
(AGENPARL) – gio 14 luglio 2022 �� &#x/Att;¬he;
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Referat Presse und Information
curia.europa.eu
��Direktion Kommunikation
Referat Presse und I
nformation
curia.europa.eu
Bleiben Sie in Verbindung
Drittens kommt der Gerichtshof in Bezug auf die mit der
Verordnung Nr. 1151/2012 verfolgten Ziele zu dem
Schluss
obliegende
Pflicht
verstoßen hat
Diese Rüge
ommission
bezieht sich nämlich
auf dasselbe Verhalten wie i
e erste Rüge, deren Gegenstand das
Versäumnis ist, die Verwendung der g.
U. „Feta“ durch die dänischen Erzeug
er zur Bezeichnung von Käse, der nicht
der einschlägigen Produktspezifikation entspricht, zu vermeiden und zu beenden. Auch wenn die Ausfuhr von
Erzeugnissen in Drittländer unter widerrechtlicher Verwendung einer g.
HINWEIS:
aus dem Unionsrecht verstoßen hat, kann von der Kommission oder einem anderen Mitgliedstaat erhoben werden.
nachzukommen.
Ist die Kommission der Auffassung, dass der Mitgliedstaat dem Urteil nicht nachgekommen ist, kann sie erneut
klagen und finanzielle Sanktionen beantragen. Hat ein Mitglieds
taat der Kommission die Maßnahmen zur
Umsetzung einer Richtlinie nicht mitgeteilt, kann der Gerichtshof auf Vorschlag der Kommission jedoch bereits mit
dem ersten Urteil Sanktionen verhängen.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokume
nt, das den Gerichtshof nicht bindet.
Volltext
des Urteils wird am Tag der Verkündung auf der Curia
Website veröffentlicht.
Pressekontakt: Hartmut Ost
Filmaufnahmen von der Verkündung des Urteils sind verfügbar über „
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