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(AGENPARL) – mer 03 luglio 2024 **Südtiroler Landtag**
Hinweis an die Medien!
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Die Arbeiten im Plenum werden live auf www.landtag-bz.org und auf dem YouTube-Kanal des Landtags übertragen. Auf letzterem können Zuschauer während des Streams die Wiedergabe anhalten und zurückspulen, sodass Redebeiträge und Debatten bei Interesse nachgesehen werden können. Auf der Landtagswebsite ist unter https://www.landtag-bz.org/de/videos-der-landtagssitzungen in der Regel am Tag nach der Sitzung eine strukturierte Videoaufzeichnung abrufbar (geordnet nach behandelten Sachbereichen sowie Rednerinnen und Rednern).
Landtag
Plenarsitzung – Transparenz (2), Bildungstätigkeiten im Gefängnis
**Anträge von JWA Wirth Anderlan und PD – Demokratischer Partei**
Am heutigen Mittwochvormittag (3. Juli) wurde die erste Juli-Sitzung des Südtiroler Landtages fortgesetzt. Präsident Arnold Schuler erklärte zunächst, dass man sich bemühen werde, dass ab der nächsten Sitzung die Anfragen der Aktuellen Fragestunde bereits mit Sitzungsbeginn online verfügbar sein werden. Bezüglich Übersetzungen wies der Präsident darauf hin, dass nicht nur schriftliche Texte zweisprachig sein müssten, sondern die Redebeiträge ebenso übersetzt werden müssen (gestern hatte es zu Sitzungsende eine entsprechende Diskussion gegeben).
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) verwies im Zusammenhang mit der Beantwortung u.a. darauf, dass in der Aula sechs Beiträge genannt worden seien, die ein Unternehmen vonseiten des Landes erhalten habe, er aber habe eine mehrseitige Auflistung von Beiträgen vorliegen, die er vonseiten eines Landesbeamten erhalte habe – es müsse dem nachgegangen werden, warum es zu diesen Unterschieden in den Auflistungen gekommen sei. LH Arno Kompatscher bestätigte dies.
In der Replik der Landesregierung betonte LH Arno Kompatscher u.a., es sei bereits alles öffentlich zugänglich – Protokolle, Stellungnahmen und Empfehlungen -, dies auf der Onlineseite des Sanitätsbetriebes mit Verlinkungen auf die Internetseite des Landes. Man sei transparent. Es habe den Schein, als diene dieser Antrag dazu, Verschwörungstheorien zu befeuern. Man werde den Prozess der Aufarbeitung, wie im Regierungsprogramm festgeschrieben, machen: Was sei richtig gewesen? Was seien Fehler gewesen? Mit dem Wissen von heute würde auch er manches anders machen. LRin Rosmarie Pamer ergänzte u.a., dass ihr Ressort die Koordination der Aufarbeitung übernehmen werde. Es habe bereits diesbezügliche Treffen gegeben, etwa mit der Eurac bezüglich Ablaufs der Aufarbeitung. Wichtig sei auch ein partizipativer Prozess. LR Hubert Messner sagte u.a., dass man den Fehler gemacht habe, die Corona-Pandemie nur medizinisch auszulegen. Man habe von medizinischer Seite mit gutem Wissen und Gewissen gehandelt und – auch dank der engagierten Menschen in den Krankenhäusern – standgehalten.
Renate Holzeisen (Vita) kritisierte Aussagen in der Replik der Landesregierung und bemängelte ausgebliebene Antworten auf in der Diskussion gestellte Fragen.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan), Erstunterzeichner des Antrags, sagte u.a., wenn man verlange, dass alle Protokolle offengelegt würden, dann sage er das nicht ohne Grund. Er verwies auf geschwärzte Stellen in den Protokollen und auf Videoaufzeichnungen, die nicht dieselbe Länge hätten, wie die Sitzungen selbst. Es gehe nun auch um die Frage, “wer die Verantwortlichen für diese Verbrechen seien”. Er wolle seine Worte aus der Wien-Rede wiederholen – und zitierte entsprechend.
Präsident Arnold Schuler unterstrich, man könne diese Wortwahl “hier” nicht tolerieren. Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) erkundigte sich, ob “Steinbruch” ein verbotenes Wort sei. Es folgte eine Diskussion zwischen dem Abgeordneten und dem Präsidenten. LH Arno Kompatscher betonte u.a., dass die Geschäftsordnung für alle gelte – etwa auch wenn es darum gehe, in “persönlicher Angelegenheit” das Wort zu ergreifen. Es stehe niemand über dem Gesetz. Regierungshandlungen als Verbrechen zu bezeichnen, wie hier geschehen, sei nicht akzeptabel.
Der wurde getrennt nach Prämissen und einzelnen Punkten des beschließenden Teils abgestimmt: abgelehnt wurden die Prämissen (mit 7 Ja, 25 Nein und 5 Enthaltungen) sowie die Punkte 1 und 2 (mit jeweils mit 17 Ja und 17 Nein); Punkt 3 des beschließenden Teils wurde dagegen mit 17 Ja und 16 Nein angenommen.
a) Übertragung an die Autonome Provinz Bozen – Südtirol der Verwaltungsbefugnisse im Bereich der Tätigkeiten zur Resozialisierung und Arbeitseingliederung der Gefangenen und Internierten der im Gebiet der Autonomen Provinz Bozen gelegenen Strafvollzugsanstalten, einschließlich der verwaltungstechnischen und organisatorischen Tätigkeiten im Rahmen der juristisch-pädagogischen Aufgaben im Bereich der Bildungsangebote in den Strafvollzugsanstalten;
b) das Datum, ab dem die Übertragung der Befugnisse gemäß Punkt a) gilt, sowie die Vorgehensweisen und Verfahren für die Koordinierung der übertragenen und der in der Zuständigkeit der staatlichen Stellen verbleibenden Befugnisse im Bereich der Sicherheit innerhalb und außerhalb der in den Strafvollzugsanstalten befindlichen Einrichtungen werden mit einer eigens dafür abgeschlossenen Konvention zwischen dem Justizministerium und der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol geregelt. In dieser Konvention werden auch die spezifischen Tätigkeiten, die in die Übertragung der Befugnisse fallen, sowie das Personal und die Güter, die für die übertragenen Tätigkeiten erforderlich sind und der Autonomen Provinz Bozen gebietsmäßig zugewiesen werden sollen, festgelegt; ebenso gibt die Konvention die spezifischen Vorgehensweisen für die Ausübung der übertragenen Tätigkeiten sowie die Standards der Leistungserbringung, die im Rahmen der Ausübung der übertragenen Befugnisse gewährleistet werden müssen, vor;
c) die Ausstattung, Einrichtung sowie die erforderlichen beweglichen Güter gemäß der in Buchstabe b) genannten Konvention, die zur Ausübung der Tätigkeiten laut Buchstabe a) dienen, werden der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol nach den Vorgaben des Dekrets des Präsidenten der Republik vom 20. Januar 1973, Nr. 115, übertragen;
e) die Ausgaben für die Ausübung der übertragenen Befugnisse gehen gebietsmäßig zulasten der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol und fallen unter jene gemäß Artikel 79 des Sonderstatuts im Sinne des weiteren finanziellen Beitrags zum Ausgleich der öffentlichen Finanzen durch die Übernahme der finanziellen Verpflichtungen aus der Ausübung von staatlichen Funktionen, auch der delegierten.
Alex Ploner (Team K) bedankte sich u.a. beim Einbringer für den Antrag – das Thema halte der Gesellschaft einen Spiegel vor. Man tue sich manchmal schwer damit, mit Menschen, die sich nicht an Regeln gehalten haben, umzugehen – der einfachste Weg sei, sie ins Gefängnis zu sperren. Doch dies sei nicht der richtige Weg. Ein Besuch im Gefängnis in Bozen habe sich ihm eindrücklich ins Gedächtnis eingeprägt. Bildung sei eine Investition für die Zukunft – im Omnibusgesetz gebe es etwa einen Passus zur Förderung des lebenslangen Lernens. Auch im Gefängnis gebe es Menschen, die lernen möchten. Man sollte dafür einen unterstützenden Schritt machen. Man werde dem Antrag zustimmen.
Zeno Oberkofler (Grüne) sagte u.a., er habe mehrmals die Gefängnisse von Bozen und Trient besucht – diese Besuche hätten ihn beeindruckt, auch wegen der Bedingungen, die dort herrschten. Die Inhaftierten seien verurteilt worden, aber jeder habe das Recht auf Würde und auf Rehabilitation. Das Engagement der Mitarbeiter in den Gefängnissen habe ihn beeindruckt; es gebe aber einen großen Turnover und Personalmangel. Wenn das Land Maßnahmen zu mehr Bildung und zur Behebung des Personalmangels ergreifen könne, sei dies unterstützenswert. Man werde dem Antrag zustimmen.
Franz Ploner (Team K) betonte u.a., der Antrag bringe den Blick auf einen Bereich, den die Gesellschaft sonst weitgehend vergesse. Man müsse darüber nachdenken, warum die Rückfallquote straffälliger Personen in Italien bei 70 Prozent liege – man könne sie auf 2 Prozent reduzieren. Nachdenklich mache ihn auch die hohe Suizidalität, nicht nur bei Inhaftierten, auch bei Mitarbeitern. Der Resozialisierung und Rehabilitierung straffällig Gewordener komme in einem Rechtsstaat hohe Bedeutung zu. Den Straffälligen müsse der Staat damit helfen, zurück in die Gesellschaft zu kommen. Man werde diesen wichtigen Beschlussantrag voll unterstützen.
Bei den Aussagen seiner Vorredner handle sich um linksgerichtete Wolkenträumereien, so Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) u.a. Es handle sich um verurteilte Verbrecher. Es stimme aber, dass die Verhältnisse im Bozner Gefängnis menschenunwürdig seien – da müsse man etwas machen. Aber die Aufgabe des Landes Südtirol sei es nicht, Reintegrationsprojekte für “diese” Leute, die nie Teil unserer Gesellschaft gewesen seien, zu finanzieren. Man werde sich beim Antrag enthalten.
Bernhard Zimmerhofer (Süd-Tiroler Freiheit) verwies u.a. darauf, dass 2023 zwei Drittel der Inhaftierten im Bozner Gefängnis ausländischer Herkunft gewesen seien. Der Abgeordnete zitierte aus einem Zeitungsartikel zur Kriminalität in Südtirol. Dass es ein neues Gefängnis in Bozen brauche, sei offensichtlich und zu unterstützen.
Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) verlas Teile des Antrages – und bemerkte u.a., dass Einbringer des Antrags die unmenschliche Behandlung der Südtiroler Bevölkerung während der Coronazeit sehr wohl unterstützt habe. Nun aber für Gefangene anderes fordere. Das sei Heuchelei.
In ihrer Replik sagte LRin Rosmarie Pamer u.a., dass die Suche nach juristisch-pädagogischen Beamten für das Bozner Gefängnis aufgrund des fehlenden Wohnraumes gescheitert sei. Die soziale Wiedereingliederung sei Aufgabe des Staates. Die Zusammenarbeit zwischen Staat bzw. Justizministerium und Provinz Bozen werde durch eigene Vereinbarungen festgelegt; es gebe einen entsprechenden Koordinierungstisch und Arbeitsgruppen, die sich regelmäßig treffen. Würde der Beschlussantrag umgesetzt, gingen Kompetenzen ans Land über – dies, u.a. mit entsprechenden finanziellen Auswirkungen. Die Mehrheit werde den Antrag ablehnen. Sie wolle aber prüfen, ob es eine Möglichkeit der Zusammenarbeit mit den Sozialdiensten zur Unterstützung der Wiedereingliederung gebe.
Sandro Repetto (PD – Demokratische Partei), Erstunterzeichner des Antrages, erklärte u.a., er befürworte die Prüfung der Möglichkeiten. Die Wiedereingliederung sei sehr wichtig für die Gesellschaft – auch wenn nur eine einzige Person wiedereingegliedert werden könne. Es handle sich dabei nicht um Personen, die als Verbrecher geboren würden. Bei der Wiedereingliederung und diesem Antrag gehe es um Maßnahmen, die für eine zivilisierte Gesellschaft sprächen – im Sinne einer echten Solidarität und dass man niemanden allein lasse.
Der wurde mit 10 Ja, 18 Nein und 7 Enthaltungen abgelehnt.
(Fortsetzung folgt)
**tres**
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