
(AGENPARL) – mar 08 novembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 176/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in der Rechtssache C-873/19 Deutsche Umwelthilfe (Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen)
Anerkannte Umweltvereinigungen müssen eine EG-Typgenehmigung für Fahrzeuge, die mit möglicherweise verbotenen „Abschalteinrichtungen“ ausgestattet sind, vor Gericht anfechten können
Eine Software für Dieselfahrzeuge, die die Wirkung des Emissionskontrollsystems bei üblichen Temperaturen und während des überwiegenden Teils des Jahres verringert, stellt eine unzulässige Abschalteinrichtung dar
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin