![Logo](https://i0.wp.com/agenparl.eu/wp-content/plugins/Plugin%20Logo/Agenparl.png?w=788&ssl=1)
(AGENPARL) – ven 05 luglio 2024 **Südtiroler Landtag**
Hinweis an die Medien!
———————-
Die Arbeiten im Plenum werden live auf www.landtag-bz.org und auf dem YouTube-Kanal des Landtags übertragen. Auf letzterem können Zuschauer während des Streams die Wiedergabe anhalten und zurückspulen, sodass Redebeiträge und Debatten bei Interesse nachgesehen werden können. Auf der Landtagswebsite ist unter https://www.landtag-bz.org/de/videos-der-landtagssitzungen in der Regel am Tag nach der Sitzung eine strukturierte Videoaufzeichnung abrufbar (geordnet nach behandelten Sachbereichen sowie Rednerinnen und Rednern).
Landtag
Plenarsitzung – Sammelgesetzentwurf (4)
**Die Debatte zu den Artikeln 15 bis 25 des von der Landesregierung vorgelegten Landesgesetzentwurfs Nr. 20/24, lebhafte Debatte beim Artikel zum Wohnbau**
Zu folgenden Artikeln des ab Art. 15 fand eine Debatte statt (,, ):
Art. 15 (Änderung des Landesgesetzes vom 21. Jänner 1987, Nr. 2, „Verwaltung des Vermögens des Landes Südtirol“)
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) sagte u.a., dass es im Artikel um die Videoüberwachung öffentlicher Gebäude gehe – er sei der Meinung, dass es in diesem Bereich bereits genug Überwachung gebe. Vernünftiger wäre, die EU-Ausgengrenzen besser gegen illegale Einwanderung zu schützen und kriminelle Einwanderer abzuschieben.
Es sei skurril, so Brigitte Foppa (Grüne) u.a., dass die Süd-Tiroler Freiheit gegen diesen Passus sei – wo es in ihren Vorschlägen und auch im Wahlkampf ständig um Sicherheit gegangen sei bzw. gehe. Videoüberwachungen seien den Grünen nicht sympathisch, würden aber helfen, Vorfälle aufzuklären.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., es stehe außer Frage, dass es in Südtirol ein Sicherheitsproblem gebe. Doch ob es richtig sei, dass die Einheimischen immer und überall videoüberwacht würden, sei eine andere Frage. Sowohl Sicherheit als auch Freiheit des Menschen, nicht permanent und immer überwacht zu werden, müssten gegeben werden.
Harald Stauder (SVP) erinnerte u.a. daran, dass man immer weniger Personen habe, die bestimmte Aufgaben übernehmen – deshalb mache eine Videoüberwachung Sinn. Wenn man etwa Kameras installiere, um den Verkehr zu überwachen, dann mache man das, um jene Personen ungehindert fahren zu lassen, die in Ordnung sind; kontrolliert würden jene, die nicht in Ordnung seien. Das habe auch etwas mit Freiheit zu tun. Videoüberwachung könne auch zur Abschreckung dienen.
Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan) sagte u.a., es gehe im Artikel nur um die Gebäude der Landesverwaltung – das sehe er nicht so abwegig.
LR Christian Bianchi bestätigte das und ergänzte u.a., dass die Videoüberwachung nur mit gewissen Kriterien erfolgen könne. Südtirol brauche ein Regelwerk, in dem die Kriterien festgehalten seien. Mit diesem Artikel sage man noch nicht, was, wann und wo vorgesehen sei – es sei eine Vorbereitung für künftige Regelungen
Art. 17 (Beiträge für Transportunternehmen)
LR Marco Galateo schlug mit einem Änderungsantrag vor, eine Frist zu verlängern, weil Unternehmen, die für einen Landesbeitrag in Frage kämen und ein Fahrzeug gekauft hätten, Gefahr liefen, den Beitrag zu verlieren, weil das Fahrzeug und die Rechnung aufgrund von Produktionsverzögerungen nicht angekommen seien.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., sie sei mit dem LR einer Meinung – es gebe aber inhaltlich Unterschiede zwischen dem italienischen und deutschen Text des Änderungsantrags.
Es gebe gar einige im Land, die das Problem hätten, so Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan) – er halte den Vorschlag für zielführend.
LH Arno Kompatscher erklärte auf den Einwand der Abg. Atz Tammerle u.a., dass man ein schöneres Deutsch hätte verwenden können – aber inhaltlich bestehe kein Widerspruch zwischen den beiden Textversionen.
Der Änderungsantrag Galateo wurde mit 29 Ja und 4 Enthaltungen angenommen.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte nach dem Grund Ausschluss des Linienverkehrs. Es gehe vor allem um Fahrzeuge, die für den privaten Transport wie etwa Mietwagen genutzt werden, diese Verkehrsmittel könnten von Betrieben auch bei anderen Ausschreibungen genutzt werden, für den Linienbetrieb seien die Regeln anders, antwortete LR Daniel Alfreider.
Art. 17 wurde mit 33 Ja genehmigt.
Art. 18 (Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 2015, Nr. 16, „Bestimmungen über die öffentliche Auftragsvergabe“)
LH Arno Kompatscher wies auf einen materiellen Fehler im Absatz 11 des Artikels hin und bat darum, diesen von Amts wegen richtigzustellen.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte an einen Änderungsantrag, den er im GGA zum Artikel eingebracht hatte. LH Arno Kompatscher unterstrich, dass alle öffentlichen Betreiber und Lieferanten die Zweisprachigkeitsbestimmungen einhalten müssten. Dies sei bereits geltendes Recht, deshalb erachte man es nicht für notwendig, dies hier noch einmal hineinzuschreiben. Was getan werden müsse: Die geltende Regelung auch durchzusetzen.
Art. 18 wurde mit 19 Ja und 14 Enthaltungen genehmigt.
Art. 19 (Änderung des Landesgesetzes vom 10. Dezember 2007, Nr. 13, „Regelung des Bergrettungsdienstes“)
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte u.a., daran dass das Thema “grenzüberschreitende Rettungseinsätze” während dieser Plenarsitzung bereits thematisiert worden sei – bei der Ausarbeitung des diesbezüglichen Beschlussantrags habe man auch erfahren, dass es im Bereich des grenzüberschreitenden Bergrettungsdienstes noch Probleme gebe.
Franz Ploner (Team K) erkundigte sich nach Details bezüglich der Rückerstattung der Kosten für Hubschraubereinsätze.
LH Arno Kompatscher sagte u.a., es gebe im Rahmen der Euregio eine Reihe von Vereinbarungen im Bereich des Zivilschutzes – auch wenn es noch Luft nach oben gebe. Mit dem Artikel werde die gesetzliche Grundlage gelegt für den Verzicht auf die Beantragung der Rückvergütung der Kosten, die bei Hilfseinsätzen auf dem Gebiet der Europaregion und Graubünden anfallen.
Art. 19 wurde mit 32 Ja genehmigt.
Art. 22 (Änderung des Landesgesetzes vom 7. Juni 1982, Nr. 22, „Bestimmungen über die Schutzhütten – Maßnahmen zugunsten des alpinen Vermögens der Provinz“)
Paul Köllensperger (Team K) begrüßte den Artikel 22 grundsätzlich und forderte mit einem Änderungsantrag, dass die Zahl 30 mit 15 ersetzt werde – da die Erhöhung der Baumasse um 30 Prozent eine wesentliche Vergrößerung wäre. Schutzhütten sollten Schutzhütten bleiben.
Einen gleichlautenden Änderungsantrag hatte Brigitte Foppa (Grüne) vorgelegt. Bereits 15 Prozent würde man sehen und ein Gebäude deutlich verändern.
LR Luis Walcher erklärte u.a., er habe sich die Begründungen zu Herzen genommen. Es sei auch ihm klar, dass die Gegenden, in denen die Schutzhütten stehen, sensibel seien und Bauten vorsichtig angegangen werden sollten. Doch Bauten würden nicht nur in den Alpinbeirat kommen, jeder Bau gehe in mehrere Kommissionen. Er habe mit dem Alpinbeirat bereits über das Thema gesprochen. Man werde bei Erweiterungen genau darauf schauen, werde aber bei den von ihm vorgeschlagenen 30 Prozent bleiben.
Der Änderungsantrag Köllensperger wurde mit 14 Ja, 18 Nein und 1 Enthaltungen abgelehnt – damit erübrigte sich die Abstimmung des identischen Änderungsantrags Foppa.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) erinnerte an einen Änderungsantrag, den er im GGA zum Art. 22 eingebracht hatte.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich nach der Neugersdorfer Hütte, die seit Ende der 1990er-Jahre im Besitz des Landes sei, die “widerrechtlich” von der Finanzpolizei als Sommerquartier besetzt werde. Man sollte den Rechnungshof fragen, ob dies im Sinne der Steuerzahler sei. Auf seine Anfragen habe die Landesregierung bisher immer gesagt, man sei in Verhandlungen.
Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan) erkundigte sich, nach welchen Kriterien die 30 Prozent ermittelt worden seien.
LR Luis Walcher antwortete u.a., man habe die Größe der Hütten angeschaut und bereits bei Änderung von Bad und Küche wären die 15 Prozent mehr als überschritten gewesen – man müsse sich an die hygienischen Standards halten. Bezüglich Neugersdorfer Hütte müsse er sich erst informieren.
Art. 22 wurde mit 23 Ja, 2 Nein und 8 Enthaltungen genehmigt.
Art. 23 (Änderung des Landesgesetzes vom 20. Februar 2002, Nr. 3, „Regelung der Reisebüros“)
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) erkundigte sich nach Detailfragen zum Text des Artikels.
Er habe bereits im GGA gegen diesen Artikel gestimmt, so Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) – es herrsche eh schon Personalmangel.
LR Luis Walcher sagte u.a., dass in Italien diese strenge Regelung für die Reisebüros gelte – aber die Zuständigkeit für die Ausbildung der Mitarbeiter liege beim Staat. Diese Vorgaben müssten umgesetzt werden, würden aber nicht rückwirkend gelten.
Art. 23 wurde mit 18 Ja, 4 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 25 (Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz“)
Zum Artikel lagen zehn Änderungsanträge vor: LRin Ulli Mair hatte bereits in der gestrigen Generaldebatte die von ihr eingebrachten Änderungsanträge erklärt, in denen es um die Notstandshilfen geht: Man präzisiere bereits bestehende Bestimmungen und passe diese an. Franz Ploner (Team K) hatte vier Änderungsanträge vorgelegt und forderte u.a., dass in bestimmten Textpassagen des Artikels die Familiengemeinschaften eingefügt werden und dass die Laufzeit der Sozialbindung verlängert werden solle. Von Zeno Oberkofler (Grüne) kamen vier Änderungsanträge, u.a. schlug er vor, dass im Garantiefonds für unverschuldete Rückstände nicht nur die Vermieter, sondern auch die Mieter dabei seien.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich u.a., wie die “Familiengemeinschaft” rechtlich definiert werde und wie der Stand der Dinge bezüglich der widerrechtlich besetzten WOBI-Wohnung in Sinich sei.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) unterstrich u.a., dass die Reduktion der Sozialbindung auf 10 Jahre ein großer Fehler gewesen sei. Es sei von der Landesregierung angekündigt worden, dass in diesem Bereich Änderungen kommen werden, dass man gar andenke, alles zu konventionieren. Der erste und kleinste Schritt wäre es, die Bindung von 10 auf 20 Jahre zu erhöhen und es in einem zweiten Schritt ganz zu streichen.
Waltraud Deeg (SVP) erinnerte u.a. an die Diskussion zum WOBI-Gesetz und dass die Mietbeiträge in Italien einzigartig seien. Mit dem Mietbeitrag sollte der Mieter nicht in die Lage kommen, die Miete nicht mehr bezahlen zu können – sie verstehe nicht, weshalb es den Garantiefonds dann brauche. Die Doppelung der Systeme mache keinen Sinn. Sie bitte den Kollegen Oberkofler, zu erklären, wie er das handhaben wolle. Die Reduzierung auf die 10 Jahren sei ein Fehler gewesen – diese Meinung teile sie. Es gebe drei Formen der Konventionierung. Man müsse sehen, wie man die Konventionierung zukünftig handhaben wolle.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) betonte, die Sozialbindung müsse überdacht werden. Die Reduzierung derselben habe zu keinem Rückgang der Preise geführt. Es stelle sich die Frage, ob die Mietbeiträge noch zeitgemäß seien. Das Land könne nicht überall intervenieren, aber es bestünden Eingriffsmöglichkeiten. Um das Angebot am Mietmarkt zu erweitern, müsse der steuerliche Hebel angesetzt werden. Der vom Abg. Oberkofler vorgeschlagene Fonds könne mit Beiträgen koexistieren.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) begrüßte den Änderungsantrag von LRin Mair zum Notstandsfonds und unterstrich u.a., die Wichtigkeit rechtlicher Möglichkeiten, dass aber ebenso eine psychologische Betreuung für Menschen, die durch Naturkatastrophen ihr Hab und Gut verloren haben, unbedingt notwendig sei. Die Abgeordnete stellte einige Fragen zu Sondersituationen bzw. wie diese geregelt seien.
Staatsanwalt Antonio Di Pietro habe bei seinen Befragungen immer gesagt, der Befragte solle es ihm erklären, als wäre er ein Kind von 4 Jahren, so Brigitte Foppa (Grüne) u.a. – das möchte man bei der Wohnbauförderung auch mitunter. Südtirol habe vor vielen Jahren einen Weg eingeschlagen und beschlossen, das private Wohnen zu fördern; für besonders bedürftige Familien gebe es den sozialen Wohnbau. Es sei ein Zeichen des Wohlstands und für viele Menschen eine Altersabsicherung, dass es in Südtirol viel Wohneigentum gebe. Säule des geförderten Wohnbaus in Südtirol sei der Einsatz öffentlichen Geldes für privates Wohneigentum. Man habe dann die Konventionierung erfunden, um den geförderten Wohnbau in den Händen einer bestimmten Bevölkerungsschicht zu halten. Die Reduzierung der Sozialbindung – vorangetrieben von den Arbeitnehmern der Volkspartei – vor einigen Jahren, habe das gesamte Prinzip verändert. Alle Diskussionen seien immer wieder zurückgeschmettert worden, weil man an der Zurücknahme der Bindung festhalten wolle. Dies sei ein Widerspruch zum eigentlichen Anliegen gewesen. Zehn Jahre sind für einen Wohnungsbesitz nichts. Wenn man öffentliches Geld in Privateigentum gibt, dann müsse es ganz klare Regeln geben.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) erinnerte u.a. an die Instrumente der Wohnbauförderung und kritisierte das Vorgehen der Mehrheit im Bereich. Viele Südtiroler hätten in den vergangenen Jahren leiden müssen, weil die Politik nicht imstande sei, Vorschläge, die nicht aus den eigenen Reihen kämen, umzusetzen und man stehenbleibe. Auch jetzt werde die 20-jährige Bindung abgelehnt werden, der Rotationsfonds sei abgelehnt worden … Die Kontrollmechanismen müssten gestärkt werden. Das Wohnen mit Preisbindung sei in der letzten Legislaturperiode beschlossen worden – das sei ein guter und wichtiger Schritt und eine Ergänzung zu den Maßnahmen, die man habe. Die Wohnbauförderung müsste finanziell ausgebaut werden – die Bindung aber ebenso, um dem Missbrauch vorzubeugen.
Waltraud Deeg (SVP) kritisierte Aussagen des Abg. Leiter Reber – er solle nachlesen, was in den vergangenen Jahren bei der Wohnbauförderung passiert sei. Die Abgeordnete erinnerte an Entwicklungen, die durch den geförderten Wohnbau ermöglicht wurden. Die Bindung diene dazu, zu regeln, wer eine Förderung erhalte – es sei eines der Kriterien. 2013 – vielleicht zu spät – habe man gesehen, dass das Auslaufen der Sozialbindung ein Problem sei und versucht zu reagieren. Der Bedarf an Mitarbeitern im Land sei hoch, man hole deshalb Menschen von außerhalb. Diese Menschen brauchten Mietwohnungen, an Eigentum seien sie nicht interessiert. Das sorge – in Kombination mit der touristischen Vermietung – zu einer Verknappung des Angebots am Mietmarkt und zu steigenden Preisen, so wie auch in anderen Regionen Europas. Daran seien nicht die Mietbeiträge schuld.
Brigitte Foppa (Grüne) erinnerte daran, dass die Reduzierung der Sozialbindung 2016 auf Betreiben der Abgeordneten Amhof, Noggler und Wurzer erfolgt sei.
Zeno Oberkofler (Grüne) antwortete auf einige Fragen an ihn bzw. reagierte auf einige Aussagen in der Diskussion. Es sei unbedingt notwendig, eine Kehrtwende in der Wohnpolitik zu schaffen. Das sei schwierig, da es so viel Eigentum und so wenig Mietangebot gebe, doch wesentlich. Man müsse an vielen Stellen etwas ändern, müsse dabei aber in der Debatte ehrlich bleiben.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) stellte eine Zusatzfrage zu einem Änderungsantrag von LR: Die finanzielle Deckung erscheine ihr sehr gering.
LRin Ulli Mair erklärte, die ausführliche Debatte zu den Änderungsanträgen sei nicht erwartet gewesen, aber ein Vorgeschmack auf das, was “uns” im Herbst erwarte. Dann antwortete die LRin auf einige der gestellten Fragen, u.a. sie aus, dass die Definition der Familiengemeinschaft nicht immer mit dem Familienbogen zusammenhänge – es zähle in erster Linie das Verwandtschaftsverhältnis oder die Beziehung. Man bereite derzeit den sogenannten Wohn-Omnibus vor, wobei ihr der Begriff nicht zusage, weil es vor allem um Wohnraum gehe. Dem Änderungsantrag Ploner zur Erhöhung der Sozialbindung auf 20 Jahre stimme sie inhaltlich zu, allerdings wäre er technisch schwer umsetzbar, weshalb sie dagegen stimmen werde. Die laut ihrem Änderungsantrag vorgesehenen Mittel seien jene für dieses Jahr und würden dann entsprechend aufgestockt.
.
**tres**
Südtiroler Landtag
Silvius-Magnago-Platz 6, 39100 Bozen
Website: [www.landtag-bz.org](https://www.landtag-bz.org)
Sie haben diese E-Mail erhalten, weil Sie sich auf Südtiroler Landtag angemeldet haben.
[Im Browser öffnen](https://egjaabf.r.bh.d.sendibt3.com/tr/mr/xGAzXNP_mGGCL-VAbEUs0e0E82ayllojIo1QGLHi57IxctcDWh-ouXIJuFfnIk-ksHuAOplY0PKJzxaX9hoCjFiylsuN3GKMYdasXkHa2bt4yARcrpNe3jQ-ZxrtsJKUCvnjisAip62N5mIHbL0cjIWTopogBvJOFn6NlxtxEwIMduvm7-SF9uMZd5DlO2ziIa_6ffwDp7-4OUhnJ9FxmuSGSzglwLpZckPUid9vACuvfi8) | [Abbestellen](https://egjaabf.r.bh.d.sendibt3.com/tr/un/uk4Obvn9VYo1Zo47RafxjPwOD_6a4jXAJhXy7kVg_uj_tVAtjfi1v1zn1dkwW2Ls1rJ2pKREq9F9p7JCa0yzYmJAPDlnbYiHENKDc7fKMp04Y4jmL8VPPzIcJGJ0rcuvjPhcCK8cGtIhl-YHzf4i5i3GGAF5IZHuuTrB4KVRf7ZwYC1MSCL3gPqOrbf2jIT6bAGm1FIeZj82JULFlVFr59OOsoXaar0Kb9jkcGGunLy2Uz5-UHIZtp1rotrzlUl7p5flqpgTDw)
Haben Sie Fragen oder Anmerkungen? Nutzen Sie bitte nicht die Antwort- Funktion auf diese E-Mail, sondern das [Kontaktformular](https://www.landtag-bz.org/de/kontakte) um uns eine Nachricht zukommen zu lassen.