
(AGENPARL) – mer 11 dicembre 2024 **Südtiroler Landtag**
Landtag
Wahlbestätigungsausschuss: Keine Unvereinbarkeitsgründe bei Abg. Holzeisen
**Aufgrund einer Gesetzesänderung ist ein anhängiger Rechtsstreit mit dem Land Südtirol nicht unvereinbar mit einem Landtagsmandat; Wahlbestätigungsausschuss beschließt einstimmig, dass rechtliche Situation der Abgeordneten Holzeisen keine Unvereinbarkeitsgründe aufweist**
Am heutigen Mittwochvormittag (11. Dezember) ist der unter dem Vorsitz von Brigitte Foppa zusammengetreten, um den Tagesordnungspunkt “Diskussion und Abstimmung des Schlussberichtes und des Beschlussvorschlages zur Bestätigung der Wahl betreffend eine Abgeordnete, die der Ausschuss dem Landtag im Sinne von Artikel 30-quinques Absatz 1 Buchstabe a) der Geschäftsordnung vorzulegen hat” zu behandeln.
„Wir hatte bei unserer vorherigen beschlossen, uns wieder mit dem Fall der Abgeordneten Renate Holzeisen zu befassen, sobald gesetzliche Klarheit über die Unvereinbarkeit herrscht”, erinnerte Vorsitzende Foppa. „Ende Juli hat der Landtag dann das Landesgesetz verabschiedet, wonach ein anhängiger Rechtsstreit mit dem Land Südtirol, der Provinz Trient oder Region Trentino-Südtirol nicht unvereinbar mit einem Landtagsmandat ist.” Nun sei die Frist verstrichen, innerhalb derer eine Volksabstimmung über das Gesetz hätte beantragt werden können und somit sei dieses gültig. „Und so hat der Wahlbestätigungsausschuss heute einstimmig beschlossen, dass die rechtliche Situation der Abgeordneten Renate Holzeisen keine Unvereinbarkeitsgründe aufweist”, berichtete Foppa. „Unsere Arbeiten, die gut gelaufen sind, sind damit vorläufig abgeschlossen.” Die Ausschussvorsitzende unterstrich weiters die Wichtigkeit der rechtlichen Klärung, die erfolgt ist, „schließlich geht es um die Rechte, die man als Bürgerin und Bürger sowie als Mandatarin und Mandatar hat”.
**tres**
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