
(AGENPARL) – gio 14 luglio 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 126/22
zu den heutigen Urteilen des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen
C-59/18 Italien / und C-182/18 Comune di Milano / Rat sowie in den verbundenen Rechtssachen
C-106/19 Italien / und C-232/19 Comune di Milano / Parlament und Rat
(Verlegung des Sitzes der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) nach Amsterdam) und in der Rechtssache
C-743/19 Parlament / Rat
(Festlegung des Sitzes der Europäischen Arbeitsbehörde (ELA) in Bratislava)
Festlegung des Sitzes der EMA und der ELA: Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber liegt beim Unionsgesetzgeber und nicht bei den Mitgliedstaaten
Die Beschlüsse der Vertreter der Mitgliedstaaten zur Bestimmung des neuen Sitzes der EMA und des Sitzes der ELA sind politische Handlungen ohne verbindliche Rechtswirkungen, so dass sie nicht Gegenstand einer Nichtigkeitsklage sein können
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin