
(AGENPARL) – gio 14 luglio 2022 �� &#x/Att;¬he;
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Referat Presse und Information
curia.europa.eu
PRESSEMITTEILUNG Nr. 128
Luxemburg, den 14. Juli 2022
Urteil des Gerichtshofs in der Rechtssache C
572/21 | CC (
erlegung des gewöhnlichen
ufenthalts des
indes in einen
rittstaat
Ein Gericht eines Mitgliedstaats behält die
nach der Brüssel
Verordnung
Verordnung (EG) Nr.
2201/2003 des Rates vom 27.
November 2003
über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von
Entscheidungen in
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Bleiben Sie in Verbindung
Mit seinem heutigen Urteil stellt der Gerichtshof fest, dass für Entscheidungen, die die elterliche Verantwortung
HINWEIS:
Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei
ihnen anhängigen Rechtsstreit dem
Gerichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der
Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen. Der Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit.
Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mi
t der Entscheidung des Gerichtshofs zu
entscheiden. Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem
ähnlichen Problem befasst werden.
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument,
das den Gerichtshof nicht bindet.
Volltext
des Urteils wird am Tag der Verkündung auf der Curia
Website veröffentlicht.
Pressekontakt: Hartmut Ost