(AGENPARL) - Roma, 21 Marzo 2024 - (AGENPARL) – gio 21 marzo 2024 **Südtiroler Landtag**
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Landtag
Plenarsitzung – Ja zu den Änderungen zum Haushaltsvoranschlag 2024-2026
**Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 18/24 „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026 und andere Bestimmungen“ (Art. 7 bis 16); Gesetz mit 18 Ja, 1 Nein und 14 Enthaltungen verabschiedet**
Die Arbeiten des Plenums wurden am Donnerstagvormittag mit der Behandlung des „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026 und andere Bestimmungen“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher) fortgesetzt. Die Artikeldebatte war am gestrigen Mittwoch bis zu Art. 6 geführt worden (; ) – ab Art. 7 fand zu folgenden Artikeln eine Debatte statt:
Art. 8 Änderung des Landesgesetzes vom 10. Juli 2018, Nr. 9, „Raum und Landschaft“
Madeleine Rohrer (Grüne) erkundigte sich nach einem Detail bezüglich Baurechten im Artikel. LR Peter Brunner antwortete, es seien seines Wissens noch keine neuen Baurechte vergeben worden, bereits eingeleitete Verfahren müssten jedoch wohl annulliert werden. LH Arno Kompatscher ergänzte, dass im ursprünglichen Text vom Ministerium in Rom eine mögliche Verfassungswidrigkeit angemerkt worden sei – es habe vonseiten des Ministeriums den Wunsch, einer südtirolspezifischen Regelung gegeben, damit nicht andere Regionen ähnliche Regelungen einführten.
Art. 8 wurde mit 19 Ja und 12 Enthaltungen angenommen.
Art. 9 Änderung des Landesgesetzes vom 16. März 2018, Nr. 4, „Nationalpark Stilfserjoch“
Dazu lag ein Änderungsantrag von Brigitte Foppa (Grüne) vor, mit welcher es Änderungen bezüglich der Genehmigung zu den Eingriffen in den D-Zonen geben solle. LR Peter Brunner erklärte, der Parkplan solle demnächst präsentiert werden – in diesem sei die Unterscheidung in D1, D2 und D3 vorgesehen, doch derzeit sei das gesetzlich noch nicht möglich. Der Änderungsantrag wurde mit 8 Ja, 19 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Josef Noggler (SVP) wies darauf hin, dass mit dem Art. 9 das Herzstück der Änderung vom letzten Mal wieder gestrichen werde – das sei ein Problem für die Gemeinden im Parkgebiet. Auch habe es in der Vergangenheit Zusicherungen gegeben, dass die Genehmigungen im Parkgebiet nicht so kompliziert sein würden; zumindest für die D-Zonen sollten die Gemeinden Entscheidungen fällen dürfen – doch das werde nun wieder rückgängig gemacht. Der Bürgermeister könne genehmigen, aber der Nationalparkverwaltung müsse das dann mitgeteilt werden – außerdem gebe es den Bezug zum Parkplan, der noch nicht genehmigt sei. Und bis dieser genehmigt werde, könnte noch einige Zeit vergehen. Auch “uns” wäre recht gewesen, wenn man vom Ministerium nicht die Vorgabe erhalten hätte, den Passus zu streichen, antwortete LR Peter Brunner. Man versuche nun diesen Weg zu gehen und wenn man die Unterteilung der D-Zonen habe, dann würden die Bürgermeister einen Teil der Autonomie wieder erhalten.
Art. 9 wurde mit 25 Ja und 8 Enthaltungen angenommen.
Art. 10 Änderung des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12, „Autonomie der Schulen“ ( Artikel 20 Absatz 2 des Landesgesetzes vom 29. Juni 2000, Nr. 12, in geltender Fassung, erhält folgende Fassung: „2. Unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 19 Absatz 8 des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 31. August 1972, Nr. 670, und der entsprechenden Durchführungsbestimmungen im Bereich Schulordnung ist für die Vorhaben und Schulversuche laut den Absätzen 1 und 1-bis die Genehmigung des Ministeriums für Unterricht und Leistung erforderlich.“)
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte an ihre Warnung bezüglich der Aufweichung des Art. 19 des Autonomiestatuts und der Einführung von Schulversuchen. Man sei eine österreichische Minderheit im Staat Italien, man müsse deshalb festhalten am schwer erkämpften und erworbenen Recht des Unterrichts in der Muttersprache. LR Philipp Achammer unterstrich, die Abg. Atz Tammerle läge mit ihrer Warnung falsch – es gehe bei dieser Änderung “nullkommanull” um den Art. 19 und auch nicht um Schulversuche, es gehe um den modularen Unterricht, den man als erste Provinz in Italien in der Oberstufe umsetzen. Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) betonte, sie wolle vor besagten Dingen warnen – und dies solle nicht ins Lächerliche gezogen werden.
Art. 10 wurde mit 22 Ja, 5 Nein und 6 Enthaltungen angenommen.
Art. 11 Änderung des Landesgesetzes vom 24. September 2010, Nr. 11, „Die Oberstufe des Bildungssystems des Landes Südtirol“
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) verwies u.a. auf das Recht auf Unterricht in der Muttersprache und dass dieses vonseiten der Landesregierung immer wieder aufgeweicht werde. Muttersprachlicher Unterricht sei für das Überleben einer Minderheit wesentlich. Im Artikel gehe es um die Notenskala: Die Notenskala von 4 bis 6 sei ein erster Schritt in die richtige Richtung, aber bereits 5 sei negativ – und negativer als negativ gebe es nicht. Langfristig solle das Ziel eine einfache negative Note sein. Man solle nach einer europäischen Harmonisierung im Notensystem trachten.
Brigitte Foppa (Grüne) sagte u.a., man lebe in einem italienischen Staat und in dessen Notensystem solle man sich eingliedern. Bei LR Galateo erkundigte sie sich, ob er seinen Standpunkt vom vorigen Jahr, als das Thema bereits im Plenum behandelt wurde, geändert habe. LR Marco Galateo erinnerte daran, dass er im vergangenen Jahr gegen die Veränderung der Notenskala gestimmt habe – weil er es nicht richtig fände, gegenüber dem, der 9 oder 10 erhalte. Zudem sei es eine Frage des Respekts. Mit einer Notenskala von 4 bis 10 habe man weniger Möglichkeiten der Differenzierung. Doch der damalige Beschluss sei von Rom nicht angefochten worden und sei inzwischen Gesetz – hier gehe es um eine technische Anpassung, mit der er einverstanden sei.
LR Philipp Achammer unterstrich – an die Abg. Atz Tammerle gerichtet -, er werde sich nie über Art. 19 lustig machen; wenn man es in der politischen Debatte gewohnt sei, auszuteilen, dann solle man auch einmal einstecken können.
Art. 11 wurde mit 27 Ja und 6 Enthaltungen angenommen.
Art. 12 Änderung des Landesgesetzes vom 16. Juli 2008, Nr. 5, „Allgemeine Bildungsziele und Ordnung von Kindergarten und Unterstufe“
Ein Änderungsantrag von Brigitte Foppa (Grüne) befasste sich mit dem verpflichtenden Kindergartenjahr: Der Transport der Kindergartenkinder müsse angeboten werden und die zusätzlichen Kosten dafür sollten nicht den Gemeinden angelastet werden – es sei dies ein Vorschlag des Rats der Gemeinden. Ein weiterer Änderungsantrag kam von Philipp Achammer: Mit diesem solle in Art. 12 Absatz 1 der Satz “Die Mindereinnahmen der Gemeinden werden vom Land ausgeglichen” gestrichen werden. Dies, um die Struktur des im Gesetzgebungsausschusses vorgelegten Gesetzentwurfs beizubehalten – man wolle die Thematik in einem zweiten Moment lösen. Das Problem von Dingen, die in einem zweiten Moment gelöst werden sollten, sei – so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) -, dass sie meist nicht gelöst würden. Nun habe das Land das verpflichtende Kindergartenjahr eingeführt, aber für die Kosten sollen die Gemeinden aufkommen – das sei ein Problem. Waltraud Deeg (SVP) hob u.a. den gut aufgestellten Schülertransport in Südtirol hervor und auch, dass die Kosten dafür für die öffentliche Hand hoch seien. Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) gab der Kollegin Deeg diesbezüglich recht. Doch es gebe derzeit auch große Risiken bezüglich Berufsführerscheine. Man habe eine Verantwortung, wenn man Personen, Kinder transportiere – auch als Privater. Und beim verpflichtenden Kindergartenjahr gebe man Kinder mit 5 Jahren für den Transport in fremde Hände. Die Abgeordnete merkte u.a. an, dass Mietwagen mit Fahrern aufgrund der zahlreichen Auflagen und Sanktionen in Südtirol künftig knapp werden könnten – man solle diesbezüglich in Rom intervenieren. Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erkundigte sich, aus welchen Gründen die Änderungen aus dem GGA von der Landesregierung abgelehnt würden. Der Abgeordnete erinnerte u.a. daran, dass es im vergangenen Herbst beim Schülertransport in verschiedenen Gemeinden – aus unterschiedlichen Gründen – Probleme gegeben habe und die zusätzliche Belastung, die dadurch für Eltern entstanden sei. Waltraud Deeg (SVP) bezog sich auf die Aussagen der Abg. Atz Tammerle und unterstrich u.a., dass Bürokratie und Risiken groß seien, doch der Schülertransport in Südtirol sei ein Best-Practice-Beispiel. Die Abg. erinnerte an einige Besonderheiten des Schülertransports und erklärte, es sei wichtig, sich rechtlich gut aufzustellen – für diejenigen, die den Schülertransport durchführten. Es brauche eine Lösung, so LR Philipp Achammer, dennoch werde man die Anträge nicht annehmen, weil man im Wesentlichen nur übernommen habe, was aufgrund der Androhung der Anfechtung notwendig sei. Für die Schülertransportdienste gebe man jährlich 12 Millionen Euro aus. LR Daniel Alfreider erinnerte u.a. daran, dass der Schülertransport Kompetenz der Gemeinden gewesen sei und es beim Dienst Unterschiede zwischen den Gemeinden gegeben habe – deshalb sei das Land gebeten worden, tätig zu werden. Man sei das einzige Land, in dem der Dienst zentral organisiert werde. Die Organisation der Dienste sei komplex, auch weil mitunter Informationen erst sehr spät kämen. Man sei derzeit dabei, das Thema Begleitung zu klären. Der Änderungsantrag Foppa wurde mit 13 Ja, 18 Nein und 2 Enthaltungen abgelehnt; der Änderungsantrag Achammer wurde mit 20 Ja und 13 Nein angenommen.
Art. 12 wurde getrennt nach Absätzen abgestimmt: Absatz 1 wurde mit 26 Ja und 7 Enthaltungen angenommen, Absatz 1-bis mit 13 Ja, 18 Nein und 2 Enthaltungen abgelehnt und Absatz 2 mit 27 Ja und 6 Enthaltungen angenommen.
Art. 13 Änderung des Landesgesetzes vom 18. Juli 2023, Nr. 14, „Landesgesetz für Kulturgüter“
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich nach der genauen Auslegung der Worte “bauliche Veränderung”. Mit der Änderung werde der Begriff “Zerstörung” herausgenommen – dies sei aufgrund eines Hinweises des Ministeriums erfolgt, so LH Arno Kompatscher.
Art. 13 wurde mit 30 Ja und 3 Enthaltungen angenommen.
Art. 15-bis Änderung des Landesgesetzes vom 7. Juni 1982, Nr. 22, „Bestimmungen über die Schutzhütten – Maßnahmen zugunsten des alpinen Vermögens der Provinz“
Mit einem Änderungsantrag forderte Paul Köllensperger (Team K) die Ersetzung der Wörter “der beiden mitgliederstärksten Alpenvereine im Land” durch die Wörter “des Alpinbeirates laut Artikel 22 des Landesgesetzes vom 13. Dezember 1991, Nr. 33”. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich nach der praktischen Anwendung des Vorschlags, denn auch der HGV wäre im Alpinbeirat vertreten – er frage sich, ob die Mitentscheidung des HGV der Absicht des Einbringers des Änderungsantrags entspräche, und ob nicht die Alpenvereine geeigneter wären. Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erinnerte u.a. daran, dass ein Großteil der Hütten in Privatbesitz sei, und dass es in den vergangenen Jahrzehnten einige interessante Entwicklungen bei der Bautätigkeit gegeben habe. Der Abgeordnete regte eine Sensibilisierung und einen Einbezug des Denkmalamts an. Wenn man sowohl von AVS als auch von CAI ein Gutachten haben wolle, dann stelle sich die Frage, ob auch in anderen Bereichen zwei Verbände gefragt werden sollten, etwa Bauernbund und Coldiretti. Waltraud Deeg (SVP) erklärte u.a., sie habe große Hochachtung den Menschen, die hoch liegende Hütten bewirtschafteten – man müsse die Leute dort oben arbeiten und wirtschaften lassen, bei aller Sensibilität gegenüber der Umwelt. Sie sei kein Fan von Systemen, die den Wettbewerb einschränkten – die öffentliche Hand solle Entwicklung zulassen. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., man wolle den Leuten nicht, dass Wirtschaften nicht ermöglichen. Doch das kulturelle Erbe bei den Schutzhütten werde nicht respektiert, das sehe man an vielen Hütten, die in jüngerer Vergangenheit gebaut wurden. Neu sei nicht immer schön und nachhaltig, ebenso wenig sei Alt nicht immer gut – es gebe im Land einige durchaus sanierungsbedürftige Hütten. Eine Schutzhütte sei aber kein 5-Sterne-Hotel. Paul Köllensperger (Team K) erinnerte an den Grund des Antrags: die “Disneylandisierung” der Berge – diese Auswüchse zu unterbinden. Es gebe in Südtirol wenige Hütten, in denen man wirklich Geld verdienen könne. In vielen sei der Idealismus der Wirte groß – denen solle man unbürokratisch unter die Arme greifen, denn die Bürokratie sei bereits umfangreich. LH Arno Kompatscher schickte voraus, dass man gegen den Artikel und den Änderungsantrag stimmen werde. Es gebe nie eine Garantie, dass man Zufriedenheit habe – wie auch immer die Regelung sei. Man wolle mit dem Omnibusgesetz, das demnächst kommen solle, eine Lösung vorlegen.
Der Änderungsantrag Köllensperger wurde mit 9 Ja, 19 Ja und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte an einen Mehrheitsbeschluss im Landtag zur Benennung der Schutzhütten – der aber nicht umgesetzt worden sei, eine Missachtung des Willens und eine Geringschätzung des Landtages.
Art. 15-bis wurde mit 9 Ja, 20 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
Art. 15-ter Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, „Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)“
Zum Artikel, der ebenso wie der vorherige im Gesetzgebungsausschuss eingefügt wurde, lagen zwei Änderungsanträge von Paul Köllensperger (Team K) vor, einer betraf die GIS-Hebesätze für die touristischen Kurzzeitmieten, einer die Super-GIS für Wohnungen im Eigentum von Heimatfernen (“im Besitz von ins Ausland Ausgewanderten, die vor ihrer Auswanderung für mindestens fünf Jahre im Land ansässig waren”) – für diese Wohnungen solle nicht die Super-GIS berechnet werden, sondern die normale GIS. Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erklärte u.a., er fände das Instrument der GIS als geeignet, Wohnraum zurückzugewinnen. Vermieten müsse belohnt werden – nicht Nicht-Vermieten bestraft. Er habe keine Freunde damit, dass der “Urlaub am Bauernhof” mit 75 Erschwernispunkten im Antrag stehe. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte u.a. an diverse Diskussionen zum Thema GIS im Landtag und an Ungleichbehandlungen im Bereich. Man sei von Anfang an dafür gewesen, dass man eine Regelung für die Südtiroler finde, die im Ausland lebten, aber hier aufgrund familiärer Verbindungen ihren Lebensmittelpunkt hätten. Waltraud Deeg (SVP) merkte u.a. an, dass das Thema Wohnen ein sehr komplexes sei – es gebe viele Stellschrauben, an denen angesetzt werden müsse, etwa die Mobilisierung von Leerraum. Bindungen seien notwendig, sie sei eine Gegnerin des Freikaufs von Bindungen. Es gelte, diesen Wohnraum auch für zukünftige Generationen zu erhalten. Man müsse sicherstellen, dass man Wohnraum der Spekulation entziehe. Zu den Heimatfernen wolle sie daran erinnern, dass sie in der letzten Sitzung der letzten Legislatur versucht habe, eine Lösung für die Heimatfernen zu finden. Ihre Sorge hier sei, ob die Bestimmung halten werde. Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) erklärte u.a., man habe im Landtag bereits sehr oft über die GIS gesprochen. Man wisse noch nicht, ob das Ziel der Super-GIS – dass zusätzlicher Wohnraum mobilisiert wird – erreicht worden sei, man werde diesbezüglich nach Ende Juni 2024 mehr wissen. LH Arno Kompatscher unterstrich u.a., dass man bereits jetzt wisse, dass durch die Super-GIS die Einnahmen erhöht worden seien. Weitere Daten erhalte man dann nach Ende Juni. Die Super-GIS betreffe nicht nur Wohnungen, sondern etwa auch brachliegenden Baugrund. Man müsse bei der Thematik Wohnen auf breiter Front angreifen. Es sei vorgesehen, dass die langfristige Vermietung begünstigt werden solle. Es gebe Gemeinden, die nicht touristisch seien und keine Zweitwohnungen hätten: Wenn diese den Regelsatz senken würden, dann würden ihnen Einnahmen fehlen – nun müsse man erörtern, ob es für diese einen Ausgleich geben werde. Obwohl die Zielsetzung des Antrags des Abg. Köllensperger geteilt werde, werde man diesem nicht zustimmen – man prüfe derzeit die Möglichkeiten und es sei auch zu klären, was mit den Mindereinnahmen der Gemeinden geschehe.
Die zwei Änderungsanträge Köllensperger wurde mehrheitlich abgelehnt.
Paul Köllensperger (Team K) erinnerte daran, dass der Artikel so geschrieben sei, dass es keine wesentlichen Mindereinnahmen für die Gemeinden gebe. Zur Super-GIS mit Heimatfernen bemerkte der Abgeordnete u.a., dass man seit Jahren über das Thema rede, aber außer der Ankündigung zu prüfen, geschehe nichts. Er habe in seinem Vorschlag eine Formulierung gewählt, die es seit 25 Jahren gebe und seitdem halte – er könne nicht nachvollziehen, dass man diese nun mit dem Verweis darauf ablehne, dass Rom auch diese alte Formulierung anfechten könnte. LH Arno Kompatscher unterstrich u.a., man habe keine Angst vor Rom. Man glaube, dass es im Sinne der EU-Verträge Möglichkeiten gebe.
Art. 15-ter wurde mit 8 Ja, 19 Nein und 6 Enthaltungen abgelehnt.
Als erster Abgeordneter gab Angelo Gennaccaro (La Civica) seine Stimmabgabeerklärung ab: Er verwies u.a. darauf, dass der behandelte Gesetzentwurf das Koalitionsprogramm abzeichne – er wolle insbesondere die Mittel für die Kollektivvertragsverhandlungen hervorheben. Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erinnerte u.a. daran, dass das Haushaltsgesetz alljährlich das zentrale Gesetz sei. Die Art und Weise, die das Gesetz auf den Weg gebracht worden sei, aber kritisiere er – etwa auch die bereits angesprochene Verdoppelung der Tabellen. Er habe bereits darüber gesprochen, dass sich viele Menschen im Land benachteiligt fühlten, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) u.a. Das sei auch im Landtag durch die Art und Weise, wie mit Vorschlägen und Änderungsanträgen der Opposition umgegangen werde, der Fall – man müsse sich die Frage stellen, wie es anders gehen könne. Es heiße bei Vorschlägen der Opposition – so wie beispielsweise auch bei seiner gestrigen Tagesordnung – oft, sie seien nicht umsetz- bzw. finanzierbar – doch es gehe hier um Steuergeld und es stelle sich die Frage, ob es die Aufgabe des Landes sei, Menschen zu unterstützen, die sich an die Regeln im Land halten, oder jene, die es nicht tun. Man müsse der Bevölkerung Antworten liefern, auf Problematiken, die gefühlt würden. Man werde sich bei diesem Haushalt der Stimme enthalten. Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) unterstrich u.a., dass hier viele schöne Worte gefallen seien, aber wenig Realistisches. Für einen Neuen sei manches davon verwirrend. Er werde sich enthalten. LH Arno Kompatscher nahm Bezug auf die Tagesordnung der Süd-Tiroler Freiheit und führte aus, weshalb diese von der Landesregierung nicht angenommen wurde, und verwies u.a. darauf, dass das Stimmungsbild, das der Abg. Knoll durch solche Vorschläge vermittle, nicht das richtige, sondern viel mehr Populismus sei. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) verwehrte sich gegen die Vorwürfe des LH.
In der Schlussabstimmung wurde der „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026 und andere Bestimmungen“ mit 18 Ja, 1 Nein und 14 Enthaltungen angenommen.
Der Landtag kommt vom 9. bis 12. April zu seiner nächsten Sitzung zusammen.
**(tres)**
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