regelung zur Wildbach- und Lawinenverbauung habe er Bauchweh: Arbeiten könnten auch außerhalb der ausgewiesenen Risikozonen nötig sein.
Er habe sich Kritik wegen der Vorgangsweise erwartet, räumte LH Arno Kompatscher ein. Es werde aber immer wieder die Notwendigkeit geben, etwas zeitnah einzufügen. Er werde sich bemühen, die Unterlagen frühzeitig zu übermitteln. Bei der erwähnten Firma Emaprice (Arbeiten an der Vinschgauer Linie) sei es schwierig, die Rechtsgrundlage zu finden, die es dem Land erlauben würde, die Forderungen zu übernehmen. Zum Trend der Mehreinnahmen seien Prognosen schwierig. Das Land habe sich bei seinen Schätzungen vorsichtig bewegt. Man gehe heute von 300 Millionen Überschuss aus, wobei 114 bereits gebunden seien; somit werde der Nachtragshaushalt nicht allzu groß.
Zum [LGE Nr. 129/23](https://r.news.siag.it/tr/cl/da1gugzQrBdA7j_xmBPxL8m79HQSmHZhMWkbRMHXyAoOivTqMePN-voqL3Y33rkPY8CntSsLegw1GMtB4Yf4qes3gd5f3-gW13GoTPY4bsDc4BIZAAyYpgnaDBwEZXb3iTvhRqQSCxr9w4i-HZm5IHMhebuVMIbnNBg3oa8_qH8mKi3OEoX0ufdCh9K-m7bC0bw_REilPRALMiZhmA0Qo525Rh1hh9x0ZS7Ic4zge9NSg6JcW2Za01XLNx8LPK5zkBTIyDId3N1GvDYMlaK_Kfif1XMXR_rWaFebF8LU2hxGoZD9QSEZ3PacO48Afv0KSIdY-JBz5IXyHR20SOrsg0Gl9vl9RSyzIluWkSQ6xpEPLD1r) lag eine Tagesordnungen von Brigitte Foppa (Grüne) vor, mit der vorgeschlagen wurde, dass der Landtag die Landesregierung auffordern möge, 1. eine repräsentative, unabhängige und extern durchgeführte Mitarbeiterbefragung zur Mitarbeiterzufriedenheit und zur Erhebung von Vorschlägen zur Qualitätsverbesserung im Sanitätsbetrieb durchzuführen und die nötigen finanziellen Mittel dafür bereit zu stellen; 2. eine repräsentative, unabhängige und extern durchgeführte Umfrage zur Patientenzufriedenheit im Sanitätsbetrieb durchzuführen und die nötigen finanziellen Mittel dafür bereit zu stellen. Diese Umfrage zur Patientenzufriedenheit solle sowohl die Qualität der Versorgung durch die territorialen Dienste als auch die ambulante und stationäre Krankenhausversorgung beinhalten. Zusätzlich solle auch die Häufigkeit der Inanspruchnahme privater Gesundheitsdienste erhoben werden.
Der Tagesordnungspunkt werde angenommen, so LH Arno Kompatscher. Wenn auch Befragungen sowieso gemacht würden.
In der Folge wurde die Artikeldebatte eröffnet.
Art. 1 Änderungen am Voranschlag der EinnahmenEr habe, so Hanspeter Staffler (Grüne), einige Fragen inhaltlicher Natur: Das, was der LH vorgetragen habe, entspreche nicht dem, was als Änderungsanträge vorlägen.
LH Arno Kompatscher sagte, diese Anmerkung sei nachvollziehbar. Er präzisierte seine zuvor gemachten Aussagen. Die Summe seien 136 Millionen, nicht alles davon seien Neueinnahmen.
Ein Änderungsantrag zum Artikel des Landeshauptmanns und damit Art. 1 wurde mit 18 Ja und 12 Enthaltungen angenommen.
Ein Änderungsantrag zum Artikel des Landeshauptmann und damit Art. 2 Änderungen am Voranschlag der Ausgaben wurde ohne Diskussion mit 18 Ja und 12 Enthaltungen angenommen.
Art. 3 Anlagen wurde – mit einem Änderungsantrag des Landeshauptmanns – ohne Diskussion mit 19 Ja und 13 Enthaltungen angenommen.
Art. 4 Ermächtigung wurde ohne Diskussion mit 18 Ja und 13 Enthaltungen angenommen.
Ein Änderungsantrag von LR Waltraud Deeg zu Art. 5 Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“ wurde mit 21 Ja und 12 Enthaltungen angenommen; Art. 5 wurde mit 19 Ja und 14 Enthaltungen angenommen.
Art. 5-bis Änderung des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15, „Vereinheitlichter Text über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste“ wurde mit 23 Ja und 9 Enthaltungen angenommen
Art. 5-ter Änderung des Landesgesetzes vom 12. Juli 1975, Nr. 35, „Allgemeine Vorschriften über Bodenschutz, Wildbach- und Lawinenverbauung“Hanspeter Staffler (Grüne) erklärte, dass die Formulierung “nur für Zonen mit erheblichem Risikograd” aus seiner Sicht sehr einschränkend sei – wenn die Techniker diese Formulierung im GGA auch verteidigt hätten.
Art. 5-ter wurde mit 21 Ja, 1 Nein 10 und Enthaltungen angenommen.
Art. 5-quater Änderung des Landesgesetzes vom 30. April 1991, Nr. 13, „Neuordnung der Sozialdienste in der Provinz Bozen“ wurde ohne Diskussion mit 18 Ja und 15 Enthaltungen angenommen.
Art. 5-quinquies Änderung des Landesgesetzes vom 21. Juli 2022, Nr. 6, „Regelung der Führungsstruktur des öffentlichen Landessystems und Ordnung der Südtiroler Landesverwaltung“
Maria Elisabeth Rieder (Team K) sagte, der LH habe erklärt, warum von den 30 auf 20 Prozent zurückgegangen werde. Sie habe verstanden, dies sei eine vorübergehende Regelung. Bliebe man im restlichen Italien bei 30 Prozent?
LH Arno Kompatscher stellte klar, man habe nicht so viel vom Staat übernommen – es handle sich um eine Südtiroler Regelung. Auf staatlicher Ebene und in anderen Regionen variiere der Prozentsatz zwischen 15 und 20 Prozent. Die vorgesehene Leistungszulage sei in den Zielvereinbarungen vereinbart, bereits erworbene Pensionsansprüche könnten nicht angetastet werden. In den Tarifverhandlungen könnte schrittweise auf 25-30 Prozent erhöht werden.
Art. 5-quinquies wurde mit einem Änderungsantrag des Landeshauptmanns mit 18 Ja und 15 Enthaltungen angenommen.
Art. 5-sexies Änderung des Landesgesetzes vom 23. Dezember 2022, Nr. 16, „Landesstabilitätsgesetz für das Jahr 2023“Maria Elisabeth Rieder (Team K) stellte fest, dass die 8 Millionen auf dieses Jahr beschränkt – also eine Prämie und keine Gehaltsangleichung – seien.
Art. 5-sexies wurde mit 23 Ja und 10 Enthaltungen angenommen.
Art. 5-septies Bestimmungen zur Bewältigung der Preissteigerungen bei öffentlichen Bauaufträgen wurde – inklusive eines Änderungsantrags von LR Daniel Alfreider – ohne Diskussion mit 18 Ja und 15 Enthaltungen angenommen.
Art. 6 Inkrafttreten wurde ohne Diskussionmit 19 Ja und 15 Enthaltungen angenommen.
Der [Landesgesetzentwurf Nr. 129/23](https://r.news.siag.it/tr/cl/Dwi1uc8iStAQ6jEi_ubTDs3QqBAmziaiZ7Rngp48b1naA_ZpTEZy6n5cg5i_AYktIIg3N660KnKqKfFdm2dUpxbaEHSYw7dCaGb815F2KFdV0J2UyHxYJ8NY53XZhXYJfYDXTc5SdbFTa8nbm97eP8EB7SlBtLstBu0vm_LOe-i2OoFLZ61tmTIDFxsR0q0G3WmkHg1yFcQj2ugxu0jEKgGZ0rJJk-wuBzuB3iqqYidGScDyEOBl0EgTklvq11uJ5GlBqUj8BBrr_Whx87NheJGy1O4_YiO_ScomMOYRQRTvdlsByGwwLXVxKZ_L9A1s286AgU3G6Up8LEMiEiX9rFQQpoZfDuZXfJ6fdugWPDgyCBjC) wurde mit 18 Ja und 15 Enthaltungen angenommen.
Als nächster Punkt stand der [Landesgesetzentwurf Nr. 122/22](https://r.news.siag.it/tr/cl/xqyvPuonX4WSqYnXy05wGp7cNN7bUuxH92yLAiUdpeZ4Mncsm0-0iOkLgugGSPtMXJcj8ob-gFMLdW08C_RpZvD7-a2PYHNc9Q0cJDRlBjVVMwR9yx1B6FadjaAqdeJXwc_-OMdrJJD5Xy9Nw_NGScGpcgjK_ZgnbhYDwAjj5UObr_U1EJZkdorvEnuY5I-kxEsVh9NQ-6WlCeC3Ovu1v4vfOr19zF3m9qXVpKKzo-hqhbY_D1Zcsdns1n-lmgChoeEX7CHBtASWyIGc_-JY2-Vur4Bh_Cesap1i7KD_tTgfzeHnNL8p2KhpjYRY6Gy4pC1WF96Tm98ygorsbBiSU4-EK_k7CRtLD6o1xpGWABGVid0x7gEnciZbuBtd)Die verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Fleisch, Milch und Eiern in der Gemeinschaftsverpflegung (vorgelegt von den Abg. Manfred Vallazza, Franz Locher, Josef Noggler und Brigitte Foppa) auf der Tagesordnung. Ersteinbringer Manfred Vallazza (SVP) erklärte, man sei derzeit in Abstimmung mit der EU-Kommission sowie mit dem Ministerium in Rom, weshalb er die Behandlung des LGE vertagen wolle.
(Fortsetzung folgt)
(Autor: tres)
[zum Gesamtarchiv der Pressemitteilungen](https://r.news.siag.it/tr/cl/0OvU_jfDvtxh3FZWAcajrC4sfBVxPr5EGCmjitG9zSrvijuyTdKIYM1hUu5al0_p8zHwg3BqM3As_Smo44qab3LeN63ekv8rNB_UjqcJxiYXkuEm-ABDxWZNdEfVnrIaORc1tcupodEFjLttOmRp3Kxfpr4eTDUPXL7pUXT79GJ1YCqSdsxjMVjsJ-VH3jW_3OZXaQdPRpzENojoLtOMjWqfV2PW657f0Olmztcih8tGc5oaDyOZ6c0cio-8ef8sZdYXgHXw7wc)
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