
(AGENPARL) – Wed 26 March 2025 Artikel 1
Ausgeschriebene Stellen
Es wird ein öffentlicher Wettbewerb nach Bewertungsunterlagen und Prüfungen zur
Rekrutierung von 24 Allievi Marescialli (Feldwebel-Anwärtern/Anwärterinnen) der CarabinieriDienstgradgruppe Ispettori (Inspektoren) ausgeschrieben. Die Stellen sind im Sinne von Artikel
33 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 15. Juli 1988, Nr. 574 Bewerbern/
Bewerberinnen, die im Besitz eines mindestens auf den Abschluss einer Sekundarschule zweiten
Grades bezogenen Zweisprachigkeitsnachweises oder Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen
europäischen Referenzrahmens für Sprachkenntnisse (laut Artikel 4 des Dekrets des Präsidenten
der Republik vom 26. Juli 1976, Nr.752 i.g.F.) sind, vorbehalten, welche zum 15. dreijährigen
Ausbildungskurs (2025 – 2028) zugelassen werden sollen.
Die Stellen nach Absatz 1, die wegen fehlender geeigneter Bewerber/Bewerberinnen nicht
besetzt werden, werden dem öffentlichen Wettbewerb nach Bewertungsunterlagen und
Prüfungen für die Zulassung von 626 Allievi Marescialli (Feldwebel-Anwärtern/Anwärterinnen)
der Carabinieri-Dienstgradgruppe Ispettori (Inspektoren) zum 15. dreijährigen Kurs (2025-2028)
ausgeschrieben worden ist.
Für das Verteidigungsministerium bleibt die Möglichkeit offen, und ist jederzeit ausführbar, die
Zahl der Stellen zu ändern, die Prüfungen des Auswahlverfahrens zu ändern oder zu annullieren,
die Durchführung der Tätigkeiten im Rahmen des Auswahlverfahrens oder die Einstellung der
erfolgreichen Bewerber auszusetzen oder zu verschieben, die Frist für die Einreichung der
Bewerbungen für das Auswahlverfahren zu verlängern (unbeschadet der in Artikel 4 Absatz 1
genannten Frist für die Erfüllung der Teilnahmevoraussetzungen, Verdienst- und
Präferenzkriterien) aus Gründen, die sich aus derzeit noch nicht abzuschätzenden oder
vorhersehbaren Erfordernissen ergeben, sowie in Anwendung von staatlichen Haushalts- oder
Finanzgesetzen bzw. Bestimmungen zur Einschränkung der öffentlichen Ausgaben. In diesem
Fall wird das Verteidigungsministerium eine unverzügliche Bekanntmachung, die für die
Betroffenen in jeder Hinsicht den Wert einer geltender Zustellungswirkung hat, auf der Website
http://www.carabinieri.it sowie auf dem Einstellungsportal (inPa).
In dem von Absatz 3 genannten Fall ist den Bewerbern/Bewerberinnen keine Rückerstattung
eventuell geleisteter Spesen seitens der Kandidaten für die Teilnahme an den
Wettbewerbsprüfungen geschuldet.
Die Generaldirektion behält sich das Recht vor, im Fall von außerordentlichen Vorfällen, die es
einer beträchtlichen Anzahl von Bewerbern/Bewerberinnen unmöglich machen, bei den
Wettbewerbsprüfungen am festgesetzten Tag zu erscheinen, weitere Termine vorzusehen, an denen
die Prüfungen nachgeholt werden können. In diesem Fall erfolgt die Bekanntgabe – mit in jeder
Hinsicht und für alle Bewerber/Bewerberinnen geltender Zustellungswirkung – über die
Internetseite http://www.carabinieri.it. Dabei werden auch die Modalitäten der Abhaltung der Prüfungen
angegeben. Zu Informationszwecken kann diese Bekanntmachung auf dem einheitlichen
Einstellungsportal (inPA) veröffentlicht werden.
Artikel 2
Teilnahmevoraussetzungen
1. Zum Wettbewerb zugelassen werden:
a) Angehörige der Carabinieri in der Dienstgradgruppe Sovrintendenti (Polizeimeister) und
Appuntati (Gefreite) oder Carabinieri, sowie Allievi Carabinieri (CarabinieriAnwärter/Anwärterinnen), die zum Stichtag für das Einreichen der Gesuche:
1) im Besitz des mindestens auf den Abschluss einer Sekundarschule zweiten Grades
bezogenen Zweisprachigkeitsnachweises für die italienische und deutsche Sprache oder
Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für
Sprachkenntnisse laut Artikel 4 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 752 vom
26. Juli 1976 i.g.F. sind;
2) uneingeschränkt wehrdiensttauglich sind. Die als vorübergehend untauglich befundenen
Bewerber/Bewerberinnen werden unter Vorbehalt bis zu der körperlichen
Leistungsprüfung gemäß Artikel 10 zum Wettbewerb zugelassen.;
3) im Besitz, oder in der Lage sind, am Ende des Schuljahres 2024-2025 zu erwerben, des
Abschlusszeugnisses einer Sekundarschule zweiten Grades mit fünfjähriger Studiendauer
bzw. vierjähriger Studiendauer und ergänzendem Studienjahr für die Zulassung zum
Universitätsstudium, gemäß Artikel 1 des Gesetzes 11. Dezember 1969 Nr. 910 i.g.F.
sind, sowie ein Sekundarschuldiplom des zweiten Grades, das nach dem Experimentieren
mit den vierjährigen Kursen des zweiten Grades erworben wurde, die für die
Einschreibung in Studiengänge gültig sind;.
Der Bewerber/Die Bewerberin, der die Qualifikation im Ausland erworben hat, muss die
Gleichwertigkeit oder Äquivalenz, gemäß dem von Art. 38 des Gesetzesvertretenden
Dekretes 165/2001 vorgesehenen Verfahren, nachweisen. Die dazu notwendige
Dokumentation ist auf der Webseite der Abteilung für Öffentliche Funktion verfügbar.
Bewerber/Die
Bewerberin,
nicht
Besitz
Gleichwertigkeitsbestimmung ist, muss erklären, die betreffende Anfrage eingereicht zu
haben.
4) das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Anhebung der für die Zulassung zu
öffentlichen Wettbewerben vorgesehenen Altersgrenze findet für die Rekrutierung in die
Carabinieri-Dienstgradgruppe Ispettori (Inspektoren) keine Anwendung.;
5) in den letzten zwei Dienstjahren bzw. in ihrer Dienstzeit (sofern kürzer als zwei Jahre)
keine schwerwiegendere Disziplinarstrafe als den Kasernenarrest erhalten haben;
6) in den letzten zwei Dienstjahren bzw. in ihrer Dienstzeit (sofern kürzer als zwei Jahre)
eine Bewertung von nicht weniger als „im Durchschnitt” bzw. entsprechende
Bewertungen in Informationsberichten erhalten haben.;
7) in den letzten zwei Jahren nicht für untauglich zur Beförderung befunden worden sind.;
8) nicht wegen eines nicht fahrlässigen Verbrechens, auch nicht mit Strafzumessung auf
Antrag der Parteien, mit bedingter Strafaussetzung oder mit Strafbefehl, unter Strafe
bedingt ausgesetzt oder mit dem Vorteil der Nichterwähnung, verurteilt worden sind.
9) derzeit nicht in Strafverfahren wegen nicht fahrlässigen Straftaten angeklagt sind.
10) nicht Gegenstand eines staatlichen Disziplinarverfahrens sind oder aus irgendeinem
Grund für eine Dauer von mindestens 60 Tagen von der Beschäftigung oder beurlaubt
oder suspendiert sind;
11) im Falle eines Strafverfahrens wegen schuldhafter Straftaten, das zuvor gegen sie
eingeleitet und nicht mit einem unwiderruflichen Freispruch abgeschlossen wurde (weil
die Tatsache nicht besteht oder weil der Angeklagte sie nicht begangen hat,
ausgesprochen gemäß Artikel 530 des Strafverfahrens), nicht Gegenstand von
Disziplinarverfahren sind, die derzeit festgelegt werden;
b) italienische Staatsbürger, die am Ablaufdatum der Frist für die Einreichung von Anträgen:
1) im Besitz des mindestens auf den Abschluss einer Sekundarschule zweiten Grades
bezogenen Zweisprachigkeitsnachweises für die italienische und deutsche Sprache oder
Kompetenzstufe B2 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für
Sprachkenntnisse laut Artikel 4 des Dekrets des Präsidenten der Republik Nr. 752 vom
26. Juli 1976 i.g.F. sind;
2) Das Alter von 17 Jahren erreicht haben und den 26. Geburtstag nicht überschritten haben
und, wenn Minderjährige, die Zustimmung der Eltern oder der Person haben, die die
elterliche Verantwortung ausübt. Für diejenigen, die bereits für einen Zeitraum von
mindestens dem obligatorischen Zeitraum beim Militär gedient haben, wird die maximale
Altersgrenze bis zum 28. Lebensjahr angehoben. Die Erhöhung der Altersgrenzen für die
Zulassung zu Wettbewerben für andere öffentliche Beschäftigungsverhältnisse gelten
nicht;
3) im Besitz, oder in der Lage sind, am Ende des Schuljahres 2024-2025 zu erwerben, des
Abschlusszeugnisses einer Sekundarschule zweiten Grades mit fünfjähriger Studiendauer
bzw. vierjähriger Studiendauer und ergänzendem Studienjahr für die Zulassung zum
Universitätsstudium, gemäß Artikel 1 des Gesetzes 11. Dezember 1969 Nr. 910 i.g.F.
sind, sowie ein Sekundarschuldiplom des zweiten Grades, das nach dem Experimentieren
mit den vierjährigen Kursen des zweiten Grades erworben wurde, die für die
Einschreibung in Studiengänge gültig sind;.gemäß dem von Art. 38 des
Gesetzesvertretenden Dekretes 165/2001 vorgesehenen Verfahren, nachweisen. Die dazu
notwendige Dokumentation ist auf der Webseite der Abteilung für Öffentliche Funktion
verfügbar. Der Bewerber/Die Bewerberin, der noch nicht im Besitz der
Gleichwertigkeitsbestimmung ist, muss erklären, die betreffende Anfrage eingereicht zu
haben.
4) im Genuss der bürgerlichen und politischen Rechte sind.
5) nicht wegen eines nicht fahrlässigen Verbrechens, auch nicht mit Strafzumessung auf
Antrag der Parteien, mit bedingter Strafaussetzung oder mit Strafbefehl, unter Strafe
bedingt ausgesetzt oder mit dem Vorteil der Nichterwähnung, verurteilt worden sind.
6) Derzeit nicht in Strafverfahren wegen nicht fahrlässigen Straftaten angeklagt sind, oder
sich auch nicht in der Lage befinden, die auf keinen Fall mit dem Erwerb oder der
Erhaltung des Status eines Maresciallo der Carabinieri unvereinbar sind.
7) eine tadellose Führung vorweisen können, ableitbar aus den üblichen Informationen.
8) gegenüber den demokratischen Institutionen keine Verhaltensweisen an den Tag gelegt
haben, die irgendwelche Zweifel an ihrer gewissenhaften Treue zur republikanischen
Verfassung und gegenüber dem Sicherheitsanspruch des Staates aufkommen lassen. Die
Prüfung dieser Voraussetzung erfolgt von Amts wegen durch die Carabinieri nach den
gesetzlich vorgesehenen Modalitäten.
9) nicht aus einem öffentlichen Arbeitsverhältnis enthoben, entlassen oder des Amtes
verlustig erklärt, infolge eines Disziplinarverfahrens aus einem öffentlichen
Arbeitsverhältnis entlassen oder behördlicherseits oder von Amts wegen aus einem
vorausgegangenen Dienst bei den Streit- oder Polizeikräften, aus disziplinarischen
Gründen oder wegen unzureichenden militärischen Lebens, ausgemustert worden sind,
mit Ausnahme der auf eigenen Antrag Auflösung des Verhältnisses und wegen psychophysischer Unfähigkeit und Nichtbestehen, der in Artikel 957 Absatz 1 Buchstabe e-bis
des Gesetzesvertretende Dekrets genannten, Grundausbildungskurse;
10) keinen vorbeugenden Maßnahmen unterzogen sind;
11) falls Militär, im Falle eines Strafverfahrens wegen schuldhafter Straftaten, das zuvor
gegen sie eingeleitet und nicht mit einem unwiderruflichen Freispruch abgeschlossen
wurde (weil die Tatsache nicht besteht oder weil der Angeklagte sie nicht begangen hat,
ausgesprochen gemäß Artikel 530 des Strafverfahrens), nicht Gegenstand von
Disziplinarverfahren sind, die derzeit festgelegt werden.
2) Bewerber/Bewerberinnen, die im Zuge der Wettbewerbsausführung von der Stellung laut
Absatz 1, Buchstabe a), in die Stellung laut vorhergehenden Absatz 1, Buchstabe b), oder
umgekehrt, wechseln, müssen auch die Voraussetzungen der anderen Kategorie erfüllen, mit
Ausnahme des Alters.
3) Die Voraussetzungen laut vorhergehenden Absatz 1, gemäβ Art. 638 Absatz 1 des
Gesetzesvertretenden Dekretes 66/2010 i.g.F., müssen zum Stichtag für das Einreichen des
Gesuchs laut Artikel 4 erfüllt sein. Diese, und die psychophysische Eignung laut folgenden
Artikel 11 sind bis zur Aufnahme in die Schule für Feldwebel und Wachtmeister (Scuola
Marescialli e Brigadieri), bei sonstigem Ausschluss vom Wettbewerb, beizubehalten;
4) Bewerber/Bewerberinnen, die im Bewerbungsformular erklären, dass sie des
Abschlusszeugnisses einer Sekundarschule zweiten Grades noch nicht erworben haben, es aber
am Ende des Schuljahres 2024-2025 erlangen werden, müssen es zum Zeitpunkt der
Ausstellung einreichen, gegebenenfalls und in jedem Fall bis zum 30. Juli 2025, falls als
geeignet erklärt; muss einer Ersatzerklärung über die Leistung unter der E-Mail-Adresse
5) Die Verwaltung kann jederzeit, auch infolge von später vorgenommenen Überprüfungen, mit
einer begründeten Verfügung des Generaldirektors für das Militärische Personal oder einer von
ihm delegierten Behörde, den Ausschluss des Bewerbers/der Bewerberin vom Wettbewerb
oder von der Teilnahme am Ausbildungskurs wegen mangelnder Voraussetzungen oder
Nichtbeachtung der in dieser Ausschreibung vorgeschriebenen Ausschlussfristen anordnen.
6) Bis zur Überprüfung der Erfüllung der Anforderungen nehmen alle Kandidatinnen und
Kandidaten an den Prüfungen des Wettbewerbs „mit Vorbehalt“ teil.
Artikel 3
Bereich für Online-Auswahlverfahren und einheitliches Rekrutierungsportal
1. Das Auswahlverfahren wird über die Website http://www.carabinieri.it-area concorsi abgewickelt. Die
Bewerbung für die Teilnahme am Auswahlverfahren ist ausschließlich online über das auf dieser
Website angegebene Verfahren auszufüllen und zu übermitteln.
2. Um Ihre Bewerbung für die Teilnahme am Auswahlverfahren einzureichen, müssen Sie rechtzeitig
über SPID (Sistema Pubblico di Identità Digitale – Öffentliches digitales Identitätssystem) mit der
Sicherheitsstufe 2, die den Zugang zu den Online-Diensten der öffentlichen Verwaltung ermöglicht,
verfügen. Die Anweisungen für die Ausstellung von SPID sind auf der offiziellen Website der
Agenzia per l’Italia Digitale (AgID) unter http://www.spid.gov.it verfügbar. Das
Identifizierungsinstrument darf nur auf den Namen des Antragstellers ausgestellt sein, der den
Antrag stellt.
3. Auf dem Einstellungsportal (nachstehend “inPA-Portal” genannt), das unter der Adresse
http://www.inpa.gov.it zu erreichen ist, wird diese Bekanntmachung des Auswahlverfahrens, die Fristen
für die Einreichung der Bewerbungen und die Weiterleitung zum Bereich der OnlineAuswahlverfahren für die in Absatz 2 genannten Tätigkeiten veröffentlicht es können auch weitere
Informationen, einschließlich diejenigen über die Veröffentlichung der Verdienstliste, enthalten
sein.
Art. 4
Antrag auf Teilnahme
1. Die Anmeldung zur Teilnahme am Wettbewerb muss ausschließlich online über das im Bereich „
Wettbewerbe “ der offiziellen Website der Carabinieri (www.carabinieri.it) verfügbare Verfahren
erfolgen, und zwar innerhalb einer Frist von 30 (dreißig) Tagen ab dem Tag, der auf das Datum der
Veröffentlichung dieses Erlasses im inPA-Portal folgt. Fällt die Frist auf einen Feiertag, wird sie auf
den ersten darauf folgenden Werktag verlängert. Als Datum der Einreichung gilt das Datum, das auf
dem vom automatisierten System ausgegebenen Antragsformular angegeben ist.
2. Anträge, die nicht gemäß Artikel 3 eingereicht werden (einschließlich Anträge in Papierform)
oder mit Hilfe von Identifizierungssystemen auf den Namen anderer Personen als des
Antragstellers gestellt werden, werden nicht angenommen.
3. Nach der Authentifizierung auf der Website muss der Bewerber alle vorhandenen Felder ausfüllen
und dabei die im Verfahren angegebenen Schritte befolgen.
4. Im Rahmen des Verfahrens wird der Kandidat aufgefordert:
a) zwei gültige E-Mail-Adressen anzugeben:
– Standard-E-Mail, mit der Sie eine Kopie Ihrer Bewerbung erhalten;
– eine auf den Namen des Bewerbers lautende zertifizierte E-Mail Adresse (PEC), von der/an
die alle Mitteilungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb gesendet und empfangen
werden können, mit Angabe des Zustellungswerts, die während der gesamten Dauer des
Auswahlverfahrens aufrechtzuerhalten ist, wobei Änderungen der Adresse unverzüglich an
Bewerbern muss die PEC auf den Namen eines der beiden Elternteile oder, in Ermangelung
dessen, des Vormunds lauten
b) ein Passfoto in digitaler Form hochzuladen;
c) eine Kopie der Bescheinigung über die Zweisprachigkeit auf der Kompetenzstufe B2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gemäß Artikel 4 des Dekrets des
Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr.752 i.g.F. beizufügen.
5. Bewerber unter 18 Jahren müssen bei der ersten Prüfung des Wettbewerbs die
Einverständniserklärung zur freiwilligen Einschreibung eines Minderjährigen nach dem Muster in
Anhang A, das Bestandteil dieser Bekanntmachung ist, vorlegen, die von beiden Elternteilen oder
von dem Elternteil, der die elterliche Verantwortung trägt, oder andernfalls vom Vormund
unterzeichnet ist, sowie eine Kopie eines von einer staatlichen Behörde ausgestellten gültigen
Ausweises des Unterzeichners, versehen mit einem Foto.
6. Der Bewerber hat folgendes zu erklären:
a) persönliche Meldeamtlichesdaten (Name, Vorname, Geburtsort und -datum) und
Steuernummer;
b) den Familienstand;
c) den Wohnsitz, die Postleitzahl, die Telefonnummer (Festnetz- und Mobiltelefon) und die
Anschrift, unter der die Bewerberinnen und Bewerber die das Auswahlverfahren betreffenden
Mitteilungen erhalten (falls vorhanden, auch die digitale Anschrift). Falls es sich um einen
italienischen Staatsbürger mit Wohnsitz im Ausland handelt, sind auch der letzte Wohnsitz
der Familie in Italien und das Datum der Ausbürgerung anzugeben. Jede Änderung der
angegebenen
Adresse
ebenfalls
E-Mail-Adresse
Kommunikationsverluste, die auf eine ungenaue Angabe der Adresse durch den Antragsteller
oder auf eine fehlende oder verspätete Mitteilung einer Änderung der im Antrag angegebenen
Adresse zurückzuführen sind, noch für EDV-Fehler oder Fehler, die auf Dritte,
unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt zurückzuführen sind;
d) den erworbenen Studientitel;
e) Besitz der italienischen Staatsbürgerschaft;
f) Besitz der Zweisprachigkeitsbescheinigung, die sich auf die Kompetenzstufe B2 des
Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen gemäß Artikel 4 des Dekrets des
Präsidenten der Republik vom 26. Juli 1976, Nr.752 i.g.F.;
g) die Gemeinde, in deren Wählerverzeichnis er/sie eingetragen ist, oder die Gründe für
seine/ihre Nichteintragung oder Streichung aus dem Verzeichnis;
h) dass er/sie sich unbescholten verhalten hat und nicht wegen einer Straftat verurteilt oder zu
einer Strafe gemäß Artikel 444 der Strafprozessordnung verurteilt worden ist, dass er/sie
derzeit nicht in einem Strafverfahren angeklagt ist und dass gegen ihn/sie keine vorbeugenden
Maßnahmen ergriffen worden sind. Ist dies nicht der Fall, müssen Sie alle Verurteilungen,
Strafanträge, Verfahren gegen Sie und andere Vorstrafen angeben, unter Angabe des Datums
der Maßnahme und der Justizbehörde, die sie erlassen hat, oder der Behörde, bei der ein
Strafverfahren anhängig ist.
Der Anwärter muss sich außerdem verpflichten, dem Generalkommando der Carabinieri Nationales Auswahl- und Rekrutierungszentrum – Büro für Auswahlverfahren und
Änderung seiner Rechtsstellung mitzuteilen, die nach der oben genannten Erklärung bis zu
seiner tatsächlichen Einstellung an der Marescialli (Feldwebel)- und Brigadierschule eintritt;
i) nicht aus dem Dienst in einer öffentlichen Verwaltung entlassen, ausgeschlossen oder für
untauglich erklärt worden, und sie sind nicht von Amts wegen oder von Amts wegen aus einem
früheren Dienst in den Streitkräften oder bei Polizeikräften aus disziplinarischen Gründen oder
wegen mangelnder Eignung für das Militärleben oder wegen dauerhaften Verlusts der
körperlichen Eignung entlassen worden;
j) etwaiger Wehrdienst mit Angabe der Dauer und des Dienstgrads;
k) die schriftliche und mündliche Prüfung in italienischer oder deutscher Sprache ablegen
möchten;
l) gegebenenfalls den Besitz eines oder mehrerer der in Anhang B, der Bestandteil dieser
Bekanntmachung ist, aufgeführten Befähigungsnachweise. Die Bewerberinnen und Bewerber
müssen alle erforderlichen Angaben machen, damit die Verwaltung die für diese
Befähigungsnachweise
vorgesehenen
Kontrollen
durchführen
kann;
diese
Befähigungsnachweise müssen am Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung der
Bewerbungen zum Wettbewerb vorliegen;
m) gegebenenfalls den Besitz einer oder mehrerer der in Artikel 17 genannten
Vorzugsqualifikationen. Die Bewerber müssen alle erforderlichen Angaben machen, die es
der Verwaltung ermöglichen, die vorgesehenen Kontrollen in bezug auf die vorgenannten
Befähigungsnachweise durchzuführen, die am Tag des Ablaufs der Frist für die Einreichung
der Bewerbungen für die Teilnahme am Wettbewerb vorhanden sein müssen;
n) wenn er/sie die fakultative Fremdsprachenprüfung ablegen will, durch Angabe einer der in
Artikel 14 unten aufgeführten Sprachen;
o) ob er/sie beabsichtigt, den fakultativen Informatiktest gemäß Artikel 15 zu absolvieren;
p) die Bekanntmachung des Auswahlverfahrens gelesen zu haben und erklären sich mit allen
darin enthaltenen Angaben vorbehaltlos einverstanden;
q) die Zustimmung gemäß Gesetzesvertretenden Dekretes Nr. 196 vom 30. Juni 2003,
Gesetzesdekret Nr. 101 vom 10. August 2018 und Verordnung (EU) 2016/679 des Garanten
zum Schutz personenbezogener Daten zur Erhebung und Verarbeitung der mich betreffenden
personenbezogenen Daten zu erteilen, die für die Beurteilung der Teilnahmevoraussetzungen
erforderlich sind.
7. Nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens erstellt das automatisierte System eine
Empfangsbestätigung über die erfolgreiche Einreichung der Online-Bewerbung und sendet sie
automatisch an die vom Bewerber angegebene E-Mail-Adresse. Diese Empfangsbestätigung muss
bei der Einreichung der Bewerbung für die erste Phase des Wettbewerbs vorgelegt werden..
8. Der eingereichte Antrag darf nicht ergänzt oder geändert werden. Sollte der Antragsteller
Änderungen vornehmen müssen, muss er innerhalb der Frist für die Einreichung des Antrags den
eingereichten Antrag annullieren und einen neuen Antrag verfassen.
Die Bewerber dürfen ihrer Bewerbung, die im Rahmen der in diesem Artikel genannten
elektronischen Verfahren eingereicht wird, keine Unterlagen beifügen, die ihre Verdienste,
akademischen Qualifikationen und/oder Präferenzen belegen. Diese Befähigungsnachweise
müssen in jedem Fall zum Zeitpunkt des Ablaufs der Frist für die Einreichung der Bewerbungen
zur Teilnahme am Auswahlverfahren vorliegen und in der Bewerbung selbst angegeben sein.
Die entsprechenden Nachweise müssen auch in Form einer Ersatzerklärung gemäß dem Dekret
Nr. 445 des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000 zum Zeitpunkt der schriftlichen
Prüfung gemäß Artikel 8 vorgelegt werden. Etwaige Änderungen der Verfahren für die
Einreichung von Verdienst-, Studien- und/oder Vorzugstiteln werden in einer späteren
Mitteilung bekannt gegeben..
10. Ungeachtet der Tatsache, dass die online eingereichte Bewerbung nach Ablauf der Bewerbungsfrist
nicht mehr geändert werden kann, kann das Nationale Zentrum für Auswahl und Rekrutierung der
Carabinieri die Regularisierung von Bewerbungen verlangen, die zwar fristgerecht und gemäß den
in den vorstehenden Absätzen genannten Verfahren eingereicht wurden, aber aufgrund von
behebbaren Mängeln formell nicht ordnungsgemäß sind.
11. Die Carabinieriangehörigen, wie in dem in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe a) genannt, müssen der
Dienststelle/Behörde, in der sie Dienst tun, ebenfalls eine Kopie des vorgenannten Antrags
zukommen lassen, damit diese die in Artikel 5 genannten Aufgaben wahrnehmen kann.
12. Mit der Anmeldung zum Wettbewerb übernimmt der Kandidat gemäß Artikel 76 des Dekrets Nr.
445 des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember 2000 die strafrechtliche Verantwortung für
etwaige falsche Erklärungen.
Im Falle falscher Erklärungen des Bewerbers gilt Folgendes:
gemäß Artikel 76 Absatz 1 des Dekrets Nr. 445 des Präsidenten der Republik vom 28. Dezember
2000 den Bericht an die zuständige Staatsanwaltschaft für die Beurteilung der Zuständigkeit;
Ausschluss vom Wettbewerb oder, falls erfolgreich, vom Kurs und Widerruf der Ernennung
zum Maresciallo.
13. Bei einem vorübergehenden Ausfall des zentralen Computersystems während des für die
Einreichung der Bewerbungen vorgesehenen Zeitraums behält sich die Verwaltung das Recht vor,
die betreffende Frist um eine Anzahl von Tagen zu verschieben, die der Anzahl der Tage
entspricht, an denen das System nicht betriebsbereit ist. Die Wiederaufnahme und die
Verlängerung der Frist für die Einreichung der Bewerbungen werden auf der Website
http://www.carabinieri.it bekannt gegeben. Diese Mitteilung, die nur der Information dient, kann auch
auf dem inPA-Portal veröffentlicht werden. In diesem Fall gilt für die Erfüllung der in Artikel 2
Absatz 3 genannten Teilnahmevoraussetzungen und für alle in dieser Bekanntmachung
geforderten Qualifikationen in jedem Fall die ursprüngliche Frist für die Einreichung der
Bewerbungen gemäß Absatz 1.
14. Sollte der Ausfall des Computersystems dazu führen, dass das Verfahren nicht schnell wieder
aufgenommen werden kann, informiert die Verwaltung die Bewerber durch eine Mitteilung, die
auf der Website http://www.carabinieri.it veröffentlicht wird. Diese Mitteilung, die lediglich der
Information dient, kann auch auf dem inPA-Portal veröffentlicht werden, und zwar in Bezug auf
die diesbezüglich getroffenen Entscheidungen.