(AGENPARL) – gio 13 aprile 2023 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Wohnungen und ÖPNV für Ordnungskräfte (2) und Wasser (2)](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt674848)
Landtag – Anträge von Fratelli d’Italia/SVP und Enzian/SVP
Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung) erklärte, es ginge hier um zwei Punkte: die Zurverfügungstellung von Wohnungen und die Nutzung des ÖPNV. Die Wohnungsfrage betreffe nicht nur die Ordnungskräfte, für die auch schon bereits Wohnungen zur Verfügung stehen, sondern ebenso die einheimische Bevölkerung – es solle hier ein “Krieg unter Armen” vermieden werden. Die Landesregierung habe unlängst beschlossen, dass die kostenlose Nutzung des ÖPNV für Ordnungskräfte in Uniform nicht mehr möglich sei. Es habe dazu auch Präzisierungen und Einschränkungen gegeben, die im restlichen Staatsgebiet nicht gelten würden. Wenn es im ÖPNV zu Zwischenfällen käme, hätten alle Bürger die Pflicht einzugreifen. Er werde dem Beschlussantrag zustimmen.
Zivilcourage in allen Ehren, so Ulli Mair (Freiheitliche), doch wer die Realität in den öffentlichen Verkehrsmitteln kenne, könne nachvollziehen, dass nicht jeder eingreife. Für sie gehe es jedoch in Ordnung, dass Streit- und Ordnungskräfte die öffentlichen Verkehrsmittel weiterhin nutzen könnten. Sie höre, gerade auf gewissen Linien, von Frauen oder auch von Jugendlichen, dass zumindest ein anderes Wohlbefinden in einer Sasa oder im Zugabteil sei, wenn sie wüssten, dass eine Sicherheitskraft in der Nähe sei. Die Freiheitlichen würden auch dem Punkt mit den Wohnungen zustimmen. Es sei nun einmal so, dass es mehr Sicherheitspersonal bräuchte – und die Dienstwohnungen reichten für diese bei weitem nicht aus.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) merkte an, es habe in Südtirol bereits oft die Diskussion um die Militärwohnungen gegeben. Es gehe in diesem Beschlussantrag nicht darum, für Südtiroler Wohnungen zu schaffen oder für Sicherheitskräfte oder Ordnungskräfte vor Ort, sondern für solche, die von außerhalb kämen. Sei es die Aufgabe des Landes, für die Sicherheits- und Ordnungskräfte, die von außerhalb des Landes kämen, Wohnungen zu schaffen? Aus seiner Sicht nicht. Man habe jahrelang versucht die Südtirol-Autonomie vor einer Unterwanderung zu schützten – und nun wolle man hergehen, und für diese Leute Wohnungen bauen? Wohnungen sollten in erster Linie für die Südtiroler errichtet werden, die sich immer schwerer täten, Wohnraum zu finden. Die Polizei erhalte genügend Mittel vom Verteidigungsministerium. Die Grundstücke des Militärs seien gestohlene Grundstücke und seien in harten Verhandlungen zurückgeholt worden. Gäbe es eine Landespolizei, wäre er bereit, für diese Wohnungen zur Verfügung zu stellen – aber nicht für die staatliche Polizei, die die Italianità vertrete. Die Süd-Tiroler Freiheit stimme dem Antrag nicht zu.
Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) erkundigte sich beim Abg. Galateo zu Punkt 2: Er sei 1997 Teil der Streitkräfte gewesen und habe in der Zeit immer das Ticket bezahlt; seit wann gelte die Regelung mit den Gratisfahrten für Personen in Uniform? Es gebe Männer und Frauen aus Südtirol, die gerne bei den Carabinieri den Weg als “Allievi” eingeschlagen hätten, aber sie seien nicht aufgenommen worden. Es brauche weniger Wohnungen, es sollte viel mehr den einheimischen Interessenten die Möglichkeit der Aufnahme geboten werden – dann gebe es auch weniger Probleme mit der Zweisprachigkeit.
Landesrat Massimo Bessone bat um eine Unterbrechung von 15 Minuten für die Mehrheit.
Nach der Unterbrechung ergriff Magdalena Amhof (SVP) das Wort und bemerkte – bezogen auf die Aussagen des Abg. Knoll -, es werde im Land sehr wohl für die einheimische Bevölkerung gebaut, und zwar vom Wobi. Im ursprünglichen Antrag des Kollegen Galateo sei eine Ausnahme für die Ordnungskräfte im Wobi vorgesehen gewesen, das habe man nicht gewollt und deshalb den Antrag umformuliert. Die Mitglieder der Ordnungskräfte bräuchten Wohnraum und es brauche Sicherheitskräfte im Land. Wohnraum, der bereits realisiert sei oder bei dem es ein Abkommen gebe, dass er realisiert werde, könne für die Ordnungskräfte zur Verfügung gestellt werden. Auch den zweiten Punkt finde sie eine gute Maßnahme. Sie bat um die Unterstützung für den Antrag. Außerdem bat sie den Abg. Galateo folgende Unterschriften zum Änderungsantrag des Änderungsantrages, den auch sie unterzeichnet habe, hinzuzufügen: die Kollegen der Lega – Mattei, Vettorato und Bessone – sowie der Abg. Vettori von Forza Italia.
Massimo Bessone (Lega Salvini Alto Adige Südtirol) erzählte, vor einigen Tagen sei er im Zug gesessen und ein Kontrolleur habe ihm erzählt, dass seine Arbeit immer schwieriger werde und dass man sich wenig geschützt fühle. Er habe in seiner Zeit als Landesrat mit vier Verteidigungsministern zu tun gehabt und mehrmals ersucht, dass die leerstehenden Wohnungen des Militärs im Land den Ordnungskräften zur Verfügung gestellt werden könnten.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich, es sei zu definieren, über was im Antrag abgestimmt werde. Es gebe einen Unterschied zwischen dem deutsch- und italienischsprachigen Text: Ordnungskräfte meine nicht dasselbe wie “forze di polizia”. Außerdem sei zu klären, von wem im Zivilschutz gesprochen werde, auch die Sekretärin.
LH Arno Kompatscher verwies auf einen weiteren Unterschied zwischen dem deutsch- und italienischsprachigen Text. Der Sinn des Antrages sei: Anfänglich sei gefragt worden, ob das Wobi Wohnungen zur Verfügung stellen könne, doch man habe gesagt, der Staat habe ja eigene Wohnungen, diese sollten zur Verfügung gestellt werden.
Man stimme dem Antrag zu, so der LH in seiner Replik. Auch er plädiere für Präzisierungen im Text. Die Wohnungen gehörten dem Staat, deshalb könne die Landesregierung lediglich dahingehend einwirken, dass sie an Ordnungskräfte gingen. Auf die Aussagen des Abg. Faistnauer bezogen, erklärte er, es gebe derzeit eine Wettbewerbsausschreibung für die Aufnahme bei den Carabinieri. Er habe bereits mit dem Innenministerium Gespräche geführt und angeregt, dass diese direkt mit dem Heer sprechen sollten, nachdem zuvor die Anfrage für Wohnungen an die Landesregierung gerichtet worden sei. Es mache Sinn, dass Ordnungskräfte den ÖPNV kostenlos nutzen könnten, denn diese seien per Gesetz verpflichtet – ob mit oder ohne Uniform – einzugreifen, wenn es einen Vorfall gebe, der strafrechtlich relevant sei. In diesem Sinne gebe es Zustimmung zum Antrag.
Marco Galateo (Fratelli d’Italia) sagte, er habe sich für die Umformulierung eingesetzt und er nehme jetzt den Vorschlag des LH an, dass die Übersetzung umformuliert und Spezifizierungen vorgenommen würden. An den Abg. Faistnauer gerichtet, erklärte er, dass die Regelungen bezüglich kostenloser Nutzung des ÖPNV seit 2010 gelten. Er hätte die Zurverfügungstellung von Wobi-Wohnungen bevorzugt, aber er sei auch mit der jetzigen Lösung einverstanden, dass ein Teil der Wohnungen, die im Tausch mit dem Heer errichtet wurden. Ein Tausch von Wohnungen zwischen Verteidigungs- und Innenministerium sei nicht möglich. Im Grunde gehe es darum, den Ordnungskräften Wohnungen zur Verfügung zu stellen, was ein Vorteil für alle Bürger sei.
Präsidentin Rita Mattei führte aus, dass im italienischen Text des beschließenden Teils “impegnarsi” durch “attivarsi” ersetzt werde sowie “forze di polizia” mit “forze del ordine”.
Der Beschlussantrag wurde mit 25 Ja, 2 Nein und 4 Enthaltungen angenommen.
Prämissen und Punkte des beschließenden Teils des Beschlussantrages wurden getrennt abgestimmt: Die Prämissen wurden mit 6 Ja, 16 Nein und 8 Enthaltungen abgelehnt; Punkt 1 wurde einstimmig mit 30 Ja angenommen, Punkt 2 wurde 27 Ja angenommen.
(Fortsetzung folgt)
(Autor: tres)
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