
(AGENPARL) – gio 10 novembre 2022 Sehr geehrte Damen und Herren,
anbei erhalten Sie unsere Pressemitteilung Nr. 182/22
zu dem heutigen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union in der Rechtssache C-163/21 PACCAR u.a.
Die Offenlegung von „relevanten Beweismitteln“ im Sinne des Unionsrechts umfasst auch Dokumente, die eine Partei durch die Zusammenstellung oder Klassifizierung von Informationen, Kenntnissen oder Daten, die sich in ihrer Verfügungsgewalt befinden, erstellen kann
In Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit müssen die nationalen Gerichte jedochberücksichtigen, ob die Arbeitsbelastung und die Kosten, die durch eine solche Erstellung von Dokumenten verursacht werden können, angemessen sind
Die Details finden Sie in der beigefügten Pressemitteilung.
Mit freundlichen Grüßen
Hartmut Ost
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Presse und Information – Deutschsprachige Sektion
Direktion Kommunikation
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Hartmut Ost – Pressereferent | Ana-Maria Krestel – Assistentin