
(AGENPARL) – gio 22 settembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 161/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-159/21 Országos Idegenrendeszeti F?igazgatóság u.a.
Aberkennung des internationalen Schutzes infolge einer Beeinträchtigung der nationalen Sicherheit: Das Unionsrecht steht der ungarischen Regelung entgegen, nach der die betroffene Person oder ihr Vertreter erst nachträglich, nach Genehmigung und ohne Mitteilung der Gründe, auf denen die Entscheidung beruht, Akteneinsicht erhalten können
Die Unionsvorschriften erlauben es nicht, dass die für die Prüfung von Anträgen auf internationalen Schutz zuständige Behörde sich systematisch auf eine nicht begründete, von mit Aufgaben der nationalen Sicherheit betrauten Fachbehörden abgegebene Stellungnahme stützt, die feststellten, dass eine Person eine Gefahr für diese nationale Sicherheit darstelle
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin