
(AGENPARL) – ven 02 dicembre 2022 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Gesetzentwurf zur Wohnbauförderung, Tagesordnungen](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt671759)
Landtag – Anträge zur Eindämmung der „Baby-Gangs“ und zur Berechnung des Beitrags für Miete und Wohnungsnebenkosten
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Zum [Landesgesetzentwurf Nr. 116/22:](http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/doc_dispatcher.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=661520&blank=Y) Änderungen des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“ (vorgelegt vom Abg. Renzler, LRin Deeg und den Abg. Amhof und Bacher) wurden drei Anträge eingebracht.
Nach einer kurzen Unterbrechung für eine Beratung innerhalb der SVP-Fraktion teilte LH-Stv. Waltraud Deeg mit, dass die Landesregierung keinen der drei Anträge annehme.
Alex Ploner (Team K) zog seine Tagesordnung zur Einrichtung eines Garantiefonds zum Schutz von Eigentümern und Mietern zurück.
Fratelli d’Italia forderte Maßnahmen zur Eindämmung der „Baby-Gangs“: Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit für diejenigen Familien, deren Kinder Straftaten verübt haben, welche für die Öffentlichkeit Grund zur Sorge darstellen, und die dafür gerichtlich verurteilt wurden, strengere Bestimmungen für die Zuweisung von Wobi-Wohnungen gelten; diese Bestimmungen können so weit reichen, dass die Familien aus den Ranglisten ausgeschlossen werden und/oder das Anrecht auf eine Wohnungszuweisung verlieren.
Angekündigt worden sei das das neue Wohnbauförderungsgesetz als große Neuerung, aber nun sei es so, dass ein Elefant habe eine Maus geboren habe, meinte Marco Galateo(Fratelli d’Italia). Bei seinen Besuchen im ganzen Land habe er erfahren, dass es das Problem der Baby-Gangs überall gebe – nicht nur in Bozen und nicht nur in Wobi-Wohnungen. Zu großen Teilen seien Familien betroffen, in denen die Eltern viel arbeiteten, aber wenig verdienten. Auch jüngst habe es wieder Aggressionen und Schlägereien in Bozen und Meran gegeben. Er habe seine Tagesordnung so gestaltet, dass sie von der Landesregierung auch abgeändert werden hätte können, etwa eine Strafe anstelle eines Ausschlusses oder ein „Belohungssystem” für rechtschaffende Familien. Doch in Südtirol scheine es nicht machbar, was in anderen Regionen wie der Lombardei oder den Marken möglich ist.
Brigitte Foppa (Grüne) fragte sich, weshalb dieser Tagesordnungspunkt angenommen worden sei, denn der Marco Galateo(Fratelli d’Italia) beziehe sich damit auf das Wobi und nicht auf den geförderten Wohnbau, das Thema, dass der Landesgesetzentwurf 116/22 regle.
Präsidentin Rita Mattei erwiderte, sie halte es nicht für angebracht, die Tagesordnung zu erörtern.
Marco Galateo(Fratelli d’Italia) unterstrich, dass es im Gesetzentwurf sehr wohl auch um das Wobi gehe.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) sagte, es gehe mit dem Gesetz darum, den Menschen Wohnraum zu geben – Marco Galateo(Fratelli d’Italia) schlage dagegen vor, den Menschen Wohnraum zu nehmen, weil ein minderjähriges Familienmitglied eine Straftat begangen habe. Das erscheine ihm als merkwürdige Auffassung von Justiz, denn laut Verfassung sei die strafrechtliche Verantwortung persönlich.
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) erklärte, dass die Aussage Riccardo Dello Sbarbas (Grüne) eine Grundlage des Strafrechts und der Verfassung sei, Marco Galateo(Fratelli d’Italia) habe außerdem selbst von Familien gesprochen, die bereits dadurch benachteiligt seien, dass sie “viel arbeiten und wenig verdienen”. Engagieren könnte sich die Schule.
Unverständnis über den Tagesordnungspunkt zeigte auch Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten), er sei in der Debatte zum Wobi-Gesetz angebracht gewesen und erinnere an einen Vorschlag des früheren Abgeordneten Alessandro Urzì. Repetto fragte sich, welcher Wobi-Mitarbeiter die Verantwortung für den Entzug einer Wobi-Wohnung übernehmen würde. Er fände Präventiv- geeigneter als Repressivmaßnahmen.
Magdalena Amhof (SVP) erklärte, sie habe ein Deja Vu, weil es beim Wobi-Gesetz dieselbe Diskussion gegeben habe. Der Ansatz der SVP sei schon damals gewesen, dass es Präventivmaßnahmen und Unterstützung für die Familien geben sollte, etwa mit Streetworkern, den Familien zu helfen, statt sie in Sippenhaft zu nehmen.
Giuliano Vettorato (Lega Salvini Alto Adige Südtirol) erinnerte als Mitglied der Landesregierung an das Engagement der Institutionen im Kampf gegen die Baby-Gangs, mit einem Arbeitstisch, an dem Vertreter der Quästur und der Sicherheitskräfte, Bürgermeister, der Landeshauptmann und die Sozialdienste beteiligt seien, um das Phänomen zu bekämpfen und zu verhindern. Er selbst habe vorgeschlagen, “mehr Ohren” vor Ort zu haben, auch in Jugendzentren. Die Tagesordnung sei unterstützenswert, nicht zuletzt, um den Bewohnern von Wobi-Wohnungen Sicherheit zu geben; in der vorgelegten Form sei sie jedoch etwas dürftig. Er schlug daher vor, eine technische Diskussion in die Wege zu leiten, um Initiativen und Regelungen für präventives Vorgehen zu erörtern.
Paul Köllensperger (Team K) vertrat die Auffassung, dass der Tagesordnungspunkt wegen bereits aufgezeigter Gründe nicht abgestimmt werden könne. Dies bedeute aber nicht, dass es das zugrundeliegende Problem nicht gebe. Er schlug eine Anhörung von Experten im zuständigen Gesetzgebungsausschuss vor, um nach praktikablen Lösungen zu suchen.
Ulli Mair (Freiheitliche) sagte, sie könne Marco Galateo(Fratelli d’Italia) verstehen – wissend, dass die Problematik der Baby-Gangs mit diesem Tagesordnungspunkt nicht gelöst werden könne. Sie selbst habe in Vergangenheit bereits häufiger angeregt, dass in solchen Fällten Sozialleistungen gekürzt werden könnten und ähnliche Möglichkeiten. Doch die Politik setze keine Grenzen. Mitglieder von Baby-Gangs seien vor allem Jugendliche mit Migrationshintergrund. Die Freiheitlichen hätten immer gefordert, dass die Elternhäuser miteinbezogen werden sollten. Wie werde die Zukunft dieser Jugendlichen aussehen? Wie sollten diese in Arbeit gebracht werden? Vielleicht wäre es angebracht, mit dem Jugendgericht zusammenzuarbeiten. Bei einheimischen Jugendlichen würden die Eltern zur Verantwortung gezogen, bei Jugendlichen mit Migrationshintergrund würde immer Nachsicht gezeigt. Daran sei die Gesellschaft selbst schuld. Das Problem sei mit Streetworkern nicht zu lösen.
Paula Bacher (SVP) nahm Paul Köllenspergers (Team K) Vorschlag auf, in der IV. Gesetzgebungskommission eine Anhörung zur Thematik durchzuführen, falls Marco Galateo(Fratelli d’Italia) die Tagesordnung zurückziehe.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte daran, dass vor einiger Zeit eine solche Anhörung bereits vorgesehen war, doch die Vertreter der Quästur und des Regierungskommissariats hätten nicht in den Landtag kommen wollen. Es gebe keine Sippenhaft und auch Generalisierungen seien nicht angebracht, deshalb stimme er dem Antrag nicht zu.
LR Waltraud Deeg begann mit einer Grundsatzüberlegung: Viele Menschen setzten sich mit dem Thema der Sicherheit auseinander. Sie verstehe nicht, warum es von einer sachlichen oft in eine schwierige Diskussion münde. Es gebe bereits mehrere technische Tische zum Thema, doch man sei gerne bereit, einen weiteren einzurichten – mit Akzent auf Prävention, auch die Durchführung einer Anhörung sei wünschenswert. In Sachen Räumung gebe es eine sehr weite Diktion; man habe vorgesehen, dass wenn es zu einer Straftat in oder um eine Wobi-Wohnung komme, dann könnten auch Räumungen vorgenommen werden; aber Sippenhaftung sei nicht möglich.
Marco Galateo(Fratelli d’Italia) zog seine Tagesordnung zurück, auch aufgrund der angeregten Diskussion und weil die Durchführung einer Anhörung sowie die Einberufung eines technischen Tisches zum Thema angekündigt worden seien.
Das Team K forderte eine Überarbeitung der Berechnung des Beitrages für Miete- und Wohnungsnebenkosten: Der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, einen Arbeitstisch zur Überarbeitung der Kriterien zur Berechnung des Beitrages für Miete und Wohnungsnebenkosten unter Einbeziehung der Gewerkschaften einzurichten und die bestehenden Regelungen schnellstmöglich zu überarbeiten.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) führte aus, dass für die Berechnung des Beitrages für Miete und Wohnungsnebenkosten nicht nur die Evee, sondern auch die Bankauszüge vorzulegen seien. Das Verwaltungsgericht Bozen habe unlängst ein Urteil gefällt, demzufolge die zuständigen Stellen nicht alle Einzahlungen und Überweisungen als Einnahmen einstufen sollten, ohne die tatsächliche Situation und die Dokumente zu prüfen. In einem anderen Fall habe eine Antragstellerin beim Friedensgericht Bozen erfolgreich dagegen Einspruch eingelegt, den Mietbeitrag zurückzahlen zu müssen, weil sie die Invaliditätsrente ihres Mannes nicht angegeben hatte. Es sei wichtig, genau hinzuschauen und Kontrollen durchzuführen, dem Missbrauch vorzubeugen. Es gehe aber um figurative Einkommen, zum Beispiel habe sie Unterlagen vorliegen, wonach einer jungen Mutter 3.000 Euro Unterhalt, den sie vom Vater ihres Kindes erhalten sollte, angerechnet worden seien, den diese aber nicht erhalte. Es gehe hier für viele Menschen um sehr viel. Sie stelle sich die Frage, so Rieder, wie viele Betroffene es gebe, wie viele Menschen den Mietbeitrag nicht bekommen haben, bei Fällen, die ähnlich gelagert seien, wie bei den jüngst ergangenen Gerichtsurteilen.
Es gehe hier um ein Thema, so Riccardo Dello Sbarba (Grüne), das oft gesehen werde. Er verstehe, dass es komplex sei, den Reichtum oder “nicht Reichtum” festzustellen; es gebe jedoch Fälle, bei denen es zu paradoxen Situationen komme. Es zeige sich die Notwendigkeit zu Verbesserungen, zu Regelungen, die der Wahrheit nahekommen. Er habe den Eindruck, dass der Übergang vom Wohngeld zu den Beiträgen für die Miete und die Wohnungsnebenkosten die Beitragssummen weniger geworden seien, und dass es zu mehr Fällen, wie jenem von Maria Elisabeth Rieder (Team K) angeführten komme. Die Situation könne mit “gut gemeint, schlecht getroffen” zusammengefasst werden.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) erinnerte an seinen Beschlussantrag zur Altersarmut. Es gebe in Südtirol rund 10.500 Anspruchsberechtigte für Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten, dafür würden jährlich 9,5 Millionen Euro aufgewandt. Dieser Betrag sei seit Jahren derselbe, trotz Inflation. Vor einigen Wochen habe sich keine Mehrheit dafür gefunden, die Beiträge für einkommensschwache Gruppen zu erhöhen. Was würde es kosten, diese Beiträge um 20 Prozent zu erhöhen? Zwei Nachhaltigkeitstage, meinte Leiter Reber. Die Freiheitlichen würden dem Antrag zustimmen, da er die Beiträge für Miete und Wohnungsnebenkosten anhebe.
Magdalena Amhof (SVP) erklärte, dass einer Überarbeitung in der letzten Session des Landtags zugestimmt worden sei, insbesondere was Rentner betreffe. Die Einrichtung eines Arbeitstisches erachte sie als unnötig. Es gebe an die 13.000 Beitragsempfänger und an die 40 Millionen Euro würden über die beiden genannten Schienen jährlich ausbezahlt.
Paul Köllensperger (Team K) meinte, wenn ein Arbeitstisch zu viel wäre, dann wären einige Treffen angebracht.
LR Waltraud Deeg bezeichnete es als verletzend, dass ein Bild einer Landesregierung im Elfenbeinturm gezeichnet werde. Die Beamten, die in diesem Bereich arbeiteten, seien bemüht und erfahren, und darauf bedacht auch Lösungen zu finden. Es sollte nicht immer darum gehen, wer etwas besser oder schlechter mache, sondern es sollte vielmehr um die Sache gehen. Die Einführung der Mietbeiträge sei eine gute Sache gewesen. Es sei auch nicht so, dass niemand die Mietbeiträge erhalte, weil das Land so streng sei – das stimme nicht, das zeigten auch die ausgezahlten Summen. Die Einrichtung weiterer Arbeitstische erachtete Deeg als nicht zielführend, es gebe bereits ausreichend. Die Mietbeiträge sollten zentralisiert und digitalisiert werden, deshalb müsse auch vereinfacht werden. Die zitierten Urteile seien Einzelfälle. Es sei aber auch wichtig, dass kontrolliert werde.
Die Tagesordnung wurde mit 16 Ja und 18 Nein abgelehnt.
Der Übergang zur Artikeldebatte wurde mit 19 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt.
(Autor: tres)
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