
(AGENPARL) – gio 17 novembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 185/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in den verbundenen Rechtsmittelsachen C-331/20 P Volotea / Kommission und C-343/20 P easyJet Airline / Kommission
Der Gerichtshof hebt die beiden Urteile des Gerichts auf, mit denen die Klagen von Volotea und easyJet gegen den Beschluss der Kommission über die von Italien für sardische Flughäfen gewährten staatlichen Beihilfen abgewiesen wurden
Auch dieser Beschluss wird insoweit für nichtig erklärt, als er Volotea und easyJet betrifft, da die Kommission nicht nachgewiesen hat, dass diesen beiden Fluggesellschaften ein Vorteil gewährt wurde
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin