(AGENPARL) – mer 03 luglio 2024 **Südtiroler Landtag**
Landtag
Plenarsitzung – Nein zum LGE zu Wildhege und Jagdausübung
**Übergang zur Artikeldebatte zum Landesgesetzentwurf Nr. 16/24 von Freier Fraktion abgelehnt. Anträge von JWA Wirth Anderlan und Süd-Tiroler Freiheit. Am morgigen Donnerstag (4. Juli) findet vormittags keine Landtagssitzung statt, am Nachmittag beginnen die Arbeiten im Plenum um 14 Uhr**
Wildhege und Jagdausübung: Änderung der Bestimmungen 2024 (vorgelegt vom Abgeordneten Leiter Reber): Im des Einbringers heißt es u.a.: „Dieser Gesetzesentwurf beinhaltet vor allem Verbesserungen technischer Natur und soll die Anwendung des Landesgesetzes Nr. 14 1987 in der Praxis erleichtern.“
Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan) sagte u.a., der LGE sei durchdacht – man werde ihm zustimmen.
LR Luis Walcher erklärte u.a., es sei interessant, dass solche Gesetzentwürfe gerade dann kämen, wenn sich die Landesämter monatelang mit der Thematik befassen. Weil man im Omnibusgesetz ausführlich auf verschiedene Bereiche eingehen werde, die man bereits abgeklärt habe, bitte man um Ablehnung des LGE.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion), Erstunterzeichner des Gesetzentwurfs, bemerkte u.a., er sei überrascht über die Begründung für die Ablehnung. Der Landesrat bitte um Ablehnung dessen, was dann im Omnibus stehe. Wenn man inhaltlich anderer Meinung sei, sei das legitim, aber zu sagen, man wolle am nächsten Tag dasselbe beschließen, sei nicht korrekt. Die Landesregierung mache dasselbe weiter, was jahrelang praktiziert worden sei: Es werde nichts angenommen, was nicht von der Volkspartei oder der Landesregierung komme. Diese Herangehensweise kritisierten die Oppositionsparteien im Land seit Jahrzehnten. Und diese sei mit ein Grund, weshalb viele Bürger nicht mehr wählen gingen. Unsere Demokratie sei nicht sicher – es sei wichtig, hart an dieser zu arbeiten. Ein solches Vorgehen, wie das vom Landesrat vorgeschlagene, sende ein falsches Signal an die Bevölkerung.
Der Übergang zur Artikeldebatte zum wurde mit 14 Ja, 17 Nein und 3 Enthaltungen abgelehnt.
1. Die Landesregierung zu beauftragen, zeitnah ein Gesetz auszuarbeiten und dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen, welches sämtliche Strafen gegen Corona-Verstößen, welche durch Maßnahmen des Landeshauptmannes, der Landesregierung, des Landtages oder anderer in die Zuständigkeit des Landes Südtirol fallender Institutionen erlassen wurden, rückerstattet.
2. Diese Rückerstattung hat unabhängig davon zu erfolgen, ob diese bereits bezahlt wurden oder ob noch laufende Verfahren behängen. Dies gilt auch für eventuell bereits eingeleitete Einzugsverfahren.
3. Die Rückerstattung von Geld-Strafen (Bußgeldern) hat von Amts wegen zu erfolgen, ohne dass die betroffenen Bürger selbst aktiv werden müssen.
4. Sollten gerichtliche Verfahren bezüglich dieser Corona-Strafen anhängig sein, in denen sich Bürger versucht haben gegen diese ungerechtfertigten Coronamaßnahmen zur Wehr zu setzen, so sind die dadurch entstandenen Gerichtskosten ebenso vollinhaltlich den betroffenen
5. Neben der Rückerstattung der Bußgelder, sind auch alle Eintragungen, welche aufgrund der Corona-Verstöße erfolgten (Personalregister, Disziplinarmaßnahmen, usw.) automatisch zu löschen.
6. Die für die Rückerstattung erforderlichen finanziellen Mittel sollen im nächsten Landeshaushalt bereitgestellt werden.
Renate Holzeisen (Vita) erklärte u.a., dass das Land Südtirol amtsmissbräuchlich in diesem Bereich tätig geworden sei – dazu gebe es mehrere Verfassungsgerichtsurteile. Deshalb müsse das Land Südtirol umgehend bereits kassierte Strafen zurückzahlen und Bußgeldbescheide annullieren; wenn das nicht gemacht werde, dann sei das Amtsmissbrauch. Man sei mit dem Landesgesetz Nr. 4/2020 in einem Bereich tätig gewesen, der nicht Kompetenz des Landes sei.
Franz Ploner (Team K) erinnerte daran, dass das Team K die Aufarbeitung der Coronazeit in einem Beschlussantrag gefordert habe, und dass eine solche auch im Regierungsprogramm vorgesehen sei. Man solle dieser unabhängigen Kommission nicht vorgreifen. Die Kommission werde einen Abschlussbericht vorlegen und vorschlagen, wie man weiter vorgehen wolle – dem wolle er nicht vorgreifen. Man werde dem Antrag deshalb nicht zustimmen.
Einige würden unterschätzen, so Jürgen Wirth Anderlan (JWA Wirth Anderlan) u.a., was Menschen in den vergangenen Jahren mitgemacht hätten. Die Menschen, die “dieses” Land aufgebaut hätten, seien nicht an Corona, sondern an Einsamkeit gestorben. Es gehe um die Ausgrenzung von Menschen. Er bitte darum, ein Zeichen zu setzen.
Brigitte Foppa (Grüne) antwortete auf Kritik der Abgeordneten Holzeisen.
Er sei ein Verfechter dafür, unterstrich Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) u.a., dass man die Dinge im Landtag sachlich angehe. Es seien in der Coronazeit Fehler passiert. Man habe heute bereits von der Fehlerkultur gesprochen – und wenn man die Sache nüchtern betrachte, dann gehörten die Corona-Strafen zu den Dingen, die schlecht gegangen seien. Es sei zu Absurditäten gekommen, die nun aufgehoben werden sollten. Mit dem Wissen von heute, müsse man sich die Frage stellen, ob man die Aufrechterhaltung der Strafen für gerechtfertigt und angemessen halte.
Franz Ploner (Team K) erklärte u.a., er finde es nicht korrekt, dass Jürgen Wirth Anderlan den christlichen Glauben ins Lächerliche gezogen habe, indem er in seiner Wortmeldung vorausgeschickt habe, der Herrgott werde schon zuhören.
Andreas Leiter Reber (Freie Fraktion) unterstrich u.a., eine umfassende Aufklärung sei notwendig – ansonsten müsse man sich in den kommenden Jahren dem “zitzerlweise” stellen. Die offene Entschuldigung und das Eingeständnis, dass es “uns” teilweise beim Beschließen von Maßnahmen “vertragen” habe, fehle bis heute; einen Teil der Bevölkerung habe man durch diese Maßnahmen verloren, wohl unwiederbringlich.
Myriam Atz Tammerle (Süd-Tiroler Freiheit) sagte u.a., dass in der Coronazeit Menschen diskreditiert und aus der Gesellschaft verstoßen worden seien. Es habe viele Situationen gegeben, von denen Menschen noch heute erzählten und manche auch Traumata davongetragen hätten. Angst sei Krankheitsursache Nr. 1.
Anna Scarafoni (Fratelli d’Italia) verwies u.a. darauf, dass sie in der vorherigen Legislatur noch nicht Abgeordnete im Landtag gewesen sei – sondern zu denjenigen gehört habe, die die Situation habe erleiden müssen. Heute sei man in einer anderen Situation: Die Regierung wolle eine Untersuchungskommission einrichten, die sich auch mit der Kluft in der Gesellschaft befassen werde. Sie habe den Beschlussantrag des Kollegen Franz Ploner unterstützt. Man solle der Landesregierung Glauben schenken – und sie hoffe, dass zahlreiche Kategorien, die zum Thema etwas zu sagen hätten, angehört würden. Es sei notwendig, tätig zu werden. Doch der vorliegende Beschlussantrag sei nicht der richtige Weg.
LH Arno Kompatscher unterstrich u.a., dass es legitim sei, dass man das Thema hier diskutiere – es gebe nämlich weder Denk- noch Debattenverbote, so wie es mitunter dargestellt werde. Man werde den Antrag ablehnen. Der Ersteinbringer habe von einer “angeblichen Pandemie” gesprochen, das sei respektlos all jenen gegenüber, die Verwandte und Freunde verloren hätten. Es sei wissenschaftlich erwiesen, dass es das größte pandemische Ereignis seit der Spanischen Grippe gewesen sei. In der Nachbetrachtung sei es klar, dass einige Maßnahmen gut gemeint, aber schlecht getroffen gewesen seien; ein Beispiel dafür sei die Schließung der Schule gewesen. Aber man habe aus den Krankenhäusern die Meldung bekommen: “Tut etwas, wir schaffen es sonst nicht mehr.” Es gebe eine ARD-Dokumentation zu den RKI-Protokollen mit dem Titel “Der Skandal, der keiner war”. Das es nun heiße, nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofes seien sämtliche Corona-Maßnahmen des Landes verfassungswidrig, entbehre rechtlich jeder Grundlage; man könne prüfen lassen und gegebenenfalls müssten sich Gerichte damit befassen. Wenn man nun alle Strafen zurückerstatte, stelle sich die Frage, welche Rechtsgrundlage man fortan habe. Stattdessen werde es vertrauensfördernd sein, wenn man transparent aufarbeite – und diesen Prozess werde man durchführen. Mit dem Wissen von heute würde man vieles anders machen, und auch mit dem Wissen von damals habe man möglicherweise Fehler gemacht.
Andreas Colli (JWA Wirth Anderlan) unterstrich u.a., dass die RKI-Protokolle keine Mythen seien, sondern eine klare Sprache sprächen. Wenn der LH sage, dass die Krankenhäuser überlastet gewesen seien, und man bestimmte Maßnahmen deshalb habe treffen müssen, dann wolle er an die Antwort auf eine Anfrage von JWA erinnern, wonach in der Zeit Tausende Aufnahmen weniger in den Krankenhäusern gezählt worden seien. Man solle den Leuten das zurückerstatten, was ihnen unrechtmäßig genommen worden sei. Wenn nun das Argument “mit dem Wissen von heute” bemüht werde, dann wolle er darauf hinweisen, dass auch wer damals wissen wollte, hätte wissen können.
Der wurde mit 8 Ja, 22 Nein und 4 Enthaltungen abgelehnt.
LH Arno Kompatscher informierte darüber, dass ihm Vizeminister Leo mitgeteilt habe, dass die Regierung in Rom beschlossen habe, einen einzigen Garanten auf nationaler Ebene zu schaffen, um unterschiedliche Auslegungen zu vermeiden. Er habe auf das Recht auf Gebrauch der Muttersprache hingewiesen, worauf ihm zugesichert worden sei, dass auf Landesebene ein mit Rom verbundenes Büro einrichten werde solle. Es gebe demnach eine Zusicherung der Regierung, das im Antrag Geforderte umzusetzen. Er schlage deshalb vor, dass der Antragsteller den Antrag zurückziehe. Sobald er Konkretes erfahre, werde er im Landtag berichten. Ansonsten werde man den Antrag ablehnen.
Es freue ihn, dass es bereits erledigt sei, sagte Erstunterzeichner Hannes Rabensteiner (Süd-Tiroler Freiheit) und zog den Antrag zurück.
Aufgrund der Sperrfrist von 6 Monaten könne man Punkt 2 des beschließenden Teils nicht behandeln, schickte Präsident Arnold Schuler voraus: Erst kürzlich sei ein Beschlussantrag zum selben Thema behandelt worden.
Ulli Mair (Freiheitliche) erinnerte u.a. daran, dass das Militär deshalb auf den Straßen patrouilliere, weil es eine entsprechende Vereinbarung gebe – sie sei als Landesrätin dankbar dafür. Seit das Militär patrouilliere fühlten sich viele sicherer. Es leiste Unterstützung dabei, Drogendealer, Banden etc. in Schach zu halten.
Aufgrund findet am morgigen Donnerstag (4. Juli) vormittags keine Landtagssitzung statt; am Nachmittag beginnen die Arbeiten im Plenum dagegen bereits um 14 Uhr und enden um 19.30 Uhr (anstatt von 14.30 bis 18 Uhr). Am Freitag, 5. Juli, beginnt die Landtagssitzung statt um 10 Uhr bereits um 9 Uhr.
**tres**
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