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(AGENPARL) – gio 04 luglio 2024 **Südtiroler Landtag**
Landtag
Plenarsitzung – Sammelgesetzentwurf (2)
**Die Debatte zu den Artikeln 7 bis 10 des von der Landesregierung vorgelegten Landesgesetzentwurfs Nr. 20/24; umfassende Diskussion bei den Artikeln zur genetischen Erfassung von Hunden. Die Arbeiten im Plenum werden morgen (Freitag, 5. Juli) um 9 Uhr (anstatt um 10 Uhr) fortgesetzt**
Zu folgenden Artikeln des ab Art. 7 () fand eine Debatte statt:
Art. 7 (Bestimmungen zum genetischen Profil von Hunden)
Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) kritisierte das Gesetz und beantragte mit einem Änderungsantrag, die Streichung des entsprechenden Passus.
LR Luis Walcher hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, mit dem die Frist zur genetischen Profilierung von Hunden bis 30. Juni 2025 aufgeschoben werden soll. Dies, um die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen.
Man werde den Änderungsantrag des Kollegen Widmann unterstützen, so Madeleine Rohrer (Grüne). Der Änderungsantrag des Landesrates entbehre der Logik.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) schloss sich der Kritik am Gesetz an, ebenso wie Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit), die ergänzte u.a., dass man dem Änderungsantrag Widmann zustimmen werde. Sie erkundigte sich, ob die 10.000 Bürger, die ihre Hunde bereits testen lassen haben, nun bereits sanktioniert werden könnten.
Thomas Widmann (Für Südtirol mit Widmann) rief die Mehrheit u.a. dazu auf, das Gesetz abzuschaffen – es sei etwas Sinnloses, das kein Ergebnis bringen werde.
LR Luis Walcher antwortete auf die Frage der Abg. Atz Tammerle, dass es in der Tat derzeit so sei, dass jene, die ihre Hunde bereits getestet hätten, eine Strafe bekommen könnten, diejenigen, die noch nicht getestet hätten, nicht. Das werde man bei nächster Gelegenheit berichtigen.
Der Änderungsantrag Widmann wurde mit 15 Ja und 17 Nein abgelehnt, jener von LR Walcher, der den Art. 7 ersetzt, und damit der gesamte Art. 7 wurde mit 16 Ja, 7 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt.
Art. 7-bis (Änderung des Landesgesetzes vom 15. Mai 2000, Nr. 9, „Maßnahmen zum Schutz der Tierwelt und zur Unterbindung des Streunens von Tieren“)
LR Luis Walcher schlug mit zwei Änderungsanträgen vor, dass für Führhunde von Sehbehinderten und Blinden auch die Pflicht zur genetischen Profilierung gelte sowie dass die Kosten für die Profilierung von Hunden, deren Besitzer älter als 70 Jahre alt sind, in bestimmten Fällen kostenlos durchgeführt werden. Ein weiterer Änderungsantrag des LR betraf die hygienischen und gesundheitlichen Bestimmungen über die Hundeführung.
Madeleine Rohrer (Grüne) bat um Klärung einiger Details in den Änderungsanträgen, etwa was öffentlich zugänglicher Raum sei.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) unterstrich u.a., dass das Gesetz immer komplizierter werde und nun verschiedene Ausnahmeregelungen eingeführt werden sollten. Man sollte nach einiger Zeit prüfen, wie das Gesetz wirke.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) kritisierte u.a., dass man heute ein Omnibusgesetz behandle und nun bereits für das Haushaltsgesetz weitere Änderungen angekündigt würden. Außerdem bat sie um die Klärung einiger Detailfragen zu den Änderungsanträgen. Das Gesetz werde immer unübersichtlicher. Es sei ein Fehler, das Ganze nicht abzuschaffen.
Auch Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) stellte eine Reihe von Fragen, u.a. ob der Tarif von 65 Euro für die genetische Profilierung der Hunde fix geregelt sei oder ob die Tierärzte Spielraum hätten. Das Gesetz werde immer komplizierter.
Ihm sei nicht mehr zum Lachen, so Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) u.a., weil auch die Bürgerinnen und Bürger nicht lachten. Man arbeite im Landtag seit Jahren und auch heute wieder über Stunden an einem schlecht gemachten Gesetz. Der Abgeordnete kritisierte mehrere Punkte, die er u.a. als Nonsens bezeichnete. “Haben Sie Einsicht und lassen wir das”, so Leiter Reber an LR Walcher gerichtet.
Waltraud Deeg (SVP) sagte u.a., sie wolle eine Lanze für den Kollegen Walcher brechen – dass man sich beispielsweise damit beschäftige, eine sozial gerechte Lösung zu finden, befürworte sie. Die Regelung sei vielleicht noch nicht perfekt, aber gebe eine Antwort auf Themen, die man etwa im Gesetzgebungsausschuss diskutiert habe.
Franz Ploner (Team K) wies darauf hin, dass ein Hund keine genetische Profilierung machen könne, sondern dass man das genetische Profil ermittelt – das solle richtiggestellt werden.
Brigitte Foppa (Grüne) sagte u.a., sie wolle an die Grundsatzfrage – die man bereits gestern diskutiert habe – erinnern: Das Gesetz könne nur aufgrund der abschreckenden Wirkung funktionieren, wenn man also einen Hund erkennen könne, dann werden die Menschen das Häufchen aufputzen. Aber diese Zielsetzung werde völlig verfehlt, auch durch die Kaskade, die heute eröffnet werde. Das einzig Richtige wäre, das Gesetz ganz wegzumachen. Stattdessen werde es nun viel komplizierter gemacht.
Es beunruhige ihn, so Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) u.a., dass er innerhalb der vergangenen Stunde 47 Nachrichten erhalten habe – das Volk schaue zu. Offenbar sei dies eines der wichtigsten Themen in Südtirol.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) kritisierte einige Details in den Änderungsanträgen, u.a. weil sei nicht präzise formuliert seien. Die Absicht des Gesetzgebers sei, zu verhindern, dass Menschen ihren Hund einfach irgendwo hinmachen lassen und das nicht aufsammeln. Aber könne man das Ganze nicht vereinfachen, indem man sage, das sei verboten und wenn man es trotzdem mache, dann werde man bestraft. Das könnte man im Rahmen des Nachtragshaushalts regeln.
Franz Locher (SVP) erinnerte u.a. daran, dass der Wunsch zum Gesetz von den Gemeinden gekommen sei. Er plädiere für eine Beibehaltung der Regelung. Wenn man das nicht mache, dann mache man als Landtag keine gute Figur. Es gehe hier um eine Hygienebestimmung. Es gebe jedes Jahr mehr Hunde und das Problem wachse damit ständig. Man strafe in diesem Moment nicht die Fleißigen.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) betonte u.a., es gehe hier nicht um eine Polemik – denn man bringe sachliche Argumente gegen das Gesetz. Es sei soziale Kosmetik, dass Mindestrentnerinnen und -rentner, die 65 Euro erlassen erhielten, er sei viel eher für die Erhöhung der Renten. Wenn man Änderungen mache, dann solle man sie so machen, dass sie funktionierten.
Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan) sagte u.a., die Diskussion um dieses Gesetz sei ein Paradebeispiel dafür, wie man etwas nicht mache. Die Diskussion der letzten Stunde sei entweder ein Theaterstück gewesen oder “wir” benehmen “uns” wie Schildbürger. Bereits im Gesetzgebungsausschuss sei schlecht gearbeitet worden. Keiner habe sich damit beschäftigt, wie man Übertretungen überhaupt feststelle. Er plädiere für das Zurückziehen der Regelung.
LR Luis Walcher antwortete auf einige der gestellten Fragen, u.a. was der öffentliche Raum sei. Es brauche keine großen Regeln, wenn alle Leute mit Anstand leben würden. Es gäbe viele andere Gründe, als die vorgesehenen, für Ausnahmen, man habe hier aber für die Ticketbefreiten diese Maßnahme setzen wollen. Man hoffe, dass man mit den Tests ziemlich zulege und in der vorgesehenen Zeit alle Hunde getestet sein werden. Die Strafen seien sehr hoch, doch wenn man gesehen habe, wie die Zahl der Hunde in den vergangenen Jahren zugenommen habe, dann könne man davon ausgehen, dass bei 20-Euro-Strafen mit lachendem Gesicht gezahlt werde. Den Ausdruck “genetische Profilierung” werde man richtigstellen. Er hoffe, dass man durch die Umsetzung des Gesetzes sauberere Dörfer und Städte haben werde.
Die drei Änderungsanträge von LR Walcher zum Art. 7-bis wurden jeweils mehrheitlich angenommen. Der Art. 7-bis wurde mit 17 Ja, 9 Nein und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 9 (Änderung des Landesgesetzes vom 7. Juli 2010, Nr. 9, „Bestimmungen im Bereich der Energieeinsparung, der erneuerbaren Energiequellen und des Klimaschutzes“)
LR Peter Brunner hatte einen Änderungsantrag vorgelegt, in dem es um die Aufsicht über die Gesamtenergieeffizienz bei Eigentumsübertragung oder Vermietung von Gebäuden sowie Strafen geht.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) regte an, bei Änderungsanträgen, in denen es um wenige Worte gehe, diese unterstrichen werden – damit werde die Arbeit der Abgeordneten erleichtert.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) beantragte die Streichung von Artikel 2-sexies Absatz 4, in dem es um die Aufsicht über die Gemeinden über die Verkaufsangebote geht. Er halte dies für eine Abwälzung der Verantwortung – für diese Kontrollen sei die Finanz zuständig.
LR Peter Brunner erklärte u.a., die Gemeinden wüssten welche Aufgaben auf sie zukämen; es gehe um Stichproben.
Der Änderungsantrag Brunner wurde mit 22 Ja, 2 Nein und 9 Enthaltungen genehmigt (ohne Absatz 4), der Absatz 4 des Änderungsantrages mit 22 Ja, 6 Nein und 5 Enthaltungen – und damit auch der Art. 9, da der Änderungsantrag diesen ersetzt.
Art. 10 (Änderung des Landesgesetzes vom 26. Januar 2015, Nr. 2, „Bestimmungen über die kleinen und mittleren Wasserableitungen zur Erzeugung elektrischer Energie“)
LR Peter Brunner beantragte mit einem Änderungsantrag die Streichung des Artikels.
Josef Noggler (SVP) erinnerte daran, dass man bereits den damaligen LR Theiner vor zwei Legislaturperioden ersucht habe, die ganzen Energiegesetze in einem Einheitstext zusammenzufassen – es gebe mehr als 20 Gesetze. Mit einem Einheitstext würde der Bereich übersichtlicher werden. Vielleicht könne der jetzige Landesrat das angehen.
Franz Locher (SVP) verwies u.a. darauf, dass die Anlagen teilweise nicht innerhalb von 30 Jahren abgeschrieben seien – das werde nicht unproblematisch, wenn man das dann dem nächsten weitergebe. Er nehme an, dass man sich auch in Zukunft mit der Materie befassen müsse.
Der Änderungsantrag Brunner wurde mit 20 Ja und 12 Enthaltungen genehmigt – und der Art. 10 wird gestrichen.
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ZUR INFO: Die Arbeiten im Plenum werden live auf und auf dem YouTube-Kanal des Landtags übertragen. Auf letzterem können Zuschauer während des Streams die Wiedergabe anhalten und zurückspulen, sodass Redebeiträge und Debatten bei Interesse nachgesehen werden können. Auf der Landtagswebsite ist unter in der Regel am Tag nach der Sitzung eine strukturierte Videoaufzeichnung abrufbar (geordnet nach behandelten Sachbereichen sowie Rednerinnen und Rednern).
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