
(AGENPARL) – mar 07 marzo 2023 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Aktuelle Fragestunde (2) – mit FOTOS und VIDEO](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt673920)
Landtag – Fragen und Antworten zu Wohnmobilstellplätzen, Fischereirechten im Ultental, Entlassung einer Alperia-Führungskraft, mobilen Tankstellen, Faschingsumzügen, Stand bei Kollektivvertragsverhandlungen, finanzieller Bildung, Milchkuhprämie, Slot-Studie, Kindergärten in den Gemeinden Brenner und Gossensaß sowie Classyfarm-Einstufung
9 Gemeinden hätten seit 2019 insgesamt 154 Stellplätze eingerichtet, antwortete Landesrat Arnold Schuler, alle würden privat geführt. Die Verwaltungsbefugnisse und die Kontrolle oblägen den Gemeinden, daher könne er die letzte Frage nicht beantworten. Kosten bzw. Gewinne würden den Gemeinden nicht allzu viele entstehen, sie hätten nur die Ausweisung zu übernehmen.
Christoph Gufler hat jüngst über die sozialen Medien einen interessanten Vorschlag hinsichtlich der Fischereirechte gemacht, die im gesamten Ultental zum Verkauf stehen, betonte Ulli Mair (Freiheitliche): Laut Gufler „[…] sollten sie an die Talgemeinden St. Pankraz und Ulten gehen. Nach ca. 500 Jahren wäre es angebracht, dass sie endlich den Ultnern gehören. Da die seinerzeitige Investition der Herren von Trapp unter Kaiser Maximilian I. längst amortisiert ist, könnte der Verkäufer einen ‚guten‘ Preis machen, die Alperia über zusätzliche Umweltgelder den Ankauf ermöglichen. Als kleines Dankeschön für die Nutzung der Ultner Gewässer zur Stromgewinnung. Wäre für die Landesenergiegesellschaft ein nicht zu unterschätzender Imagegewinn. So könnten alle zufrieden sein.“ Ein Vorschlag, der es verdient, ernst genommen zu werden, so die Abgeordnete, die dazu um die Beantwortung folgender Fragen ersuchte: Gedenkt die Landesregierung den Vorschlag von Christoph Gufler zu vertiefen bzw. zu unterstützen? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Hat es inzwischen einen Gedankenaustausch zwischen der Landesregierung und Gufler gegeben? Wie stehen die Gemeinden Ulten und St. Pankraz zum Vorschlag?
Er kenne den Vorschlag nur aus der Anfrage, erklärte Landesrat Arnold Schuler. Theoretisch wäre der Vorschlag umsetzbar, dazu müssten die Gemeinden einen entsprechenden Antrag stellen. Wenn die Rahmenbedingungen stimmten, könne auch die Landesregierung die Rechte erwerben, aber es brauche entsprechende Schätzgutachten. Es habe in den letzten Wochen viele Treffen gegeben, die aber noch nicht zum Erfolg geführt hätten. Es gebe nun eine neue Variante, die erfolgversprechender sei. Wichtig sei nun, wie sich der Rechtebesitzer entscheiden werde.
Riccardo Dello Sbarba (Grüne) schickte voraus, dass er vom Generalsekretär darüber informiert worden sei, dass der Name der Führungskraft, mit der sich seine Anfrage befasst, der Privacy unterliege. Dann fuhr der Abgeordnete fort: Vom „Corriere dell’Alto Adige” wurde am 17. Februar über die Entlassung einer Führungskraft von Alperia berichtet. Demnach wurde die Angelegenheit durch eine Vereinbarung zwischen den Parteien beigelegt. Seit Juni 2022 ist Luis Amort neuer Generaldirektor von Alperia. Im November 2022 hatte die nun entlassene Führungskraft die Schulden von Alperia um 1,4 Milliarden umstrukturiert. Dello Sbarba stellte dazu folgende Fragen: Was waren die Gründe für die Entscheidung von Alperia, die Führungskraft zu „entlassen”? Gab es Konflikte oder Meinungsverschiedenheiten? Gab es Einwände gegen die von der einen oder anderen Seite getroffenen Entscheidungen? Wird die Führungskraft ersetzt werden oder wird ihr Posten bzw. ihre Rolle abgeschafft? Für welche Schulden wurde die „Umstrukturierung” im November 2022 durchgeführt? Insbesondere: Wie hoch sind die verbleibenden Schulden aus dem Erwerb von 40 Prozent von SE Hydropower und 33 Prozent von SF Energy und 40 Prozent von Hydros und 42 Prozent von Sel Edison? Wie hoch ist der Anteil der Schulden, der auf andere Posten zurückzuführen ist, und aus welchen Posten genau resultieren diese Schulden mit welchen Einzelbeträgen? Ergibt sich ein Teil der Verschuldung von Alperia aus der ungünstigen Kombination von Termingeschäften, einer rückläufigen Produktion und der Notwendigkeit, sich auf dem Markt mit Energie zu versorgen, um den Verpflichtungen nachzukommen?
Man habe sich aufgrund einer Änderung des Organigramms von der Führungskraft getrennt; sie werde nicht ersetzt, so Landesrat Giuliano Vettorato. Die Umstrukturierung der Schulden habe einerseits dazu gedient, die durchschnittliche Laufzeit von von Alperia bei verschiedenen Kreditinstituten aufgenommenen Darlehen zu verlängern, andererseits um neue Kreditlinien zu eröffnen. Diese Ressourcen seien benötigt worden, um die Preissteigerungen im Energiebereich, die zu einer Ausschöpfung von liquiden Mitteln geführt hatten, zu bewältigen.
Dello Sbarba ergänzte, er habe mehr aus der Presse erfahren als aus der Antwort des Landesrates.
Gemäß Dekret des LH Nr. 39 vom 30. Oktober 2000, Artikel 20/er, Absatz 12, können von Betrieben mobile Treibstofftanks mit einem Fassungsvermögen bis zu einem Kubikmeter betrieben werden, berichtete Gert Lanz (SVP). Die Betreiber, Handwerks- und Industriebetriebe, melden jährlich dem Amt für Handel und Dienstleistung die Menge des eingekauften Treibstoffes. Betankt werden dürfen nur betriebseigene Arbeitsmaschinen. Vom Amt für Handel und Dienstleistungen wurde die Mitteilung mit dem Inhalt „Fahrzeuge mit Kennzeichen dürfen ausschließlich bei öffentlichen Tankstellen betankt werden.“ versandt, die bei den Betrieben für Unsicherheit sorgt. Es kommt nämlich vor, dass auch Baumaschinen über Kennzeichen verfügen – zum Beispiel ein LKW, der über einen längeren Zeitraum auf ein und derselben Baustelle eingesetzt wird oder aber auch Bagger und Stapler – und so ist diese Interpretation problematisch. Dazu stellte der Abgeordnete folgende Fragen: Ist es zulässig, Fahrzeuge mit Kennzeichen, welche auf einer Baustelle eingesetzt werden, mittels der mobilen Tankstellen zu betanken? Wenn nein, wie sollen Fahrzeuge, die zwar über ein Kennzeichen verfügen, aber über einen längeren Zeitraum auf einer Baustelle eingesetzt werden, betankt werden?
Landesrat Philipp Achammer antwortete, dass laut Dekret des Landeshauptmanns mit mobilen Treibstofftanks ausschließlich betriebseigene Fahrzeuge betankt werden können. Auch Fahrzeuge mit Kennzeichen, die für längere Zeit auf einer Baustelle in Betrieb seien, würden darunterfallen.
Am 18. Februar kippte nach dem Faschingsumzug in Montan ein Wagen um. Glücklicherweise wurde niemand unter dem Wagen eingeklemmt; von den Rettungskräften wurden 16 Verletzte erstversorgt, fünf davon wurden ins Krankenhaus gebracht. Einige Tage zuvor konnten die sehr beliebten Leiferer Faschingswagen nicht am Umzug in Bozen teilnehmen, weil ein entsprechender Sicherheitsplan gefehlt hatte, schickte Marco Galateo (Fratelli d’Italia) voraus und stellte dazu folgende Fragen: Wurde für die betreffende Veranstaltung ein geeigneter Sicherheitsplan vorgelegt? Hat das Land die Initiative finanziert und wenn ja, in welcher Form? Was unternimmt das Land zur Unterstützung und Förderung von Faschingsumzügen in Südtirol? Hält man es nicht für angebracht, dass das Land selbst die Verantwortung für die Erstellung von Sicherheitsplänen für solche Veranstaltungen übernimmt und dann die verschiedenen Erfahrungen der Vereine mit den Faschingswagen zusammenführt?
Der Montaner Faschingsumzug habe auf dem Festplatz stattgefunden, und dieser sei zertifiziert worden, erklärte Landeshauptmann Arno Kompatscher. Der vom katholischen Familienverband organisierte Umzug sei nicht vom Land bezuschusst worden. Der Veranstaltungsort sei also zertifiziert, die Wagen müssten natürlich den geltenden Bestimmungen entsprechen.
Mit dem Haushalt hat der Landtag finanzielle Mittel für verschiedene Kollektivvertragsverhandlungen für den Dreijahreszeitraum 2023–2025 genehmigt, erklärte Maria Elisabeth Rieder (Team K) und richtete folgende Fragen an die Landesregierung: Was ist der Stand bei den BüKV–Verhandlungen 2019–2021? Gibt es einen Zeitplan? Wann ist mit dem Abschluss der Verhandlungen zu rechnen? Was ist der Stand bei den BüKV-Verhandlungen für Führungskräfte? Was ist der Stand bei den Verhandlungen der Bereichsvertrages für das Personal des Landesgesundheitsdienstes? Stimmt es, dass die veranschlagten zehn Millionen ausschließlich für das Pflegepersonal zur Verfügung stehen? Was ist mit dem BüKV für die Jahre 2022–2024? Wann beginnen hier die Verhandlungen? Wieviel Geld wird dafür vorgesehen und wann?
Landeshauptmann Arno Kompatscher sagte, man sei der – subjektiven – Auffassung, dass man bei den Vertragsverhandlungen für 2019-21 relativ weit sei und unmittelbar vor dem Abschluss stehen könnte. Der Abschluss dieses Vertrages sei Voraussetzung, die Verhandlungen für den Vertrag 2022-2024 aufnehmen zu können. Die nächsten Vertragsverhandlungen im sanitären Bereich würden demnächst stattfinden. Diese müssten auch mit den entsprechenden Mitteln ausgestattet werden. Es gehe auch darum, die Inflationsanpassungen zu regeln. Auch für das nicht-ärztliche Sanitätspersonal müssten Mittel bereitgestellt werden, ebenso wie für die Pflegekräfte im sozio-sanitären Bereich. Man habe derzeit einen Budgetdeckel, diesen gelte es zu überwinden. Es erschließe sich ihm nicht, weshalb der BüKV 2019-21 nicht abgeschlossen werden könne. Es sei wichtig, dass niemand etwas verliere.
Der Abgeordnete Unterholzner habe selbst den Beschluss der Landesregierung zitiert, der der Einführung der Thematik gelte, so Landesrat Philipp Achammer.Es sei noch keine detaillierte Erhebung durchgeführt worden, weil die Einführung der gesellschaftlichen Bildung in die Covid-Zeit hineingefallen sei – das solle in Kürze noch passieren.
2022 wurde unter großer medialer Aufmerksamkeit von Seiten der Landesregierung die sogenannte Milchkuhprämie versprochen, damit die großen Kostennachteile der Betriebe etwas abgefedert werden können, schickte Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) voraus und stellte dazu folgende Fragen: Welche Arbeitsgruppe hat die Kriterien für den Erhalt der Prämie erarbeitet? Wie lauteten die genauen Kriterien und wann wurden diese Kriterien transparent an die potenziellen Antragsteller kommuniziert? Für wie viele Kühe wurde die Prämie effektiv im Herbst 2022 ausbezahlt? Wie viele Milchkühe wurden in Südtirol im Jahr 2022 gehalten? Wie viele Milchkühe wurden in Südtirol im Jahr 2015 gehalten? Wie viele Betriebe mit unter 5 GVE kamen nicht in den Genuss dieser Ausgleichszahlung?
Landesrat Arnold Schuler erklärte, dass in der Arbeitsgruppe u.a. der SBB, der Sennereiverband sowie die Abteilung Landwirtschaft mitgearbeitet hätten; die Kriterien könnten im Lexbrowser abgerufen werden. Er könne nicht genau sagen, für wie viele Milchkühe die Prämie ausbezahlt worden sei – denn der Beitrag sei sowohl für Milchkühe als auch an -ziegen ausgezahlt worden, und das nach GVE. Es lägen auch keine Zahlen zur Anzahl der Milchkühe im Land vor, erhoben würde lediglich die Anzahl der Rinder.
Im Dezember 2022 wurde von Landeshauptmann Kompatscher und Mobilitäts-Landesrat Alfreider die sogenannte Slot-Studie vorgestellt. Den rechtlichen Teil der Machbarkeitsstudie haben laut Südtiroler Wirtschaftszeitung (SWZ) Universitätsprofessor Walter Obwexer und Rechtsanwalt Karl Zeller erstellt, führte Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) aus und stellte dazu folgende Fragen: Wer hatte die Idee und gab die Anregung eine Machbarkeitsstudie für ein digitales Slot-System auf der Brennerautobahn machen zu lassen? Wann und von welchem Ressort wurde die Studie ausgeschrieben, wie viele Bewerber haben sich gemeldet? Aufgrund welcher Kriterien fiel die Wahl auf Prof. Obwexer und Rechtsanwalt Zeller? Wurde in der Studie die Nordtiroler Blockabfertigung berücksichtigt? Was kostete die Studie insgesamt und wie hoch waren die jeweiligen Honorare für die Herren Obwexer und Zeller? Kann die Landesregierung keinerlei Unvereinbarkeiten oder Bedenken erkennen, wenn sie einen Berater der österreichischen Bundesregierung und Tiroler Landesregierung eine Studie ausarbeiten lässt, deren Umsetzung in die Zuständigkeit der Staaten und nicht in jene Südtirols fällt? Hält es die Landesregierung für opportun, dass Landesräte an ihre privaten Rechtsanwälte und Parteifreunde direkt bzw. über ihr Ressort öffentliche Aufträge erteilen?
Landeshauptmann Arno Kompatscher erklärte, er habe den Vorschlag eines Slot-Systems auf der Brennerautobahn im Februar 2020 zur Sprache gebracht. Die Studie wurde im März 2021 vom Amt für Mobilität ausgeschrieben, sieben Bewerber hätten sich gemeldet, der Zuschlag sei an die Future Mobility Solutions GmbH gegangen, eine Bietergemeinschaft. Den Vorwurf des unlauteren Wettbewerbs weise er zurück. Die Ausschreibungen würden von der Verwaltung durchgeführt, nicht von der Politik. Er stelle sich mit aller Deutlichkeit vor die Beamten.
Die Kindergärten in den Gemeinden Brenner und Gossensaß dienen einer großen Zahl von Familien, die im grenznahen Gebiet leben, und sind auch ein Garant für einen umfassenden Integrationsprozess von Kindern mit Migrationshintergrund, die diese Einrichtungen besuchen, unterstrich Marco Galateo (Fratelli d’Italia) und stellte dazu folgende Fragen: Wie viele Kinder sind an den beiden Standorten für das Schuljahr 2023/2024 eingeschrieben? Wie hoch ist der prozentuale Anteil der Personaldeckung in Bezug auf die Stunden für beide Standorte? Falls es Abweichungen bei der Stundenzahl im Stellenplan im Vergleich zu den Vorjahren gibt: Wurden alle eingereichten Anmeldungen, einschließlich derjenigen von Kindern mit Behinderungen bzw. Auffälligkeiten, geprüft? In Bezug auf letztgenannte Hypothese: Wurden zusätzliche Stunden für Pflege- und Betreuungsaufgaben gewährt?
Vor zwei Jahren sei die Möglichkeit eingeführt worden, so Landesrat Giuliano Vettorato, von der Mindestanzahl von sieben Kindern abzuweichen. Für das Schuljahr, das im September 2023 starten werde, seien neun Kinder in Gossensaß und 14 in Brenner eingeschrieben; für Gossensaß seien eine Kindergärtnerin und eine pädagogische Mitarbeiterin für 1,25 Einheiten vorgesehen, für Brenner 1,5. Weder für 21/22 noch für 22/23 seien Kinder mit besonderen Betreuungsbedürfnissen in den Kindergärten präsent gewesen.
In den letzten Monaten wurden bei Tausenden Tierhaltungsbetrieben in Südtirol die sogenannten Vorerhebungen zur Classyfarm-Einstufung durchgeführt, bemerkte Peter Faistnauer (Perspektiven Für Südtirol) und stellte dazu folgende Fragen: Wer wurde mit den Erhebungen beauftragt? Wann wurde die Ausschreibung für die Durchführung der Vorerhebung vorbereitet, wann ist sie gestartet, wie viele Personen wurden mit der Erhebung betraut? Wie viel kostet die Vorerhebung insgesamt? Wer soll die effektive Einstufung durchführen? Mit welchen Kosten wird für die effektive Durchführung der Einstufung gerechnet? Wirkt sich die Einstufung auf die EU-Förderungen bzw. auf die Landesförderungen aus? Wenn ja, welche Abstufungen sind geplant? Plant die Landesregierung, die Umstellung von der Anbindehaltung zur Laufstallhaltung stärker zu unterstützen?
Landesrat Arnold Schuler sagte, die Erhebung, die Betriebsbesuche würden von einer Initiative des Sennereiverbandes durchgeführt – zur Vorbereitung auf das nationale System. Es sei ein privates Projekt. Es lägen ihm keine Daten dazu vor, wie viel die Vorerhebungen kosten würden. Geschätzt 200 bis 300 Euro pro Betrieb würde dann die erste Einstufung kosten, diese würde von den Betriebstierärzten durchgeführt werden. Insgesamt seien die Förderungen für Wirtschaftsgebäude in jüngerer Vergangenheit deutlich von 200.000 Euro auf maximal 300.000 Euro erhöht worden.
Auf Nachfrage des Abgeordneten Faistnauer führte Schuler aus, dass die Fördersumme von den Stellplätzen abhänge – mit zwei GVE habe man keinen Anspruch auf 300.000 Euro, das sollte klar sein. Mit den Betriebstierärzten habe es Aussprachen gegeben, um zu sehen, wie man das Ganze handlebar machen könne; das Land übernehme als eine der wenigen Regionen einen Teil der Kosten für die Einstufung. Es seien noch Klärungen einiger Details ausständig.
(Fortsetzung folgt)
(Autor: tres)
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