
(AGENPARL) – gio 14 luglio 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 130/22
zu den heutigen Schlussanträgen der Generalanwältin am Gerichtshof der Europäischen Union in den beiden Rechtsmittelsachen
C-176/19 P Kommission / Servier u.a. und
C-201/19 P Servier u.a. / Kommission
Vermarktung von Perindopril: Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu entscheiden, dass die von der Servier-Gruppe mit Generika-Herstellern geschlossenen Vereinbarungen bezweckte Einschränkungen des Wettbewerbs darstellten, und dass die Feststellungen des Gerichts zu den Vereinbarungen zwischen Servier und Krka und zur Definition des für die Anwendung von Art. 102 AEUV relevanten Marktes aufzuheben sind
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin