
(AGENPARL) – ven 18 ottobre 2024 **Südtiroler Landtag**
Landtag
IV. GGA: Verpflichtendes Gutachten abgegeben
**Der Ausschuss hat im Rahmen des verpflichtenden Gutachtes zu den Änderungen der Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz zum öffentlichen und sozialen Wohnbau vier von fünf Vorschlägen positiv begutachtet**
Am heutigen Freitag (18. Oktober 2024) war der zur Sitzung einberufen. Unter dem Vorsitz von Waltraud Deeg haben die Mitglieder des Ausschusses den Beschluss über das verpflichtende Gutachten des IV. Gesetzgebungsausschusses zu den Änderungen der Durchführungsverordnungen zum Landesgesetz vom 21. Juli 2022, Nr. 5 „,Öffentlicher und sozialer Wohnbau‘ und Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13,,Wohnbauförderungsgesetz‘“ (vorgelegt von LR Ulli Mair) einstimmig genehmigt.
„Wir haben 4 von 5 Vorschlägen positiv begutachtet – zum Teil mit einigen ergänzenden Überlegungen, einen negativ“, berichtete Vorsitzende Deeg und unterstrich, dass die Zusammenarbeit und die Diskussion im Ausschuss sehr gut gewesen seien.
Positiv begutachtet wurden Anpassungen hinsichtlich der Voraussetzungen für die Zuweisung von Wohnungen an Frauen in Gewaltsituationen und der Vertragsnachfolge von Angehörigen, die mit dem verstorbenen Vertragsinhaber eine gewisse Zeit zusammengelebt haben, ebenso wie Präzisierungen im Bereich Seniorenwohnheime und anderer Formen von betreutem Wohnen für Senioren sowie die Gleichstellung von Gehörlosen mit Personen mit einer anerkannten Invalidität von mindestens 74 Prozent zwecks Berechnung der Mindestmiete. Negativ begutachtet wurde indes die Abänderung einer Bestimmung, die den Besitz von Wohnimmobilien außerhalb des Landesgebietes vonseiten von Personen betrifft, welche bereits eine WOBI-Wohnung bewohnen.
**tres**
[Zum Online-Artikel ›](https://www.landtag-bz.org/de/pressemitteilungen/iv-gga-verpflichtendes-gutachten-abgegeben-241018)
Südtiroler Landtag
Silvius-Magnago-Platz 6, 39100 Bozen
Website: [www.landtag-bz.org](https://www.landtag-bz.org)
Sie haben diese E-Mail erhalten, weil Sie sich auf Südtiroler Landtag angemeldet haben.
[Im Browser öffnen](https://egjaabf.r.af.d.sendibt2.com/tr/mr/zi0vDQScZmYbn79MU-Agn6gxh3-t8AFgeLltqtsAafK1wW1ROFvoQWFm4nCSfH6iGoz-_feQ_m39VvVnDdu7mvne6lXYkql8wxDOv-tFVhYhoaq71lwa8ucV7F7eduhvTPwM5yk8QWKNkCrwVG_dqu7AwG3COGEB_gN6PKqEP7PiGxpuzzoBN7rEf2vIuccTaU2V3feADgHrLYbdgnH5wQS47LpHGrPJBPhAC-pYkokQGCo) | [Abbestellen](https://egjaabf.r.af.d.sendibt2.com/tr/un/WkLLbDjBkmfid_NFiSr5pMfMA0RL3Avx05bCO0oAaQ4mEYoAVlbbvs7v_vaVWQQHHFWwsSlWPuG89dWgsP1PN6yTDtEbS0xwZBzXzuGmWXY9mGRmMSvoAkYYXpNSlChCcMpen2J2N8lapmNx-UqCyYOAukkCnsNjQY-Y2dEluX1ZnLgYxAOxbQ1C6XvpVm41z3hgLe93KgrS5qmnGcl5LXvhrBO–WZ1-oG_sdPs1iP5LU6T0MYnNKQZ9kEmXNEEG1_VSIHVKQ)
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Nutzen Sie bitte nicht die Antwort- Funktion auf diese E-Mail, sondern das [Kontaktformular](https://www.landtag-bz.org/de/kontakte) um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.