
(AGENPARL) – gio 17 novembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 186/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-54/21 ANTEA POLSKA u.a.
Der Schutz der Vertraulichkeit im Bereich des öffentlichen Auftragswesens muss gegen die Erfordernisse der Transparenz und des wirksamen gerichtlichen Rechtsschutzes abgewogen werden
Das Unionsrecht steht nationalen Rechtsvorschriften entgegen, die die Publizität aller von den Bietern übermittelten Informationen mit Ausnahme allein der Geschäftsgeheimnisse vorschreiben, da diese Rechtsvorschriften den öffentlichen Auftraggeber daran hindern können, bestimmte Angaben, die zwar keine Geschäftsgeheimnisse sind, aber unzugänglich bleiben müssen, nicht offenzulegen
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
_____________________________________
Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
[cid:image007.jpg@01D81D0B.C18AE260]
[cid:image008.png@01D81D0B.C18AE260][cid:image009.png@01D81D0B.C18AE260]
Rue du Fort Niedergrünewald
L-2925 Luxembourg
[curia.europa.eu](https://www.curia.europa.eu/)
Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin