(AGENPARL) - Roma, 28 Novembre 2024(AGENPARL) – gio 28 novembre 2024 **Südtiroler Landtag**
Hinweis an die Medien!
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Die Arbeiten im Plenum werden live auf http://www.landtag-bz.org und auf dem YouTube-Kanal des Landtags übertragen. Auf letzterem können Zuschauer während des Streams die Wiedergabe anhalten und zurückspulen, sodass Redebeiträge und Debatten bei Interesse nachgesehen werden können. Auf der Landtagswebsite ist unter https://www.landtag-bz.org/de/videos-der-landtagssitzungen in der Regel am Tag nach der Sitzung eine strukturierte Videoaufzeichnung abrufbar (geordnet nach behandelten Tagesordnungspunkten sowie Rednerinnen und Rednern).
Landtag
Plenarsitzung – Obstbau (2), Zuweisung einer Sozialwohnung, Beflaggung an öffentlichen Gebäuden
**Anträge von Freier Fraktion, JWA Wirth Anderlan und Süd-Tiroler Freiheit**
1. Die derzeitige Höhe und Verwendung der verschiedenen Agrargelder, welche an Südtirols Landwirtschaft gehen aufzuschlüsseln, die direkten und indirekten Anteile, welche an den Südtiroler Obstbau fließen offenzulegen und Maßnahmen zu ergreifen, damit die Fördergelder vermehrt direkt an die Obstbäuerinnen und -bauern weitergegeben werden.
2. Die derzeitigen Förderungen für die Operationellen Programme der Obstgenossenschaften verpflichtend so zu gestalten, dass ein Teil der Förderung für die Investitionen auf den Mitgliedsflächen eingesetzt werden und dadurch innovative Sorten, Neuanlagen und Stützgerüste sowie nachhaltige Bewässerungssysteme gefördert werden können.
3. In Zusammenarbeit mit lokalen und internationalen Stakeholdern und Fachexperten zu erheben, welche alternativen Anbaumethoden und Kulturen für Südtirols Obstbaugebiete und seine gewachsenen Vertriebsstrukturen praktisch und ökonomisch sinnvoll sind.
4. Den Umstieg auf und den Vertrieb von Nischenprodukten auch finanziell zu unterstützen.
5. Die Etablierung von Apfel-Veredelungsprodukten wie Apfelcidre stärker zu fördern.
6. Die Errichtung von Agri-Photovoltaikanlagen auf Obstbauflächen für jene landwirtschaftlichen Betriebe zu ermöglichen, welche den Kriterien des „Höfegesetzes“ entsprechen, wobei die Oberfläche der Solarpaneele limitiert sein muss (z.B. 200 m²) und die betreffende Gemeindeverwaltung die Genehmigung erteilen muss.
Zunächst ergriff Josef Noggler (SVP) das Wort und sagte u.a., dass die Prämissen ein Lagebericht seien, der die Situation widerspiegle. Der geringe Hektarerlös treffe vor allem die Kleinbauern, in der Obstwirtschaft genauso wie in der Viehwirtschaft. Mit den einzelnen Punkten im beschließenden Teil habe er indes ein Problem: Die Bauern seien die Genossenschaften und bestimmten deshalb bereits jetzt, was in diesen passiere. Es sei höchst an der Zeit, dass man das Thema Agri-Photovoltaik angehe – nur mit einer Deckelung von 200 Quadratmetern sei niemandem geholfen.
Madeleine Rohrer (Grüne) erkundigte sich beim Antragseinbringer, weshalb der Weinbau bei diesem Vorschlag außen vor bleibe.
Franz Locher (SVP) erklärte u.a., dass die Produzenten von Lebensmitteln in die zweite Reihe gerückt würden – das gute Geschäft mache der Handel. Obwohl erstere das ganze Jahr arbeiteten. In den Genossenschaften seien die Mitglieder früher Mitglieder und Lieferanten gewesen, heute seien sie nur noch Lieferanten, das Sagen hätten andere. Den vierten Punkt sehe er kritisch: Die Agri-Photovoltaik könne gut gehen, aber man sollte zunächst mit den Dächern beginnen. Man dürfe nicht im Tal alles zulassen und am Berg immer mehr verbieten.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) unterstrich u.a., dass die Obstwirtschaft dieselben Probleme wie die Berglandwirtschaft habe: Die Betriebe seien klein, immer mehr würden aufgelassen. Ein großes Problem sei auch die Bürokratisierung. Er bekomme als Obstbauer einen Beitrag – eine Rückerstattung für die Dispenser, ansonsten nichts. Landwirtschaft sei nicht nur ein Nebenerwerb für sehr viele, Landwirtschaft sei Leidenschaft – und “wir” alle versuchten das Beste fürs Land zu geben. Er unterstütze den Antrag.
LR Luis Walcher verwies in seiner Replik u.a. auf die “medienwirksame” Präsentation des Beschlussantrags im Rahmen der Fachmesse Interpoma. Bei den Kosten beim Beratungsring würden verschiedenste Faktoren berücksichtigt. Zur Agri-Photovoltaik habe die Landesregierung bereits vor vier Monaten einen Startschuss gegeben, damit es an der Laimburg einen Versuch geben könne – die Markterhebung sei durchgeführt worden. Man müsse nun sehen, ob es möglich sei, unter den Anlagen Lebensmittel zu produzieren, dies sei eine Voraussetzung dafür, dass Agri-Photovoltaik ermöglicht werde. In Punkt 4 und 5 würden Nischenprodukte und Veredelungsprodukte angesprochen: Zu den Nischenprodukten habe man kürzlich ein Abkommen zwischen Laimburg und San Michele zu Kastanien getroffen. Aber auch Produkte wie Kräuter würden ein Thema sein. Apfelveredelungsprodukte gebe es zur Genüge. Es gebe in Südtirol eine flächendeckende Beratung, weil das bei den kleinen Betrieben wohl notwendig gewesen sei. Die Beratung möge für den einen oder anderen überflüssig sein, doch für die meisten sei sie notwendig, um sich auf mit den ständig ändernden Gegebenheiten zurechtzufinden. Beim operationellen Programm sei kein privater Unternehmer, der entscheide, was er mache, sondern das seien die Vollversammlungen der Genossenschaften, auf denen es durchaus Diskussionen gebe. Obstbauern würden beim Bauernbund hinsichtlich der Umsetzung neuer Ideen unterstützt. Man wolle mit der Laimburg selbst Versuche bei Nischenprodukten machen, die dabei gemachten Erfahrungen gebe man weiter. Er bitte um Ablehnung des Antrags.
Man sehe nun, wie ein Antrag zerfleddert werde, wenn die Landesregierung die nötige Stimmenmehrheit im Plenum habe – und gestern habe man gesehen, wie Anträge angenommen würden, wenn die Mehrheit fehlt, so Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) u.a. Das Thema Obstwirtschaft werde im Landtag immer wieder aus verschiedenen Blickwinkeln diskutiert; im vorliegenden Antrag gehe es um die Apfelwirtschaft. Diese sei selten Thema, im Gegensatz zur Berglandwirtschaft, in der es allein in der vergangenen Legislatur 90-mal gegangen sei. Es sei wichtig, alle Situationen darzustellen, ebenso wie die Flüsse von Geldern transparent zu halten.
Der Südtirols Obstbau: Ein Erfolgsmodell bereitet Sorgen wurde getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt und mehrheitlich abgelehnt.
1. Die ansuchende Person verfügt seit mindestens 10 Jahren über einen legalen Wohnsitz im Land Südtirol.
2. Die ansuchende Person kann in dieser Zeit eine Arbeitstätigkeit von mindestens 5 Jahren vorweisen.
3. Die Einreise in den Staat und das Land erfolgten auf eine legale Weise.
4. Es erfolgte in der Vergangenheit keine Ausweisung.
5. Es fand in den vergangenen 10 Jahren keine strafrechtliche Verurteilung statt, die über die Verhängung einer Bewährungsstrafe hinausgeht.
6. Angaben von Nicht-EU-Bürgern zur eigenen Vermögenssituation bzw. der Vermögenssituation von zu berücksichtigenden Familienmitgliedern, die im Ausland leben, sind durch eine Erklärung der zuständigen Botschaft zu bestätigen.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan), Erstunterzeichner des Antrags, verwies u.a. auf die hohen Quadratmeterkosten beim Wohnungskauf – insbesondere in bestimmten Gemeinden im Land. Der Hauptgrund für das Bevölkerungswachstum sei die Einwanderung, diese Einwanderer bräuchten auch Wohnraum, den sie selbstverständlich erhielten. 40 Prozent der Wobi-Wohnungen würden an Ausländer gehen, im Verhältnis zu ihrem Anteil an der Bevölkerung überproportional viele. Einheimische würden bei der Zuweisung von Wobi-Wohnungen benachteiligt.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) schickte voraus, dass er es respektlos finde, wenn niemand im Saal zuhöre, und ergänzte u.a., dass der Antrag auf ein Problem hinweise, das es gebe. Wenn die einen alle Unterlagen zum Vermögen vorlegen müssten und andere nicht, handle es sich um eine Ungleichheit. Gestern habe man über den Fall einer jungen Frau gesprochen, die in Terlan fast von einem Flüchtling aus Marokko vergewaltigt worden sei – er frage sich, wie ein Flüchtling aus Marokko stammen könne, Marokko sei kein Kriegsgebiet. Strafrechtlich Verurteilte dürften keine Sozialleistungen erhalten. Südtirol habe die Zuständigkeit zu sagen, wem es seine Sozialleistungen gibt. Zustimmung zum Antrag.
Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte u.a. an einen eigenen Antrag zum Thema. Als Handwerker habe er arbeitsbedingt viel mit Ausländern zu tun gehabt – und wenn diese selbst sagten, dass “wir” blöd seien, weil die Ausländer hier in Sozialwohnungen leben und zugleich zu Hause Höfe kaufen könnten. Das Sozialsystem im Land werde ausgenutzt. Die Einheimischen dagegen müssten sich ausrechnen, wie viele Kinder sie “sich vermögen”. Man müsse den Fleißigen und Tüchtigen belohnen. “Wir” sind eine Gesellschaft, die auf Leistung aufgebaut sei – diese müsse jeder erbringen, Einheimischer und Ausländer.
Madeleine Rohrer (Grüne) sagte u.a. an den Antragseinbringer gerichtet, wie er es schaffen wolle, die 50 Prozent Gesetze abzuschaffen – ein Ziel, mit dem er ihm Wahlkampf angetreten war -, wenn er nun ein neues Gesetz schreiben wolle. Damit beauftrage er nun sogar die Landesregierung, mit der er offenbar zufrieden sei, anstatt selbst ein Gesetz zu schreiben.
LRin Ulli Mair führte in ihrer Replik u.a. aus, dass sie den Antrag zum Teil nachvollziehen könne – auch die Landesregierung wolle die Zugangsvoraussetzungen zu Wobi-Wohnungen möglichst restriktiv halten. Sie regte an, dass der Abg. Wirth Anderlan derartige Anträge künftig mit der Landesregierung absprechen solle – außer es ginge ihm um Material für TikTok-Videos. Die LRin verwies auf Gerichtsurteile zu Regelungen in anderen Regionen, durch welche bestimmte zu restriktive Bestimmungen aufgehoben wurden. Die in Südtirol geltenden Zugangsvoraussetzungen zu Wobi-Wohnungen seien zum Teil strenger als im Antrag vorgeschlagen. Personen ohne Aufenthaltstitel beispielsweise hätten keinen Anspruch auf Sozialwohnungen. Den Vorteil zum Wohle der Einheimischen sehe sie im Antrag nicht. Es gebe bei den Zuweisungskriterien bereits Ausschlussgründe bei Personen, die wegen häuslicher Gewalt verurteilt wurden. Die Frage, die man sich auf jeden Fall stellen müsse, sei, wie man den Besitz im Ausland überprüfen könne – das sei aber bei Nicht-EU-Bürgern schwierig. Sie selbst habe einmal vorgeschlagen, Abkommen mit den italienischen Botschaften vor Ort zu machen; dafür müsste die italienische Regierung tätig werden.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) lud LRin Mair ein, gemeinsam mit ihm ein TikTok-Video aufzunehmen und sagte u.a., dass es ihm in erster Linie darum gehe, dass es den Südtirolern besser gehe. Wenn jemand Hilfe brauche, dass sei auch er dafür, dass er diese erhielte – aber Kultur, Tradition und Werte im Land müssten respektiert und die Sprache erlernt werden.
Der Voraussetzungen für die Zuweisung einer Sozialwohnung wurde getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt und mehrheitlich abgelehnt.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit), Erstunterzeichner des Antrags, erinnerte u.a. daran, dass der Antrag bei der ersten November-Sitzung bereits andiskutiert worden ist und auf Bitte des LH ausgesetzt wurde, um einen eventuellen gemeinsamen Vorschlag zu erarbeiten – der Kollege Stauder habe sich aber nicht mehr gemeldet. Der Abg. erinnerte u.a. an einen eigenen Antrag von 2014 zum Thema – damals habe der LH gesagt, es sei nicht der richtige Zeitpunkt. Er frage sich, wann dieser wäre. Die ganzen staatlichen Symbole würden von den Südtirolern nicht ganz ernst genommen, die Bedeutung werde verkannt. Nationalistisch aufgezwungene Dinge sollten verboten sein – man habe ein vereintes Europa.
Harald Stauder (SVP) sagte u.a., es habe Gespräche mit dem Kollegen Zimmerhofer gegeben und man habe geschaut, einen weniger offensiven Wortlaut für den Antrag zu finden, etwas, das für alle Sprachgruppen im Land passen würde. Man habe sich aber nicht einigen können. Man werde die Sache an sich nicht unterstützen. Auch wenn man das Ansinnen unterstütze, das gemeinsame Bewusstsein durch das Aushängen der Landesfahne zu stärken.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) bemerkte u.a., dass Fahnen eine Symbolik und Bedeutung hätten. Er habe einen Gesetzentwurf “in der Pipeline”, der das Aushängen der Südtiroler Landesfahne betreffe. Er erkundigte sich nach Sanktionen für das Nicht-Aushängen der Fahnen.
Christian Bianchi (Uniti per l’Alto Adige – Lega Alto Adige Südtirol) verwies u.a. darauf, dass das behandelte Thema ein wiederkehrendes sei und zum Teil kontrovers diskutiert worden sei. Das Thema werde zum Teil auch provozierend vorgebracht. Die italienischen Abgeordneten aber hätten entschieden, auf solche Provokationen nicht zu reagieren – diese hätten hier nichts zu suchen. Man habe im Land bereits vor Jahren den Weg des Zusammenlebens eingeschlagen. Keine der Sprachgruppen im Land sollte das Trennende hervorheben, damit könne nichts erreicht werden.
Marco Galateo (Fratelli d’Italia) erklärte u.a. er sei mit den Prämissen einverstanden – aber der Abg. Zimmerhofer sei in der Stellungnahme auf die Toponomastik eingegangen, das sei ein anderes Thema; es gebe auch deutsche Ortsnamen, die ebenso im Italienischen verwendet würden, etwa Obereggen oder Laimburg. Er habe den Eindruck, dass man zwischen den Sprachgruppen provozieren wolle, was wiederum zu Likes auf TikTok führe. Es sei keinem verboten, die Südtiroler Flagge zu hissen – auch er habe diese in seinem Büro.
Er wisse nicht, was er dazu sagen solle, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), Mitunterzeichner des Antrags, u.a. Die LR Bianchi und Galateo würden die Geschichte des Landes nicht kennen: Obereggen sei sehr wohl ein historischer Ortsname. Man wolle die Südtiroler zwingen, die italienische Fahne aufzuhängen – diese sei aber nicht die Fahne der Südtiroler. Es sei eine Frage des Respekts, dass man dies nicht erzwinge. Es gebe keine Sanktionen, wenn die Tricolore nicht aufgehängt werde, auch nicht, wenn die Bürgermeister bei offiziellen Amtshandlungen die Tricolore-Schleife nicht tragen. Die italienische Bevölkerung habe in Südtirol selbstverständlich das Recht, die italienische Fahne aufzuhängen und zu verehren – das stelle niemand in Frage. Die Fahne per se, sei nicht Imperialismus, sondern der Umgang mit der Fahne.
Marco Galateo (Fratelli d’Italia) betonte u.a., dass der Kollegen Knoll ihm Respektlosigkeit vorgeworfen habe – man verlange aber lediglich, dass man die Regeln einhalte.
Er fände das Thema Beflaggungen im Jahr 2024 anachronistisch, so Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) u.a. Es gelte, die Gesetze einzuhalten. Der Antrag wirke wie eine politische Aktion, um Wasser auf die Mühlen zu spülen – und sich damit von all jenen zu entfernen, die für einen gemeinsamen Weg seien. Es handle sich um eine demagogische und politische Logik. Man suche nicht nach einem Kompromiss. Der Begehrensantrag dürfe nicht unterstützt werden.
Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) sagte u.a., sie habe eine Sympathie für den Abg. Knoll und sei zu gewissen Themen seiner Meinung. Bei anderen Themen – wie diesem – nehme er eine anti-historische Haltung ein. “Wir” seien aufgrund der geschichtlichen Entwicklungen das, was “wir” seien. Es gebe bei allen Sprachgruppen den Wunsch, die eigene Sprache und Kultur zu verteidigen – das sei auch richtig. Sie fragte, warum der Abg. Knoll mit derartigen Provokationen in den Landtag komme.
Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit), Mitunterzeichner des Antrags, erinnerte u.a. an ein großes Schützenfest in Villanders in der Zeit als er Schützenhauptmann war und dass damals die Tricolore aufgehängt worden sei, die dann im Laufe des Tages von den öffentlichen Gebäuden “verschwunden” seien. Ihm seien daraufhin eine Haft- und eine Geldstrafe sowie der Entzug der Staatsangehörigkeit angedroht worden. Der Staat sei mit Härte gegen ihn vorgegangen. Wenn man nun sage, die italienische Flagge sei nicht Imperialismus, dann stimme das nicht.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Rosmarie Pamer sagte in ihrer Replik u.a., dass es zur Beflaggung eine eigene Regelung durch ein Dekret des Landeshauptmanns von 1992 gebe. Es sei eine eigenständige Regelung, das sei in anderen Regionen nicht so. Wenn man auch im Bereich des Zeremoniells weitere Zuständigkeiten ins Land holen könnte, sei es nicht korrekt, einen Begehrensantrag vorzulegen und so zu tun, als gebe es nichts Eigenständiges. Man werde den Antrag ablehnen.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) nahm Stellung zu einigen Redebeiträgen in der Diskussion und schlug für den beschließenden Teil einen Kompromiss vor. Er werde einen diesbezüglichen Änderungsantrag einbringen und den Antrag jetzt aussetzen.
(Fortsetzung folgt)
**tres**
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