
(AGENPARL) – lun 01 agosto 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 135/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-720/20 Bundesrepublik Deutschland (Außerhalb des Aufnahmemitgliedstaats geborenes Kind von Flüchtlingen)
Ein Antrag eines [Minderjährigen] auf internationalen Schutz darf nicht mit der Begründung als unzulässig abgelehnt werden, dass seinen Eltern bereits in einem anderen Mitgliedstaat internationaler Schutz zuerkannt worden ist
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Ana-Maria Krestel
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin