(AGENPARL) - Roma, 7 Giugno 2023 - (AGENPARL) – mer 07 giugno 2023 **Südtiroler Landtag**
Landtag
Plenarsitzung – Ärztlich assistierter Suizid und muttersprachlicher Unterricht
**Anträge von Demokratischer Partei – Bürgerlisten und Süd-Tiroler Freiheit**
Sandro <strong>Repetto</strong> (Demokratische Partei – Bürgerlisten) unterstrich, dass es sich hier um ein sensibles Thema handle. Auf nationaler Ebene sei in den vergangenen Jahren rund um den ärztlich assistierten Suizid einiges passiert: Die Richter des Verfassungsgerichtshofs hätten einen spezifischen Bereich ausgemacht, in dem die strafrechtliche Ahndung aufgrund von Beihilfe zum Suizid gemäß Artikel 580 des Strafgesetzbuchs nicht verfassungskonform sei. Dabei gehe es um die Fälle, in denen Personen Beihilfe zum Suizid geleistet wird, die an einer irreversiblen Krankheit leiden, welche unerträgliches körperliches oder psychisches Leid verursacht, und die dank lebenserhaltender Behandlungen – wie zum Beispiel der künstlichen Zufuhr von Flüssigkeit und Nahrung – weiter am Leben gehalten werden, und voll und ganz in der Lage seien, freie und bewusste Entscheidungen zu treffen. Gemäß dem Staatsgesetz zur Patientenverfügung könnten Personen, die diese Voraussetzungen erfüllen, entscheiden, sich sterben zu lassen; sie könnten die Unterbrechung der lebenserhaltenden Maßnahmen beantragen und sich einer kontinuierlichen starken Sedierung unterziehen, die sie bis zum Zeitpunkt des Todes in einen Zustand der Bewusstlosigkeit versetzt. Diese Entscheidung müsse auch der Arzt respektieren. Das Gesetz erlaube es dem Arzt jedoch nicht, den Patienten Behandlungen zukommen zu lassen, die zum Tod führten. Um sterben zu können, seien die Patienten also gezwungen, einen längeren Weg auf sich zu nehmen, der auch für die Angehörigen äußerst schmerzvoll sein könne. Der Verfassungsgerichtshof sei zu dem Schluss gelangt, dass diese Diskriminierung zu beseitigen sei. Dazu sei im Gesetz über die Patientenverfügungen ein „Bezugspunkt“ festgemacht worden, auf den man sich bezüglich des Verzichts auf die für das Überleben der Patienten erforderlichen Behandlungen und der Gewährleistung einer angemessenen Schmerztherapie und Palliativversorgung zurückgreifen könne. Zudem hätten die Verfassungsrichter festgestellt, dass die Überprüfung der Voraussetzungen für den assistierten Suizid, damit diese Beihilfe als legal erachtet werden kann, und der Art und Weise, in der diese durchgeführt wird, bis zur Verabschiedung entsprechender Gesetzesbestimmungen weiterhin den öffentlichen Einrichtungen des staatlichen Gesundheitsdienstes anvertraut werden sollte. Das Urteil lege demnach bestimmte Voraussetzungen für den Zugang zur ärztlich assistierten Selbsttötung fest und schreibe weiters vor, dass der staatliche Gesundheitsdienst die Überprüfung dieser Bedingungen und der Modalitäten für die Einnahme eines Medikaments durchführen soll, damit ein möglichst schneller, schmerzfreier und würdiger Tod gewährleistet werden kann. Im Rahmen der Zuständigkeit der Regionen und folglich der Autonomen Provinz Bozen, sei es notwendig, die vom Verfassungsgerichtshof durch ein unmittelbar vollstreckbares Urteil beschriebenen Aufgabenbereiche, Fristen und Verfahren festzulegen, unbeschadet der Notwendigkeit eines Staatsgesetzes, das die heute bestehende Diskriminierung zwischen Patienten abschaffen soll. Es handle sich beim Thema ärztlich assistierter Suizid um ein ethisches Problem, das aber angegangen werden müsse; dazu gebe es verschiedene Zugänge. Er bat um Annahme des Antrages, um damit ein Zeichen zu setzen.<br>
Auch Franz <strong>Ploner </strong>(Team K) verwies auf die Diffizilität des Themas. Vom Verfassungsgerichtshof sei der klare Auftrag ans Parlament gegangen, den Art. 580 des Strafgesetzbuches entsprechend zu ändern. Er selbst, so der Abgeordnete, wolle von selbstbestimmten Sterben sprechen, nicht von ärztlich assistiertem Suizid. Doch in Art. 580 stehe nach wie vor klar drin, dass ein Arzt, der in welcher Form auch immer assistiere, strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden könne. Die Autonomie des Menschen stehe aber höher als die medizinische Leistung, das stehe auch in Art. 32 der Verfassung. Er sei der Meinung, dass es höchste Zeit wäre, den Art. 580 zu revidieren. Es gebe in Südtirol die ethischen Beratungen. Man werde den Antrag mittragen.<br>
Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) sagte, man habe in der Coronazeit gesehen, der vom Abg. Ploner zitierte Verfassungsartikel wert sei. Jeder, der Medizin studiere, wolle ein Leben retten, nicht eines beenden. Was aber nicht bedeute, dass man nicht begleiten könne. Die Frage sei, ab wann ein Leben nicht mehr lebenswert sei. Er berichtete von einem Beispiel einer Bekannten, die nach einer Bauchspeichelkrebserkrankung in die Schweiz gegangen sei, um dort zu sterben – zu einem Zeitpunkt, an dem es ihr noch gut gegangen sei; dies habe die Angehörigen belastet. Knoll beantragte eine getrennte Abstimmung der beschließenden Punkte, da es eine ethische, breite Diskussion brauche, bevor es die Einrichtung eines Zentrums geben solle.<br>
Brigitte <strong>Foppa</strong> (Grüne) verwies zunächst auf persönliche Erfahrungen und auf eine Ausbildung, die sie derzeit mache. Ein großer Teil der Selbstbestimmung gehe durch die derzeitigen Regelungen verloren. Die Selbstbestimmung im Angesicht von Todesnähe und großer Schmerzen aufgeben zu müssen, stelle sie sich schrecklich vor. Der Antrag habe Ansätze, die in die richtige Richtung gingen, deshalb würden die Grünen diesem zustimmen.<br>
Wenn es um den assistierten Suizid, Sterbehilfe gehe, müsse er an Dinge denken, die die eigene Familie betroffen habe, so Marco <strong>Galateo </strong>(Fratelli d’Italia). Er werde gegen den Beschlussantrag stimmen – wenn auch mit großem Respekt vor allen, die das Thema persönlich betreffe. Die Anzahl der Fälle von assistiertem Suizid sei stark angestiegen. Die Frage, die sich stelle, sei: Wer entscheidet, wer auf Assistenz zurückgreifen dürfe und wer nicht? Es gebe im Ausland einige extreme Fälle. Doch wenn in unseren Regelwerken die Öffnung dieses Weges ermöglicht wird, könnten Menschen dazu verleitet werden. <br>
Magdalena <strong>Amhof</strong> (SVP) unterstrich, dass die Thematik rund um wie “mein Leben zu Ende gehen soll, wenn ich todkrank bin” sei eine zutiefst ethische. Es gebe verschiedene Zugänge, wie das Leben in solchen Situationen beendet werden könne. Für den ärztlich assistierten Suizid fehlten noch rechtliche Grundlagen. Um auch den Ärztinnen und Ärzten eine Sicherheit zu geben, brauche es eine rechtliche Grundlage. Man habe ein Ethikkomitee, das sich stark mit dem Thema befasse. Als Landtag solle man stark für die Thematik sensibilisieren und Druck darauf ausüben, dass die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen würden.<br>
LH Arno <strong>Kompatscher</strong> schickte voraus, dass man dem Beschlussantrag nicht zustimmen könne – der Grund sei rechtlicher Natur. Das Thema werde in vielen Ländern der Welt diskutiert, es gebe Länder, in denen es geregelt sei, und solche, in denen nicht. Er persönlich halte es richtig, dass es Regelungen gebe – auch damit es keine Form des Missbrauchs geben könne. Es gebe keinen Spielraum dafür, dass der Themenbereich autonom mit Landesgesetz geregelt werden könne. Doch sobald es staatliche Normen gebe, sei man bereit, zu agieren. Man habe aber die Ethikkommission bereits um Fachleute aus dem Bereich erweitert. Italien sei in dieser Frage sehr restriktiv, bis zum bekannten Gerichtsurteil. Das Parlament sei nun gefragt, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, das Land sei dafür gerüstet.<br>
Sandro <strong>Repetto</strong> (Demokratische Partei – Bürgerlisten) berichtete, er habe sich bei Verfassungsexperten erkundigt, ob das Land in dieser Frage tätig werden könne. Die Antwort sei positiv. <br>
Die einzelnen Forderungen des Antrags wurden in getrennten Abstimmungen mehrheitlich <strong>abgelehnt</strong>.</p>
Es gehe um Maßnahmen zur Entwicklung von Problemschulen, erklärte Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) und verwies auf Fälle von Gewalt, die in den vergangenen Monaten bekannt wurden. “Das Recht auf muttersprachlichen Unterricht gelte für deutsche und italienische Schüler gleichermaßen, werde aber vor allem in Bozen unterlaufen. In vielen deutschen Schulen werden oft Kinder eingeschrieben, die kein Wort Deutsch sprechen. Sie stammen aus italienischen oder ausländischen Familien. Die Zahlen sind eindeutig: 55 Prozent der Bozner Kinder sind für das kommende Schuljahr in die erste Grundschulklasse einer deutschen Schule eingeschrieben. Die deutschsprachige Bevölkerung macht in Bozen aber nur knapp 25 Prozent aus!<br>
Deutschsprachige Schulkinder erleiden in Klassen, in denen sie in der Unterzahl sind, mehrere Nachteile. Sie sind in Fächern, die auf Deutsch unterrichtet werden, unterfordert. Im Italienischunterricht sind sie hingegen überfordert, weil Lehrer in diesem Fach das verlangen, was der Mehrheit zumutbar ist. Zwischen der deutschen und italienischen Schule gibt es zudem seit Jahren eine ungerechte Ungleichbehandlung: Bei gleichem Bildungsauftrag wurde die italienische Schule in Südtirol mit fast doppelt so viel Geld ausgestattet. Der muttersprachliche Unterricht darf durch die zunehmende Anwesenheit von anderssprachigen Schülern nicht länger beeinträchtigt werden. Es gilt: fördern, prüfen, umverteilen, beschränken! Es ist grundsätzlich zu begrüßen, wenn Italiener und Ausländer, die in Südtirol leben, Deutsch lernen. Wenn die deutsche Schule dadurch aber ihren Charakter und ihre Leistungsfähigkeit verliert, ist niemandem geholfen. Für großes Aufsehen hat letzthin auch der Hilferuf zweier Lehrer gesorgt, die sich anonym an die Öffentlichkeit gewandt haben, um auf die zunehmende Gewalt und die damit verbundene Entwicklung von Problemschulen hinzuweisen. Insbesondere mit ausländischen Schülern gibt es immer wieder massive Probleme, so wurde beispielsweise vor wenigen Wochen ein einheimischer Schüler in Meran von ausländischen Schülern brutal verprügelt. Bedenklich ist auch die zunehmende Anzahl von Jugendlichen und Schülern mit psychischen Problemen, die einer besonderen Betreuung und Begleitung bedürfen, wofür jedoch nicht genügend Personal und Finanzmittel zur Verfügung gestellt werden. Dies alles macht das Unterrichten an den Schulen immer schwieriger und geht letztlich auf Kosten aller Schüler.” Die Schule in Südtirol habe auch einen autonomiepolitischen Bildungsauftrag, dafür Sorge zu tragen, dass die Sprache und Kultur erhalten blieben, doch dieser Auftrag könne mit den gegenwärtigen Entwicklungen nicht wahrgenommen werden. Dazu komme das Problem der zunehmenden Gewalt an den Schulen. Das seien problematische Entwicklungen, bei denen man – solange man es könne – gegensteuern müsse. Ansonsten gehe es auf Kosten der zukünftigen Generationen. <br>
Er tue sich etwas schwer mit dem Beschlussantrag, so Alex <strong>Ploner </strong>(Team K), weil er in eine Richtung gehe, mit der er nicht einverstanden sei. Er wolle aber nicht abstreiten, dass es in den Schulen im Land Probleme gebe. Er habe mit einer Lehrperson aus einem Tal gesprochen, die ihm von einheimischen, bildungsfernen Familien erzählt. Mit dem Antrag wolle man das Problem an die italienischen Schulen verlagern, damit werde es nicht gelöst. Dieses anzugehen sei eine Herausforderung. Was das sprachliche Problem angehen, dann spiele man jetzt Feuerwehr, weil man in der Vergangenheit nicht gehandelt habe. Man müsse jetzt viele Dinge mitdenken; die Kinder müssten abgeholt und begleitet werden. Es brauche dort, wo die Probleme entstehen, Fachleute, und nicht in einem zweiten, dritten oder vierten Moment; er bekomme von Lehrpersonen rückgemeldet, dass es im System hake. Er beantragte eine getrennte Abstimmung des beschließenden Teils.<br>
Brigitte <strong>Foppa</strong> (Grüne) bemerkte, der Kollege Knoll mache mit diesem Antrag etwas sehr Perfides: Die reellen Voraussetzungen würden mit der Thematik der Sprachen überlagert. Und wenn ein Kind die Sprache nicht kenne, dann dürfe es nicht rein oder müsse raus; wenn es in der deutschen Schule nicht klappe, dann müsse es in die italienische Schule und wenn es auch dort nicht klappe, dann vielleicht auch noch in die ladinische. Doch wenn es auch diese Sprache nicht kann, was passiere dann? Und auch das gewalttätige Kind darf nicht hinein. Doch auch diese Kinder haben ein Recht auf Schule. Und was das Draußenhalten mit den Menschen mache, habe die Vergangenheit bereits ausreichend gezeigt. Die reale Welt gebe allen Kindern und Familien die gleichen Rechte – dahinter stehe sie, der Kollege Knoll offenbar nicht. <br>
Das “Deutsche gegen Italiener” sei der Kern des Beschlussantrags, schickte Diego <strong>Nicolini</strong> (5 Sterne Bewegung). Der Antrag sei ein Sammelsurium von Fake News angereichert mit rassistischen Elementen, und er sei ein Angriff auf die Italienischunterrichtenden. Wenn jemand den Sprachtest nicht besteht, wohin geht das Kind dann? Es hat doch ein verfassungsmäßiges Recht auf Schulbesuch. Es gebe in bestimmten Vierteln in Bozen Banden, doch das sind mehrsprachige Gruppen. Der Antrag vermische reale Probleme mit Vorurteilen.<br>
Myriam <strong>Atz Tammerle</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) sagte – an Brigitte Foppa gerichtet -, der ursprüngliche Beschlussantrag habe den muttersprachlichen Unterricht vorsehen, dann habe man einen weiteren Punkt, eine weitere Thematik angefügt – alles spiele sich in der Schule ab. Sie nehme an, dass dies in diesem hohen Haus diskutiert werden könne. Es gebe Schüler, die weder der deutschen noch der italienischen Sprache mächtig seien, auch deren Eltern nicht – wie wolle man mit diesen Schülern oder deren Eltern kommunizieren? Deshalb sollten die Sprachkurse angeboten werden. Alles sei in der Vergangenheit in die Richtung gegangen, alle möglichen Sprachen müsse man können, doch das Deutsche, die Muttersprache, sei in den Hintergrund gerückt worden. Es sei vor allem auch wichtig, den muttersprachlichen Unterricht zu fördern. Es gehe im Antrag um die Wahrung der Schulsprache.<br>
Was hat das Kind, das einer Sprache nicht ausreichend mächtig ist, mit dem Kind zu tun, das mit dem Messer in die Schule kommt, fragte Riccardo <strong>Dello Sbarba </strong>(Grüne) – dies sei die Frage, die der Abg. Knoll beantworten müsse. Es gebe Kinder, die keine der drei Landessprachen können, doch diese bräuchten Bildung – doch, wenn es einen Sprachkurs macht, dann ist es ein Jahr lang ausgeschlossen. Ganz abgesehen davon, dass die Kinder das Recht und die Pflicht haben, zur Schule zu gehen.<br>
Marco <strong>Galateo </strong>(Fratelli d’Italia) sagte – an den Abg. Dello Sbarba gerichtet -, auch er frage sich, was man mit den Kindern ohne Sprachkenntnisse machen solle. Es gebe diesbezüglich ein großes Problem im Land, das sagten auch die Daten und das könne man nicht in Abrede stellen. Man müsse eine Antwort an Familien geben, an Familien, die sich ordentlich verhalten – darunter auch ausländische -. Es gebe bei Opfern von Gewalt die Panik, wieder in die Schule zurückzukehren, und das Gefühl alleingelassen worden zu sein. In der Pflichtschule hätten die Schüler die Pflicht, die andere Sprache zu lernen – ansonsten gebe es keine Integration. Er sei froh über die getrennte Abstimmung, denn zu einigen Punkten wolle er mit Ja stimmen.<br>
Er habe die Diskussion mit sehr großem Interesse verfolgt, so Helmuth <strong>Renzler</strong> (SVP), sei aber zur Erkenntnis gekommen, dass man den wesentlichen Punkt außer Acht lasse: Das Autonomiestatut garantiere den Unterricht in der Muttersprache, doch in der Praxis habe man dies im Großteil der Schulen in den Städten nicht mehr. Er frage sich, ob die Deutschsprachigen im Staate Italien plötzlich Mehrheit seien oder noch immer Minderheit – und müsse man als Minderheit geschützt werden oder nicht. Tatsache sei, dass wenn es nicht gelinge, den deutschsprachigen Schülern deutschsprachigen Unterricht zu garantieren, dann werde man irgendwann auch auf dieser Seite Gewalt haben. Er bat den zuständigen Landesrat darum, dass das Recht auf deutschsprachigen Unterricht beibehalten bzw. wiederhergestellt werde. <br>
Magdalena <strong>Amhof</strong> (SVP) erinnerte daran, dass seit der letzten Legislatur sehr viel unternommen wurde, um das Sprachkurrikulum der Schülerinnen und Schüler auszubauen – auch um den besonderen Situationen im Land gerecht zu werden. Sie sei der Meinung, dass es nicht sinnvoll sei, ein Kind zum Erlernen der Sprache aus der Klasse herauszunehmen. Das Ergebnis einer inklusiven Methode sei das bessere. Maßnahmen dazu seien auch im Omnibusgesetz, das diese Woche im Landtag behandelt werden soll, festgeschrieben. Man wolle die betroffenen Schüler und Eltern besser auf dem Weg begleiten. Man wolle auch die Schüler unterstützen und fördern, die Muttersprachler seien und die Schulsprache sprechen. Eltern seien verfassungsmäßig verpflichtet, ihre Kinder im schulischen Bereich zu unterstützen. Man werde den Antrag nicht unterstützen.<br>
Er finde, der Beschlussantrag sei ein “Zusammenbrauen von alles a bissl”, schickte LR Philipp <strong>Achammer</strong> voraus. Die Schule sei ein Spiegelbild der gesellschaftlichen Entwicklung; die Kinder seien die ersten, die diese Entwicklungen spürten. Die Kinder würden oft auch familiär alleine gelassen. Doch Schule könne nicht alles lösen, was draußen passiere und falsch laufe. Zur Thematik Sprache: Man könne keine Einschreibung von vornherein ablehnen. Sprachintensivunterricht nach österreichischem Modell gebe es laut staatlichen Bestimmungen nicht. Es werde immer wieder gefordert, dass sprachkomplexen Schulen mehr Personal zugewiesen werden solle, das werde getan – der LR verlas eine Liste von zusätzlichem Personal, das im kommenden Jahr zugewiesen werde. Auch Schulpädagogen und Integrationsmitarbeiter würden aufgestockt. Doch irgendwann reiche das Aufstocken nicht mehr aus, um alles auszubügeln. Wenn man die strukturell bedingten Basiskosten herausrechne, dann seien die Kosten für die deutschen Schulen weit unter jenen der italienischen. Es gebe also Unterschiede. Es störe ihn, dass man nun sage, die Lehrpersonen dürften in Südtirol nicht über die Schwierigkeiten reden – er sage: “Bitte redet darüber!” Zu Punkt 5 des beschließenden Teils des Antrags bemerkte der LR, dass nur das Jugendgericht dauerhafte Maßnahmen setzen dürfe, das sei für die Schulen nicht möglich. Es werde immer wieder gesagt, dass es in den Schulen mehr Berufsbilder benötige, doch der Schulsozialarbeiter sollte ausreichen – dieser stelle das Bindeglied zu anderen Stellen dar. Man lehne den Beschlussantrag in dieser Form ab.<br>
Sven <strong>Knoll</strong> (Süd-Tiroler Freiheit) verlas einen Gesetzestext von 1988 und unterstrich, dass dieses Gesetz aber nicht angewandt werde. Nirgendwo im vorliegenden Beschlussantrag stehe, dass die Schüler hinausgeworfen werden sollten. Man habe darauf hingewiesen, dass 1988 die Situation einen andere gewesen sei, es drei Sprachgruppen gegeben habe; heute sei das anders. So wie die deutschen Schüler würden auch die italienischen darunter leiden, wenn plötzlich zum Großteil Ausländer in der Klasse sitzen würden. Dieses Problem müsse angegangen werden. Wenn mehr als ein Viertel der Schüler einer Klasse der Unterrichtssprache nicht mächtig seien, dann leide der Unterricht darunter, das hätten Studien belegt. Die Intensivklassen seien eine Möglichkeit für die Schüler, die Unterrichtssprache zu erlernen. Es müsse im Interesse aller sein, dass auch Ausländerkinder die deutschsprachigen Schulen besuchten – aber dafür seien Sprachkenntnisse notwendig. Was die Gewalt anbelange: Was wiege mehr – das Recht auf Sicherheit für die Schüler oder das Recht auf Schulbesuch für den Gewalttäter? Die Eltern wollten, dass die Kinder in Sicherheit die Schule besuchen könnten.<br>
Der Beschlussantrag Nr. 712/23 wurde getrennt nach Prämissen und den einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt: Die Prämissen sowie die Punkte 1, 2, 3, 4 und 5 wurden mehrheitlich <strong>abgelehnt</strong>.</p>
<p><a href="https://www.landtag-bz.org/de/tagesordnung-landtag">Die Arbeiten im Plenum werden um 14.30 Uhr fortgesetzt</a>. <a href="https://www.landtag-bz.org/de/pressemitteilungen/einladung-fur-die-medien-vorstellung-der-ergebnisse-des-jugendparlaments-zur-alpenkonvention-am-7-juni-230601">Zuvor stellen von 14 bis 14.30 Uhr</a> <a href="https://www.landtag-bz.org/de/pressemitteilungen/einladung-fur-die-medien-vorstellung-der-ergebnisse-des-jugendparlaments-zur-alpenkonvention-am-7-juni-230601">die Schülerinnen und Schüler der Fachoberschule für Tourismus und Biotechnologie „Marie Curie” in Meran die Ergebnisse des Jugendparlaments zur Alpenkonvention zum Thema „Lebensqualität in den Alpen“ im Landtag vor.</a></p>
**(tres)**
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