(AGENPARL) – gio 09 marzo 2023 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Anträge von SVP und Lega Salvini Alto Adige Südtirol](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt673993)
Landtag – Anträge der Mehrheit zu Rai-Sondergebühr, Digitalisierung des Richtpreisverzeichnisses, Aufklärungskampagne zu „Cyberbullying“ und Zuweisung von Wobi-Wohnungen an getrennte oder geschiedene Elternteile
Helmut Tauber (SVP) führte aus, dass die Rai-Gebühr von allen Inhabern von Radio- und Fernsehgeräten geschuldet sei. Inhaber von öffentlichen Betrieben und damit auch von gastgewerblichen Beherbergungsbetrieben und Schank- und Speisebetrieben, die über entsprechende Geräte verfügen, seien zur Zahlung einer Rai-Sondergebühr verpflichtet. Es sei ein Kategoriensystem eingeführt worden, welches als Grundlage für die Zuweisung von Betrieben zu unterschiedlichen Beitragsgebühren diene. Besonders bei der Handhabung von Hotel- und Residence-Betrieben ergebe sich, so die Einbringer, eine Benachteiligung für Letztere, wonach Residence-Betriebe eben genau durch dieses Kategoriensystem zu einer unverhältnismäßig hohen Gebühr verpflichtet sind. Schwer nachvollziehbar sei u.a. auch die unverhältnismäßig große Preisspanne zwischen der zu zahlenden Sondergebühr für 5-Sterne-Betriebe mit 100 oder mehr Zimmern – aktuell 6.789,40 Euro – und der Gebühr für 5-Sterne-Betriebe mit weniger als 100 (und mehr als 25 Zimmern) – aktuell 2.036,83 Euro.
Der Antrag sei gerechtfertigt, meinte Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit). Man sollte aber einen Schritt weiter gehen und die Abschaffung der Rai-Gebühren verlangen. Die Südtiroler zahlten nämlich doppelt, weil auch das Land einen großzügigen Beitrag an die Rai abgebe. Er plädierte dafür, die Rai Südtirol abzukoppeln und zu einem eigenen Landessender zu machen, der unabhängig von staatlichen Vorgaben agieren könne. So könnte man den Sender auch technisch aufrüsten. Einer der ersten Ankäufe mit Landesmitteln sei übrigens eine neue Türschleuse gewesen.
Auch viele Italiener würden ungern die Rai-Gebühr zahlen, meinte Marco Galateo(Fratelli d’Italia) mit Verweis auf das “Gender-Programm” Sanremo. Das Staatsfernsehen gebe aber auch die Möglichkeit zur Meinungsfreiheit. Die Gebühr in Italien sei übrigens weit niedriger als jene in Deutschland. Er sehe aber ein, dass man einem Hotel nicht die volle Gebühr abverlangen könne, man bleibe ja nicht den ganzen Tag auf dem Zimmer. Die Regierung Meloni habe jedenfalls bereits Maßnahmen angekündigt, um die Gebühr zu senken. Galateo wies aber auch darauf hin, dass die Rai auch Programme in Minderheitensprachen biete, gerade Südtirol profitiere davon.
Er habe schon öfters Aufklärung verlangt, wofür die Rai den Landesbeitrag verwende, erklärte Alex Ploner (Team K). Die Gebühren für die Beherbergungsbetriebe seien jedenfalls ungerecht aufgeteilt, daher unterstütze er den Antrag.
LR Waltraud Deeg erklärte die Zustimmung der Landesregierung zum Antrag. Das Land zahle 20 Millionen Euro zur Finanzierung der deutschen und ladinischen Rai, der Landeshauptmann führe die Verhandlungen mit der Rai.
Helmut Tauber (SVP) erklärte, dass man schon mehrere Versuche gemacht habe, um eine gerechte Regelung zu erreichen. Nun versuche man es mit einem Begehrensantrag.
Der Antrag wurde mit 28 Ja bei 3 Enthaltungen angenommen.
Das Landesrichtpreisverzeichnis stellt in den Bereichen Hoch- und Tiefbau die Basis für die Ausarbeitung der Kostenvoranschläge dar, erklärte Gerhard Lanz (SVP). “Die Verwendung desselben ist bei öffentlichen Vergaben verpflichtend, während es im privaten Bereich in der Vergangenheit meist als Orientierungshilfe diente. Inhaber des Landesrichtpreisverzeichnisses ist die Agentur für die Verfahren und die Aufsicht im Bereich öffentliche Bau-, Dienstleistungs- und Lieferaufträge.” Seit dem Jahr 2014 sei die Handelskammer beauftragt, in Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsverbänden, das Landesrichtpreisverzeichnis jährlich zu aktualisieren. Das Landesrichtpreisverzeichnis habe zuletzt an Bedeutung gewonnen, da es bei den Steuerbegünstigten im privaten Bereich – Superbonus bei energetischen Sanierungen – verbindlich angewandt werden müsse und, was in der jüngeren Vergangenheit noch dringender gewesen sei, um schnell auf massive wirtschaftliche Veränderungen am Markt reagieren zu können. Besonders wichtig sei die Preisanpassung in Folge der Maßnahme des sogenannten „Decreto aiuti“ gewesen, welches die Regierung in Rom beschlossen hat, um den Betrieben aufgrund der großen Schwankungen bei den Rohstoff- und Energiepreisen die Möglichkeit für Ausgleichszahlungen zu gewähren. Im staatlichen Vergabegesetz, und in Folge aufgrund der nicht primären Kompetenz im Bereich Wettbewerb auch im Landesvergabegesetz, sei die Möglichkeit von Preisrevisionen derzeit leider nicht vorgesehen, ein Umstand, der schon lange bemängelt werde. Und so hätten innerhalb kürzester Zeit tausende Preise analysiert, dokumentiert und angepasst werden müssen, um den Handwerks- und Industriebetrieben die rechtliche Grundlage für Ausgleichszahlungen zu geben. Das System sei zur Ermittlung der Preise derzeit eher rudimentär und verlange den Personen, welche die Preisanalysen machten, sehr viel Zeitaufwand ab. Hier setze dieser Beschlussantrag an: Durch den Einsatz der Möglichkeiten und Anwendungen der digitalen Welt würden die Verfahren vereinfacht und beschleunigt. Zudem trage ein modernes System des Landesrichtpreisverzeichnisses zu einer Professionalisierung im Handwerk bei und könne so den Betrieben eine wichtige Stütze sein.
Paul Köllensperger (Team K) unterstützte den Antrag. Das Thema sei angesichts der Inflation sehr aktuell, die dramatischen Preissteigerungen führten für die Betriebe auch zu Kalkulationsproblemen. Köllensperger gab aber zu bedenken, dass es bereits einiges an Software gebe, die solches leisten könnte. Wenn das Land selbst Hand anlege, wie etwa in der Sanität, könne es schiefgehen.
Josef Unterholzner (Enzian) bemerkte, es wäre Folgendes hinzuzufügen oder zu empfehlen: Es gebe die Richtpreise bereits, ausweiten könnte man es auf eine Herstellungskostenanalyse. Man könne so für Südtiroler Produkte sensibilisieren.
Im Beschlussantrag sei alles Wichtige hineinformuliert, sagte LR Waltraud Deeg. Sie möchte vorausschicken, dass nicht alle Digitalisierungsprojekte, die das Land umsetze, eine Katastrophe seien – sie möchte diesbezüglich auf die Plattform für die Energieboni hinweisen. Es sei bekanntlich schwieriger, alte Plattformen oder Systeme zu vernetzen, als so wie beim genannten Projekt etwas neu aufzustellen. Das Richtpreisverzeichnis des Landes sei eine wichtige Grundlage, deren Digitalisierung zu begrüßen sei. Es gebe eine Plattform, die bereits in vier anderen Regionen verwendet werde; diese müsse aber auf die regionale Realität angepasst werden. So sei die Plattform bis dato einsprachig, in Südtirol müsse sie zweisprachig sein. Man nehme den Beschlussantrag gerne an und hoffe, dass dank dieses Antrags neuer Schwung in die Sache komme.
Gerhard Lanz (SVP) wies darauf hin, dass man in Südtirol eine besondere Struktur, etwa einen hohen Anteil von Handwerksbetrieben, habe – man müsse prüfen, ob sich die Nutzung bereits bestehender Plattformen anbiete. Ein Richtpreisverzeichnis könne dazu führen, dass ein Unternehmen keine Kalkulation mehr mache, sondern dem angegebenen Preis vertrauten. Es gebe solche Tools bereits am Markt, habe der Kollege Unterholzner gesagt, doch der Mehrwert dieser Plattform wäre die Menge an Daten. Beim Landesrichtpreisverzeichnis spreche man von den Preisen im Hoch- und Tiefbau und nicht von anderen Bereichen, wie etwa Lebensmittel.
Der Beschlussantrag wurde mit 32 Ja einstimmig angenommen.
Begriffe wie „Cyberbullying“ oder „Cybermobbing“ seien auch in Südtirol keine Fremdwörter mehr, erklärte Magdalena Amhof (SVP). Selbst wenn manche Eltern mit diesen Begrifflichkeiten nichts anzufangen wissen, kennen sie die meisten Kinder und Jugendlichen sehr gut – leider auch, weil sie oft selbst davon betroffen sind. Denn nicht selten werden Kinder und Jugendliche in den sozialen Netzwerken belästigt, eingeschüchtert, gemobbt oder sogar bedroht. Man müsse dieses Thema noch stärker präsent machen, vor allem in den Schulen. Eine Studie der britischen Gesellschaft für öffentliche Gesundheit empfehle ausdrücklich Aufklärungskampagnen. Junge Menschen, vor allem Mädchen, erhielten über die sozialen Netzwerke auch negative und untergriffige Kommentare, die Auswirkungen auf ihre psychische Gesundheit hätten. Es wäre wichtig, bereits im kommenden Schuljahr mit Aufklärungskampagnen zu den sozialen Medien zu starten und den Jugendlichen auch Tipps zu geben, wie man mit dem Phänomen umgeht. Es scheine im Moment ein drängendes Thema zu sein, wie sie von vielen Müttern erfahren habe.
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