
(AGENPARL) – ven 02 dicembre 2022 Südtiroler Landtag
[Plenarsitzung – Gesetz zur Wohnbauförderung verabschiedet](https://www.landtag-bz.org/de/aktuelles/pm-landtag-aktuell.asp?art=Suedt671799)
Landtag – Mit 18 Ja und 16 Enthaltungen. Der letzte Teil der Artikeldebatte. Die Erklärungen zur Stimmabgabe.
Bevor man mit den Artikeln fortfuhr, gab es noch eine Debatte über die Zulässigkeit eines Änderungsantrags von LR Waltraud Deeg zu Art. 7 zur finanziellen Deckung, der erst heute vorgelegt wurde. Während mehrere Oppositionsvertreter das für unzulässig hielten, erklärte Präsidentin Rita Mattei, dass das mit der Geschäftsordnung konform gehe.
Art. 4 betrifft den Garantiefonds zum Schutz von Vermietern und Mietern.
Zu diesem Artikel wurden zahlreiche Änderungsanträge vorgelegt. Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) forderte monatliche Beiträge für einkommensschwache Senioren. Franz Ploner (Team K) legte mit einem Änderungsantrag einen eigenen Entwurf für einen Garantiefonds vor, der auf einem Einvernehmen zwischen Vermieter- und Mieterverbänden fußen soll, wobei auch die Gemeinden anzuhören seien. Der Garantiefonds sei auch zur Unterstützung der Mieter da, die wegen einer unverschuldeten Notlage nicht mehr die ganze Miete stemmen könnten. Brigitte Foppa (Grüne) unterstützte den Antrag Ploners, da Mieter- und Vermieterverbände mit dem Ansatz der Landesregierung nicht zufrieden seien. Auch Riccardo Dello Sbarba (Grüne) wies auf den Unterschied hin; der Gesetzentwurf sehe einen Garantiefonds vor, der nur die Vermieter schütze, und zwar unbeschränkt, bis die Wohnung frei werde, auch bei selbstverschuldeter Säumigkeit der Mieter. Andreas Leiter Reber erklärte, dass die Eigentümer nicht vermieteter Wohnungen nicht bestraft gehörten, sondern belohnt werden sollten, wenn sie ihre Wohnungen tatsächlich für einen geringeren Mietzins vermieten würden. Der Beitrag für die Rentner, sagte Waltraud Deeg (SVP), sei bereits als Teil der Wohnbauförderung vorgesehen, als Beitrag für Bezieher der Mindestrente. Mindestrenten könne nicht das Land bestimmen, das mache der Staat – und wenn das Land etwas draufgebe, dann ziehe das der Staat ab. Rentnerinnen suchten meist auf der Normalschiene für Mietbeiträge und Nebenkosten an, nicht für die eigens für sie geschaffene Schiene. Sie verstehe deshalb nicht, was neu eingeführt werden soll. Ausbezahlt würde diese Leistung durch die Sozialsprengel, die Idee sei, das fortan zu zentralisieren. Sie erinnerte daran, dass es zwar viele Treffen mit den verschiedenen Akteuren gegeben habe, aber letztlich keine Einigung erzielt worden sei. Die geforderte Einführung eines Garantiefonds hätte die Abschaffung der viel höheren Mietzuschüsse bedeutet, beides sei nicht möglich. Leiter Reber entgegnete, dass die beiden Maßnahmen nicht vergleichbar seien und dass es Modelle brauche, die niedrigere Mieten garantieren. Es sei bekannt, dass durch Mietbeiträge die Mieten teurer würden, die Vermieter wüssten zum Teil auch sehr gut über diese Beiträge Bescheid. Deshalb bedeute für ihn sorgloses Vermieten, dass beide Seiten gesehen würden, es könnten dadurch Mittel in die Hand gegeben werden, damit die horrenden Mieten hierzulande sinken. Er fügte unter Bezugnahme auf die gestrigen Äußerungen von Landesrätin Deeg hinzu, dass sich auch in Deutschland viele Menschen für den Kauf einer Immobilie entscheiden würden, wenn die Mieten so hoch wären wie in Südtirol.
Marco Galateo(Fratelli d’Italia) merkte an, dass mit seinen Änderungsanträgen Vertretungsorgane der Immobilienbesitzer finanziell unterstützt sowie dass die Kriterien für die Gewährung und Auszahlung von Beiträgen für die Einrichtung und Verwaltung von Garantiefonds vom Landtag und nicht von der Landesregierung festgelegt werden sollten. Riccardo Dello Sbarba (Fraktion Die Grünen) stellte klar, dass das ursprüngliche Garantiefondskonzept eine Vermietung zu moderaten Preisen garantiere – was der Schlüssel zur Abkühlung des Marktes sei.
Die Änderungsanträge zu Art. 4 von Andreas Leiter Reber (Freiheitliche), Brigitte Foppa (Grüne), Franz Ploner (Team K) und Marco Galateo(Fratelli d’Italia) wurden abgelehnt.
Der Artikel 4 wurde mit 17 Ja, 4 Nein und 11 Enthaltungen angenommen.
Art. 5 Technische Anpassungen wurde mit 18 Ja und 15 Enthaltungen angenommen.
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) führte zu seinem Änderungsantrag zu Art. 6 Weitere Änderungen aus, dass es vor allem in kleinen und mittelgroßen Gemeinden, wie es jene in Südtirol vor allem seien, immer wieder vorkomme, dass Interessenten in größere Gemeinden ausweichen müssten. Dies weil es dort günstiger sei und sie für ihre Heimatgemeinde zum Beispiel aufgrund ihres jungen Alters oder weil sie noch keine Familie gegründet hätten, eine zu geringe Punkteanzahl hätten. Deshalb sei eine Anpassung der Punkte notwendig. Es sei dies ein Fallschirm-Antrag, weil nicht immer auch in die Aula komme, was zuvor im Gesetzgebungsausschuss abgemacht worden sei. Brigitte Foppa (Grüne) schlug vor, für Menschen, die unfreiwillig aus ihrer Wohnung ausziehen müssten, aber keine Übergangswohnung fänden, Übergangswohnungen einzurichten. Die Idee habe sie vom Garantiefonds übernommen. Marco Galateo(Fratelli d’Italia) zog seine Änderungsanträge zu Art. 6 zurück.
Die Änderungsanträge zu Art. 6 von Brigitte Foppa (Grüne) und Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) wurden mehrheitlich abgelehnt. Magdalena Amhof (SVP) beantragte eine getrennte Abstimmung des Absatzes 3-quarter, c) des Artikels 6. Artikel 6 wurde mit 18 Ja und 16 Enthaltungen angenommen; Artikel 6, Absatz 3-quarter, c) wurde mit 24 Nein und 9 Enthaltungen abgelehnt.
Zum Art. 6-bis Änderung des Landesgesetzes vom 21. Juli 2022, Nr. 5, „Öffentlicher und sozialer Wohnbau“ und Änderung des Landesgesetzes vom 17. Dezember 1998, Nr. 13, „Wohnbauförderungsgesetz” hatte LR Waltraud Deeg einen technischen Änderungsantrag eingebracht. Dieser wurde mit 18 Ja und 15 Enthaltungen genehmigt. Anschließend wurde auch der Art. 6-bis genehmigt, und zwar mit 18 Ja und 15 Enthaltungen.
Der Änderungsantrag von Deeg und damit Art. 7 wurde mit 17 Ja und 16 Enthaltungen angenommen.
Der Art. 8 Inkrafttreten, für den keine Änderungsanträge eingegangen waren, wurde mit 18 Ja und 15 Nein angenommen.
Erklärungen zur Stimmabgabe
Andreas Leiter Reber (Freiheitliche) unterstrich, dass aus freiheitlicher Sicht zentralster Aspekt die Anpassung der Punkte gewesen sei. Er würde dem Gesetz gerne zustimmen – alleine wegen der Senkung der Punkteanzahl. Aber die Mehrheit habe es geschafft, dass bei wesentlichen Artikeln – etwa auch die Lösung mit den Mikrozonen – wieder nicht aufgeräumt worden sei, so wie er es sich erhofft habe. Saubere Schnitte habe es auch in anderen Bereichen nicht gegeben, beispielsweise dem leistbaren Wohnen. Es sei dies ein Thema, dass alle auch in Zukunft begleiten werde. Es müssten Fragen gestellt werden, wie wo angesetzt werden könne, damit sich die Südtiroler eine Wohnung leisten könnten. Dazu sei die Zusammenarbeit an den diversen Tischen nützlich. Es schmerze ihn, dass das Wohngeld für Senioren nicht umgesetzt worden sei. Da das Gesetz nicht innovativ genug sei und nicht genügend weiterbringe, gebe es von den Freiheitlichen keine Zustimmung.
Brigitte Foppa (Grüne) wies darauf hin, dass sich die Schwierigkeit der Arbeiten aus dem zuständigen Gesetzgebungsausschuss ins Plenum übertragen habe. Sie habe den Eindruck, dass man nicht an einer systematischen Revision des Gesetzesentwurfs gearbeitet habe. Das Problem des Wohnens in Südtirol sei ein Riesenproblem, das sich durch alle Generationen, alle Landesteile etc. ziehe. Einzelaspekte seien angerissen worden, einzelne Aspekte des Gesetzes seien zu begrüßen, doch wenn man das gesamte anschaue – auch das Wobi-Gesetz – dann werde sich zeigen, dass sich der Mietmarkt nicht verändern werde, junge Leute nicht von zu Hause ausziehen könnten, Senioren sich weiterhin schwertun würden etc. Es sei eine verpasste Gelegenheit, das Gesetz in das neue Jahrhundert zu bringen. Die Debatte im Landtag habe einige Vertiefungen zugelassen, die notwendig gewesen seien, sowie Verbindungen zum Raumordnungsgesetz. Es hätten sich Verbindungen zur Mentalität und Kultur gezeigt, etwa bei den Mikrozonen, wo weiterhin Verwandte bauen könnten. Die Grünen würden nicht zustimmen oder sich enthalten.
Sven Knoll (Süd-Tiroler Freiheit) verwies darauf, dass es schon eine Vielzahl an Gesetzen gebe, von denen man bei Verabschiedung gemeint habe, dass sie gut gewesen seien. Nun sei der Friedhof der guten Gesetze überfüllt. Positiv sei die Punktereduzierung, das Verfahren aber sei dürftig und die bereitgestellten Mittel zu gering. Man könne den Bürgern nicht sagen, dass die Regelung leistbaren Wohnraum garantieren würde, den Vermietern nicht, dass sie bei Nichtzahlung der Mieten abgesichert wären, und den jungen Leuten nicht, dass sie in ihre Heimat zurückkehren und dort erschwingliche Grundstücke finden könnten. Man könne aber sagen, dass die Verwandten von Bauern in der Nähe des Hofes bauen könnten. Es gebe einige Lichtblicke im Gesetz, doch in der Summe löse es die großen Probleme nicht. Die Süd-Tiroler Freiheit stimme dem Gesetz nicht zu.
Franz Ploner (Team K) sprach von einer Schwergeburt. Es sei kein homogenes Gesetz, sondern ein Fleckschuh. Es gebe zwar einige Lichtblicke, wie die gesunkene Punkteanzahl und den Garantiefonds, aber die Antwort, wie leistbares Wohnen möglich werden könne, fehle, genauso wie jene, wie der Mietmarkt geöffnet werden könne. Auch ob die Finanzzusagen ausreichend seien, wisse man nicht. Er habe sich eine sozialere Ausrichtung des Gesetzes gewünscht. Das Team K werde sich enthalten.
Sandro Repetto (Demokratische Partei – Bürgerlisten) verwies darauf, dass man nun nach Bettenstop, Wobi und Gis bei der vierten Gesetzesetappe hinsichtlich Wohnens sei. Auch er sehe Lichtblicke im Gesetz, etwa der Garantiefonds. In den 1990er Jahren habe man dem Mittelstand durch Genossenschaften eine Antwort gegeben, 2010 war die Situation festgefahren, und bestimmte Kategorien wurden ins Visier genommen, wie Ärzte, Krankenschwestern usw. Das neue Gesetz würde die Dinge nicht ändern. Es sei eine Konzentration auf die Vermietung, die Erhöhung der Verfügbarkeit von Wohnungen, einschließlich der Renovierung von Gebäuden, und Steuervergünstigungen notwendig gewesen. Stattdessen habe es eine Eile gegeben, ein Gesetz zu verabschieden, um zu sagen, dass etwas im Hinblick auf die Vergangenheit getan wurde. Es sei eine Unterscheidung zwischen Stadt und Land notwendig, diese habe es nicht gegeben und sei im Hinblick auf die Zukunft eine verlorene Chance. Er werde sich enthalten.
Franz Locher (SVP) betonte, dass es sehr wichtig sei, ein Eigenheim zu haben – es sei eines der Grundbedürfnisse. Durch das Gesetz würde der Rahmen geschaffen, nun müsse das richtige Bild hineingegeben werden. Diesbezüglich müsse die Landesrätin nun handeln; dies sei ein Prozess. Die Rollen seien heute komisch verteilt gewesen, Helmuth Renzler (SVP) als Einbringer habe sich sehr ruhig verhalten, sei sich aber wohl sicher gewesen, dass schlussendlich eine Mehrheit da wäre. Er fragte nach einer Präzisierung zu Löhnen und Beiträgen für den Bau und gratulierte der Landesrätin zum Mut für ihre Entscheidung.
Helmuth Renzler (SVP) dankte allen Teilnehmern der heutigen Landtagssitzung für die konstruktive Mitarbeit. Er habe sich anhören müssen, dass sein Handeln nicht immer sozial sei, was es aber sehr wohl sei – ebenso wie pragmatisch und zielgerichtet. So wie Locher gesagt habe, stehe nun ein Rahmengesetz, das gefüllt werden müsse. In Sachen Grundpreise gebe es nur zwei Möglichkeiten: entweder die Landwirtschaft verzichte auf Beiträge und diese könnten dann anderweitig eingesetzt werden oder die Löhne stiegen. Er sei Pragmatiker, das heute genehmigte Gesetz sei nicht vollständig und entspreche nicht allen Erwartungen, aber es sei ein großer Schritt in die richtige Richtung. Er hoffe, dass es in absehbarer Zeit gelinge, dass man wieder dahin gelange, wo man gestartet sei, dass für die Jungen und die Älteren leistbares Wohnen wieder möglich werde.
Paula Bacher (SVP) erklärte, nun sei das Gesetz auf den Weg gebracht. Sie bedankte sich bei den Mitgliedern des Gesetzgebungsausschusses, ebenso der Landesrätin, dass sie den Mut hatte.
Vor elf Monaten habe der Weg dieses Gesetzentwurfes in einer SVP-Fraktionssitzung begonnen, erinnerte Magdalena Amhof (SVP). Seitdem sei einiges passiert. Es handle sich nun um ein Gesetz zum geförderten Wohnbau, doch das Wohnen werde auch in anderen Gesetzen behandelt – es würden auch noch weitere Gesetze zum Thema kommen. Die große Neuerung in diesem Gesetz sei, dass neue Wohnformen zugelassen würden; der Gesetzentwurf sei ein fortschrittlicher. Im Allgemeinen würde jedoch eher das Negative gesehen.
Der Gesetzentwurf Nr. 116/22 wurde mit 18 Ja und 16 Enthaltungen genehmigt.
(Autor: tres)
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