
(AGENPARL) – gio 23 novembre 2023 Questura di Bolzano Quästur Bozen
Bolzano, 23 novembre 2023
PRESSEMELDUNG
Andrea Valentino, Quästor von Bozen, unterzeichnet mit dem Präsidenten des CIPM (Italienisches Zentrum zur Förderung der Mediation) Triveneto das Zeus-Protokoll gegen geschlechtsspezifische Gewalt.
Am 23. November um 11 Uhr unterzeichnete der Bozner Quästor Andrea Valentino im Pressesaal der Quästor ein Vereinbarungsprotokoll, das so genannte “Zeus-Protokoll”, mit dem Präsidenten des CIPM Triveneto (Italienisches Zentrum zur Förderung der Mediation), Dr. Giacomo Pelosato, zur Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt, Verfolgungshandlungen und Cybermobbing.
Das “Zeus-Protokoll” ist ein wichtiges Instrument, das von der Abteilung für öffentliche Sicherheit – Zentraldirektion für Verbrechensbekämpfung der Staatspolizei als Teil der Strategien zur Vorbeugung und Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt eingesetzt wird.
Dieses Protokoll formalisiert die Verfahren für die Einweisung von so genannten “Misshandelnden”, d. h. Tätern von Verfolgungen und Cybermobbing, die vom Quästor verwarnt wurden, in spezielle Programme zur sozialen Eingliederung, insbesondere beim CIPM Triveneto.
Wenn der Quästor eine Verwarnung ausspricht, egal ob es sich um Verfolgungshandlungen, häusliche Gewalt oder Cybermobbing handelt, informiert er die verwarnte Person über die Möglichkeit, freiwillig an einem von den örtlichen Dienststellen organisierten Präventionsprogramm teilzunehmen. Das Opfer wird auch über die Verfügbarkeit von Zentren und Diensten informiert, die Unterstützung bieten können. Präventive Maßnahmen, die sich an den Täter richten, ergänzen die Maßnahmen zur Unterstützung der Opfer.
Die in Artikel 8 des GD Nr. 11/2009 und Artikel 3 des GD Nr. 93/2013 vorgesehene Verwarnung des Quästors stellt ein wichtiges Instrument dar, um im Rahmen emotionaler Beziehungen von verfolgenden oder ernsthaft bedrohlichen Verhaltensweisen abzuschrecken, die – wenn sie noch keine strafbaren Handlungen darstellen – ausarten und so zu viel schwerwiegenderen rechtswidrigen Handlungen führen könnten. Im Jahr 2017 hat der Gesetzgeber mit dem Gesetz 71 die Maßnahme der Verwahrung, die sich bereits im Bereich der Verfolgungshandlungen und der häuslichen Gewalt bewährt hat, auch auf den Schutz minderjähriger Opfer von Cybermobbing ausgedehnt.
Eine Verwarnung kann auf Veranlassung des Opfers beantragt werden; oder, nur im Falle häuslicher Gewalt, auf Initiative des Quästors oder auf Veranlassung – auch anonym – einer dritten Person, die Zeuge von Misshandlungen geworden ist.
Um eine Verwarnung zu beantragen, muss man zu einer Polizeidienststelle gehen und alle Vorfälle, deren Opfer man ist oder deren Zeuge man war, detailliert darlegen: Verletzungen, Schläge, Telefonanrufe, Stalking, Nachrichten in Social Media usw.
Stellt die verwarnte Person nach der Verwarnung ihr Fehlverhalten nicht ein, wird von Amts wegen (ohne Anzeige/Strafanzeige) ein Verfahren eingeleitet und die Strafe für die begangenen Straftaten erhöht.
Der Hauptvorteil der Verwarnung liegt in der Möglichkeit umgehend einzugreifen: Es ist eine Gelegenheit missbräuchliches Verhalten schneller zu beenden und dem Täter eine Rehabilitation zu bieten.
Das heute, am 23. November 2023, vom Quästor von Bozen mit dem CIPM Triveneto unterzeichnete “Zeus-Protokoll” folgt einem anderen, am 4. April 2023 mit der Caritas Bozen unterzeichneten Protokoll.
In Südtirol gibt es daher immer mehr Angebote für Personen, die sich nach einer Verwarnung freiwillig auf den Weg der Besserung begeben wollen.
Das “Zeus-Protokoll” ist eine der vielen Initiativen der laufenden Kampagne der Staatspolizei “Das ist keine Liebe”, die auf der institutionellen Website der Staatspolizei unter folgendem Link zu finden ist:
https://www.poliziadistato.it/articolo/questo-non-e-amore-2023–uniti-contro-la-violenza-di-genere