(AGENPARL) – ven 14 aprile 2023 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Ja zur Anpassung der GIS für Senioren und Menschen mit Behinderung](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt674904)
Landtag – Antrag der SVP zum Josefitag als Feiertag sowie Landesgesetzentwurf Nr. 132/23 “Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3 ‘Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)'”
Gerhard Lanz (SVP) erklärte, dass der Ersetzungsantrag deshalb notwendig gewesen sei, weil ein Punkt erst kürzlich bereits im Landtag genehmigt worden sei. Der Grund für den Beschlussantrag sei eine Antwort des LH auf eine Anfrage zum Thema, die im März beantwortet worden ist. Der konkrete Weg zur Einführung des Feiertages wäre, dass die Landesverwaltung den 19. März als Feiertag definiere, die Form wäre zu definieren, etwa einen verpflichtenden Urlaubstag. Ziel wäre, dass dieser zusätzliche Feiertag später im ganzen Land und auch in der Privatwirtschaft gelte. Es sei ihm bewusst, dass das Thema immer wieder aus verschiedenen Sichtweisen betrachtet werden müsse. Die Kollegin Bacher habe die Anfrage gemeinsam mit ihm eingereicht und hätte auch diesen Antrag gerne mitunterschrieben, es sei ein Missverständnis, dass dies nicht erfolgt sei – sie stehe mit vollem Einsatz hinter dem Thema des Antrages.
Marco Galateo(Fratelli d’Italia) erklärte, auch er sei ein Unterstützer dieses Antrages – und zwar, weil er dafür sei, dass die katholischen Feiertage wieder eingeführt werden sollten.
Es sei bereits darauf hingewiesen worden, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit), dass es bereits Initiativen im Landtag zur Wiedereinführung des Josefitages als Feiertag gegeben habe, auch von der Süd-Tiroler Freiheit, die dieses Ansinnen unterstütze. Er sehe jedoch eine Problematik, wenn es nur für die öffentliche Verwaltung gelten solle – dies könne als Privileg verstanden werden, doch es solle etwas sein, was für die gesamte Bevölkerung gelte. Eine Anregung, die im Zuge des Dreier-Landtages besprochen werden könnte, wäre, ob diese Initiative nicht für die ganze Euregio gelten könne, es wäre ein gemeinsamer Feiertag, der historisch begründet wäre. Man habe auch bereits Vorschläge gebracht, welche Tage dafür genutzt werden könnten, etwa der 2. Juni. Der Antrag werde unterstützt.
Helmut Tauber (SVP) sagte, die Wiedereinführung des Josefitages sei ein wichtiges Thema. Südtirol brauche einen eigenen Feiertag, an dem die Identifikation mit dem Land gelebt werden könne. Alle Partner müssten dabei ins Boot geholt werden, um eine Lösung zu finden. Der Vorschlag Knolls, die Diskussion im Dreier-Landtag zu führen, gefalle ihm sehr.
Der Kollege Tauber möchte einen eigenen Feiertag, so Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), aber Südtirol habe bereits einen regionalen Feiertag, nämlich den Pfingstmontag. Dieser könnte einfach gegen den 19. März getauscht werden. Der Pfingstmontag werde nicht für Kirchliches genutzt, sondern insbesondere als Frühlingswochenende und für Urlaub, auch seien bereits viele Touristen im Land. Man spreche hier viel mehr von einem zusätzlichen Feiertag, weil es der 19. März nicht wert sei, auf einen anderen Feiertag dafür zu verzichten – wohl auch weil an diesem Tag im März touristisch weniger los sei. Von den knapp 50.000 öffentlichen Bediensteten seien 10.000 im Sanitätsbetrieb tätig, die bekämen eh nicht frei; letztlich hätten dann nur 15 Prozent der arbeitenden Südtiroler frei. Dies könne zu Schwierigkeiten führen. Die Schulen müssten wohl einen anderen freien Tag für den Josefitag tauschen. Wenn es so wichtig wäre, den Josefitag aktiv zu begehen, hätte die Politik bereits andere Aktionen setzen können.
Josef Unterholzner (Enzian) erinnerte daran, dass der Josefitag auch der Vatertag ist. Wenn es sich ausgehe, könne man den jeweiligen Josefitag auch im Landtag begehen.
St. Josef sei auch der Schutzpatron der Arbeit und des Handwerks und sei mit Dekret von Kaiserin Maria Theresia als Landesfeiertag für Tirol eingeführt worden, erinnerte LR Waltraud Deeg, die den Einbringern für den Antrag dankte. Damit setze man ein starkes Signal für ein Anliegen, das man schon seit langem vorantreibe. In diesem Sinne werde man auch die Gespräche mit den Sozialpartnern weiterführen.
Gerhard Lanz erinnerte an die verschiedenen Vorstöße zum Thema im Landtag. Es sei nicht leicht, das Anliegen umzusetzen, vor allem im privaten Sektor. Er nahm auch die Vorschläge der Vorredner für eine angemessene Veranstaltung am Josefitag auf. Auch eine Ausdehnung auf das gesamte Tirol sei begrüßenswert, das könnte man beim Dreierlandtag besprechen.
Die Prämissen des Antrags wurden mit 22 Ja, 1 Nein und 4 Enthaltungen angenommen, Punkt 1 und Punkt 2 einstimmig mit 27 Ja, Punkt 3 mit 22 Ja und 7 Enthaltungen.
[Landesgesetzentwurf Nr. 132/23](https://r.news.siag.it/tr/cl/xPS9Td8Ocatpgg6jJTLfDQJWiMBuw4K3SSA9VyJoQ2APEb4xGsJKll8_2oYqsX0jsTFyvGev6TCwFaFbUG3WeRs_tQSOm6URmVgDiedB5W_HUJcK4527LVzvYpkCErRbbmx1f9_xh5_08zraCi-8kEZ8c2uHGtMIF46E9FwHq3xm8I0uinDFzUDx-wyF6NB-ZKP5_NWMiDTdLF0Dcv_Fx3nk0pXm7Ym5wIU_5-NgK2gZmcBhEZFwhyozzUcj935nWWe09YrKViUlh6BqfbP2GfCkI2b-yzLp29H2J9Q7z1OJDAEAQ0pwph6P1Q0FdSkeMlwLuvqOHmxuc1RJq-M6I3H5sZnnn0kvbTI0tpw7VSLxZfYOqi4Ryg) Änderung des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3 „Einführung der Gemeindeimmobiliensteuer (GIS)“ (eingebracht vom Abg. Gerhard Lanz): Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, heißt es im Begleitbericht des Einbringers, wird die Bestimmung zur Gleichstellung der Hauptwohnung für Seniorinnen und Senioren sowie für Menschen mit Behinderung neu geregelt. Derzeit sieht das Gesetz vor, dass im Fall von Verlegung des Wohnsitzes in genehmigte stationäre Seniorendienste oder in akkreditierte stationäre Dienste die ursprüngliche Wohnung mit einer Hauptwohnung gleichgestellt bleibt. Jedoch ist dieselbe Möglichkeit bei Unterbringung zum Zweck der Pflege in eine andere Wohnung (z.B. jene eines Verwandten) derzeit nicht vorgesehen. Da diese Situation klar im Widerspruch zur ursprünglichen Intention des Gesetzgebers steht und es auch aufgrund der Auswirkungen der Pandemie und des derzeit akuten Mitarbeitermangels in Zukunft verstärkt vorkommen wird, dass Pflege nicht ausschließlich in genehmigten stationären Diensten oder in akkreditierten stationären Diensten in Anspruch genommen werden wird, ist eine Anpassung in diesem Sinn notwendig.
Es gehe hier um die Schließung einer Lücke im Gesetz, erklärte Gerhard Lanz (SVP). Vor allem für Menschen mit Behinderung sei die derzeitige Bestimmung schwierig. Bei der erhöhten GIS sei diese Situation bereits berücksichtigt worden, nicht aber bei der ordentlichen GIS. Der Rat der Gemeinden habe um diese Änderung ersucht.
Hanspeter Staffler (Grüne) begrüßte die Änderung, über die bereits bei der Verabschiedung des GIS-Gesetzes gesprochen worden sei. Das Gesetz habe wahrscheinlich auch an anderen Stellen Nachbesserungsbedarf. Ein Bekannter habe ihm berichtet, er habe eine leere Wohnung nach der Einführung der erhöhten GIS vermietet – das scheine also zu wirken. Ein Grund, die Wirkung des Gesetzes laufend zu überprüfen.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstützte die vorgeschlagene Änderung. Menschen, die zeitweilig oder für längere Zeit anderswo untergebracht seien, könne man nicht gleich behandeln wie solche, die eine Zweitwohnung hätten. Bei der Vorbereitung zu diesem Gesetz sei aber auch noch eine andere Neuerung angesprochen worden: Eine Lösung für die Zweitwohnung von Südtirolern, die aus Arbeits- oder anderen Gründen im Ausland seien. In Deutschland werde die dortige Wohnung automatisch als Hauptwohnung gerechnet, und die Heimat werde zur Zweitwohnung und entsprechend besteuert. Bei einem Arbeitswohnsitz innerhalb Südtirols gelte dagegen die normale Besteuerung. Die Landesregierung sollte hier für Gleichbehandlung sorgen. Vonseiten der Süd-Tiroler Freiheit gebe es Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf.
Auch das Team K stimme zu, so Paul Köllensperger (Team K), weil damit eine Lücke geschlossen werde zugunsten von Menschen, die nichts für ihre Situation könnten. Es gebe aber noch viele andere Beispiele von Wohnungen, die nicht aus spekulativen Gründen leer stünden, die durch die geltenden GIS-Regelungen aber hoch besteuert würden, zum Beispiel Wohnungen, die für im Ausland studierende Kinder gekauft und nun freigehalten würden. Es gebe in diesem Sinne noch weitere Lücken, die geschlossen werden müssten.
Gerhard Lanz (SVP) bedankte sich für die Diskussion. Beim Monitoring sei seine Erfahrung, dass es noch keine konkreten Zahlen gebe, weil das Gesetz erst im ersten Jahr der Anwendung sei – wohl aber habe man Rückmeldungen darüber, wie kreativ die Menschen in Südtirol seien. Das Thema der negativen Begründung: Er habe sich gefragt, warum er die negative Formulierung “von nicht weniger als 74 Prozent” gewählt habe – er habe dies aus einem anderen Gesetzestext übernommen und offenbar formulierten Juristen immer negativ. Das Thema der Zweitwohnung: Man müsse einen Unterschied zur Kenntnis nehmen, man spreche nicht von Südtirolern, sondern von Ansässigen. Die Regeln seien klar: Man habe eine Hauptwohnung. Bei der Höhe der Super-Gis müsse man sehen, wo es sich hinentwickle; wenn man das Monitoring mache, dann müsse man prüfen bzw. nachbessern. Er habe auf das vorliegende Gesetz gedrängt, weil nun die ersten Berechnungen vorgenommen würden.
Zum Gesetzentwurf 132/23 wurde von der Süd-Tiroler Freiheit eine Tagesordnung eingebracht, mit der gefordert wird, der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, eine Lösung bei der Berechnung der GIS für jene „Auslands-Südtiroler“ vorzulegen, die sich zeitweilig außerhalb des Landes aufhalten und durch die bisherige Regelung benachteiligt werden.
Man könne die Tagesordnung in dieser Form nicht annehmen, obwohl man das Thema kenne, so LH Arno Kompatscher. Doch man habe keine Lösung parat. Man sei aber gerne bereit, zu prüfen, ob es Möglichkeiten bzw. welche Regelungen es gebe.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) zog die Tagesordnung zurück und nahm den Vorschlag des LH an. Es sei ihm ein Anliegen, dass eine Lösung für die Betroffenen gefunden werde.
Es folgte die Artikeldebatte:
Art. 1 Der Hauptwohnung gleichgestellte Wohnungen: Der Abg. Lanz hatte einen Änderungsantrag eingereicht, der den Artikel ersetzt. Dieser – und damit der Art. 1 – wurde mit 29 Ja angenommen.
Art. 1-bis Aufhebung (Artikel 9-ter Absatz 1 Buchstabe p) des Landesgesetzes vom 23. April 2014, Nr. 3, wird damit abgeschafft) wurde mit 29 Ja angenommen.
Art. 2 Finanzbestimmung wurde mit 28 Ja angenommen.
Art. 3 Inkrafttreten wurde mit 29 Ja angenommen.
Es lagen keine Stimmabgabeerklärungen vor, sodass die Schlussabstimmung des [Landesgesetzentwurfes Nr. 132/23](https://r.news.siag.it/tr/cl/mnVcqaUfv_w6_c27zm6JUZZC6dPIUUto3zY4i8unT0WKR9H3-XZmZyvs0PljrDr6T9oq365AQx1FmdfO_h9EY5I-bhGtlevq0vi0LAEcexrGq7nwtV3jv1h5F7vvvX-pVMwqFCf56ihdnM3jHeiWokr4GYJAWNZsynpLASf-HesUh7TAfnp5WKvLODBULveXE-tcnmd-DXZ-y4WniDyihn4MlpU0256N3T5sAZ-HU_Z_vQbK6DoASn9FnnszQGg3x96Paw_oNp7Pt1UzJfk0KR7fgmp96jUCLjXfjQYs7wtyvDmkc8BNf1uydpSlfW8xdayCOBvAJDx-1pCHgDIaTWNAg4tov3DcycYTX2VC6dvSpV_o12Aoog) durchgeführt wurde: Der Entwurf wurde mit 29 Ja und ohne Gegenstimmen angenommen.
Die April-Sitzung des Landtags wurde von Präsidentin Rita Mattei anschließend um 15.54 Uhr für geschlossen erklärt. Die nächste Sitzungsfolge findet vom 9. bis 12. Mai statt.
(Autor: tres)
[zum Gesamtarchiv der Pressemitteilungen](https://r.news.siag.it/tr/cl/yPxiy0KnlHZc_2iYBcP02Bt9pld-aEa9QT_6ebwH_OGyi2gysVjM0uLyYUn95WSa1eRDV0fXGgiJRQ0EZSpBfTJ7N73rxRDjacwNhZxBj9ybnbior3zNSOZ5hv49JDhrOm2Lern30Osk_5MuxxrT3niWAIgWw4Lyna4Th8hHIuJBYWdww7sFzwfY2A6x1swNs6gnmdtehXCVLQ-rSYgKegphb7a_fT3CfS9nt0Xf5gSq-nEVbIl1suqggcyOFznFTn1JVXL5BfY)
Realisierung: [Südtiroler Informatik AG](https://r.news.siag.it/tr/cl/NHK900e-vve1aDs6q1JZhIZ3v36xzR7ye59fviz93Y0te_hyQd_a5lKw0Bal7QRh7XpH4zHwNgRUV6qbTpJTHGIQqbL4AisuwrxZD_S1xNxCap7qXSlIQJCtaMw9KeI8fxCm52n8qPf6E3EYIUfRWh6CW_kS77RjEx8qaDMpPvzugHcAAC0q2bz905Lp7QrFbArhU18CVA)
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