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(AGENPARL) – gio 04 luglio 2024 **Südtiroler Landtag**
Hinweis an die Medien!
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Landtag
Plenarsitzung – Sammelgesetzentwurf (1)
**Generaldebatte, Tagesordnungen und Artikeldebatte (Art. 1 bis 6) zum von der Landesregierung vorgelegten Landesgesetzentwurf Nr. 20/24**
In der Zeit der Mehrheit wurde zunächst der Änderungen zu Landesgesetzen in den Bereichen Landesämter und Personal, Entwicklungszusammenarbeit, Unterricht, Kultur, Feuerwehr und Bevölkerungsschutz, Jagd und Fischerei, Landschafts- und Umweltschutz, Energie, Gewässerschutz und Gewässernutzung, Nahrungsmittelhygiene, Vermögen und Finanzen, Wirtschaft, Öffentliche Arbeiten, Alpinistik, Fremdenverkehr, Enteignungen aus Gründen der Gemeinnützigkeit, Wohnbauförderung, Hygiene und Gesundheit, Fürsorge und Wohlfahrt, Transportwesen, Lehrlingswesen (vorgelegt von der Landesregierung auf Vorschlag des Landeshauptmannes Arno Kompatscher) behandelt:
LH Arno Kompatscher führte in seiner Präsentation des LGE u.a. aus, weshalb man mit Omnibusgesetzen arbeite. Das vorliegende Gesetz sei Ausdruck eines Regelungsbedarfs, es gehe zum Teil um Anpassungen, zum Teil würden auch schon Punkte des Regierungsprogramms umgesetzt.
In der Generaldebatte ergriff zunächst LRin Ulli Mair das Wort und führte kurz einen von ihrer Seite eingebrachten Änderungsantrag aus, der nicht im GGA behandelt worden sei und in dem es um die Notstandshilfen geht. Man präzisiere bereits bestehende Bestimmungen und passe diese an.
Es folgte die Behandlung der zum Landesgesetzentwurf Nr. 20/24 eingebrachten Tagesordnungen:
LH Arno Kompatscher informierte darüber, dass sich die Mehrheit darauf geeinigt habe, folgende zwei Tagesordnungen anzunehmen: jene zur Verlängerung der Waffenpässe der Süd-Tiroler Freiheit – in abgeänderter Form wie mit den Einbringern besprochen – sowie jenen zur Sachwalterschaft der Grünen.
Dann wurden die Tagesordnungen behandelt, die nicht angenommen oder zurückgezogen wurden:
PD – Demokratische Partei forderte mit einer Tagesordnung (eingebracht vom Abgeordneten Repetto) der Landtag möge die Landesregierung verpflichten, die Durchführungsverordnung zum Landesgesetz Nr. 5 vom 21. Juli 2022, „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“, betreffend die Regelung der Mietverhältnisse bei öffentlichen und sozialen Wohnungen dahingehend abzuändern bzw. zu ergänzen, dass das Eintreten in das Recht auf Zuweisung einer Wohnung ermöglicht wird.
LRin Ulli Mair sagte u.a., man wolle das Phänomen der WOBI-Wohnung als vererbbares Gut überwinden – ohne Voraussetzungen eine solche zu erhalten, wäre aber eine Rückkehr zu dieser Praxis, deshalb werde man den Antrag nicht annehmen. Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei) zog den Antrag zurück und bedankte sich für die Tätigkeit der LRin im Bereich sozialer Wohnbau.
Den Titel Mobilitätszentrum Meran: Bürgerbeteiligung jetzt! trug eine Tagesordnung der Grünen (eingebracht von den Abgeordneten Rohrer, Foppa und Oberkofler): Der Landtag möge die Landesregierung auffordern, in Zusammenhang mit der Umsetzung des Landesgesetzes Nr. 20/2024: 1. Vor der Detailplanung der Neugestaltung des Mobilitätszentrums Meran einen partizipativen Optimierungsprozess zu starten, wobei die bisherigen Varianten zur Um- und Neugestaltung des Bahnhofsareals auf einer eigenen Website im Sinne der Transparenz veröffentlicht werden; 2. vor der Detailplanung der Neugestaltung des Mobilitätszentrums Meran bei einem so genannten Infoday den bisher ausgearbeiteten Masterplan vorzustellen und von allen Interessierten Feedback einzuholen; 3. die nötigen Gelder im Landeshaushalt bereitzustellen.
Madeleine Rohrer (Grüne) erklärte, man werde Punkt 1 – wie mit der Mehrheit besprochen – zurückziehen. LH Arno Kompatscher sagte, mit diesen Änderungen werde die Tagesordnung angenommen.
Zu folgenden Artikeln fand eine Debatte statt:
Art. 1 (Änderung des Landesgesetzes vom 19. Mai 2015, Nr. 6, „Personalordnung des Landes“)
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) erklärte u.a., sie stehe der prozentuellen Berechnung von eventuellen Zusatzverdiensten von Führungskräften – wie in Absatz 7 vorgesehen – kritisch gegenüber. Sie plädiere für eine gerechtere Lösung, indem ein Maximalbetrag festgelegt werde.
Maria Elisabeth Rieder (Team K) verwies u.a. auf die Diskussion, wie viel Zeit man außerhalb der Arbeitszeiten noch für Zusatzverdienste zur Verfügung habe – gerade bei Führungskräften.
Brigitte Foppa (Grüne) sagte u.a., sie sei immer schon eine Befürwortung von Nebenverdiensten gewesen – es gebe ganz unterschiedliche Lebenssituationen. Sie sehe die Möglichkeit zu Zusatzverdiensten deshalb positiv, stimme der Kritik ihrer Vorrednerinnen im Zusammenhang mit Führungskräften aber zu.
LRin Magdalena Amhof unterstrich u.a., sie erachte es als wichtiges Instrument, dass auch Führungskräfte eine Nebentätigkeit ausüben dürften. Ein Großteil der Nebentätigkeiten der Führungskräfte sei in Verwaltungsräten von öffentlichen Unternehmen, in die das Land sie entsende. Sie ersuche darum, dass der Passus angenommen werde.
Art. 1 (ohne Absatz 7) wurde mit 23 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt, Absatz 7 mit 18 Ja und 16 Nein.
Art. 2 (Änderung des Landesgesetzes vom 28. Oktober 2011, Nr. 12, „Integration ausländischer Bürgerinnen und Bürger“)
Brigitte Foppa (Grüne) befand u.a., dass die Integrationsstelle in der Kulturabteilung eigentlich einen guten Platz gehabt habe – sie hätte es befürwortet, wenn sie dort verblieben wäre.
LH Arno Kompatscher erklärte u.a., die Integration betreffe zahlreiche Aspekte, man habe sich dann am Ende für diese Lösung entschieden.
Art. 2 wurde mit 18 Ja, 3 Nein und 13 Enthaltungen genehmigt.
Art. 3 (Änderung des Landesgesetzes vom 12. Dezember 1996, Nr. 24, „Landesschulrat und Bestimmungen zur Aufnahme des Lehrpersonals“)
Es gehe im Artikel – soweit sie richtig verstanden habe – um Lehrkräfte, die ihre Ausbildung in anderen Regionen Italiens gemacht hätten, so Waltraud Deeg (SVP): Gelten für Lehrpersonen, die die Ausbildung beispielsweise in Innsbruck gemacht hätten, dieselben Regeln?
LR Philipp Achammer sagte u.a., das inneritalienische System sehe keine lehrbefähigenden Studien vor; mit der österreichischen Seite habe man eigene Abkommen.
LR Marco Galateo ergänzte u.a., dass man hiermit auch Lehrkräfte befähigen wolle, die Kurse in anderen Regionen Italiens besucht hätten.
Art. 3 wurde mit 23 Ja und 11 Enthaltungen genehmigt.
Art. 4 (Änderung des Landesgesetzes vom 11. Mai 1988, Nr. 18, „Maßnahmen auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit“)
LR Philipp Achammer verwies u.a. auf Gerichtsurteile im Bereich, die eine Altersgrenze als nicht zulässig erklärt hätten – an diese halte man sich. Nun solle die Altersgrenze auf dem Gebiet der Zweisprachigkeit gestrichen werden.
Es sei dies – jenseits der Gerichtsurteile – ein sehr wichtiger Ansatz, so Brigitte Foppa (Grüne) u.a.: Lebenslange Aus- und Weiterbildung sei wesentlich.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) unterstrich u.a., dass auch sie das lebenslange Lernen für äußerst wichtig halte. Was geschehe aber, wenn man ein “Auslandsjahr” mache?
Maria Elisabeth Rieder (Team K) erkundigte sich u.a., ob das auch für die Stipendien gelte, wo es eine Altersgrenze von 40 Jahren gegolten habe.
LR Philipp Achammer antwortete u.a., er müsse prüfen, ob die Streichung der Altersgrenze für Stipendien bereits vorgesehen sei oder ob dies erst komme. Bezüglich Auslandsjahr führte der LR einige Kriterien für den Erhalt von Landesbeiträgen aus.
Art. 4 wurde einstimmig mit 34 Ja genehmigt.
Art. 4-ter (Maßnahmen für die Sicherheit und die Gewaltprävention)
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich u.a., ob man Landesgelder verwende, um Sicherheitsausgaben zu finanzieren, die zu den Aufgaben des Staates zählten. Man sei sehr wohl dafür, dass in Sicherheit investiert werde – aber wenn es keine Details zum Artikel gebe, könne man diesem nicht zustimmen.
LRin Ulli Mair antwortete u.a., dass mit dem Artikel die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werde, um Haushaltskapitel in den Bereichen Sicherheit und Gewaltprävention zu schaffen – das Ressort habe es zuvor bekanntlich nicht gegeben. Dann wolle man damit im Rahmen des Regierungsprogramms tätig werden. Die öffentliche Sicherheit sei Kompetenz des Staates, aber im Rahmen “unserer” Zuständigkeiten könne man mit diesen Mitteln dann tätig werden. Was exakt mit dieser Ausgabe getan werde, könne sie heute noch nicht sagen. Sie schließe aber nicht aus, dass man auch staatlichen Sicherheitskräften unter die Arme greifen werde.
Art. 4-ter wurde mit 28 Ja und 6 Enthaltungen genehmigt.
Art. 5 (Änderung des Landesgesetzes vom 18. Dezember 2002, Nr. 15, „Vereinheitlichter Text über die Ordnung der Feuerwehr- und Zivilschutzdienste“)
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) erkundigte sich in Bezug zur vorhin vom LRin Mai gemachten Aussage u.a., ob es eine Rückverrechnung gebe, wenn für Dinge, für die eigentlich der Staat zuständig wäre, Ausgaben getätigt würden. LH Arno Kompatscher verneinte das.
Art. 5 wurde mit 30 Ja und 4 Enthaltungen genehmigt.
Art. 6 (Änderung des Landesgesetzes vom 17. Juli 1987, Nr. 14, „Bestimmungen über die Wildhege und die Jagdausübung“)
Zum Artikel lagen mehrere Änderungsanträge von LR Luis Walcher (Erstattung von Fahrspesen für Landesbedienstete bei der Ablieferung von verletzten oder krank aufgefundenen, geschützten Vogelarten an ein ermächtigtes Pflegezentrum, Verfahren bei Wildunfällen) und von LH Arno Kompatscher (Kostendeckung).
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) verwies auf das bisherige Vorgehen beim Auffinden von verletzten Vögeln und begrüßte die nunmehrige Änderung.
Die beiden Änderungsanträge Walcher wurden jeweils mit 34 Ja angenommen, jener von LH Kompatscher wurde mit 26 Ja und 8 Enthaltungen angenommen.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) unterstrich u.a., er wolle darauf hinweisen, dass es sich hier um jenen Artikel handle, der inhaltlich seinen gestern abgelehnten Landesgesetzentwurf entspreche – ebenso wie auf die Diskrepanz, dass Leute, die gestern dagegen gestimmt hätten, heute dafür stimmten.
Franz Locher (SVP) antwortete auf die Kritik des Abg. Leiter Reber.
Art. 6 (abgeändert) wurde mit 26 Ja und 6 Enthaltungen genehmigt.
(Fortsetzung folgt)
**tres**
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