
(AGENPARL) – gio 08 settembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 144/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtssachen C-80/21, C-81/21 und C-82/21 D.B.P. u.a. (Auf eine Fremdwährung lautendes Hypothekendarlehen)
Auf eine Fremdwährung lautende Darlehen: Wenn der Verbraucher widerspricht, kann das nationale Gericht eine missbräuchliche Umrechnungsklausel nicht durch eine dispositive Vorschrift des nationalen Rechts ersetzen
Kann der Darlehensvertrag ohne diese Klausel nicht fortbestehen, ist er für nichtig zu erklären
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin