
(AGENPARL) – mar 08 novembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 177/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (Große Kammer) in den verbundenen Rechtssachen C-704/20 und C-39/21 Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Haftprüfung von Amts wegen)
Das nationale Gericht hat von sich aus zu prüfen, ob eine gegen einen illegal aufhältigen Drittstaatsangehörigen oder einen Asylbewerber erlassene Haftmaßnahme rechtmäßig ist
Aus dem Unionsrecht ergibt sich, dass der Erlass oder die Aufrechterhaltung einer Haftmaßnahme gegen einen ausländischen Staatsangehörigen, der einen Antrag auf internationalen Schutz gestellt hat oder sich illegal im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält, einer Reihe von Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin