(AGENPARL) - Roma, 29 Luglio 2024 - (AGENPARL) – lun 29 luglio 2024 **Südtiroler Landtag**
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Landtag
Plenarsitzung – Wirtschafts- und Finanzdokument, Rechnungslegung 2023 und Nachtragshaushalt 2024
**Dokument zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für die Finanzplanung des Landes genehmigt; Erläuterungen des Landeshauptmanns zu Rechnungslegung und Nachtragshaushalt, Generaldebatte**
Am heutigen Dienstagnachmittag (29. Juli) wurde die zweite Juli-Sitzungsfolge 2024 des Südtiroler Landtages von Präsident Arnold Schuler eröffnet. Für eine Sitzung des Fraktionssprecherkollegiums, auf der laut Schuler die weitere Vorgehensweise der Arbeiten besprochen werden sollte, wurde die Sitzung sodann kurz unterbrochen. Anschließend teilte Präs. Schuler mit, dass die LGE Nr. 21/24, Nr. 24/24 und Nr. 26/25 in einer gemeinsamen Generaldebatte diskutiert werden – man habe sich darauf geeinigt, dass in der Generaldebatte die Redezeit pro Abgeordneten auf 30 Minuten und jene für die Stimmabgabeerklärung auf fünf Minuten beschränkt seien.
Als erster Punkt stand dann die Behandlung des Beschlussvorschlags auf der : Das WFDL beschreibt die Rahmenbedingungen für die Finanzplanung des Landes, indem darin die internationale, staatliche und regionale Wirtschafts- und Finanzevolution angeführt wird, welche „die Grundlage der Wirtschaftspolitik und der Reformplanung, die die nächste Regierung anwenden wird, bildet“, wie es im Dokument selbst heißt. So wird im WFDL hinsichtlich des internationalen Szenarios u.a. auf die Verlangsamung des Inflationsanstiegs zwischen 2023 und 2024 verwiesen (nachdem es 2023 europaweit einen Preisanstieg, wie er seit mehreren Jahren nicht mehr registriert wurde, gegeben hat), ebenso wie auf anhaltende Konflikte, die weiterhin die Kassen der westlichen Staaten belasten und die geopolitische Instabilität verschärfen. Der Internationale Währungsfonds (IWF) schätze das weltweite BIP-Wachstum 2024 auf 3,2 Prozent. Im gesamtstaatlichen Kontext hebt das WFDL u.a. hervor, dass Italien – nach Angaben des Nationalinstituts für Statistik (ISTAT) – 2023 eine deutliche Senkung der Energiepreise, einen Rückgang der Inflation und infolgedessen einen Anstieg der Inlandsnachfrage erleben wird. „Das gesamtstaatliche Bruttoinlandsprodukt (BIP) steigt um 0,9 Prozent“, so das Dokument. Deutschland und Österreich indes hätten laut Eurostat-Angaben rückläufige BIP-Entwicklungen zu verzeichnen. Hauptfaktoren dafür seien der Kaufkraftverlust aufgrund einer immer noch sehr hohen Inflationsrate und die daraus resultierende Abnahme der privaten Konsumausgaben. Für 2024 schätze das ISTAT, dass das gesamtstaatliche BIP weiter von der Inlandsnachfrage, die ihrerseits durch die privaten Konsumausgaben angetrieben wird, gestützt werde – es werde ein BIP-Wachstum von 0,7 Prozent errechnet. Auch für Österreich und Deutschland würden 2024 positive Veränderungen erwartet (+0,6 Prozent bzw. +0,3 Prozent), ebenso wie für die EU-27 (+0,8 Prozent). „2025 wird für alle betrachteten Gebiete ein Wirtschaftswachstum zwischen 1,2% in Italien und Deutschland, und 1,5% in der EU-27 prognostiziert“, heißt es im WFDL weiter. Allerdings könnten äußere Faktoren wie die Eskalation bestehender oder das Entstehen neuer Konflikte „die ohnehin unsicheren makroökonomischen Szenarien weiter abschwächen“. Hinsichtlich der Situation in Südtirol verweist das „Wirtschafts- und Finanzdokument der Autonomen Provinz Bozen – Südtirol“ darauf, dass „trotz eines graduellen Rückgangs“ die Inflation in Südtirol auch 2023 hoch bleibe und weiterhin die Kaufkraft der Haushalte schwäche. „Die kleine und gut vernetzte Südtiroler Wirtschaft ist auch von den BIP-Rückgängen in Österreich und Deutschland, d.h. bei den wichtigsten Handelspartnern, betroffen.“ Der Arbeitsmarkt bleibe solide. Für 2023 werde daher „ein leichtes, aber positives BIP-Wachstum von 0,3 Prozent geschätzt“. Für 2024 werde ein weiterer Rückgang der Inflation erwartet, jedoch abhängig von der internationalen Entwicklung. Das Südtiroler BIP werde 2024 schätzungsweise um 0,5 Prozent steigen; für 2025 werde in „einer ersten Prognose ein Wirtschaftswachstum von 1,1 Prozent erwartet, das mit dem der anderen betrachteten Gebiete übereinstimmt“. Das WFDL wirft auch einen Blick auf die Konsumausgaben der privaten Haushalte, die Ausfuhren, die Verbraucherpreise, den Tourismus sowie den Arbeitsmarkt. Ein Kapitel des Dokuments befasst sich weiters mit dem „Mehrjährigen Finanzrahmen der EU“ und der Regionalpolitik. Im Abschnitt „Institutioneller Rahmen“ wird dann u.a. auf die Landesverwaltung verwiesen bzw. darauf, dass sich in den letzten Jahren der Kontext, in dem die Verwaltung tätig ist, ständig verändert und dynamischer geworden sei. „Dies stellt für die Landesverwaltung eine große Herausforderung dar, da die Ablauf- und Aufbauorganisation und die Verfahren und Prozesse laufend neu zu überdenken sind in Richtung Verwaltung 4.0“, so das WFDL, dass sich ebenso mit der Bindung der öffentlichen Finanzen und dem System der beteiligten Körperschaften befasst. Hingewiesen wird zudem auf den anhaltenden Trend der fortschreitenden Alterung der Bevölkerung. In eigenen Sektionen des WFDL werden auch die Analyse der Finanzlage, der PNRR – Piano Nazionale della Ripresa e Resilienza und die öffentlichen Aufträge behandelt.
LH Arno Kompatscher wies in seinen Ausführungen u.a. darauf hin, dass die Erstellung und Verabschiedung des WFDL gesetzlich vorgesehen sei. Insgesamt sei man in Südtirol bei einem sehr hohen Beschäftigungsniveau von ca. 75 Prozent, bei der weiblichen Beschäftigung liege man deutlich höher als im restlichen Italien. Bei den Schätzungen der Steuereinnahmen gehe man im WFDL vorsichtig vor.
Es gab keine Stellungnahmen vonseiten von Abgeordneten; der Beschlussvorschlag wurde mit 16 Ja-Stimmen und 15 Enthaltungen angenommen.
Die Arbeiten wurden dann mit der gemeinsamen Behandlung von drei von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher vorgelegten Landesgesetzentwürfen fortgesetzt:
dem „Allgemeine Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2023“,
dem „Nachtragshaushalt der autonomen Provinz Bozen für das Finanzjahr 2024 und für den Dreijahreszeitraum 2024-2026“,
dem „Allgemeine konsolidierte Rechnungslegung der Autonomen Provinz Bozen für das Haushaltsjahr 2023“.
In seinen Ausführungen erklärte LH Arno Kompatscher u.a., dass der Rechnungshof darauf hingewiesen habe, dass die Kosten für das Personal nicht steigen sollten – er habe darauf verwiesen, dass diese mit Sicherheit steigen würden, auch in Erwartung des Abschlusses des BÜKV sowie aufgrund steigender Inflation. Insgesamt habe der Landeshaushalt im Jahr 2023 9,643 Milliarden Euro umfasst – darin enthalten seien die mehrjährig gebundenen Fonds sowie auch die Beiträge für die Tilgung der Staatsschulden. Aus dem Verwaltungsüberschuss von 2023 könnten 365,6 Mio. Euro im laufenden Haushaltsjahr 2024 verwendet werden. Man habe Rückstellungen im Ausmaß von 240 Mio. Euro vornehmen müssen, sowie weitere 50 Mio. Euro für den “extra gettito energetico”. Einnahmenseitig habe man die Möglichkeit, wegen höherer Steuereinnahmen als der ursprünglich geschätzten, 220 Mio. Euro einzuschreiben. Alles in allem umfasse der Nachtragshaushalt 587 Mio. Euro, rund 100 Mio. Euro gingen an das Personal, für das Ressort Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Tourismus seien rund 70 Mio. Euro vorgesehen – insbesondere die Landwirtschaft sei im Haushalt unterdotiert gewesen, deshalb gebe es nun Gelder, für das Ressort Gesundheit seien 50 Mio. Euro vorgesehen, für Soziales 43 Mio. Euro. 31 Mio. Euro seien für die Errichtung weiterer Infrastruktur im NOI Techpark vorgesehen. Zusätzliche 29 Mio. Euro gingen an die Agentur für Bevölkerungsschutz; Wetterereignisse seien deutlich häufiger und heftiger geworden; 13 Mio. der 29 Mio. Euro seien als Beiträge an Gemeinden vorgesehen, 16 Mio. Euro für die Wildbachverbauung. Auch im Kulturbereich und im Bereich Sport seien weitere Mittel vorgesehen, darunter etwa 4 Mio. Euro als Investitionsbeiträge für Sportanlagen von übergemeindlichem Interesse. Insgesamt gehe man als Landesregierung davon aus, einen ausgeglichenen Vorschlag zu unterbreiten – man ergänze dort, wo es noch nötig sei, bei anderen hätten die Mittel bereits gereicht, diese Ressorts erhielten aus dem Nachtragshaushalt weniger. Der LH verwies auf einige im Gesetzgebungsausschuss erfolgte Änderungen.
In der Generaldebatte ergriff zunächst Brigitte Foppa (Grüne) das Wort und verwies u.a. auf den Umfang des Nachtragshaushaltes und dass dieser seit der Behandlung im III. GGA um rund 100 Mio. Euro gewachsen sei. Die Abgeordnete erkundigte sich nach dem Warum. Der Nachtragshaushalt sei der Moment, wo nachgebessert werde – und wo man Gestaltungsspielräume erkennen könne. Es sei interessant zu sehen, wo diese Spielräume lägen. Man habe in Südtirol eine gute Einnahmenlage, die Steuereinnahmen wachsen – was aber auch eine negative Spirale bedeuten könne. Zu den markanten Posten im Nachtragshaushalt zählten u.a. die 22 Mio. Euro Inflationsausgleich im ÖPNV, die Mittel für den NOI und die 4,5 Mio. Euro an die IDM. Markant niedrig dotiert seien andere Bereiche, etwa die 100.000 Euro für die Schultheater oder die 300.000 Euro für die Entwicklungszusammenarbeit. Politische Orientierung fehle im Nachtragshaushalt – man habe eine große inhaltliche Verworrenheit; dies sei wohl mit ein Grund dafür, dass es in den ersten sechs Monaten gehapert habe. Die Abg. führte mehrere Beispiele dafür an, etwa dass der LH einerseits von Klimaschutz spreche und gleichzeitig den Verkehr im Pustertal beschleunigen wolle. Kritik übte die Abg. auch an der Koalition mit Fratelli d’Italia. Die Bilanz der Mehrheit im Landtag seien acht eingebrachte Gesetzentwürfe, davon 2 zum Haushalt, 1 Omnibus, 1 zu den lokalen Körperschaften, 1 zum ladinischen Kulturinstitut sowie ein “Anlassgesetz”; die Minderheit habe 20 LGE eingebracht. Man habe weiterhin in mehreren Bereichen eine hochdramatische Situation, im Land kollidierten derzeit viel Neid und große Bedürftigkeiten. Insgesamt habe man in der Landesregierung bisher wenig Neues gesehen, es werde mitunter auch heftig in die Trickkiste gegriffen. Sie sei, so die Abg., in mehreren Hinsichten enttäuscht, die Mehrheit habe sich nicht im Griff, sei orientierungs- und führungslos. Der LH habe der Autonomiereform so vieles untergeordnet. Der Landtag werde geringschätzt.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte u.a., dass der Haushalt, der 8 Milliarden Euro umfasse, für ein kleines Land wie Südtirol beachtlich sei – man müsse sich fragen, ob dieser Haushalt gut verwaltet sei. 50 Mio. Euro aus dem Nachtragshaushalt gingen in den Bereich Gesundheit, doch hätten die Menschen im Land, dass das Geld dort gut angelegt sei? Der Abg. verwies auf verschiedene Problematiken im Gesundheitsbereich, u.a. die langen Wartelisten. In den NOI Techpark flössen 31 Mio., doch die Arbeitsplätze für Innovationsunternehmen fände man zu einem großen Teil nicht mehr in Südtirol – das sei deshalb so, weil man sich in Südtirol nie die Frage stelle, was man im Land überhaupt brauche. Man müsse sich fragen, ob das Wirtschaftskonzept, das man im Land habe, überhaupt sinnvoll sei. Man habe einen 8-Mrd.-Euro-Haushalt, aber zugleich ältere Menschen, die ihr ganzes Leben gearbeitet hätten, aber am 25. kein Geld mehr hätten, einkaufen zu gehen – da laufe etwas falsch. Alle seien im Alter auf Pflege angewiesen, doch die Strukturen – das sei nicht die Schuld der Mitarbeiter – würden nicht so geführt, dass die alten Menschen entsprechend ihrer Würde und Bedürfnissen leben könnten, dies, weil die Mitarbeiter fehlten. Man könne sich in gewissen Gegenden abends auch nicht mehr auf die Straßen trauen. Die Menschen im Land erwarteten sich, dass die Landesregierung sich ihre Sorgen anhöre; für alles und jedes sei im Land Geld da, aber für einen Sicherheitsbeamten für bestimmte Gegenden nicht. Die Menschen hätten den Eindruck, die Autonomie werde ausgehöhlt, diesbezüglich verwies der Abg. u.a. auf die nicht mehr mögliche Verwendung der deutschen Sprache in bestimmten Bereichen. Der Verkehr auf der Brennerautobahn steige ständig, der LH aber sage, Nordtirol müsse “herwärts” schauen – doch die Lueg-Brücke sei nicht das Problem, sondern ein Symptom; ein großer Teil des Verkehrs über den Brenner sei Umwegverkehr. Das Nachtfahrverbot in Nordtirol sei der “größte Segen” für Südtirol. Man solle sich dafür einsetzen, dass es auch eine Kontingentierung von Süden gebe. Es gebe keine konkreten Maßnahmen der Landesregierung. Man sehe, dass die Ressourcen, die man im Land hätte, nicht richtig genutzt würden; das merkten auch Menschen, für die alles bis zum Geht-nicht-mehr verkompliziert werde. Man solle sich die normalen Probleme der Menschen im Land anhören. Es sei eine Neujustierung der Politik notwendig, damit die Politik wieder bei den Menschen ankomme.
(Fortsetzung folgt)
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