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(AGENPARL) – mer 28 febbraio 2024 **Südtiroler Landtag**
Landtag
III. GGA: Ja zu Änderungen am Haushaltsvoranschlag 2024-2026
**Stauder zum Vorsitzenden des Ausschusses gewählt, Deeg zur stellvertretenden Vorsitzenden, Foppa zur Schriftführerin. LGE der Landesregierung (“Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026 und andere Bestimmungen”) und LGE des Team K („Änderungen des Landesgesetzes vom 21. Januar 1987, Nr. 2, ‚Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol‘“) gebilligt**
Der III. Gesetzgebungsausschuss des Landtages () war am heutigen Mittwoch, 28. Februar, zu seiner ersten Sitzung einberufen. Auf dieser wurde zunächst Harald Stauder (SVP) zum Vorsitzenden gewählt, Waltraud Deeg (SVP) zur stellvertretenden Vorsitzenden und Brigitte Foppa (Grüne) zur Schriftführerin.
Im Anschluss wurde der „Änderungen zum Haushaltsvoranschlag der Autonomen Provinz Bozen 2024-2026 und andere Bestimmungen“ (eingebracht von LH Arno Kompatscher) behandelt. Der LGE befasst sich laut Begleitbericht neben Änderungen am Haushaltsvoranschlag auch mit anderen Bereichen, u.a. mit der Ausstattung der Fonds zugunsten der Lokalfinanzen für die Jahre 2024, 2025 und 2026, der Änderungen bei der Regelung der Vergabe von Konzessionen für große Ableitungen von Gewässern zu hydroelektrischen Zwecken und den Befugnissen der Vergabestellen.
Der LGE wurden mit 4 Ja (des Vorsitzenden Stauder sowie der Abgeordneten Deeg, Angelo Gennaccaro und Paul Köllensperger) und 3 Enthaltungen (der Abgeordneten Leiter Reber, Foppa und Zimmerhofer) gebilligt.
“Der Gesetzentwurf zum Haushalt wurde mehrheitlich gutgeheißen”, erklärte Ausschussvorsitzender Stauder. “Das ist ein wichtiger Schritt für die Landesverwaltung, um weiterarbeiten zu können.” Die Diskussion zum LGE sei sehr konstruktiv gewesen und habe in einer positiven Atmosphäre stattgefunden.
Der Landesgesetzentwurf Nr. 18/24 wird im zweiten Teil der März-Sitzung (19. bis 21. März) vom Plenum des Landtages behandelt werden; die Abgeordnete Foppa hat einen Minderheitenbericht angekündigt.
Auf der Tagesordnung der heutigen Ausschusssitzung standen zudem von zwei weitere Landesgesetzentwürfe:
„Änderungen des Landesgesetzes vom 21. Januar 1987, Nr. 2, ‚Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol‘“ (eingebracht von den Abg. Paul Köllensperger, Alex Ploner, Franz Ploner und Maria Elisabeth Rieder);
„Änderungen des Landesgesetzes vom 11. August 1998, Nr. 9, ‚Finanzbestimmungen in Zusammenhang mit dem Nachtragshaushalt des Landes Südtirol für das Finanzjahr 1998 und für den Dreijahreshaushalt 1998-2000 und andere Gesetzesbestimmungen‘“ (eingebracht von den Abg. Paul Köllensperger, Alex Ploner, Franz Ploner und Maria Elisabeth Rieder).
Letzterer befasst sich mit der Steuer auf die Wertschöpfung, der sogenannten IRAP, die laut LGE wieder auf den früher verminderten Satz von 2,68 Prozent reduziert werden solle. “Der LGE”, so Ausschussvorsitzender Stauder, “konnte nicht zu Ende behandelt werden, weil zunächst ein Gutachten der Finanzabteilung des Landes notwendig ist, da das Gesetz finanzielle Auswirkungen auf den Landeshaushalt hätte.”
Zu Ende diskutiert und gutgeheißen (mit 4 Ja – der Abgeordneten Köllensperger, Foppa, Leiter Reber und Zimmerhofer – und 3 Enthaltungen – des Vorsitzenden Stauder sowie der Abgeordneten Deeg und Gennaccaro) wurde indes der zweite heute behandelte Gesetzentwurf des Team K, der Landesgesetzentwurf Nr. 4/23: Laut Begleitbericht ist das Ziel desselben, dass “die Übertragung von Sachen der öffentlichen Hand in die Kategorie der veräußerlichen Vermögensgüter und die anschließende Veräußerung derselben nur unter der Bedingung möglich ist, dass der Veräußerung kein anderes öffentliches Interesse entgegensteht; dies gilt insbesondere für Liegenschaften mit kultureller, historischer, künstlerischer, landschaftlicher oder ökologischer Bedeutung.”
“55.000 Menschen haben eine Petition gegen den Ausverkauf unserer Naturdenkmäler unterschrieben”, unterstrich Paul Köllensperger, Erstunterzeichner des LGE. “Ich hatte in der vergangenen Legislaturperiode bereits einen ähnlichen Gesetzesentwurf eingebracht, der leider abgelehnt wurde. Nun freue ich mich, dass dieser LGE heute im Ausschuss ohne Gegenstimme angenommen wurde und hoffe, dass er auch im Plenum eine Mehrheit finden wird.” Ausschussvorsitzender Stauder ergänzte: “Wenn die Zielrichtung des Landesgesetzentwurfs Nr. 4/23 auch von allen geteilt wurde, so muss er doch in einigen Teilen noch genauer definiert werden.”
**(tres)**
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