
(AGENPARL) – mar 29 novembre 2022 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Aktuelle Fragestunde (1)](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt671619)
Landtag – Fragen der Abgeordneten zu Bahnersatzbussen zwischen Meran und Töll, Mahnungen zu bereits bezahlten Alperia-Rechnungen, Asbest bei Kasernenabbruch in Schlanders, Hofschließungen, Wartezeiten für Echokardiogramme u.a.m. Die Antworten der Landesregierung
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Die zweite Novembersitzung 2022 des Südtiroler Landtages begann mit einer von Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten), Vorsitzender des Untersuchungsausschusses “WIRNEUSNOI”, beantragten Unterbrechung. Dies, um die Fraktionsvorsitzenden über [die Ergebnisse der heutigen Ausschusssitzung](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?aktuelles_action=4&aktuelles_article_id=671596) zu informieren.
Anschließend wurde mit der ersten Frage der aktuellen Fragestunde fortgefahren: Die Bahnstrecke Meran–Töll ist wegen der Arbeiten zur Elektrifizierung der Bahnlinie und dem anschließenden Konkurs des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten hatte, gesperrt. Im Schienenersatzdienst scheinen, erklärte Marco Galateo (Fratelli d’Italia), keine behindertengerechten Busse eingesetzt zu werden. Dadurch müssen Menschen mit Behinderung, die zum Beispiel von Bozen oder Meran nach Schlanders fahren möchten, auf private Verkehrsmittel oder Taxis zurückgreifen. Dazu stellte Galateo folgende Fragen: Trifft es zu, dass der Ersatzdienst für die Bahnlinie Meran–Töll mit nicht behindertengerechten Bussen durchgeführt wird? Falls ja, wie gedenkt die Landesregierung das Problem zu lösen, sodass auch Behinderte die Möglichkeit haben, die Ersatzbusse auf der genannten Strecke zu nutzen?
Mehrere Bürger haben Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) berichtet, dass sie alte, bereits bezahlte Rechnungen mit Mahnungen und Strafbeträgen von Alperia zugeschickt bekommen haben. Eine Bürgerin machte kürzlich auch mit einem Leserbrief darauf aufmerksam. Eine andere Bürgerin soll innerhalb einer Woche fünf gleiche Mahnungen mittels Einschreiben erhalten haben. Offenbar handelt es sich hierbei um einen Systemfehler, der umgehend behoben werden muss. Dazu stellte Knoll folgende Fragen: Ist Alperia in Kenntnis davon und um welchen Fehler handelt es sich hierbei? Konnte der Fehler mittlerweile behoben werden? Wie hoch ist die Anzahl der Briefe, die aufgrund dieses Fehlers fälschicherweise verschickt wurden? Wurden die betroffenen Bürger darüber informiert, dass es sich um einen Fehler handelt und die Rechnungen deshalb nicht zu bezahlen sind?
Landesrat Giuliano Vettorato erklärte, dass Alperia von diesem Fehler wisse; er hänge mit dem Druck der Rechnungen zusammen. 3.500 Personen seien davon betroffen. Alperia habe sich bereits bei allen Betroffenen entschuldigt und auch kommuniziert, dass die Rechnungen nur einmal zu bezahlen seien und falls eine Rechnung doppelt bezahlt worden sei, würde der entsprechende Betrag zurücküberwiesen.
Laut Medienberichten vom 9. November 2022 sollen die zuständigen Landesämter den Abbruchhaufen des Teilabbruchs im Kasernen-Areal in Schlanders auf Schadstoffe hin untersucht haben und auf Asbest gestoßen sein, so Hanspeter Staffler (Grüne). Asbest muss im Zuge von Abbrucharbeiten getrennt geborgen und getrennt entsorgt werden, denn eingeatmeter Asbest ist für die menschliche Gesundheit hochgefährlich. Bei den unangekündigten Abbrucharbeiten scheinen diesbezüglich weder Sicherheitsvorkehrungen für die Bevölkerung getroffen noch die Bauarbeiter entsprechend durch die Arbeitssicherheit eingewiesen worden zu sein, merkte Staffler an und stellte dazu folgende Fragen: Entspricht es den Tatsachen, dass im Abbruchhaufen von der Drususkaserne in Schlanders Asbestreste gefunden wurden? Falls ja, ist damit die Abbruchanordnung 83/2022 des Bürgermeisters von Schlanders aus Sicht des Umwelt- und Arbeitsrechtes strafrechtlich relevant? Sollten Asbestreste im Abbruchhaufen vorhanden sein, wie muss die fachgerechte Entsorgung erfolgen? Wie hoch sind die Kosten dieser Entsorgung und wer trägt die Kosten?
Die zuständige Landesagentur für Umwelt und Klimaschutz habe bereits einen Lokalaugenschein durchgeführt, erklärte LR Giuliano Vettorato. Derzeit seien die Abbrucharbeiten gestoppt. In einigen Rohren in den halb abgerissenen Wänden fänden sich Spuren von Asbest. Dies sei dem Bürgermeister von Schlanders gemeldet worden, der einen Plan für den Abbau und die Entsorgung des Asbests in Auftrag geben müsse; er habe sich bereits an ein spezialisiertes Unternehmen gewandt. Die Arbeiten würden von Fachleuten durchgeführt, und das abgebaute Material werde an den entsprechenden Standorten entsorgt. Die Entsorgungskosten würden 300 Euro/Tonne für sauberes Material und bis zu 1.000 Euro für gemischtes Material betragen, was wahrscheinlich der Fall sei. Die Kosten würden von der Gemeinde Schlanders getragen.
In Südtirol werden jedes Jahr Dutzende neue geschlossene Höfe gebildet und Dutzende geschlossene Höfe aufgelöst. Dabei kam es immer wieder zu kuriosen Fällen, wo ein neu geschlossener Hof nach fünf Jahren aufgelöst und dann wieder ein neuer geschlossener Hof gebildet wurde – großteils immer mit denselben Grundparzellen, stellte Peter Faistnauer (Perspektiven für Südtirol) fest und richtete dazu folgende Fragen an die Landesregierung: Wie viele Höfe wurden in den letzten 20 Jahren in Südtirol neu geschlossen und somit mit Baurechten für Wohn- und Wirtschaftsgebäude ausgestattet? Wie viele der in den letzten 20 Jahren neu gebildeten geschlossenen Höfe wurden nach mindestens fünf Jahren wieder aufgelöst und danach wieder ein „neuer“ geschlossener Hof gebildet, mit großteils gleichen Grundparzellen, die vorher Teil des ehemaligen geschlossenen Hofes gewesen sind, und wiederum Baurechte für Wohn- und Wirtschaftsgebäude erhielten? Wie viele geschlossene Höfe wurden in den letzten 20 Jahren aufgelöst?
Landesrat Arnold Schuler wies darauf hin, dass die Zeit zwischen Eingang der Fragen bis zur Beantwortung der Fragen “relativ sportlich” sei, gerade wenn es um die Beantwortung komplexer Fragen ginge. Zur konkreten Frage erklärte Schuler, dass aus den ihm vorliegenden Daten kein Fall hervorgehe, in dem Höfe geschlossen und wieder aufgelöst wurden. 2003 seien 21 Hofstellen geschlossen worden, 2022 eine; das zeige, dass die gesetzlichen Regelungen verschärft worden seien.
Landesrätin Maria Hochgruber Kuenzer ergänzte, dass in Artikel 37 des Gesetzes für Raum und Landschaft festgeschrieben sei, dass ein geschlossener Hof 20 Jahre lang nicht aufgelöst werden dürfe. Der geschlossene Hof sei nicht dazu da, ein Bauwerk zu erstellen, sondern um effektiv Landwirtschaft zu betreiben.
Landeshauptmann-Stellvertreterin Waltraud Deeg, die die Beantwortung der Frage für den in Wien weilenden Landeshauptmann Arno Kompatscher übernahm, bemerkte, dass dies eine schwierig zu erklärende Thematik sei. Es gebe nach wie vor Personalmangel im Sanitätswesen. Die Termine würden nach Dringlichkeit vergeben. Die Nachfrage nach Echokardiogrammen sei groß, das notwendige Fachpersonal knapp. Man bemühe sich, zusätzliches Fachpersonal anzustellen und damit die Wartezeiten zu verringern.
Während des Covid-19-Notstandes wurde der Engpass beim Verwaltungspersonal im Sanitätswesen dadurch behoben, dass Stellen mit befristeten Verträgen besetzt wurden, die durch die Weigerung von Verwaltungsmitarbeitern, sich impfen zu lassen, vakant geworden waren, bemerkte Diego Nicolini (5 Sterne Bewegung). Mit der von der Regierung geplanten Rückkehr an den Arbeitsplatz der nicht geimpften Verwaltungsmitarbeiter im Sanitätswesen besteht nun die Gefahr, dass alle während des Notstands eingestellten Mitarbeiter keinen Schutz und keine Sicherheit mehr haben. Dazu stellte Nicolini folgende Fragen: Wie viele Verwaltungsangestellte wurden in Südtirol im Sanitätswesen während der Pandemie – um den Personalengpass zu beheben – mit befristeten Verträgen angestellt? Hat die Autonome Provinz Bozen Maßnahmen ergriffen, um die Stabilisierung und den Schutz dieses Verwaltungspersonals zu gewährleisten?
LH-Stv. Waltraud Deeg erklärte, dass der Südtiroler Sanitätsbetrieb im Verwaltungsbereich 37 Personen während des Notstandes mit einem befristeten Vertrag angestellt habe, die in den verschiedenen Gesundheitsbezirken arbeiteten. Für eine Anstellung bedürfe es – wie bei allen öffentlichen Stellen – eines Wettbewerbs. Für das Verwaltungspersonal sei im Gegensatz zum Gesundheitspersonal keine Stabilisierungsverfahren vorgesehen, es bestehe jedoch die Möglichkeit, sich in die entsprechenden Ranglisten einzutragen, falls die nötigen Voraussetzungen gegeben seien.
Für die Genehmigung des Beitrages für Miete und Wohnungsnebenkosten wird nicht nur die EEVE herangezogen, zusätzlich müssen die Antragstellenden Kontoauszüge vorlegen, erklärte Maria Elisabeth Rieder (Team K). Letzthin sei in der Presse von Urteilen berichtet worden, in denen festgestellt wurde, dass nicht alle „Bankeinlagen“ als „nicht steuerpflichtige Einkünfte“ zu 100 Prozent miteinbezogen werden dürfen. Daher wird es sicherlich weitere Gesuchsteller geben, deren Gesuch abgelehnt wurde, die aber Anrecht auf den Beitrag hätten. Rieder stellte dazu folgende Fragen: Wie gedenkt das Land mit sicher vielen vergleichbaren Fällen umzugehen? Wird derzeit bei der Bewertung von „nicht steuerpflichtigen Einkommen“ zur Genehmigung von Mietbeiträgen zwischen „Einkommen“ und „Bankeingängen“ unterschieden? Wie? Gibt es dazu eine Regelung? Gibt es in Zukunft eine genaue Regelung welche „nicht steuerpflichtigen Einkommen“ für die Berechnung des Beitrages berücksichtigt und welche ausgeschlossen werden? Wer hat die Dienstanweisung erteilt, a) die Privatkontoauszüge zu verlangen, und b) ohne Mitsprache des Bürgers über seinen Kopf hinweg festzulegen, wie arm oder reich er ist? Warum wird in diesem Zusammenhang das Recht auf Selbsterklärung der Bürger laut DPR 445/2000 völlig übergangen? Was passiert mit den vorgelegten Bankauszügen? Wo werden sie gespeichert? Wie lange bleiben sie gespeichert? Wer hat Zugriff auf diese Daten?
Landesrätin Waltraud Deeg verwies auf zwei Gerichtsurteile und Medienberichte über einen dieser Fälle. Eine Überarbeitung des entsprechenden Dekrets des Landeshauptmanns (DLH Nr. 30, 11. August 2000) sei derzeit im Gange, die derzeitige Regelung sei 22 Jahre alt: Sie sehe vor, dass “alle anderen Einkünfte, auch wenn sie nicht steuerpflichtig sind” mit Selbsterklärung oder Belegen zu berücksichtigen seien; andere von der Sozialhilfe gezahlte Beiträge würden nicht berücksichtigt.
Deeg erinnerte an die 12.000 Anträge, die alljährlich vom Land in diesem Bereich bearbeitet würden, sowie die 37 Millionen Euro, die in diesem Bereich ausgezahlt würden. Bürger könnten ihre Einnahmen in Selbsterklärungen angeben, bei denen aber auch immer wieder etwas schief gehen könne. Und wenn dann bereits ausgezahlte Gelder zurückgezahlt werden müssten, dann sei das mitunter für die Betroffenen schlimmer als gleich die entsprechende Dokumentation abzugeben. Die Sozialämter würden die Datenschutzbestimmungen einhalten und jedes Amt habe einen Verantwortlichen dafür.
Da auf seine [Anfrage zu Fake News](http://www2.landtag-bz.org/de/datenbanken/akte/angaben_akt.asp?pagetype=fogl&app=idap&at_id=664387&blank=Y) in der aktuellen Fragestunde im Oktober 2022 nicht erschöpfend geantwortet worden sei, sagte Josef Unterholzner (Enzian), werde er die damals gestellten Fragen nochmals stellen: Stuft das die Landesregierung als Fake News ein? Es war nicht die Frage, eine Stellungnahme zu den Aussagen einzelner Medien zu kommentieren. Es ging simpel darum, ob die Landesregierung dies als Fakt oder als Fake ansieht. Verlässt man sich in Sachen Covid-Pandemie weiterhin auf die Südtiroler Extrem-Experten Gänsbacher, Franzoni und Falk? Es gibt keine Institution, die über international anerkannte wissenschaftliche Standards entscheidet. Unterholzner liegen diesbezügliche schriftliche Bestätigungen vom ehemaligen Bundesärztekammerpräsidenten der Bundesrepublik Deutschland, Dr. Friedrich Hoppe, und dem damaligen Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer vor, die beide bestätigen, dass es eine solche Institution nicht gibt. Würde es die Landesregierung als vollkommen unwissenschaftlich einstufen, Dr. Hendrik Streek zu einem Fachgespräch nach Südtirol einzuladen? Es war nicht die Frage, ob irgendwelche Akteure Herrn Streek einladen dürften oder nicht. Die Frage war, ob es die Landesregierung als sinnvoll sehe.
Die Landesregierung erachte es nicht als ihre Aufgabe, so LH-Stv. Waltraud Deeg, Medienberichte diesbezüglich einzuordnen. Der Sabes verlasse sich in Sachen Covid-Pandemie auf internationale wissenschaftliche Erkenntnisse. Die Landesregierung erachte es nicht als notwendig, weitere Treffen zum Thema Covid mit Fachleuten einzuberufen. Die Pandemie würde in ihrer Akutsituation langsam auslaufen, und man könne sich wohl anderen Themen zuwenden.
Nach Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) vorliegenden Informationen verfügt das Wohnbauinstitut Wobi über 30 Wohnungen in Leifers, die seit Februar leer stehen. Diese wurden nicht zugeteilt, weil sie für die „Mittelstand” bestimmt sind, deren Rangliste praktisch leer ist. Vor allem angesichts der Wohnungsnot in der Landeshauptstadt, betonte Repetto, würde es die Bereitstellung dieser 30 Objekte in Leifers als Sozialwohnungen ermöglichen, 30 Familien zu versorgen und die Wohnungsnot in Bozen deutlich zu lindern. Nach den ihm vorliegenden Informationen wird der derzeitige Leerstand damit begründet, dass die Wohnungen nicht inspiziert worden sind, während es seit jeher üblich ist, dass die Inspektionen der Wobi-Wohnungen nach ihrer Zuweisung durchgeführt werden. Denn erst dann, wenn die Menschen tatsächlich in den Wohnungen leben, können sie eventuelle Mängel feststellen. Repetto wollte Auskunft darüber, warum die 30 leerstehenden Wohnungen in Leifers noch nicht vergeben worden sind.
LR Waltraud Deeg verwies darauf, dass die Errichtung dieser 30 Wohnungen auf die Arbeit des ehemaligen Landesrates Christian Tommasini zurückgingen. Es sei damals geplant gewesen, rund 1.000 solcher Mittelstandswohnungen in Südtirol zu errichten. Es seien insgesamt 19 Bewerbungen dafür eingegangen, vier davon seien angenommen worden. Es habe sich gezeigt, dass die Wohnungen im ursprünglichen Mittelstandsprogramm teurer gewesen seien als die im geförderten Wohnbau. Es solle verhindert werden, dass Mittelstandswohnungen in Sozialwohnungen umgewandelt werden, da der Bedarf der Mittelschicht vorhanden sei. Nach Abschluss der Arbeiten im Gesetzgebungsausschuss am neuen die Thematik behandelnden Gesetz würden die Mittelstandswohnungen nach den neuen Kriterien vergeben.
(Autor: tres)
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