
(AGENPARL) – mer 07 settembre 2022 �� &#x/Att;¬he;
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Referat Presse und Information
curia
europa
gewahrt ist
Was die Rechtfertigung von Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit betrifft, ist der Gerichtshof der Auffassun
dass das Ziel der Förderung des Gebrauchs einer der Amtssprachen eines Mitgliedstaats als ein legitimes Ziel
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anzusehen ist, das eine Beschränkung der Niederlassungsfreiheit rechtfertigen kann
Union
achtet nämlich
nationale Identität ihrer Mitgl
iedstaaten, zu der auch der Schutz der Amtssprache des betreffenden Mitgliedstaats
gehört
Was die Verhältnismäßigkeit der Beschränkung betrifft, so muss die Beschränkung erstens geeignet sein, die
Erreichung des mit der fraglichen Regelung
legitimer
eise
verfolgten Ziels zu gewährleisten
HINWEIS:
Im Wege eines Vorabentscheidungsersuchens können die Gerichte der Mitgliedstaaten in einem bei
ihnen anhängigen Rechtsstreit dem G
erichtshof Fragen nach der Auslegung des Unionsrechts oder nach der
Gültigkeit einer Handlung der Union vorlegen
Der Gerichtshof entscheidet nicht über den nationalen Rechtsstreit
Es ist Sache des nationalen Gerichts, über die Rechtssache im Einklang mit
der Entscheidung des Gerichtshofs zu
entscheiden
Diese Entscheidung des Gerichtshofs bindet in gleicher Weise andere nationale Gerichte, die mit einem
ähnlichen Problem befasst werden
Zur Verwendung durch die Medien bestimmtes nichtamtliches Dokument,
das den Gerichtshof nicht bindet
Volltext
des Urteils wird am Tag der Verkündung auf der Curia
Website veröffentlicht
Pressekontakt: Hartmut Ost