(AGENPARL) - Roma, 12 Settembre 2024 - (AGENPARL) – gio 12 settembre 2024 **Südtiroler Landtag**
Hinweis an die Medien!
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Die Arbeiten im Plenum werden live auf http://www.landtag-bz.org und auf dem YouTube-Kanal des Landtags übertragen. Auf letzterem können Zuschauer während des Streams die Wiedergabe anhalten und zurückspulen, sodass Redebeiträge und Debatten bei Interesse nachgesehen werden können. Auf der Landtagswebsite ist unter https://www.landtag-bz.org/de/videos-der-landtagssitzungen in der Regel am Tag nach der Sitzung eine strukturierte Videoaufzeichnung abrufbar (geordnet nach behandelten Sachbereichen sowie Rednerinnen und Rednern).
Landtag
Plenarsitzung – Neues Gesetz zum Ladinischen Kulturinstitut verabschiedet
**Der von der Landesregierung vorgelegte Gesetzentwurf wurde mit 32 Ja genehmigt. Anträge von SVP und Freiheitlichen (Härtere Strafen für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte) sowie von La Civica, SVP und Fratelli d’Italia (Dritter Sektor). September-Sitzungsfolge beendet.**
In der Zeit der Mehrheit wurde zunächst der Ladinisches Kulturinstitut (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag von Landesrat Daniel Alfreider) behandelt. Der Gesetzentwurf, heißt es im Begleitbericht zum LGE, „regelt die Aufgaben und die Finanzierung des Ladinischen Kulturinstituts ‚Micurá de Rü‘“. Eine komplette Überarbeitung des bestehenden Gesetzes sei aus mehreren Gründen notwendig, u.a. weil das bestehende Gesetz den gesetzlichen Bestimmungen nicht mehr gerecht werde, insbesondere im Bereich der finanziellen Zuweisungen und Beiträge. „Das neue Gesetz betont die Bedeutung des Kulturinstituts und soll einen sicheren Rahmen für seinen institutionellen Auftrag und seine künftige Arbeit bilden“, so der Begleitbericht. Derzeit wird das ladinische Kulturinstitut durch das Landesgesetz vom 31. Juli 1976, Nr. 27, geregelt, das durch das neue Gesetz aufgehoben werden soll.
In der Generaldebatte ergriff zunächst Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) das Wort und sagte u.a., dass das Gesetz die Zustimmung seiner Fraktion erhalten werde – das Ladinische Kulturinstitut leiste eine sehr wichtige Arbeit für den Erhalt der ladinischen Sprache und Kultur. Man sollte darüber nachdenken, das Ladinische auch im Landtag zu stärken, indem Gesetze, die die ladinische Sprachgruppe betreffen, ins Ladinische übersetzt werden.
Alex Ploner (Team K) verwies u.a. darauf, dass er ladinische Vorfahren habe. Mit dem Gesetzentwurf solle das Ladinische Kulturinstitut nicht nur erhalten, sondern auch weiterentwickelt und fit für die Zukunft gemacht werden. Kritik übte der Abgeordnete an Art. 2, Absatz 3, in dem es um die Abstimmung mit dem für die ladinische Bildung und Kultur zuständigen Landesressort geht: Das sei politische Einflussnahme, dem könne seine Fraktion nicht zustimmen – deshalb beantrage er eine getrennte Abstimmung des betreffenden Absatzes.
LR Daniel Alfreider, Einbringer des Gesetzentwurfs, bedankte sich u.a. für den Vorschlag der Übersetzung von Gesetzen auch ins Ladinische – er werde ihn gerne aufgreifen. Er freue sich über die breite Zustimmung zum Gesetz im Landtag. Die Mitarbeiter des Instituts leisteten eine wichtige Arbeit.
Zu folgendem Artikel des insgesamt 11 Artikel umfassenden Landesgesetzentwurfs fand eine Debatte statt:
Art. 10 (Finanzbestimmung)
Das Ladinische Kulturinstitut brauche eine Finanzierung, die Deckung sei im Haushalt bereits vorgesehen, für die Deckung dieses Gesetzes brauche es keine zusätzlichen Mittel, führte LR Daniel Alfreider in Beantwortung der Frage von Brigitte Foppa (Grüne) aus, ob die Formulierung korrekt sei, dass die Umsetzung dieses Gesetzes “in jedem Fall ohne neue Ausgaben oder Mehrausgaben zu Lasten des Landeshaushalts” erfolge. Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) schlug eine sprachliche Anpassung des Artikels vor, damit die Formulierung korrekt sei. LH Arno Kompatscher erklärte u.a., dass der Passus im Artikel bedeute, dass die Änderung keine neuen oder Mehrausgaben bedinge – es koste nichts zusätzlich. Die Formulierung im Gesetz sei korrekt und beziehe sich wie üblich ausschließlich auf das laufende Haushaltsjahr.
Art. 10 wurde mit 33 Ja genehmigt.
Es gab keine Stimmabgabeerklärungen. In der Schlussabstimmung wurde der Ladinisches Kulturinstitut mit 32 Ja angenommen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte u.a., man sei sehr skeptisch dem Antrag gegenüber – man werde sich unterhalten. So wie Gewalt gegen Polizisten unterbunden werden müsse, müsse auch Polizeigewalt untersucht werden, das passiere in Südtirol nicht. Beides müsse gleichwertig behandelt werden. Es sei wichtig, dass Polizisten geschützt würden.
LRin Ulli Mair, Mitunterzeichnerin des Antrags, unterstrich u.a., dass es Polizeigewalt gegenüber Bürgern nicht geben dürfe – aber eine solche werde extrem streng geahndet. Seit Jahresbeginn wurden in Südtirol mehr als 30 Beamtinnen und Beamte der Staatspolizei verletzt. Solche Angriffe dürften nicht hingenommen werden. Man müsse beginnen, Grenzen aufzuzeigen, auch wenn man die Gewichtigkeit von Begehrensanträgen kenne. Solche Gewalttäter, die extremst brutal gegen Uniformierte vorgingen, würden italienweit nichts erwarten. Das Ziel sei, dass das Strafmaß nach oben gedreht werde, und es dadurch zu weniger Gewalttaten komme.
Angelo Gennaccaro (La Civica) hob u.a. hervor, dass nicht nur Sicherheitskräfte Angst hätten, sondern auch andere Berufsgruppen, etwa im Sanitätsbetrieb oder bei der Eisenbahn.
Zeno Oberkofler (Grüne) erinnerte u.a. an verfassungsrechtliche Rechte. Man müsse mit großer Sensibilität vorgehen. Man könne nicht im Landtag sagen, man wolle die Haftstrafen erhöhen, denn es gehe um grundlegende Rechte der Menschen. Er verstehe, dass man Härte zeigen wolle, aber solche Vorschläge müssten sehr gut abgewägt werden. Auch wenn feststehe, dass die Anzahl der Gewalttaten gegen Amtspersonen steige.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) verwies u.a. darauf, dass das im Antrag Vorgeschlagene in einem in Rom bereits eingereichten Gesetzentwurf von Fratelli d’Italia enthalten seien.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) erkundigte sich u.a., was genau der Antrag bedeute: Wo sollten die Bestraften hin? Die Gefängnisse seien bereits überfüllt. Es gebe noch weitere Aspekte, die es zu berücksichtigen gelte. Letztlich müsse man aber mit den Polizeibeamten, die angegriffen würden, solidarisch sein.
LR Marco Galateo sagte u.a., man müsse sich fragen, ob man eine Gesellschaft wolle, in der die Regeln und Gesetze respektiert würden, oder eine, in der jeder mache, was er wolle. Die Arbeit des Quästors Sartori sei sehr wichtig, danken wolle er auch allen Beamten in Uniform, die für Sicherheit sorgten. Der Begehrensantrag gebe ein wichtiges Zeichen.
Renate Holzeisen (Vita) unterstrich u.a., dass die richtigen Regeln eingehalten werden müssten – doch man habe Jahre erlebt, in denen es ungerechte Regeln gegeben habe. Die Abgeordnete kritisierte das Vorgehen der Ordnungskräfte in bestimmten Situationen, etwa gegenüber Personen, die den Mundschutz nicht getragen haben. Grundsätzlich sei sie aber solidarisch mit den Ordnungskräften, wenn sie im verfassungsrechtlichen Rahmen tätig seien – alles andere sei ein Amtsmissbrauch.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) betonte u.a., er sei überzeugt davon, dass es weniger Gewalt geben würde, wenn man eine Landespolizei hätte, die die lokalen Gegebenheiten kennen würden. Mit dem Antrag laufe man den Problemen hinterher.
Er werde dem Antrag zustimmen, schickte Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan) voraus und ergänzte u.a., dass er aber aus der Praxis wisse, dass diese Maßnahmen wenig Wirkung zeigen würden. Es gefalle ihm aber, dass man eine strengere Gangart anwenden wolle. Die vorherige Regierung in Rom habe viel eher an “decriminalizzazione” der beiden Straftaten gearbeitet. Die vorgeschlagenen Maßnahmen seien ein Zeichen an die Polizei, dass man sie unterstütze.
Brigitte Foppa (Grüne) stellte u.a. fest, dass die Anzahl der eingebrachten Begehrensanträge in der laufenden Legislatur stark gestiegen sei. Sie finde es interessant, dass der Kollege Leiter Reber den gleichlautenden Gesetzesvorschlag von Fratelli d’Italia ausgegraben habe. Sie wolle den LH fragen, ob das in seinem Sinne bzw. in jenem der Landesregierung sei. Vize-LH Galateo wolle sie sagen, man müsse darüber sprechen, ob eine Erhöhung des Strafmaßes Auswirkungen auf das Auftreten von Gewalt habe. Es sei nicht so, dass jene, die gegen den Antrag stimmten, gegen die Einhaltung der Regeln seien.
In seiner Replik führte LH Arno Kompatscher u.a. aus, dass auch er selbst kein Anhänger von Lösungen sei, bei denen bei einem Problem im Bereich des Strafrechts das Strafmaß erhöht sei. In diesem Fall aber sei er dafür. Die Polizeigewerkschaften selbst hätten mehrfach darauf hingewiesen, dass die Erhöhung des Strafmaßes zur Lösung des Problems beitragen könnte. Man könne hier mit dem Mittel des Strafmaßes reagieren. Selbstverständlich werde es dazu auch eine umfangreiche Debatte im Parlament eben.
Harald Stauder (SVP), Erstunterzeichner des Antrages, bedankte sich für die Debatte und hob u.a. die unterschiedlichen Sichtweisen hervor, die man nicht gegeneinander ausspielen solle. Dies würde der Gesellschaft nicht guttun. Sinnvoller, schneller und effizienter vorzugehen, sei das Anliegen gewesen. Ebenso wie das Setzen eines Zeichens des Dankes und der Solidarität für die Ordnungskräfte.
Der wurde mit 21 Ja, 2 Nein und 7 Enthaltungen angenommen.
Angelo Gennaccaro (La Civica) unterstrich u.a. die Wichtigkeit der Unterstützung des Dritten Sektors, der wichtige Dienste im Land erbringe.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) sagte u.a., er habe den Eindruck, dass die Einbringer vom Ehrenamt nicht viel Ahnung hätten – ein zusätzliches Amt halte er nicht für sinnvoll. Das DZE leiste sehr gute Arbeit. Man müsse schauen, das Ehrenamt im Land zu erhalten – das gehe aber nicht mit solchen Beschlussanträgen. Er müsse LRin Pamer loben, von der man höre, dass sie ein offenes Ohr für das Ehrenamt habe.
Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia), Mitunterzeichnerin des Antrages, erklärte u.a., dass – wenn man diese alternative Vorgangsweise für die Ausschreibung des Transportdienstes für Kinder mit Behinderung gewählt hätte – es nicht dieses schlechte Ende genommen hätte. Durch die strikte Anwendung einer Ausschreibung seien zahlreiche Familien über Nacht vor große Schwierigkeiten gestellt worden; die Fehler der Ausschreibung wirkten noch immer nach. Sie fordere daher die gesamte Verwaltung auf, zu bedenken, um welche Kategorie es sich handele: Menschen mit bestimmten Bedürfnissen. Deshalb müssten alle in Frage kommenden Möglichkeiten in Betracht gezogen werden.
Alex Ploner (Team K) bemängelte fehlende Kommunikation innerhalb der Mehrheit und verwies u.a. auf die Antwort einer Anfrage, die er im Juni von LR Achammer erhalten hatte. Diese Antwort entspräche dem, was die Kollegin Scarafoni eben gesagt habe. Auch Ko-Programmierung und Ko-Projektierung seien keine neuen Themen im Landtag, er habe vor zwei Jahren einen diesbezüglichen Beschlussantrag eingebracht – das im heutigen Antrag präsentierte, sei demnach “alter Käse”. Ein Punkt des Antrages zur co-progettazione sei angenommen worden, die damalige LRin Deeg habe dies u.a. damit begründet, dass diese eine gute Sache sei. Heute bringe sie selbst einen Beschlussantrag ein, der genau dieselbe Sache sage. Im Juni habe er sich in einer Anfrage an die jetzt zuständige LRin erkundigt, wie es mit der Umsetzung des Leitfadens ausschaue – es habe geheißen man arbeite daran. Wenn er den jetzt behandelten Antrag eingebracht hätte, dann würde die Mehrheit sagen, man tue bereits alles; heute werde die Mehrheit zustimmen. Das sei eine Show. Dennoch werde man zustimmen.
Waltraud Deeg (SVP), Mitunterzeichnerin des Antrages, bezog sich auf den vor zwei Jahren angenommenen Vorschlag des Abgeordneten A. Ploner, der ein guter gewesen sei, und erklärte u.a., mit dem heutigen Antrag wolle man das in der Vergangenheit Beschlossene bestärken. Es müsse unterschieden werden, ob es sich um soziale oder andere Dienstleistungen handle. Sinnvoll sei es, wie in Punkt 2 des beschließenden Teils angeregt, darüber nachzudenken, wo die Beratung innerhalb der öffentlichen Hand sinnvollerweise angesiedelt werden könne – sie würde die Vergabestelle vorschlagen. Dank eines guten Landeshaushaltes könne man viel für den tertiären Sektor ausschütten – und es gingen keine Aufträge an Billiganbieter auf Staats- oder europäischer Ebene. Sie finde die Stellungnahme des Abg. Wirth Anderlan wenig wertschätzend.
Es gehe auch um Wertschätzung vor diesem Haus und den Abgeordneten in der Aula, so Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) u.a.: Wenn es nur darum gehe, dass sich die Einbringer für das Ehrenamt einsetzen wollen, dann sollten sie das mit einer Pressemitteilung nach außen kommunizieren – aber nicht Inhalte als Anträge einbringen, die bereits in Gesetzen oder Durchführungsverordnungen festgeschrieben seien. Das schade dem Landtag und dem Politikverständnis.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) schickte voraus, dass die Landesregierung bisweilen “etwas drollig” sei – vor zwei Stunden sei der Antrag des Abg. Zimmerhofer bezüglich Erweiterung des SüdtirolPasses um Parkplatzfunktion vom zuständigen Landesrat mit der Begründung abgelehnt worden, dass es bereits Pilotprojekte gebe. Nun werde ein Antrag angenommen werden, wo bereits alles längst “auf Schiene” sei. Wenn zwei dasselbe täten, sei es nicht dasselbe. Das Thema des Antrages an sich sei wichtig, es gehe um das Ehrenamt, das in Südtirol sehr wertvoll arbeite – aber durch die staatlichen Bestimmungen eingebremst werde. Er bitte um eine konkrete Information, was “diese” Liste anbelange – es sei gegenüber den Vereinen sehr viel Hoffnung gemacht worden, dass es wieder zur Landesliste komme. Werde es eine solche wieder geben, so wie sie war? Eine Kernfrage sei, ob man in Südtirol selbst die Regeln für die ehrenamtlichen Vereine machen können werde oder müssten sich diese den staatlichen Bedingungen unterordnen. Alles drehe sich darum, ob die ehrenamtlichen Vereine weiterarbeiten könnten – es sei wichtig, ihnen die Arbeit so leicht und angenehm wie möglich zu machen. All das, was die Ehrenamtlichen täten, mit öffentlichen Geldern zu finanzieren, sei nicht möglich.
LH Arno Kompatscher betonte u.a., dass Beschluss- und Begehrensanträge Instrumente sowohl von Opposition und Mehrheit seien – und von beiden Seiten genutzt werden könnten, um einem Thema Sichtbarkeit zu geben. Die Landesregierung habe noch nicht entschieden, wo das Amt angesiedelt werden solle, das den öffentlichen Körperschaften bei der Umsetzung der Initiativen zur Mitplanung und Mitgestaltung Unterstützung anbietet – oder ob es ein zentrales Amt sein solle.
LRin Rosmarie Pamer sagte in ihrer Replik u.a., dass sie die Koordination von co-programmazione und co-progettazione im April übernommen habe. Der angesprochene Beschlussantrag des Kollegen Ploner sei wohl seiner Zeit voraus gewesen. Man müsse beim Thema der co-programmazione und co-progettazione die Bezirksgemeinschaften und Gemeinden mitnehmen. Man werde den Beschlussantrag annehmen. Das alte Landesregister des Ehrenamts werde sicher nicht das neue Landesregister werden, insbesondere wegen der beiden Punkte 5 Promille und MwSt.-Befreiung. Man arbeite am entsprechenden Landesgesetz. Man versuche, Erleichterungen für das RUNTS zu erreichen.
Angelo Gennaccaro (La Civica) ging auf einige der Stellungnahmen in der Diskussion ein, u.a. auf die Kritik, dass es nichts neues im Antrag gebe.
Der wurde mit 27 Ja-Stimmen und 6 Enthaltungen angenommen.
Damit wurde die September-Sitzungsfolge des Landtages beendet; das Plenum kommt ab 8. Oktober wieder zusammen.
**tres**
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